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Kommunalrecht Bayern


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Kommunalrecht Bayern Das Buch „Kommunalrecht Bayern“ von Weber und Köppert ist in diesem Jahr (2010) im C.F. Müller Verlag erschienen. Es will mit unterschiedlichen Herangehensweisen das Lernen vereinfachen und als Skript die wichtigsten Inhalte vermitteln. Positiv auffallend ist der hilfreiche Grobüberblick zu Aufbau und Vorgehensweise, der durch einige Hinweise zur gewählten Lehrmethodik ergänzt und mit dem Hinweis man könne sich bei Problemen an das JURIQ-Team wenden abgerundet wird. Inhaltlich wird untergliedert in zehn Teile der Reihe nach auf die Grundlagen des Kommunalrechts, die verfassungsrechtlichen Positionen der kommunalen Gebietskörperschaften, die Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften, Organe der Gemeinde und deren Aufgaben, Handlungsformen der Gemeinde, die öffentlichen Einrichtungen, die Staatsaufsicht über die Gemeinde, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid, die kommunale Zusammenarbeit und das kommunale Finanzwesen eingegangen. Bevor man jedoch auf konkrete Inhalte zu sprechen kommt, erfolgt eine Aufzählung bedeutender literarischer Werke zum Kommunalrecht. Hierbei wird auf Kommentare, Lehrbücher und Fallsammlungen für ein Nachschlagen bei Hausarbeiten oder zur Klausurvorbereitung hingewiesen. Auffallend ist, dass neben aktuellen Werken auf bis zu 30 Jahre alte Bücher genannt werden. Diesem Literaturverzeichnis folgen sogenannte „Tipps vom Lerncoach“. In diesem dreiseitigen Teil werden Vorschläge zu Ernährung und Hinweise zum Lernverhalten gegeben. Diese sind oberflächlich gestaltet und weisen teilweise durch scheinbar bekannte Begrifflichkeiten auf Spezielles hin, so beispielsweise „Power Napping“ oder „Nürnberger Trichter“. Vor allem die Ernährungstipps zeugen von fehlendem Wissen auf diesem Gebiet und werfen lediglich allbekannte Brocken eines größeren fremden Fachgebiet hin. Allgemeine Hinweise werden dabei mit konkreten Vorschlägen vermischt und so kommt eine Halbwahrheit heraus; so werden Nudeln etwa dienend als langer Energiespeicher vorgestellt und damit sofort zum Verzehr vorgeschlagen, wobei kurz darauf dann aber auf gesundes Essen verwiesen wird. Unwichtig ist plötzlich, dass zuvor die nicht allzu gesunden Produkte empfohlen wurden und man rät nun einen Apfel zu essen. Die Ratschläge sind also gut gemeint, aber inhaltlich ohne Zweifel vollkommen unausgereift. In den nachfolgenden Ausführungen wird auf Examensrelevanz und Prägnanz geachtet, wobei Lehrende Abschnitte gefolgt von Beispielfällen mit ausformulierten Lösungsskizzen gefolgt sind. Es wird dabei mit nahezu allen Mitteln der Darstellung gearbeitet. So werden etwa Skizzen erstellt, Bereiche hervorgehoben oder eingerahmt, Prüfschemata in Stichpunkten dargestellt, Tipps und Hinweise gegeben und bestimmte Stellen per Symbol gekennzeichnet. Auf diese Weise lässt sich der Text im Einzelnen gut zuordnen, verliert sich aber beinahe in der Fülle der Mittel – ähnlich einem Schilderwald im Verkehr. Abgerundet ist der Wissensparcours mit einem Zugangscode für eine Onlinewiederholung des Gelernten anhand von kleinen Tests. Summa summarum ist mit dem Skript eine gute Möglichkeit zum Wiederholen oder zur Neuaufbereitung des bayerischen Kommunalrechts gegeben und mit nur 17 Euro kann ich das Buch guten Gewissens zum Kauf empfehlen.

