
| ISBN | 3406618936 | |
| Autoren | Gerhard Schäfer , Gerhard van Gemmeren , Günther M. Sander | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 593 | |
| Erscheinungsjahr | 2012 | |
| Extras | - |

Dass ein Klassiker der strafrechtlichen Literatur noch einmal grundlegend ergĂ€nzt und verbessert werden kann, zeigt die hohe FlexibilitĂ€t der Autoren, sowohl sich selbst zu hinterfragen als auch den Neuerungen im Rechtssystem (z.B. §§ 198 ff. GVG, Rn. 788) stetig Raum zu verschaffen. Die Neuauflage des vorliegenden Werks zur Strafzumessung hat nicht nur eine Gesamtdarstellung des MaĂregelrechts erhalten, sondern auch ein Zusatzkapitel zur RevisibilitĂ€t der Strafzumessung. Dazu wurde neu ergangene Rechtsprechung eingepflegt, etwa zur Beurteilung der Frage alkoholbedingt erheblich verminderter Schuld (BGH - 1 StR 59/12). Auch aufgegriffen wurden aktuelle praktische Probleme, z.B. die Berechnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe nach § 67 Abs. 2 StGB (Rn. 1484). Insgesamt erwarten den Leser knapp 600 Seiten zur Strafzumessung.

Die Gestaltung des Werks ist nahezu ausschlieĂlich textlastig, dies aber gut untergliedert. Ein echter FuĂnotenapparat zeigt die hohe Dichte der vertiefenden Hinweise. Zahlreiche Beispiele machen die AusfĂŒhrungen der Autoren plastisch. Einzelne Tabellen ergĂ€nzen den FlieĂtext. Hervorhebungen und interne Verweise prĂ€gen die einzelnen Textbestandteile.
Nach einem einleitenden Kapitel wird zunĂ€chst das Instrumentarium der Strafen und verfahrensrechtlichen Reaktionen nĂ€her erlĂ€utert. Dies umfasst die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie die weiteren Entscheidungen zu Verfall, Einziehung und Fahrverbot. Schön zur Geltung kommen dabei die Voraussetzungen der BewĂ€hrung (Rn. 187 ff.). Aber auch Einzelheiten werden nicht vergessen, etwa die Nutzung der Abschöpfung des Erlangten mittels Verfalls bei Unternehmen, was durch das Bruttoprinzip durchaus schmerzhaft fĂŒr die Betroffenen sein kann (Rn. 344). Danach werden die MaĂregeln der Besserung und Sicherung ausfĂŒhrlich dargestellt. Hierbei ist naturgemÀà die Problematik der Unterbringung stĂ€rker gewichtet als der Fahrerlaubnisentzug; allerdings erscheint mir persönlich die Auswahl von jĂŒngerer Rechtsprechung zu §§ 69, 69a StGB ein wenig knapp bemessen, sodass man hier Kommentare in jedem Fall benötigt. Lesenswert ist im Bereich der Unterbringungsentscheidungen der Abschnitt zur Erfolgsaussicht der Entwöhnungsbehandlung (§ 458), denn nicht selten muss man in Hauptverhandlungen mit einer BetĂ€ubungsmittelstraftat als Anklagegrundlage eine AbwĂ€gung zwischen (spĂ€terem) § 35 BtMG und (aktuellem) § 64 StGB treffen und dies auch im Urteil begrĂŒnden.
Sodann werden die strafzumessungserheblichen UmstĂ€nde mitsamt dem notwendigen Ausgleich der verschiedenen Strafzwecke vorgestellt, wobei die subjektiven UmstĂ€nde (Motiv, Gesinnung, Wille des TĂ€ters) und ihre Wertung bei der Strafzumessung schön herausgearbeitet worden sind (Rn. 605 ff.). Der eigentliche Vorgang der Strafzumessung erhĂ€lt ein eigenes Kapitel. Auch hier darf auf treffend zusammengefasste Details verwiesen werden, z.B. die Annahme eines minder schweren Falles (Rn. 1093 ff.), was sich auch im weiteren Verlauf des Buches fortsetzt (Rn. 1622 ff. als Beispiel). Im nachfolgenden Abschnitt zur Gesamtstrafenbildung wird hinsichtlich des Problems der âFaustformelâ zur Bestimmung der Höhe der Gesamtstrafe effektiv auf das neue Kapitel zur RevisibilitĂ€t verwiesen (Rn. 1473). Daneben findet man noch einen eigenen kompakten Abschnitt zur Strafzumessung in den UrteilsgrĂŒnden, sowohl was die BegrĂŒndung an sich angeht, aber auch was die einzelnen Stationen des Strafurteils betrifft, sodass nicht nur hier die gute Verwendbarkeit des Buches auch schon fĂŒr den Vorbereitungsdienst konstatiert werden kann. FĂŒr die Praxis ist der zehnte Teil des Buches höchst relevant, nĂ€mlich die Zusammenfassung der deliktsspezifischen StrafzumessungstatbestĂ€nde samt passenden Fallbeispielen und geeigneten Zusatzinformationen, z.B. die Mengenbegriffe des BtMG (Rn. 1750 ff.).
Egal ob fĂŒr die Sitzungsvorbereitung, fĂŒr das PlĂ€doyer oder das anschlieĂende Urteil: dieses Werk sorgt beim Leser und Nutzer fĂŒr die richtige Wissensgrundlage und bietet mannigfache Hinweise auf Möglichkeiten zur Vertiefung des angebotenen Grundwissens. Die Rezeption des Stoffes gelingt vorzĂŒglich dank der klar strukturierten und an gebotener Stelle plastischen Sprache der Autoren, sodass die VerschrĂ€nkung zwischen Theorie und Praxisanwendung nahtlos gelingt. Ich arbeite gern mit diesem Buch und kann es guten Gewissens weiterempfehlen.
geschrieben am 05.12.2012 | 581 Wörter | 3901 Zeichen
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