Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts


Statistiken
  • 2382 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts Gute acht Jahre seit der Erstauflage erscheint nunmehr die zweite erneuerte Auflage eines der wenigen Singulärwerke zum Staatshaftungsrecht, mittlerweile nur noch bearbeitet durch VRiOLG Dr. Itzel und RAin Schwall. Die angenehm kompakte Aufmachung des Handbuchs konnte beibehalten werden, sodass auf knapp über 500 Seiten die Essentialia des Staatshaftungsrechts zur Sprache kommen und mit allerlei ergänzenden Informationen abgerundet werden können. Die Gestaltung des Handbuchs ist wie schon bei der ersten Auflage gelungen und unterstreicht den Ansatz, dem Rechtsanwender schnell und unkompliziert Zugang zur Materie zu verschaffen. Der Fließtext ist übersichtlich untergliedert, Hervorhebungen und Beispiele leiten den Leser, Praxistipps sorgen für kurze retardierende Momente und etliche Übersichten oder Schaubilder komplettieren das abwechslungsreiche Erscheinungsbild. Sowohl das Literaturverzeichnis als auch die umfangreichen Fußnoten ermöglichen dem Leser eine Vertiefung der Materie, ebenso die Auflistung wichtiger BGH-Entscheidungen am Ende des Buches. Im ersten Abschnitt werden die Grundlagen der Amts- und Staatshaftung vorgestellt, wobei die Ausführungen zur Rechtsgeschichte und zur heutigen Rechtslage pragmatisch kurz sind, sodass gleich die wichtigen Begriffe erläutert werden können, etwa das hoheitliche Handeln und die verschiedenen Amtspflichten mitsamt der wesentlichen Frage der Drittbezogenheit. Ebenfalls angesprochen werden das Problem der Passivlegitimation sowie im Anschluss die weiteren Anspruchsvoraussetzungen Verschulden, Kausalität und Schaden. Im Folgenden wird die Einschränkung der Amtshaftung thematisiert und dabei die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz zu Recht ausführlich behandelt (S. 100 ff.). Ebenso wichtig erscheint mir aber auch das weitere Unterkapitel zur Darlegungs- und Beweislast, denn dort weisen die Autoren konsequent darauf hin, dass es Erleichterungen für den Kläger nur in engen Grenzen gibt, etwa wenn ihm der Anscheinsbeweis zugutekommt oder Normen wie § 287 ZPO (S. 121, S. 130). Danach wird in einem eigenen Abschnitt der Eingriff in das Eigentum und in sonstige Rechtspositionen erläutert. Dazu gehören natürlich die schon aus den ersten Semestern des Studiums bekannten Institute wie die Enteignung, der enteignungsgleiche Eingriff oder die ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, aber auch der Aufopferungsanspruch. Diverse Gesetze regeln Ansprüche des Betroffenen, wovon die Autoren einige zur näheren Vorstellung ausgewählt haben, so nach dem Polizeirecht, nach der EMRK, dem StrEG oder dem VwVfG, jeweils natürlich nur zur kurzen Präsentation mit Verweisung auf einschlägige Kommentare und Lehrbücher zur Vertiefung. Ausführungen zu sonstigen Anspruchsgrundlagen wie dem Folgenbeseitigungsanspruch, dieser auch in verschiedenen Ausprägungen, etwa in Form des Unterlassungsanspruchs (S. 195), zu den Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen, aus Gefährdungshaftung oder aus nachbarrechtlichen Normen, Stichwort Fluglärm (S. 215), ergänzen dieses Thema passend. Nachdem aber der „moderne“ Leser nicht nur aus der Dogmatik schöpfen, sondern am liebsten den eigenen Fall bereits entschieden dargestellt sehen möchte, haben die Autoren sinnvollerweise verschiedene Fallgruppen zusammengestellt, anhand derer man sich die Details des Haftungsrechts vergegenwärtigen kann. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und noch mehr von Straßenverkehrssicherungspflichten gehört dabei zu den Dauerbrennern vor den Landgerichten. Angesprochen werden bspw. die Haftungsmöglichkeiten im Schwimmbad (S. 232), bei sog. Skate-Nights (S. 236), in öffentlichen Gebäuden (S. 247, Stichwort nasse Böden), oder entlang der Straße (S. 270, Baumbewuchs). Problematisiert werden auch die oft streitige Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung (S. 279) und die Streu- und Räumpflicht (S. 283). Weitere Unterkapitel betreffen die Haftung bei Planungsfehlern (rechtswidrig erteilte Baugenehmigung, S. 300) und im öffentlichen Gesundheitswesen (psychiatrische Behandlung während der Unterbringung, S. 324), die Haftung des Richters (normiertes und auch sonst angenommenes Richterprivileg, S. 344) und des Sachverständigen (altes und neues Recht, § 839a BGB) sowie die Amtshaftung in der Wasserwirtschaft. In Kürze zusammengefasst werden noch sonstige Fallgruppen, so aus dem Beamtenrecht (S. 409) oder beim TÜV und anderen Verwaltungshelfern (S. 433), wobei selbst selten gewordene Fälle wie Ansprüche gegen vom NATO-Truppenstatut privilegierte Personen skizziert sind, natürlich samt Hinweisen zum richtigen Anspruchsgegner (S. 445). Recht kurz ist der Abschnitt zum Staatshaftungsrecht in Europa, wobei man hierfür sicherlich ohnehin Spezialliteratur benötigt. Neu wurde die Köbler-Rechtsprechung des EuGH zum judikativen Unrecht mit Folgeproblemen in die vorher bestehenden Kapitel eingefügt (S. 460). Nachdem schon bei der Erstauflage innerhalb der Darstellung zum Europarecht die Rechtsprechung zur gemeinschaftsrechtlichen Modifizierung des nationalen Staatshaftungsanspruchs nicht wirklich zur Geltung kam, hat sich dieses kleine Detailversäumnis immer noch hartnäckig gehalten: als „dogmatisch interessant“ wird da z.B. eine Entscheidung des OLG Düsseldorf bezeichnet (S. 464), die eben diese Modifizierung vornimmt – was völlig im Einklang mit Gemeinschaftsrechtsprinzipien, u.a. Subsidiarität steht und dogmatisch eben richtig ist, nicht nur „interessant“. Warum bei den wirklich sehr kurzen Beschreibungen zum Staatshaftungsrecht anderer Staaten gerade diese ausgewählt wurden (in Europa: England, Frankreich, Österreich, Polen; sonst: Brasilien, Kanada, China und (!) Costa Rica), bleibt ein wenig unklar und die Inhalte sind in ihrem geringen Umfang auch wenig nützlich, gerade wenn als Bezugsquelle „internet“ angegeben wird (S. 471). Abgeschlossen wird das Handbuch mit Kapiteln zu besonderen Fragen, so zum Schmerzensgeld, zur Verjährung und zu Konkurrenzen, sowie mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick durch die Autoren selbst. Der Anspruch der Autoren an sich selbst wird voll erfüllt: der Leser erhält einen guten und breiten Überblick über das Staatshaftungsrecht und kann viele Dinge sofort in die Praxis umsetzen. Manches muss man naturgemäß vertieft im Kommentar nachschlagen, aber das schmälert den Nutzen dieses Werks nicht. Eine gelungene Neuauflage.

