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Habe ich Recht? Rechtskunde für Kinder


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Martina Meier

Habe ich Recht? Rechtskunde für Kinder Wenn sich ein passionierter Polizeibeamter, der in der Rechtsabteilung der Polizei in Hamburg als Redakteur für Dienstvorschriften arbeitet, und ein Diplomverwaltungswirt, der ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und ebenfalls in der Rechtsabteilung der Hamburger Polizei tätig ist, zusammen tun, um ein Buch für Kinder zu schreiben, dann kann es wohl zwangsläufig nur den Titel tragen „Habe ich Recht?“. Rechtskunde für Kinder so verständlich aufzuarbeiten, dass sie trotz des teilweise doch recht „trockenen Stoffes“ lebendig wird, das haben sich die beiden Autoren zum Ziel gesetzt – und es auch geschafft. Unterschiedlichste Rechtsgebiete greifen Rehmet und Lange auf, um sie Kinder durch den Paragraphendschungel zu führen, um ihnen zu zeigen, wie sie sich rechtlich korrekt verhalten können. Und das Ganze wird an vielen Fallbeispielen deutlich gemacht. Da ist zum Beispiel das Mädchen, das einen höheren Geldbetrag findet und nun nicht weiß, was sie damit anfangen soll. Gehört ihr das Geld oder muss sie es wieder abgeben? Wie verhält sich das Mädchen richtig? Oder wie ist das bei der vermeintlichen Mutprobe, einem Diebstahl in einem Kaufhaus, mit der wohl schon fast jedes Kind einmal – zumindest in der Theorie - konfrontiert wurde. Macht man sich schon schuldig, wenn man nur von diesem Vergehen weiß? Oder ist man erst schuldig, wenn man sich wirklich zu einem Diebstahl hat anstiften lassen? Natürlich geben die beiden Fachautoren auch die entsprechenden Antworten auf die vielen Fragen, die sich aufwerfen. Aber erst, nachdem sie den Leser oder die Leserin zu eigenem Nachdenken über den „Fall“ aufgefordert haben. In dem 115 Seiten starken Buch geht es um die Rechtsbereiche Strafrecht, Bürgerliches Recht und Verkehrsrecht, welchem zum Schluss des Buches ein großes Kapitel gewidmet ist. Ein Glossar, das die unterschiedlichen Fachbegriffe erläutert, ist im Anhang des Taschenbuches zu finden. Eingeleitet wird das Buch gleich von zwei Vorworten: eines, das sich an die Eltern, eines, das sich an die Kinder richtet. Daran wird sichtbar, dass „Rechtskunde für Kinder“ nicht als Abendlektüre im Bett geeignet ist, sondern Anleitung benötigt. Beispielsweise bietet sich das Buch hervorragend in der Unterrichtsgestaltung an. Lebendig kann man hier geltendes Recht kindgerecht aufarbeiten. Aber das Buch bietet sich auch an bei Problemfällen zu Hause. Wenn es nicht ausreicht zu sagen: „Das darfst du nicht`“, wenn Fragen nach dem „Warum?“ kommen. Inhaltlich hätte man durchaus auf die Nennung eines türkischen Namens in der negativ besetzten Rolle des Schlägers verzichten können, um so nicht noch weitere Vorurteile zu schüren. Zum anderen hätte die Umschlaggestaltung weniger nüchtern sein können. Besonders positiv dagegen ist, dass beide Autoren in den Vorworten die Leserinnen und Leser zur direkten Kommunikation auffordern und ihre E-Mail-Adresse benennen.

Wenn sich ein passionierter Polizeibeamter, der in der Rechtsabteilung der Polizei in Hamburg als Redakteur für Dienstvorschriften arbeitet, und ein Diplomverwaltungswirt, der ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und ebenfalls in der Rechtsabteilung der Hamburger Polizei tätig ist, zusammen tun, um ein Buch für Kinder zu schreiben, dann kann es wohl zwangsläufig nur den Titel tragen „Habe ich Recht?“. Rechtskunde für Kinder so verständlich aufzuarbeiten, dass sie trotz des teilweise doch recht „trockenen Stoffes“ lebendig wird, das haben sich die beiden Autoren zum Ziel gesetzt – und es auch geschafft.

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Unterschiedlichste Rechtsgebiete greifen Rehmet und Lange auf, um sie Kinder durch den Paragraphendschungel zu führen, um ihnen zu zeigen, wie sie sich rechtlich korrekt verhalten können. Und das Ganze wird an vielen Fallbeispielen deutlich gemacht.

Da ist zum Beispiel das Mädchen, das einen höheren Geldbetrag findet und nun nicht weiß, was sie damit anfangen soll. Gehört ihr das Geld oder muss sie es wieder abgeben? Wie verhält sich das Mädchen richtig?

Oder wie ist das bei der vermeintlichen Mutprobe, einem Diebstahl in einem Kaufhaus, mit der wohl schon fast jedes Kind einmal – zumindest in der Theorie - konfrontiert wurde. Macht man sich schon schuldig, wenn man nur von diesem Vergehen weiß? Oder ist man erst schuldig, wenn man sich wirklich zu einem Diebstahl hat anstiften lassen?

Natürlich geben die beiden Fachautoren auch die entsprechenden Antworten auf die vielen Fragen, die sich aufwerfen. Aber erst, nachdem sie den Leser oder die Leserin zu eigenem Nachdenken über den „Fall“ aufgefordert haben.

In dem 115 Seiten starken Buch geht es um die Rechtsbereiche Strafrecht, Bürgerliches Recht und Verkehrsrecht, welchem zum Schluss des Buches ein großes Kapitel gewidmet ist. Ein Glossar, das die unterschiedlichen Fachbegriffe erläutert, ist im Anhang des Taschenbuches zu finden.

Eingeleitet wird das Buch gleich von zwei Vorworten: eines, das sich an die Eltern, eines, das sich an die Kinder richtet. Daran wird sichtbar, dass „Rechtskunde für Kinder“ nicht als Abendlektüre im Bett geeignet ist, sondern Anleitung benötigt. Beispielsweise bietet sich das Buch hervorragend in der Unterrichtsgestaltung an. Lebendig kann man hier geltendes Recht kindgerecht aufarbeiten. Aber das Buch bietet sich auch an bei Problemfällen zu Hause. Wenn es nicht ausreicht zu sagen: „Das darfst du nicht`“, wenn Fragen nach dem „Warum?“ kommen.

Inhaltlich hätte man durchaus auf die Nennung eines türkischen Namens in der negativ besetzten Rolle des Schlägers verzichten können, um so nicht noch weitere Vorurteile zu schüren. Zum anderen hätte die Umschlaggestaltung weniger nüchtern sein können.

Besonders positiv dagegen ist, dass beide Autoren in den Vorworten die Leserinnen und Leser zur direkten Kommunikation auffordern und ihre E-Mail-Adresse benennen.

geschrieben am 05.06.2005 | 430 Wörter | 2527 Zeichen

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