ISBN | 3406596096 | |
Herausgeber | Ernst Metzger , Heinz Stöckel | |
Verlag | C.H.Beck | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 514 | |
Erscheinungsjahr | 2010 | |
Extras | - |
Dieser Kommentar zum Jagd- und Fischereirecht ist primär ein Nachschlagewerk für das öffentliche Recht. Dennoch darf man - ähnlich wie beim Tierschutzgesetz - nicht unterschätzen, dass eine nicht geringe Anzahl von Straf- und Bußgeldverfahren auf Verstößen gegen die genannten Gesetze beruht und darüber hinaus der Verstoß gegen strafrechtliche Normen leicht zum Verlust des Jagdscheins (§ 17 BJagdG) führen kann. Die Beratungskompetenz des angehenden Strafverteidigers ist also durchaus gefragt, gerade wenn man sich ohnehin für jagdrechtlich relevante strafrechtliche Nebengebiete wie das Waffenrecht interessiert. Die Neuauflage kommentiert inklusive Verzeichnissen auf über 500 Seiten die beteiligten Normen und bietet dem Leser dadurch eine breite Wissensbasis. Mangels tiefgreifender Neuerungen gesetzlicher Art wurden die mittlerweile ergangene Rechtsprechung, beachtenswerte Monographien und landesrechtliche Neuerungen eingearbeitet.
Der Kommentar unterteilt sich in vier große Kapitel. Zuerst wird das Jagdrecht mit dem Bundesjagdgesetz, der Verordnung über die Jagdzeiten sowie der Bundeswildschutzverordnung erläutert. Danach widmen sich gleich zwei Teile dem Fischereirecht mit Einführung, Landesübersichten, Seefischereigesetz samt Bußgeldverordnung und allgemeiner Verordnung, bevor abschließend Gesetze mit jagdrechtlichem Bezug in den Mittelpunkt gestellt werden, also Grundgesetz, StGB, Tierschutzgesetz und Waffengesetz.
Jagdspezifische Unterscheidungen wie der strafbare Jagdfrevel in Abgrenzung zur später kommentierten Jagdwilderei werden in der gebotenen Klarheit auch für den nicht jagdlich aktiven Leser erklärt und in den geeigneten rechtlichen Kontext gestellt. Die Bezüge zum Verwaltungsrecht, insbesondere zum Tier- und Naturschutzrecht kommen soweit erforderlich ebenfalls zum Tragen, sodass auch die assoziative Erfassung der Materie befördert wird, zu sehen u.a. bei dem Verbot der Jagd auf Elterntiere. Auch die Bußgeldtatbestände des § 39 BJagdG werden in erfreulicher Detailliertheit erarbeitet, da gerade Kleinigkeiten im jagdlichen Alltag, etwa das Nichtvorzeigen des Jagdscheins oder der Nichtausgleich von Jagdschäden schnell Konsequenzen nach sich ziehen können, die in der Häufung die Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers gefährden. Die mögliche Konsequenz des Entzugs des Jagdscheins wird dann in § 41 BJagdG präzise kommentiert, insbesondere die gerichtlich festzulegende Sperranordnung. Die stets umstrittene Abschussbefugnis für „wildernde“ Hunde und Katzen im Revier, § 23 BJagdG und dazu erlassenes Landesrecht, wird unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung pragmatisch aufbereitet. Die hier vorgenommene Darstellung weist insbesondere auf die tatsächlichen Gefahren hin, die sich aus der mglw. fehlenden Beweisbarkeit der Tatbestandsvoraussetzungen ergeben und zu einer empfindlichen Verurteilung führen können. Dabei hätte gerne noch stärker hervorgehoben werden dürfen, wie der befasste Strafverteidiger mit der Thematik umgehen kann. Denn die prozessuale und publicityträchtige Wehrhaftigkeit von Haustierbesitzern sorgt für manchen Konfliktstoff, dem der Jagdscheininhaber erst einmal gewachsen und auf den der Verteidiger vorbereitet sein muss.
Im Rahmen des Fischereischeinrechts wird der Leser zunächst in der Einführung auf die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten hingewiesen und vorbereitet (S. 240), wobei die länderspezifische Auflistung der einzelnen Bußgeldtatbestände ein schon seit der dritten Auflage bestehender hervorragender Service für den Rechtsanwender ist. Der komplexe Einfluss von Gemeinschaftsrecht auch auf deutsches Bußgeldrecht wird dann in der Kommentierung der Seefischerei-Bußgeldverordnung deutlich, was durch den Bearbeiter aber souverän aufgefangen wird.
Im Schlussabschnitt werden die einschlägigen Normen des StGB aufbereitet und unter Heranziehung einer breiten Meinungsbasis aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur ausgeführt. Lesenswert sind die Unterkapitel zur möglichen Rechtfertigung, Stichwort Gnadenschuss, oder auch zur Konkurrenz zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Des Weiteren gut verständlich beschrieben sind die bußgeldbewehrten Verbote des § 3 Tierschutzgesetz, en detail etwa die Grenzen der Jagdhundeausbildung oder die Einwirkung mit Strom auf Tiere. Ebenfalls lobenswert ist die Kommentierung zur Rohheit in § 17 Tierschutzgesetz mitsamt Hinweisen zur Beweissituation. Gut abgerundet wird der Kommentar mit der zusammenfassenden Kommentierung zum Waffenrecht.
Insgesamt erhält man mit diesem Kommentar zum einen eine erfreulich gute Wissensquelle für die Anwendung von Straf- und Bußgeldrecht im Jagdrecht, zum anderen bietet der Kommentar (nicht an jeder Stelle, aber in vielen Kapiteln) Zusatzinformationen über die reine Kommentierung hinaus, die das Werk für den Rechtsanwender noch wertvoller machen. Dies kann der Hinweis auf den möglichen Verfahrensablauf sein, eine Abwägung zur Beweisproblematik oder schlicht der Einfluss von anderen Normen und Rechtsgebieten auf eine bestimmte Regelung. Ebenfalls von Vorteil ist die Nennung vieler älterer Urteile mit jagdrechtlichem Bezug, an die man in den Datenbanken von heute nicht ohne weiteres herankäme.
geschrieben am 09.07.2011 | 658 Wörter | 4555 Zeichen
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