Gute acht Jahre seit der Erstauflage erscheint nunmehr die zweite erneuerte Auflage eines der wenigen Singulärwerke zum Staatshaftungsrecht, mittlerweile nur noch bearbeitet durch VRiOLG Dr. Itzel und RAin Schwall. Die angenehm kompakte Aufmachung des Handbuchs konnte beibehalten werden, sodass auf knapp über 500 Seiten die Essentialia des Staatshaftungsrechts zur Sprache kommen und mit allerlei ergänzenden Informationen abgerundet werden können.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Handbuchs ist wie schon bei der ersten Auflage gelungen und unterstreicht den Ansatz, dem Rechtsanwender schnell und unkompliziert Zugang zur Materie zu verschaffen. Der Fließtext ist übersichtlich untergliedert, Hervorhebungen und Beispiele leiten den Leser, Praxistipps sorgen für kurze retardierende Momente und etliche Übersichten oder Schaubilder komplettieren das abwechslungsreiche Erscheinungsbild. Sowohl das Literaturverzeichnis als auch die umfangreichen Fußnoten ermöglichen dem Leser eine Vertiefung der Materie, ebenso die Auflistung wichtiger BGH-Entscheidungen am Ende des Buches.

Im ersten Abschnitt werden die Grundlagen der Amts- und Staatshaftung vorgestellt, wobei die Ausführungen zur Rechtsgeschichte und zur heutigen Rechtslage pragmatisch kurz sind, sodass gleich die wichtigen Begriffe erläutert werden können, etwa das hoheitliche Handeln und die verschiedenen Amtspflichten mitsamt der wesentlichen Frage der Drittbezogenheit. Ebenfalls angesprochen werden das Problem der Passivlegitimation sowie im Anschluss die weiteren Anspruchsvoraussetzungen Verschulden, Kausalität und Schaden. Im Folgenden wird die Einschränkung der Amtshaftung thematisiert und dabei die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz zu Recht ausführlich behandelt (S. 100 ff.). Ebenso wichtig erscheint mir aber auch das weitere Unterkapitel zur Darlegungs- und Beweislast, denn dort weisen die Autoren konsequent darauf hin, dass es Erleichterungen für den Kläger nur in engen Grenzen gibt, etwa wenn ihm der Anscheinsbeweis zugutekommt oder Normen wie § 287 ZPO (S. 121, S. 130).

