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Satorius - Verfassungs- und Verwaltungsgesetze


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Satorius - Verfassungs- und Verwaltungsgesetze Der Satorius ist wie auch der Schönfelder schon ein Begriff für sich. Ein Begriff, den jeder, der mit öffentlich-rechtlichen Gesetzen arbeitet, kennt. Es handelt sich dabei um eine Textsammlung zu Verfassungs- und Verwaltungsgesetzen, die ein möglichst vollständiges Bild des öffentlichen Bundesrechts geben soll. Im Einzelnen werden das Staats- und Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Europarecht wiedergegeben. Dabei wird vor allem auf Bedürfnisse von Lehrbetrieben, wie Universitäten oder Fachhochschulen eingegangen, so dass eine besondere Eignung für Studenten entsteht. Aber auch der Referendar wird mit der Gesetzessammlung abschließend bedient. Für die Praxis ist der Satorius zwar ebenfalls geeignet, doch kann, um den Umfang nicht zu sprengen, nicht auf alle gewünschten Rechts- bzw. Gesetzesgebiete eingegangen werden. Wie die Welt und der Mensch selbst ist das Recht stets im Wandel. Es kommt zu Reformen und Verordnungen, neue Gesetze entstehen und Alte vergehen und der Satorius hält mit. Durch fortwährende Ergänzungslieferungen bleibt die Textsammlung immer aktuell und schwimmt so gleichauf mit den Veränderungen im Fluss der Zeit. Im vorliegenden Werk ist mit der 92. Ergänzungslieferung der Rechtsstand vom 15. September 2009 wiedergegeben. Mit der Aktualität in einer fortbestehenden Gesetzessammlung kommt es zu einem weiteren erheblichen Vorteil. Muss der Nutzer einzelner Gesetzesausgaben zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten bei gesetzlichen Veränderungen diese austauschen, so kann der Satorius-Nutzer diese dauerhaft verwenden. Damit müssen eigens eingetragene Vermerke und Verweise an Gesetzen nicht ständig auf neue Sammlungen übertragen werden, sondern bleiben einem erhalten. Beim Einfügen der Ergänzungslieferungen kommt es hierbei durch die Form des Loseblattwerkes zu einem reibungslosen Ablauf. Betrachtet man den Inhalt genauer, so sind bereits in der ersten Grobgliederung 37 Rechtsthemen genannt. Wirft man dann einen Blick auf Studium oder Referendariat der Rechtswissenschaft und einen Weiteren auf die vielen einzelnen Gesetzbücher, die man für die einzelnen Rechtsgebiete erwerben kann, dann kommt man schnell zu einem Ergebnis. Ohne den Satorius steigen sowohl die Kosten für Gesetzbücher immens, als auch der Platzverbrauch, so dass jeder Schreibtisch und jedes Pult eines Lesesaals mit der Zeit überlaufen würde. Damit liegen also preisliche und platzbedingte Vorteile klar auf der Hand. Darüber hinaus ist der Satorius auch ein zugelassenes Hilfsmittel staatlicher Prüfungen. Wo man bei anderen Textsammlungen unsicher ist über die Zulässigkeit, kann man bei dieser Sammlung in ihrem Rohzustand zweifelfrei davon ausgehen. Durch eine stetige Aktualität, ein preislich gutes Niveau und eine inhaltliche Anpassung an die Lehrbetriebe ist die Textsammlung zu Verfassungs- und Verwaltungsgesetzen für einen großen Nutzerkreis wärmstens zu empfehlen. Da es auf dem Gebiet auch keine nennenswerte Konkurrenz gibt, bleibt zumindest einem Juristen auch ohne Empfehlung kaum eine Wahl – der Satorius ist hier ein Muss.

Der Satorius ist wie auch der Schönfelder schon ein Begriff für sich. Ein Begriff, den jeder, der mit öffentlich-rechtlichen Gesetzen arbeitet, kennt. Es handelt sich dabei um eine Textsammlung zu Verfassungs- und Verwaltungsgesetzen, die ein möglichst vollständiges Bild des öffentlichen Bundesrechts geben soll.

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Im Einzelnen werden das Staats- und Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Europarecht wiedergegeben. Dabei wird vor allem auf Bedürfnisse von Lehrbetrieben, wie Universitäten oder Fachhochschulen eingegangen, so dass eine besondere Eignung für Studenten entsteht. Aber auch der Referendar wird mit der Gesetzessammlung abschließend bedient. Für die Praxis ist der Satorius zwar ebenfalls geeignet, doch kann, um den Umfang nicht zu sprengen, nicht auf alle gewünschten Rechts- bzw. Gesetzesgebiete eingegangen werden.

Wie die Welt und der Mensch selbst ist das Recht stets im Wandel. Es kommt zu Reformen und Verordnungen, neue Gesetze entstehen und Alte vergehen und der Satorius hält mit. Durch fortwährende Ergänzungslieferungen bleibt die Textsammlung immer aktuell und schwimmt so gleichauf mit den Veränderungen im Fluss der Zeit. Im vorliegenden Werk ist mit der 92. Ergänzungslieferung der Rechtsstand vom 15. September 2009 wiedergegeben.

Mit der Aktualität in einer fortbestehenden Gesetzessammlung kommt es zu einem weiteren erheblichen Vorteil. Muss der Nutzer einzelner Gesetzesausgaben zu den unterschiedlichen Rechtsgebieten bei gesetzlichen Veränderungen diese austauschen, so kann der Satorius-Nutzer diese dauerhaft verwenden. Damit müssen eigens eingetragene Vermerke und Verweise an Gesetzen nicht ständig auf neue Sammlungen übertragen werden, sondern bleiben einem erhalten.

Beim Einfügen der Ergänzungslieferungen kommt es hierbei durch die Form des Loseblattwerkes zu einem reibungslosen Ablauf.

Betrachtet man den Inhalt genauer, so sind bereits in der ersten Grobgliederung 37 Rechtsthemen genannt. Wirft man dann einen Blick auf Studium oder Referendariat der Rechtswissenschaft und einen Weiteren auf die vielen einzelnen Gesetzbücher, die man für die einzelnen Rechtsgebiete erwerben kann, dann kommt man schnell zu einem Ergebnis. Ohne den Satorius steigen sowohl die Kosten für Gesetzbücher immens, als auch der Platzverbrauch, so dass jeder Schreibtisch und jedes Pult eines Lesesaals mit der Zeit überlaufen würde. Damit liegen also preisliche und platzbedingte Vorteile klar auf der Hand.

Darüber hinaus ist der Satorius auch ein zugelassenes Hilfsmittel staatlicher Prüfungen. Wo man bei anderen Textsammlungen unsicher ist über die Zulässigkeit, kann man bei dieser Sammlung in ihrem Rohzustand zweifelfrei davon ausgehen.

Durch eine stetige Aktualität, ein preislich gutes Niveau und eine inhaltliche Anpassung an die Lehrbetriebe ist die Textsammlung zu Verfassungs- und Verwaltungsgesetzen für einen großen Nutzerkreis wärmstens zu empfehlen. Da es auf dem Gebiet auch keine nennenswerte Konkurrenz gibt, bleibt zumindest einem Juristen auch ohne Empfehlung kaum eine Wahl – der Satorius ist hier ein Muss.

geschrieben am 05.03.2010 | 424 Wörter | 2685 Zeichen

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