
| ISBN | 3406611702 | |
| Autoren | Christoph Hamm , Peter Schwerdtner | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 295 | |
| Erscheinungsjahr | 2012 | |
| Extras | - |

Das Lehrbuch von Hamm zum Maklerrecht ist bereits ein Klassiker und sollte wie selbstverständlich neben den BGB-Kommentaren zu § 652 BGB im Regal des Praktikers stehen. Die Neuauflage, die weiterhin unter der Grenze von 300 Seiten bleibt, erscheint diesmal wesentlich rascher als früher, bereits vier Jahre seit der letzten Auflage, was maßgeblich an der neu einzuarbeitenden Rechtsprechung lag, aber auch den Neuauflagen von Standardkommentaren (Staudinger, MüKo) zum Maklerrecht. Sehr schön ist der Hinweis des Autors im Vorwort, dass hier kein Lehrbuch für (aber auch nicht gegen) Makler geschaffen wurde, sondern eines für das Maklerrecht, was insbesondere die Pflichten der Vertragspartner und die notwendige Transparenz des Geschäfts betont; dies verinnerlichend könnte so mancher Makler sicherlich dem schlechten Ruf der Branche entgegenwirken.

Die Gestaltung des Werks ist konservativ, hat also durchaus Potential nach oben. Der Fließtext ist optisch und durch Randziffern meist gut untergliedert, bisweilen dürften die Hervorhebungen durch Fettdruck öfter eingesetzt werden, auch Zwischenüberschriften sind an mancher Stelle wünschenswert; die Fußnoten werden separat positioniert und sind ausführlich und aktuell. Vereinzelt werden Entscheidungen in Kursivschrift in den Text integriert. Konkrete Arbeitshilfen für Prozess oder Vertragsgestaltungen fehlen leider; nicht einmal in passenden Unterkapiteln (z.B. Rn. 914 ff. „typische Vertragsklauseln“) sind Klauseln einmal konkret ausformuliert und graphisch herausgestellt, um dem Leser eine gewisse Plastizität des Rezipierens zu ermöglichen. Hier könnte in der siebten Auflage ein bisschen zugelegt werden.
Nach einem kurzen Ausflug zu den Funktionen des Maklers widmet sich der Autor rasch den Grundlagen des Maklerrechts und danach dessen Begründung und Beendigung. Es werden im Weiteren der Vertragsgegenstand sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner erörtert, bevor dann zum Provisionsanspruch vorgetragen wird. Hierbei werden Voraussetzungen, Fälligkeit aber auch dessen Ausschluss thematisiert, ebenso die Verwirkung des Anspruchs und die tatsächliche Höhe. Besondere Fragen, etwa zur Doppeltätigkeit des Maklers, zu abweichenden Vereinbarungen, zum Alleinauftrag und zu Ehevermittlungsverträgen werden jeweils in gesonderten Kapiteln aufgegriffen und aufbereitet. Im Anhang findet der Leser noch die IVD-Standes- und Wettbewerbsregeln.
Auch wenn man sich im Praxisalltag über manche Dinge nicht mehr den Kopf zerbrechen muss, ist es immer wieder spannend, sich die dogmatischen Grundlagen eines Rechtsgeschäfts vergegenwärtigen zu können. Dies gelingt mit den Ausführungen von Hamm wie nebenbei und in gebotener Kürze. Beispielhaft zu nennen ist hierfür das Unterkapitel zur Rechtsnatur des Maklervertrages (Rn. 30 ff.), wo diesem treffend eine „eigenartige Struktur“ bescheinigt wird und die verschiedenen Streitpositionen zur Einordnung in das Vertragssystem gut aufgeführt sind. Wiederum ganz im Sinne der Rechtsanwendung zu lesen sind Erläuterungen zur Formbedürftigkeit bestimmter Abreden samt ausführlicher Darstellung der Streitpositionen zwischen BGH und Lehre (Rn. 60 ff.). Ob es allerdings für die Durchsetzung des Anspruchs vor Gericht so sinnvoll ist, die offenbar früher von Schwerdtner (Begründer dieses Lehrbuchs und früherer Kommentator im MüKo-BGB) vertretenen Ansichten contra BGH zu vertreten, erscheint zweifelhaft: hier sollte vielleicht eine klärende Stellungnahme von Hamm in der Folgeauflage hinzugefügt werden (so wie z.B. auch in Rn. 696 zur Frage der wirtschaftlichen Verflechtung). Ganz generell ist aber gerade die Abbildung der Rechtsprechung, insbesondere in ihrer Entwicklung, ein großer Verdienst dieses Lehrbuchs. Auf diese Weise kann der Leser gut nachvollziehen, wie sich die Anforderungen an den Vertragstyp sukzessive verschärft bzw. verfeinert haben (z.B. bzgl. der Provisionserwartung des Maklers, Rn. 96 ff., oder der Auswirkung von Vorkenntnissen, Rn. 561). Gelungen sind auch die vielen detaillierten Unterkapitel zu allgemeinen Bereichen, zu sehen etwa bei den Aufklärungspflichten des Maklers (Rn. 318 ff.), wo u.a. dessen Pflicht zur Einholung von Informationen über die Bonität des Interessenten als Nebenpflicht verneint wird, meiner Ansicht nach auch zu Recht. Sehr positiv ist es zudem zu werten, dass auch für den Ausbildungsbereich zahlreiche Kapitel lesenswert, da klausur- und examensrelevant sind, gut zu sehen bei den Abschnitten zur Auswirkung des fehlerhaften Hauptvertrages auf die Provisionszahlungspflicht (Rn. 451 ff.).
Insgesamt ist dieses Lehrbuch auch in der sechsten Auflage eine klare Lektüreempfehlung, sowohl für den zivilrechtlich tätigen Anwalt und Richter, aber auch zur Abrundung der Examensvorbereitung. Zahlreiche Rechtsprobleme werden nicht nur punktuell, sondern in erweitertem Kontext aufgegriffen und die Lösungen nicht einfach vorgesetzt, sondern erarbeitet. Auf diese Weise hat der Leser neben dem Wissensgewinn sogar einen edukativen Mehrwert.
geschrieben am 17.05.2012 | 673 Wörter | 4396 Zeichen
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