
| ISBN | 3406601235 | |
| Autor | Heinrich Schönfelder | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 4100 | |
| Erscheinungsjahr | 2009 | |
| Extras | - |

Der Schönfelder ist eine Textsammlung der deutschen Gesetze und bereits mit seiner 142. Ergänzungslieferung erschienen auf dem Rechtsstand Ende September 2009. Die Gesetzessammlung soll ein umfassendes Nachschlagewerk zu den Bereichen Zivil-, Straf-, Strafprozess- und Verfahrensrechts liefern.

Auf über 4000 Seiten werden die wichtigsten Gesetze für Studenten, Referendare oder aber Praktiker für die zu Beginn genannten Rechtsbereiche zusammengetragen. Diese sind dabei im Einzelnen in einem Inhaltsverzeichnis aufgeführt, wodurch ein Suchen erheblich erleichtert wird. Geordnet nach den Fachgebieten werden anschließend die jeweiligen Unterteile genannt. So werden das BGB mit einigen Nebenbestimmungen, wie dem Beurkundungsgesetz oder dem Straßenverkehrsgesetz, das HGB mit AktG oder aber dem PublG und viele weitere Bereiche mit ihren Untergliederungen aufgeführt. Hierbei wird neben dem konkreten Teilbereich auch die Fassung, also Entstehungszeit angegeben, was einen guten Überblick zur Stabilität des Rechtsbereiches und damit zur Anwendungspraxis liefert – stärkere Veränderungen können von starker Praxisrelevanz herrühren, da mit häufiger Nutzung Fehlkonstellationen schneller aufgedeckt werden.
In einem zweiten Inhaltsverzeichnis wird darüber hinaus auf Verordnungen und spezielle Gesetze verwiesen, die aber nur in Teilen in diesem und zum Teil in einem Ergänzungsband zum Schönfelder enthalten sind. Dadurch, dass der überwiegende Teil dieser weiteren Inhalte nicht im Schönfelder, sondern dem Ergänzungsband niedergeschrieben wurde, wird eine für den Leser recht unliebsame Trennung von Inhalten geschaffen.
Abgesehen von diesem Aspekt ist die Form als Loseblattwerk zu nennen, die die Aktualität fördernd das Einfügen von stets neue Ergänzungslieferungen ermöglicht. Damit ist der dauerhafte Nutzen gesichert und ein fortwährendes Neuerwerben von Gesetzestexten nicht mehr nötig.
Überträgt man das beispielsweise auf einen Jurastudenten, so kommt man zu einem klaren Ergebnis. Wenn zum Studienbeginn der Schönfelder anstelle der einzelnen Gesetzessammlungen erworben wird, so kann auf lange Sicht wesentlich gespart werden.
Ein weiterer Vorteil ist die Zulassung der Gesetzessammlung zum Examen. Führt man also das Beispiel des Jurastudenten fort, so erkennt man schnell, dass der Schönfelder keine kurzlebige Sache ist, sondern ein ständiger Wegbegleiter bis hin zum Ende der Arbeit.
Mit seinem fast 80 jährigen Bestehen ist die Loseblattsammlung damit nicht mehr aus dem Juristenalltag hinweg zu denken. Der Siegeszug des Schönfelders ist somit auch weiterhin unbegrenzt fortgesetzt. Was zu sagen bleibt ist Recht – Recht hat das Werk und Recht gibt es.
Der Schönfelder ist dabei für alle juristischen Berufsgruppen zu empfehlen, ob Fachangestellter, Student oder Anwalt.
geschrieben am 28.02.2010 | 376 Wörter | 2460 Zeichen
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