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Der eingetragene Verein


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Der eingetragene Verein Der Deutsche und der Verein gehören (immer noch) zusammen, gerade wenn man in die ländlichen Bereiche des Landes sieht. Deshalb ist die Beschäftigung mit dem Vereinsrecht sowohl in der Rechtsberatung als auch in der Ausbildung, und sei es nur für den privaten Gebrauch, nicht zu unterschätzen. Dennoch ist die Beschreibung des Rechtsgebiets in Kommentaren oftmals auf wenige spezielle Punkte reduziert, in Lehrbüchern zum Gesellschaftsrecht wird das Vereinsrecht auch nur zusammengefasst und in großen Handbüchern wie dem von Reichert werden Aspekte besprochen, die über den Horizont des Erstanwenders hinausgehen könnten. Das vorliegende Werk versteht sich explizit als Einführungsliteratur, auch für Nichtjuristen, und fasst auf unter 400 Seiten die Schritte von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins zusammen. Mittlerweile wird das Buch schon seit 5 Auflagen von Waldner und Wörle-Himmel, was den steuerrechtlichen Teil angeht, verantwortet, sodass der Leser ein gesundes Maß an Verlässlichkeit innerhalb der Ausführungen vorfindet. Die Neuauflage wurde durch einige Gesetzesänderungen bedingt, etwa zum Registerrecht sowie zur Haftung des ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstands, aber auch aktuelle Rechtsprechung, vor allem das Judiz des BGH zur Frage der Rechtsnatur des Vereins und der Haftung seiner Mitglieder, wurde instruktiv eingearbeitet. Erfreulich sind, trotz des Ansatzes der „Gemeinverständlichkeit“, die juristisch anspruchsvollen Passagen, in denen Waldner die Parallelität von Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht aufzeigt, gerade was das GmbH-Recht angeht. Die Gestaltung des Werks ist sehr textlastig und beinhaltet außer Fettdruck zur Hervorhebung keine graphischen Besonderheiten. Die Sprache ist eingängig, aber anspruchsvoll, sodass man sich auch als Laie nicht der Illusion hingeben kann, es handle sich um „einfaches“ Recht. In einem zweiten Teil nach den Beschreibungen zur Rechtsmaterie findet der Leser dann Muster für Satzungen, Anträge, Protokolle und gerichtliche Verfügungen. Neben den größten Kapiteln zur Vereinssatzung sowie zu den Organen des Vereins werden die übrigen Themen in gleichmäßigem Umfang abgehandelt. Dazu gehören der Vereinsbegriff, die Entstehung oder später das Ende des Vereins, die Rolle der Vereinsmitglieder oder das Schiedsgerichtswesen. Die Eintragung ins Register samt Kosten hierfür fehlt ebenso wenig wie ein beachtliches Kapitel zum Steuerrecht, sodass auch die „formale“ Seite der Vereinsgründung abgedeckt wird. Innerhalb der Ausführungen gefallen vor allem die Unterkapitel zur Insolvenz des Vereins, zur Inanspruchnahme von Gerichtsschutz zur Einberufung einer Mitgliederversammlung sowie zu den Haftungsfragen des Vorstands: all das sind durchaus denkbare Prüfungsfragen, denen man sich aber auch in der realen Vereinstätigkeit stellen muss. Insoweit beweist das Buch zur Genüge den gelungenen Ansatz zwischen Rechtsinformation und Alltagstauglichkeit. Insgesamt kann man das Werk deshalb nicht nur dem Juristen in Ausbildung zur Lektüre empfehlen, sondern jedem engagierten Vereinsmitglied. Die hier gegebenen Informationen führen zu rechtlich richtigen Vorgängen im Verein, sodass auch die Vertretung von Minderheitsinteressen ohne querulatorische Komponente gelingen kann. Eine gelungene Neuauflage.

Der Deutsche und der Verein gehören (immer noch) zusammen, gerade wenn man in die ländlichen Bereiche des Landes sieht. Deshalb ist die Beschäftigung mit dem Vereinsrecht sowohl in der Rechtsberatung als auch in der Ausbildung, und sei es nur für den privaten Gebrauch, nicht zu unterschätzen. Dennoch ist die Beschreibung des Rechtsgebiets in Kommentaren oftmals auf wenige spezielle Punkte reduziert, in Lehrbüchern zum Gesellschaftsrecht wird das Vereinsrecht auch nur zusammengefasst und in großen Handbüchern wie dem von Reichert werden Aspekte besprochen, die über den Horizont des Erstanwenders hinausgehen könnten. Das vorliegende Werk versteht sich explizit als Einführungsliteratur, auch für Nichtjuristen, und fasst auf unter 400 Seiten die Schritte von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins zusammen.

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Mittlerweile wird das Buch schon seit 5 Auflagen von Waldner und Wörle-Himmel, was den steuerrechtlichen Teil angeht, verantwortet, sodass der Leser ein gesundes Maß an Verlässlichkeit innerhalb der Ausführungen vorfindet. Die Neuauflage wurde durch einige Gesetzesänderungen bedingt, etwa zum Registerrecht sowie zur Haftung des ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstands, aber auch aktuelle Rechtsprechung, vor allem das Judiz des BGH zur Frage der Rechtsnatur des Vereins und der Haftung seiner Mitglieder, wurde instruktiv eingearbeitet. Erfreulich sind, trotz des Ansatzes der „Gemeinverständlichkeit“, die juristisch anspruchsvollen Passagen, in denen Waldner die Parallelität von Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht aufzeigt, gerade was das GmbH-Recht angeht.

Die Gestaltung des Werks ist sehr textlastig und beinhaltet außer Fettdruck zur Hervorhebung keine graphischen Besonderheiten. Die Sprache ist eingängig, aber anspruchsvoll, sodass man sich auch als Laie nicht der Illusion hingeben kann, es handle sich um „einfaches“ Recht. In einem zweiten Teil nach den Beschreibungen zur Rechtsmaterie findet der Leser dann Muster für Satzungen, Anträge, Protokolle und gerichtliche Verfügungen.

Neben den größten Kapiteln zur Vereinssatzung sowie zu den Organen des Vereins werden die übrigen Themen in gleichmäßigem Umfang abgehandelt. Dazu gehören der Vereinsbegriff, die Entstehung oder später das Ende des Vereins, die Rolle der Vereinsmitglieder oder das Schiedsgerichtswesen. Die Eintragung ins Register samt Kosten hierfür fehlt ebenso wenig wie ein beachtliches Kapitel zum Steuerrecht, sodass auch die „formale“ Seite der Vereinsgründung abgedeckt wird. Innerhalb der Ausführungen gefallen vor allem die Unterkapitel zur Insolvenz des Vereins, zur Inanspruchnahme von Gerichtsschutz zur Einberufung einer Mitgliederversammlung sowie zu den Haftungsfragen des Vorstands: all das sind durchaus denkbare Prüfungsfragen, denen man sich aber auch in der realen Vereinstätigkeit stellen muss. Insoweit beweist das Buch zur Genüge den gelungenen Ansatz zwischen Rechtsinformation und Alltagstauglichkeit.

Insgesamt kann man das Werk deshalb nicht nur dem Juristen in Ausbildung zur Lektüre empfehlen, sondern jedem engagierten Vereinsmitglied. Die hier gegebenen Informationen führen zu rechtlich richtigen Vorgängen im Verein, sodass auch die Vertretung von Minderheitsinteressen ohne querulatorische Komponente gelingen kann. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 09.09.2010 | 438 Wörter | 2894 Zeichen

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