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Fallsammlung zum Ordnungswidrigkeitenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fallsammlung zum Ordnungswidrigkeitenrecht Wer die Lehrbücher und Kommentierungen von Mitsch kennt, weiß, dass der Leser präzise und ausführliche Informationen erwarten kann, sich dafür aber auch intensiv mit der Materie und ihrer Aufbereitung befassen sollte. So liegt der Fall auch bei seinem neuesten Werk, der Fallsammlung zum OWi-Recht, das sein Lehrbuch zum Ordnungswidrigkeitenrecht (2. Auflage, 2005) ergänzt. 15 Fälle auf knapp 300 Seiten sind für ein strafrechtliches Nebengebiet ein gewaltiges Pensum und derjenige, der sich nur einen raschen Überblick verschaffen mag, ist mit dem Lehrbuch von Bohnert sicher besser bedient. Wer aber einen gewissen Aufwand nicht scheut, wird die Lösung und Lektüre der Fälle freudig vorantreiben. Die Sachverhalte sind umfassend, zum Teil gehen sie über mehrere Seiten, und signalisieren so gleich zu Beginn: es handelt sich hier um Prüfungsniveau. Die Verknüpfungen zu verwandten Rechtsgebieten, allen voran zum Strafverfahrensrecht, sind zahlreich vorhanden und verdeutlichen dem Leser zusätzlich die Zwitterstellung des Bußgeldrechts zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Wichtig für den Bearbeiter ist auch, dass der Autor explizit darauf hinweist, dass die Falllösungen nicht in einer Klausursituation entstanden sind, demnach im gegebenen Umfang nicht von Studenten oder Referendaren erwartet werden können. Auffällig bei den Falllösungen ist zudem der konsequente Gutachtenstil, sodass das Buch für Praktiker eher als Wissensergänzung dienen kann. Auch einige der gewählten Fallschwerpunkte, etwa Rechtfertigungsgründe im Bußgeldrecht, kommen in der Praxis selten bis gar nicht vor. Trotzdem gehört das Wissen um diese rechtlichen Probleme zum Handwerkszeug des Strafrechtlers dazu, der sich dabei vielfach seiner Kenntnisse aus dem StGB-AT bedienen kann und soll. Immerhin verwendet Mitsch ja auch eine Vielzahl von Fundstellen aus der klassischen Strafrechtsliteratur und nicht nur spezifische OWi-Titel. Neben den beiden Grundsäulen der Klausurprüfung, materielles Recht und Verfahrensrecht, vergisst Mitsch aber auch nie Sonderfragen einzuschieben, mit denen man sich z.B. gut auf die mündliche Prüfung vorbereiten kann. Dazu gehört etwa die Frage, wann der BGH über OWis entscheiden kann. Inhaltlich ist die Bandbreite der 15 Fälle enorm. Neben den bereits genannten AT-Problemen (Rechtfertigungsgründe, dazu u.a. Verjährung, Verfahrensprinzipien, Irrtum, a.l.i.c., Versuch) kommen wesentliche Verfahrensfragen zur Sprache (Verteidigung in Bußgeldsachen, Akteneinsicht, Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen, Rechtsbeschwerde, Wiedereinsetzung, Protokollberichtigung), Probleme bei der Überleitung aus dem Strafverfahren und spezifisch bußgeldrechtliche Aspekte (Verwarnung, Höhe des Bußgeldes, Einspruch und Rücknahme, Anwesenheitspflicht des Betroffenen). Neuere Rechtsfragen wie die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden geschickt eingebaut (hier Fall 5): anstatt sich in die Praxisdiskussion einzuschalten, wählt Mitsch die sichere Fallvariante der Dauervideoaufzeichnung und kann so die fehlende Rechtsgrundlage propagieren. Dieses Fallbuch ist kein Maßstab für das eigene Wissen, sondern eine stete Herausforderung sich zu verbessern. Das ist aber auch gut so, denn man kann das Bußgeldrecht leicht unterschätzen. Durch seine bemerkenswerte Zusammenstellung von Fällen und Lösungen macht Mitsch dem Leser deutlich, dass das Bußgeldrecht auch Aufgaben in Klausurstärke bereithalten kann und dass man das Rechtsgebiet am besten mit soliden strafrechtlichen Grundkenntnissen angehen sollte. Insgesamt eine sehr erfreuliche Neuerscheinung, gerade unter dem Blickwinkel der juristischen Ausbildung.