Das Buch „Kommunalrecht Bayern“ von Weber und Köppert ist in diesem Jahr (2010) im C.F. Müller Verlag erschienen. Es will mit unterschiedlichen Herangehensweisen das Lernen vereinfachen und als Skript die wichtigsten Inhalte vermitteln.

weitere Rezensionen von Matthias Gebhardt


Positiv auffallend ist der hilfreiche Grobüberblick zu Aufbau und Vorgehensweise, der durch einige Hinweise zur gewählten Lehrmethodik ergänzt und mit dem Hinweis man könne sich bei Problemen an das JURIQ-Team wenden abgerundet wird.

Inhaltlich wird untergliedert in zehn Teile der Reihe nach auf die Grundlagen des Kommunalrechts, die verfassungsrechtlichen Positionen der kommunalen Gebietskörperschaften, die Aufgaben kommunaler Gebietskörperschaften, Organe der Gemeinde und deren Aufgaben, Handlungsformen der Gemeinde, die öffentlichen Einrichtungen, die Staatsaufsicht über die Gemeinde, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid, die kommunale Zusammenarbeit und das kommunale Finanzwesen eingegangen.

Bevor man jedoch auf konkrete Inhalte zu sprechen kommt, erfolgt eine Aufzählung bedeutender literarischer Werke zum Kommunalrecht. Hierbei wird auf Kommentare, Lehrbücher und Fallsammlungen für ein Nachschlagen bei Hausarbeiten oder zur Klausurvorbereitung hingewiesen. Auffallend ist, dass neben aktuellen Werken auf bis zu 30 Jahre alte Bücher genannt werden.

Diesem Literaturverzeichnis folgen sogenannte „Tipps vom Lerncoach“. In diesem dreiseitigen Teil werden Vorschläge zu Ernährung und Hinweise zum Lernverhalten gegeben. Diese sind oberflächlich gestaltet und weisen teilweise durch scheinbar bekannte Begrifflichkeiten auf Spezielles hin, so beispielsweise „Power Napping“ oder „Nürnberger Trichter“. Vor allem die Ernährungstipps zeugen von fehlendem Wissen auf diesem Gebiet und werfen lediglich allbekannte Brocken eines größeren fremden Fachgebiet hin. Allgemeine Hinweise werden dabei mit konkreten Vorschlägen vermischt und so kommt eine Halbwahrheit heraus; so werden Nudeln etwa dienend als langer Energiespeicher vorgestellt und damit sofort zum Verzehr vorgeschlagen, wobei kurz darauf dann aber auf gesundes Essen verwiesen wird. Unwichtig ist plötzlich, dass zuvor die nicht allzu gesunden Produkte empfohlen wurden und man rät nun einen Apfel zu essen. Die Ratschläge sind also gut gemeint, aber inhaltlich ohne Zweifel vollkommen unausgereift.

In den nachfolgenden Ausführungen wird auf Examensrelevanz und Prägnanz geachtet, wobei Lehrende Abschnitte gefolgt von Beispielfällen mit ausformulierten Lösungsskizzen gefolgt sind. Es wird dabei mit nahezu allen Mitteln der Darstellung gearbeitet. So werden etwa Skizzen erstellt, Bereiche hervorgehoben oder eingerahmt, Prüfschemata in Stichpunkten dargestellt, Tipps und Hinweise gegeben und bestimmte Stellen per Symbol gekennzeichnet. Auf diese Weise lässt sich der Text im Einzelnen gut zuordnen, verliert sich aber beinahe in der Fülle der Mittel – ähnlich einem Schilderwald im Verkehr.

Abgerundet ist der Wissensparcours mit einem Zugangscode für eine Onlinewiederholung des Gelernten anhand von kleinen Tests.

Summa summarum ist mit dem Skript eine gute Möglichkeit zum Wiederholen oder zur Neuaufbereitung des bayerischen Kommunalrechts gegeben und mit nur 17 Euro kann ich das Buch guten Gewissens zum Kauf empfehlen.

geschrieben am 02.10.2010 | 429 Wörter | 2875 Zeichen

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