Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Rechtswörterbuch


Statistiken
  • 2713 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Matthias Gebhardt

Rechtswörterbuch Mit dem Rechtsstand bis 2010 erschien für 2011 in seiner 20. Auflage das „Rechtswörterbuch“ ehemals von Creifelds, heute von Weber. Auf dem Umschlag prangert bereits in werbender Manier: 'über 12 000 Stichwörter auf 1500 Seiten'. Für sich spricht diese Tatsache zugegebener Weise schon, doch über die Qualität sagt dies noch wenig aus. Daher nun einige Worte zu dem umfassenden Wörterbuch. Inhaltlich geht das Buch über die Grenzen des Rechts hinaus und wandert von der Wirtschaft zur Politik und anschließend in die Geschichte, jedoch stets darauf bedacht als Voraussetzung jeglicher Inhalte zumindest einen rechtlichen Hintergrund zu bewahren. Die Gefahr dieser Methodik können weit ausufernde Ausführungen zu Thematiken abseits des juristischen Lebens sein. Dem entgehend gelingt es den Autoren jedoch weitgehend sich von dieser Problematik fern zu halten. Lediglich das ein oder andere Mal wundert man sich auf den ersten Blick über die juristische Bedeutung oder die vermutete Leserunkenntnis; so etwa bei der Abkürzungserklärung zur DDR, beim Orden oder dem Airbag. Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die Umfänglichkeit und Gesamtheit des Werkes. Es bezieht sich nicht nur auf einen praktischen oder theoretischen Bereich, sondern hilft sowohl dem Anwalt als auch dem Studenten den rechtswissenschaftlichen Alltag besser zu verstehen. Was die Aktualität betrifft, so fanden die neuesten Ereignisse Einzug in das Werk, wie etwa der Vertrag von Lissabon, die Reform des Beamtenrechts oder die des GmbH-Rechts. Was die Methode und Vorgehensweise betrifft, so darf man das Buch nicht leichtfertig als Nachschlagewerk bezeichnen. Zwar sind auch einzelne kurze Erläuterungen gegeben, die in gebotener Kürze etwa den Airbag näher bringen, doch sind als beachtenswerter Teil die in erwünscht prägnanter und dennoch ausführlicher Form enthaltenen Erläuterungen das Besondere. Der Vertrag beispielsweise wird aufgeteilt in fünf Teilbereiche; erst wird die Begründung durch Rechtsgeschäft mit Willenserklärung und wichtigen Einzelheiten, wie der invitatio ad offerendum oder den unterschiedlichen Dissensarten, gezeigt. Danach werden die Vertragsfreiheit mit den entsprechenden Eingrenzungen, ein Ausblick auf Nebengebiete im Zivilrecht, ein Hinweis auf die dingliche Seite im Rahmen des Abstraktionsprinzips und letztendlich noch Leistungsstörungen und Umwandlungsformen eines Schuldverhältnisses aufgezeigt. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten werden also nicht nur in einer begrenzten Definition beschrieben, sondern lassen durch die Ausführungen Zusammenhänge erkennen und erlernen, egal ob es nun der Vertrag, der öffentlich-rechtliche oder der Vertrag zu Gunsten Dritter ist. Vorbildlich sind weiterhin das Abkürzungsverzeichnis als anfängliche Lesehilfe und die vielen Anhänge gestaltet. Mit den schriftlich-theoretischen Erklärungen belassen es die Autoren nämlich nicht; vielmehr schaffen sie in Form von Skizzen und Tabellen im Anhang einige sehr gute Verständnismöglichkeiten, zum Beispiel zum Gesetzgebungsprozess oder den Rechtsmittelzügen im Verfahren verschiedenster Rechtsbereiche. Nach all diesem Lob ist ein nicht unwichtiger Aspekt zu bemängeln. In der Vollkommenheit und Vielfalt wird für die vermeintlich endgültige Vernetzung der Problematiken in nahezu jeder Erklärung auf eine andere hingewiesen. Möchte man also Teilzahlung nachschlagen, so führt der Weg über die Stichpunktverweise von Leistung, Abschlagszahlung und Teilzahlungsgeschäft. Bis man das alles gefunden hat vergeht einige Zeit mit Blättern und am Ende kann man nur hoffen, dass das, was man suchte, nicht in der Menge untergegangen ist. Alles in allem ist das Rechtswörterbuch umfangreich, verständnisschaffend und durch die Anhänge mit hilfreichen didaktischen Elementen versehen. Lediglich eine sehr ausgeprägte Verweisung ist etwas kräftezehrend.