Danach wird in einem eigenen Abschnitt der Eingriff in das Eigentum und in sonstige Rechtspositionen erläutert. Dazu gehören natürlich die schon aus den ersten Semestern des Studiums bekannten Institute wie die Enteignung, der enteignungsgleiche Eingriff oder die ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, aber auch der Aufopferungsanspruch. Diverse Gesetze regeln Ansprüche des Betroffenen, wovon die Autoren einige zur näheren Vorstellung ausgewählt haben, so nach dem Polizeirecht, nach der EMRK, dem StrEG oder dem VwVfG, jeweils natürlich nur zur kurzen Präsentation mit Verweisung auf einschlägige Kommentare und Lehrbücher zur Vertiefung. Ausführungen zu sonstigen Anspruchsgrundlagen wie dem Folgenbeseitigungsanspruch, dieser auch in verschiedenen Ausprägungen, etwa in Form des Unterlassungsanspruchs (S. 195), zu den Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen, aus Gefährdungshaftung oder aus nachbarrechtlichen Normen, Stichwort Fluglärm (S. 215), ergänzen dieses Thema passend.

Nachdem aber der „moderne“ Leser nicht nur aus der Dogmatik schöpfen, sondern am liebsten den eigenen Fall bereits entschieden dargestellt sehen möchte, haben die Autoren sinnvollerweise verschiedene Fallgruppen zusammengestellt, anhand derer man sich die Details des Haftungsrechts vergegenwärtigen kann. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und noch mehr von Straßenverkehrssicherungspflichten gehört dabei zu den Dauerbrennern vor den Landgerichten. Angesprochen werden bspw. die Haftungsmöglichkeiten im Schwimmbad (S. 232), bei sog. Skate-Nights (S. 236), in öffentlichen Gebäuden (S. 247, Stichwort nasse Böden), oder entlang der Straße (S. 270, Baumbewuchs). Problematisiert werden auch die oft streitige Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung (S. 279) und die Streu- und Räumpflicht (S. 283). Weitere Unterkapitel betreffen die Haftung bei Planungsfehlern (rechtswidrig erteilte Baugenehmigung, S. 300) und im öffentlichen Gesundheitswesen (psychiatrische Behandlung während der Unterbringung, S. 324), die Haftung des Richters (normiertes und auch sonst angenommenes Richterprivileg, S. 344) und des Sachverständigen (altes und neues Recht, § 839a BGB) sowie die Amtshaftung in der Wasserwirtschaft. In Kürze zusammengefasst werden noch sonstige Fallgruppen, so aus dem Beamtenrecht (S. 409) oder beim TÜV und anderen Verwaltungshelfern (S. 433), wobei selbst selten gewordene Fälle wie Ansprüche gegen vom NATO-Truppenstatut privilegierte Personen skizziert sind, natürlich samt Hinweisen zum richtigen Anspruchsgegner (S. 445).

Recht kurz ist der Abschnitt zum Staatshaftungsrecht in Europa, wobei man hierfür sicherlich ohnehin Spezialliteratur benötigt. Neu wurde die Köbler-Rechtsprechung des EuGH zum judikativen Unrecht mit Folgeproblemen in die vorher bestehenden Kapitel eingefügt (S. 460). Nachdem schon bei der Erstauflage innerhalb der Darstellung zum Europarecht die Rechtsprechung zur gemeinschaftsrechtlichen Modifizierung des nationalen Staatshaftungsanspruchs nicht wirklich zur Geltung kam, hat sich dieses kleine Detailversäumnis immer noch hartnäckig gehalten: als „dogmatisch interessant“ wird da z.B. eine Entscheidung des OLG Düsseldorf bezeichnet (S. 464), die eben diese Modifizierung vornimmt – was völlig im Einklang mit Gemeinschaftsrechtsprinzipien, u.a. Subsidiarität steht und dogmatisch eben richtig ist, nicht nur „interessant“. Warum bei den wirklich sehr kurzen Beschreibungen zum Staatshaftungsrecht anderer Staaten gerade diese ausgewählt wurden (in Europa: England, Frankreich, Österreich, Polen; sonst: Brasilien, Kanada, China und (!) Costa Rica), bleibt ein wenig unklar und die Inhalte sind in ihrem geringen Umfang auch wenig nützlich, gerade wenn als Bezugsquelle „internet“ angegeben wird (S. 471). Abgeschlossen wird das Handbuch mit Kapiteln zu besonderen Fragen, so zum Schmerzensgeld, zur Verjährung und zu Konkurrenzen, sowie mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick durch die Autoren selbst.

Der Anspruch der Autoren an sich selbst wird voll erfüllt: der Leser erhält einen guten und breiten Überblick über das Staatshaftungsrecht und kann viele Dinge sofort in die Praxis umsetzen. Manches muss man naturgemäß vertieft im Kommentar nachschlagen, aber das schmälert den Nutzen dieses Werks nicht. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 05.10.2012 | 821 Wörter | 5634 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen