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Straßenverkehrsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Straßenverkehrsrecht Die Neuauflage des Klassikers „Straßenverkehrsrecht“ von Burmann, Heß, Jahnke und Janker ist wie auch bisher ein sicherer RĂŒckhalt fĂŒr den Rechtsanwender. Die einzelnen Kommentierungen sind ausfĂŒhrlich, prĂ€zise, mit aktuellen Belegen versehen, dazu immer wieder mit kritischen Stellungnahmen, Graphiken und anderem aufgewertet. Die VerfĂŒgbarkeit des Werks auf Beck online macht es zusĂ€tzlich wertvoll, insbesondere um daraus in SchriftsĂ€tzen oder Urteilen zu zitieren. Die Konkurrenzwerke von Hentschel / König / Dauer und neuerdings auch von Haus / Krumm / Quarch können zwar in einigen Aspekten mehr an Inhalt bieten, aber in den Kernbereichen ist das „Straßenverkehrsrecht“ ein absolut gleichwertiges Hilfsmittel fĂŒr den Arbeitsalltag. Der Umfang betrĂ€gt inzwischen 1700 Seiten inklusive Verzeichnissen. Behandelt werden neben einer ausfĂŒhrlichen EinfĂŒhrung die StVO, das StVG, das StGB, die StPO, das BGB und das Versicherungsrecht in AuszĂŒgen. Als unkommentierte AnhĂ€nge findet der Nutzer noch die FEV, die StVZO und die BKatV. Keine eigene Kommentierung erfĂ€hrt das Bußgeldrecht. AusfĂŒhrungen dazu findet der Nutzer sowohl in der Einleitung, in den einzelnen Normen der StVO oder des StVG. Insbesondere VerstĂ¶ĂŸe, Messverfahren, Fahrverbot und Geldbuße werden in ausreichendem Umfang angesprochen. FĂŒr das eigentliche Verfahrensrecht braucht man dann eben zusĂ€tzliche Kommentare. Das materielle Strafrecht und das Strafverfahrensrecht werden thematisch fokussiert abgebildet, wobei hier insbesondere die gute Abstimmung der Normen untereinander gefĂ€llt. Dies betrifft nicht nur die Vermeidung von Doppelungen, sondern auch die KohĂ€renz gerade bei den Nachweismöglichkeiten des Konsums von Alkohol und Suchtmitteln und den Auswirkungen auf objektiven und subjektiven Tatbestand. Im Zivilrecht, ergĂ€nzt durch das Versicherungsrecht, ist der Kommentar weiterhin eine belastbare Wissensquelle, sei es fĂŒr Grundlageninformationen oder Detailrecherche. Manche aktuellen Fundstellen aus dem Jahr 2013 finden sich zwar nicht, aber ansonsten ist die Nachweisdichte vorbildlich. Insbesondere kann man zur Haftungsverteilung, zu prozessualen Fragen, zum Vertrauensgrundsatz und ganz besonders zur Unfallregulierung mit Sach- und PersonenschĂ€den die vielfĂ€ltigen und pragmatisch zusammengestellten Kommentierungen effektiv heranziehen. Das Fazit ist einfach: dieser Kommentar gehört in die Bibliothek jedes Straßenverkehrsrechtlers.

Die Neuauflage des Klassikers „Straßenverkehrsrecht“ von Burmann, Heß, Jahnke und Janker ist wie auch bisher ein sicherer RĂŒckhalt fĂŒr den Rechtsanwender. Die einzelnen Kommentierungen sind ausfĂŒhrlich, prĂ€zise, mit aktuellen Belegen versehen, dazu immer wieder mit kritischen Stellungnahmen, Graphiken und anderem aufgewertet. Die VerfĂŒgbarkeit des Werks auf Beck online macht es zusĂ€tzlich wertvoll, insbesondere um daraus in SchriftsĂ€tzen oder Urteilen zu zitieren. Die Konkurrenzwerke von Hentschel / König / Dauer und neuerdings auch von Haus / Krumm / Quarch können zwar in einigen Aspekten mehr an Inhalt bieten, aber in den Kernbereichen ist das „Straßenverkehrsrecht“ ein absolut gleichwertiges Hilfsmittel fĂŒr den Arbeitsalltag.

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Der Umfang betrĂ€gt inzwischen 1700 Seiten inklusive Verzeichnissen. Behandelt werden neben einer ausfĂŒhrlichen EinfĂŒhrung die StVO, das StVG, das StGB, die StPO, das BGB und das Versicherungsrecht in AuszĂŒgen. Als unkommentierte AnhĂ€nge findet der Nutzer noch die FEV, die StVZO und die BKatV. Keine eigene Kommentierung erfĂ€hrt das Bußgeldrecht. AusfĂŒhrungen dazu findet der Nutzer sowohl in der Einleitung, in den einzelnen Normen der StVO oder des StVG. Insbesondere VerstĂ¶ĂŸe, Messverfahren, Fahrverbot und Geldbuße werden in ausreichendem Umfang angesprochen. FĂŒr das eigentliche Verfahrensrecht braucht man dann eben zusĂ€tzliche Kommentare. Das materielle Strafrecht und das Strafverfahrensrecht werden thematisch fokussiert abgebildet, wobei hier insbesondere die gute Abstimmung der Normen untereinander gefĂ€llt. Dies betrifft nicht nur die Vermeidung von Doppelungen, sondern auch die KohĂ€renz gerade bei den Nachweismöglichkeiten des Konsums von Alkohol und Suchtmitteln und den Auswirkungen auf objektiven und subjektiven Tatbestand.

Im Zivilrecht, ergĂ€nzt durch das Versicherungsrecht, ist der Kommentar weiterhin eine belastbare Wissensquelle, sei es fĂŒr Grundlageninformationen oder Detailrecherche. Manche aktuellen Fundstellen aus dem Jahr 2013 finden sich zwar nicht, aber ansonsten ist die Nachweisdichte vorbildlich. Insbesondere kann man zur Haftungsverteilung, zu prozessualen Fragen, zum Vertrauensgrundsatz und ganz besonders zur Unfallregulierung mit Sach- und PersonenschĂ€den die vielfĂ€ltigen und pragmatisch zusammengestellten Kommentierungen effektiv heranziehen.

Das Fazit ist einfach: dieser Kommentar gehört in die Bibliothek jedes Straßenverkehrsrechtlers.

geschrieben am 08.07.2014 | 310 Wörter | 2155 Zeichen

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