ISBN | 3406596096 | |
Herausgeber | Ernst Metzger , Heinz Stöckel | |
Verlag | C.H.Beck | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 514 | |
Erscheinungsjahr | 2010 | |
Extras | - |
Dieser Kommentar zum Jagd- und Fischereirecht ist primĂ€r ein Nachschlagewerk fĂŒr das öffentliche Recht. Dennoch darf man - Ă€hnlich wie beim Tierschutzgesetz - nicht unterschĂ€tzen, dass eine nicht geringe Anzahl von Straf- und BuĂgeldverfahren auf VerstöĂen gegen die genannten Gesetze beruht und darĂŒber hinaus der VerstoĂ gegen strafrechtliche Normen leicht zum Verlust des Jagdscheins (§ 17 BJagdG) fĂŒhren kann. Die Beratungskompetenz des angehenden Strafverteidigers ist also durchaus gefragt, gerade wenn man sich ohnehin fĂŒr jagdrechtlich relevante strafrechtliche Nebengebiete wie das Waffenrecht interessiert. Die Neuauflage kommentiert inklusive Verzeichnissen auf ĂŒber 500 Seiten die beteiligten Normen und bietet dem Leser dadurch eine breite Wissensbasis. Mangels tiefgreifender Neuerungen gesetzlicher Art wurden die mittlerweile ergangene Rechtsprechung, beachtenswerte Monographien und landesrechtliche Neuerungen eingearbeitet.
Der Kommentar unterteilt sich in vier groĂe Kapitel. Zuerst wird das Jagdrecht mit dem Bundesjagdgesetz, der Verordnung ĂŒber die Jagdzeiten sowie der Bundeswildschutzverordnung erlĂ€utert. Danach widmen sich gleich zwei Teile dem Fischereirecht mit EinfĂŒhrung, LandesĂŒbersichten, Seefischereigesetz samt BuĂgeldverordnung und allgemeiner Verordnung, bevor abschlieĂend Gesetze mit jagdrechtlichem Bezug in den Mittelpunkt gestellt werden, also Grundgesetz, StGB, Tierschutzgesetz und Waffengesetz.
Jagdspezifische Unterscheidungen wie der strafbare Jagdfrevel in Abgrenzung zur spĂ€ter kommentierten Jagdwilderei werden in der gebotenen Klarheit auch fĂŒr den nicht jagdlich aktiven Leser erklĂ€rt und in den geeigneten rechtlichen Kontext gestellt. Die BezĂŒge zum Verwaltungsrecht, insbesondere zum Tier- und Naturschutzrecht kommen soweit erforderlich ebenfalls zum Tragen, sodass auch die assoziative Erfassung der Materie befördert wird, zu sehen u.a. bei dem Verbot der Jagd auf Elterntiere. Auch die BuĂgeldtatbestĂ€nde des § 39 BJagdG werden in erfreulicher Detailliertheit erarbeitet, da gerade Kleinigkeiten im jagdlichen Alltag, etwa das Nichtvorzeigen des Jagdscheins oder der Nichtausgleich von JagdschĂ€den schnell Konsequenzen nach sich ziehen können, die in der HĂ€ufung die ZuverlĂ€ssigkeit des Jagdscheininhabers gefĂ€hrden. Die mögliche Konsequenz des Entzugs des Jagdscheins wird dann in § 41 BJagdG prĂ€zise kommentiert, insbesondere die gerichtlich festzulegende Sperranordnung. Die stets umstrittene Abschussbefugnis fĂŒr âwilderndeâ Hunde und Katzen im Revier, § 23 BJagdG und dazu erlassenes Landesrecht, wird unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und der einschlĂ€gigen Rechtsprechung pragmatisch aufbereitet. Die hier vorgenommene Darstellung weist insbesondere auf die tatsĂ€chlichen Gefahren hin, die sich aus der mglw. fehlenden Beweisbarkeit der Tatbestandsvoraussetzungen ergeben und zu einer empfindlichen Verurteilung fĂŒhren können. Dabei hĂ€tte gerne noch stĂ€rker hervorgehoben werden dĂŒrfen, wie der befasste Strafverteidiger mit der Thematik umgehen kann. Denn die prozessuale und publicitytrĂ€chtige Wehrhaftigkeit von Haustierbesitzern sorgt fĂŒr manchen Konfliktstoff, dem der Jagdscheininhaber erst einmal gewachsen und auf den der Verteidiger vorbereitet sein muss.
Im Rahmen des Fischereischeinrechts wird der Leser zunĂ€chst in der EinfĂŒhrung auf die StraftatbestĂ€nde und Ordnungswidrigkeiten hingewiesen und vorbereitet (S. 240), wobei die lĂ€nderspezifische Auflistung der einzelnen BuĂgeldtatbestĂ€nde ein schon seit der dritten Auflage bestehender hervorragender Service fĂŒr den Rechtsanwender ist. Der komplexe Einfluss von Gemeinschaftsrecht auch auf deutsches BuĂgeldrecht wird dann in der Kommentierung der Seefischerei-BuĂgeldverordnung deutlich, was durch den Bearbeiter aber souverĂ€n aufgefangen wird.
Im Schlussabschnitt werden die einschlĂ€gigen Normen des StGB aufbereitet und unter Heranziehung einer breiten Meinungsbasis aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur ausgefĂŒhrt. Lesenswert sind die Unterkapitel zur möglichen Rechtfertigung, Stichwort Gnadenschuss, oder auch zur Konkurrenz zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Des Weiteren gut verstĂ€ndlich beschrieben sind die buĂgeldbewehrten Verbote des § 3 Tierschutzgesetz, en detail etwa die Grenzen der Jagdhundeausbildung oder die Einwirkung mit Strom auf Tiere. Ebenfalls lobenswert ist die Kommentierung zur Rohheit in § 17 Tierschutzgesetz mitsamt Hinweisen zur Beweissituation. Gut abgerundet wird der Kommentar mit der zusammenfassenden Kommentierung zum Waffenrecht.
Insgesamt erhĂ€lt man mit diesem Kommentar zum einen eine erfreulich gute Wissensquelle fĂŒr die Anwendung von Straf- und BuĂgeldrecht im Jagdrecht, zum anderen bietet der Kommentar (nicht an jeder Stelle, aber in vielen Kapiteln) Zusatzinformationen ĂŒber die reine Kommentierung hinaus, die das Werk fĂŒr den Rechtsanwender noch wertvoller machen. Dies kann der Hinweis auf den möglichen Verfahrensablauf sein, eine AbwĂ€gung zur Beweisproblematik oder schlicht der Einfluss von anderen Normen und Rechtsgebieten auf eine bestimmte Regelung. Ebenfalls von Vorteil ist die Nennung vieler Ă€lterer Urteile mit jagdrechtlichem Bezug, an die man in den Datenbanken von heute nicht ohne weiteres herankĂ€me.
geschrieben am 09.07.2011 | 658 Wörter | 4633 Zeichen
Kommentare zur Rezension (0)
Platz für Anregungen und Ergänzungen