Mit dem Rechtsstand bis 2010 erschien für 2011 in seiner 20. Auflage das „Rechtswörterbuch“ ehemals von Creifelds, heute von Weber. Auf dem Umschlag prangert bereits in werbender Manier: 'über 12 000 Stichwörter auf 1500 Seiten'. Für sich spricht diese Tatsache zugegebener Weise schon, doch über die Qualität sagt dies noch wenig aus. Daher nun einige Worte zu dem umfassenden Wörterbuch.

weitere Rezensionen von Matthias Gebhardt


Inhaltlich geht das Buch über die Grenzen des Rechts hinaus und wandert von der Wirtschaft zur Politik und anschließend in die Geschichte, jedoch stets darauf bedacht als Voraussetzung jeglicher Inhalte zumindest einen rechtlichen Hintergrund zu bewahren. Die Gefahr dieser Methodik können weit ausufernde Ausführungen zu Thematiken abseits des juristischen Lebens sein. Dem entgehend gelingt es den Autoren jedoch weitgehend sich von dieser Problematik fern zu halten. Lediglich das ein oder andere Mal wundert man sich auf den ersten Blick über die juristische Bedeutung oder die vermutete Leserunkenntnis; so etwa bei der Abkürzungserklärung zur DDR, beim Orden oder dem Airbag. Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die Umfänglichkeit und Gesamtheit des Werkes. Es bezieht sich nicht nur auf einen praktischen oder theoretischen Bereich, sondern hilft sowohl dem Anwalt als auch dem Studenten den rechtswissenschaftlichen Alltag besser zu verstehen.

Was die Aktualität betrifft, so fanden die neuesten Ereignisse Einzug in das Werk, wie etwa der Vertrag von Lissabon, die Reform des Beamtenrechts oder die des GmbH-Rechts. Was die Methode und Vorgehensweise betrifft, so darf man das Buch nicht leichtfertig als Nachschlagewerk bezeichnen. Zwar sind auch einzelne kurze Erläuterungen gegeben, die in gebotener Kürze etwa den Airbag näher bringen, doch sind als beachtenswerter Teil die in erwünscht prägnanter und dennoch ausführlicher Form enthaltenen Erläuterungen das Besondere. Der Vertrag beispielsweise wird aufgeteilt in fünf Teilbereiche; erst wird die Begründung durch Rechtsgeschäft mit Willenserklärung und wichtigen Einzelheiten, wie der invitatio ad offerendum oder den unterschiedlichen Dissensarten, gezeigt. Danach werden die Vertragsfreiheit mit den entsprechenden Eingrenzungen, ein Ausblick auf Nebengebiete im Zivilrecht, ein Hinweis auf die dingliche Seite im Rahmen des Abstraktionsprinzips und letztendlich noch Leistungsstörungen und Umwandlungsformen eines Schuldverhältnisses aufgezeigt. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten werden also nicht nur in einer begrenzten Definition beschrieben, sondern lassen durch die Ausführungen Zusammenhänge erkennen und erlernen, egal ob es nun der Vertrag, der öffentlich-rechtliche oder der Vertrag zu Gunsten Dritter ist.

Vorbildlich sind weiterhin das Abkürzungsverzeichnis als anfängliche Lesehilfe und die vielen Anhänge gestaltet. Mit den schriftlich-theoretischen Erklärungen belassen es die Autoren nämlich nicht; vielmehr schaffen sie in Form von Skizzen und Tabellen im Anhang einige sehr gute Verständnismöglichkeiten, zum Beispiel zum Gesetzgebungsprozess oder den Rechtsmittelzügen im Verfahren verschiedenster Rechtsbereiche.

Nach all diesem Lob ist ein nicht unwichtiger Aspekt zu bemängeln. In der Vollkommenheit und Vielfalt wird für die vermeintlich endgültige Vernetzung der Problematiken in nahezu jeder Erklärung auf eine andere hingewiesen. Möchte man also Teilzahlung nachschlagen, so führt der Weg über die Stichpunktverweise von Leistung, Abschlagszahlung und Teilzahlungsgeschäft. Bis man das alles gefunden hat vergeht einige Zeit mit Blättern und am Ende kann man nur hoffen, dass das, was man suchte, nicht in der Menge untergegangen ist.

Alles in allem ist das Rechtswörterbuch umfangreich, verständnisschaffend und durch die Anhänge mit hilfreichen didaktischen Elementen versehen. Lediglich eine sehr ausgeprägte Verweisung ist etwas kräftezehrend.

geschrieben am 03.02.2011 | 524 Wörter | 3379 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen