
| ISBN | 3832931120 | |
| Autoren | Helge Sodan , Jan Ziekow | |
| Verlag | Nomos | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 3308 | |
| Erscheinungsjahr | 2010 | |
| Extras | - |

Der Großkommentar „Verwaltungsgerichtsordnung“ herausgegeben von den Professoren Helge Sodan und Jan Ziekow erschien in diesem Jahr (2010) in seiner 3. Auflage im Nomos Verlag. Die Herausgeber wollen mit dem Kommentar ein wissenschaftlich gründliches und übersichtliches, wie auch mit neuen Ideen und Denkansätzen versehenes Werk für Verwaltungsrechtler aller Art bieten.

Mit einem hochkarätigen Autorenteam von Dozenten, Universitätsprofessoren und Richtern wird inhaltlich die gesamte Verwaltungsgerichtsordnung aufbereitet. Dabei wird das Buch neben hoch wissenschaftlichen Aspekten auch praktischer Nutzung gerecht durch die stetige Nennung von Rechtsprechung und Ansätzen zur Behandlung neuerer verwaltungsprozessualer Probleme.
Sehr positiv sind vielfältige Verweisungen zu Beginn jedes §§ auf Literatur und Rechtsprechung. Mit einer Zuordnung der einzelnen weiterführenden Texte zu Überschriften erleichtert dabei dem Nutzer die Suche nach speziellen Inhalten. Gerade für den wissenschaftlich Interessierten ist dies eine Wohltat und erspart lange Recherche.
Die der Literaturverweisung nachfolgende Kurzgliederung der jeweiligen Paragraphen ist in der Länge angemessen und kann durch eine gute Übersicht klar überzeugen.
Als kleiner Mangel für die Übersicht ist die feine Untergliederung zu nennen. Diese ist an sich gut fürs Verständnis, doch wird im Fließtext kaum Möglichkeit gegeben, sich zu orientieren an welcher Stelle der Ausführungen betreffend Unter- und Oberüberschriften man sich im Moment befindet. Im oberen Seitenbereich werden lediglich Teil und Abschnitt genannt, was ein Zurückblättern zur Kurzübersicht zum besseren Zurechtfinden erforderlich macht. Dies sei aber aufgrund der grundsätzlich immer vorhandenen Problematik bei Kommentaren im Allgemeinen zu vernachlässigen.
Als Beispiel für die gelungene Darstellung, wie bisher beschrieben soll an dieser Stelle § 40 VwGO als Grundpfeiler jeder Klausur, Hausarbeit oder sonstigen Prüfung dienen. So wird anfangs der Paragraphenwortlaut wiedergegeben und nachfolgend Informationen zum Schrifttum angeboten. Diese Informationen sind aufgeteilt auf die Punkte Allgemeines, Geschichte, Einflüsse des Europarechts, rechtliche Streitigkeit, Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, öffentl.-rechtl. Streitigkeit und aufdrängende Sonderzuweisung. Mit diesen Aspekten werden über knapp 7 Seiten getrennt Zeitschriften und Sammelwerke aufgezählt und liefern damit ausreichend Stoff für eine weitergehende wissenschaftliche oder gutachterliche Auseinandersetzung mit dem VwGO. Die anschließenden Ausführungen sind, wie an der Kurzgliederung zu erkennen ist, in der Abfolge der gewöhnlichen Prüffolge angeordnet und führen so selbst den Anfänger schnell in Systematik und Aufbau ein. Im Speziellen werden für die Voraussetzungen der Verwaltungsrechtswegeröffnung des § 40 VwGO zu Beginn einige allgemeine verwaltungsrechtlichen Grundlagen, die Entstehung und die Eröffnung im Allgemeinen in prägnanter Form erläutert. Mit dieser knapp 25-seitigen Einführung wird langsam an die Thematik herangeführt, wobei erstes Verständnis geschaffen werden kann.
Für einen Vorgeschmack auf die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen sei gesagt, dass ein detailreiches Vorgehen, etwa einer Behandlung der rechtlichen Streitigkeit in 6 Unterpunkten, dem Inhalt einen hohen Grad an Wissenschaftlichkeit zukommen lässt. Neben Theorien der Wissenschaft werden aber auch Fallgruppen vorgestellt, so etwa bei der Nichtverfassungsrechtlichkeit der Streitigkeit und den 12 Gruppen. Diese Veranschaulichungen erleichtern einerseits das Verstehen an sich und andererseits liefern sie dem Studenten, Praktiker oder anderem eine bessere Zuordnungsmöglichkeit eigener Fallkonstellationen.
Sprachlich wird mit verständlichen Formulierungen und einer überschaubaren Syntax gearbeitet. Was jedoch meiner Ansicht nach ein besonders nennenswerter Punkt ist, ist die Arbeit nahezu ohne Abkürzungen. Damit wird nicht nur der Lesefluss gestärkt und das Lesen fällt leichter, sondern es wird auch das Verstehen für den Leser erheblich einfacher gestaltet.
Was das äußere Bild und die Texteinteilung betrifft, sind ebenfalls keine Mängel festzustellen. Durch eindeutig erkennbare Überschriften und das gelungene Nutzen von Abschnitten nach Sinngehalt lassen sich alle Seiten gut überblicken und schnell erfassen und mit einem einzelnen Buch bleibt eine gewisse Handlichkeit erhalten.
Leicht verwirrend ist nur die Art des Zitierens im Text. Es wird wie gewöhnlich auf Fußnoten zurückgegriffen, wobei zugleich Zitate im Text geklammert zu finden sind. Ein besonderes System ist auf Anhieb zwischen Fußnoten und Klammerzitat nicht zu erkennen.
Summa summarum legt das Werk Wert auf Vollständigkeit – Rechtsprechung und Literatur sind in wissenschaftlicher Diskussion vereint und werden damit für Studenten und Praktiker zum Nachschlagen, wie auch für den Wissenschaftler für neue gute Denkansätze ein Muss.
geschrieben am 02.10.2010 | 639 Wörter | 4393 Zeichen
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