Wer die Lehrbücher und Kommentierungen von Mitsch kennt, weiß, dass der Leser präzise und ausführliche Informationen erwarten kann, sich dafür aber auch intensiv mit der Materie und ihrer Aufbereitung befassen sollte. So liegt der Fall auch bei seinem neuesten Werk, der Fallsammlung zum OWi-Recht, das sein Lehrbuch zum Ordnungswidrigkeitenrecht (2. Auflage, 2005) ergänzt. 15 Fälle auf knapp 300 Seiten sind für ein strafrechtliches Nebengebiet ein gewaltiges Pensum und derjenige, der sich nur einen raschen Überblick verschaffen mag, ist mit dem Lehrbuch von Bohnert sicher besser bedient. Wer aber einen gewissen Aufwand nicht scheut, wird die Lösung und Lektüre der Fälle freudig vorantreiben.

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Die Sachverhalte sind umfassend, zum Teil gehen sie über mehrere Seiten, und signalisieren so gleich zu Beginn: es handelt sich hier um Prüfungsniveau. Die Verknüpfungen zu verwandten Rechtsgebieten, allen voran zum Strafverfahrensrecht, sind zahlreich vorhanden und verdeutlichen dem Leser zusätzlich die Zwitterstellung des Bußgeldrechts zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Wichtig für den Bearbeiter ist auch, dass der Autor explizit darauf hinweist, dass die Falllösungen nicht in einer Klausursituation entstanden sind, demnach im gegebenen Umfang nicht von Studenten oder Referendaren erwartet werden können. Auffällig bei den Falllösungen ist zudem der konsequente Gutachtenstil, sodass das Buch für Praktiker eher als Wissensergänzung dienen kann. Auch einige der gewählten Fallschwerpunkte, etwa Rechtfertigungsgründe im Bußgeldrecht, kommen in der Praxis selten bis gar nicht vor. Trotzdem gehört das Wissen um diese rechtlichen Probleme zum Handwerkszeug des Strafrechtlers dazu, der sich dabei vielfach seiner Kenntnisse aus dem StGB-AT bedienen kann und soll. Immerhin verwendet Mitsch ja auch eine Vielzahl von Fundstellen aus der klassischen Strafrechtsliteratur und nicht nur spezifische OWi-Titel. Neben den beiden Grundsäulen der Klausurprüfung, materielles Recht und Verfahrensrecht, vergisst Mitsch aber auch nie Sonderfragen einzuschieben, mit denen man sich z.B. gut auf die mündliche Prüfung vorbereiten kann. Dazu gehört etwa die Frage, wann der BGH über OWis entscheiden kann.

Inhaltlich ist die Bandbreite der 15 Fälle enorm. Neben den bereits genannten AT-Problemen (Rechtfertigungsgründe, dazu u.a. Verjährung, Verfahrensprinzipien, Irrtum, a.l.i.c., Versuch) kommen wesentliche Verfahrensfragen zur Sprache (Verteidigung in Bußgeldsachen, Akteneinsicht, Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen, Rechtsbeschwerde, Wiedereinsetzung, Protokollberichtigung), Probleme bei der Überleitung aus dem Strafverfahren und spezifisch bußgeldrechtliche Aspekte (Verwarnung, Höhe des Bußgeldes, Einspruch und Rücknahme, Anwesenheitspflicht des Betroffenen). Neuere Rechtsfragen wie die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden geschickt eingebaut (hier Fall 5): anstatt sich in die Praxisdiskussion einzuschalten, wählt Mitsch die sichere Fallvariante der Dauervideoaufzeichnung und kann so die fehlende Rechtsgrundlage propagieren.

Dieses Fallbuch ist kein Maßstab für das eigene Wissen, sondern eine stete Herausforderung sich zu verbessern. Das ist aber auch gut so, denn man kann das Bußgeldrecht leicht unterschätzen. Durch seine bemerkenswerte Zusammenstellung von Fällen und Lösungen macht Mitsch dem Leser deutlich, dass das Bußgeldrecht auch Aufgaben in Klausurstärke bereithalten kann und dass man das Rechtsgebiet am besten mit soliden strafrechtlichen Grundkenntnissen angehen sollte. Insgesamt eine sehr erfreuliche Neuerscheinung, gerade unter dem Blickwinkel der juristischen Ausbildung.

geschrieben am 09.07.2011 | 476 Wörter | 3173 Zeichen

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