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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Rechtswörterbuch In der Jubiläumsauflage kann sich der Creifelds von seiner besten Seite zeigen. Die Anzahl der Stichwörter ist auf über 12.000 Stück gestiegen und exakt 1500 Seiten versetzen den Leser in die Lage, zu nahezu jedem juristischen Thema Wissenswertes und Assoziatives zu finden. Neue Autoren sind zum bisherigen Team dazugestoßen und haben einzelne Bereiche komplett überarbeitet (diesmal z.B. das Kartellrecht). In lexikalischer Form werden aus allen Gebieten des Rechts, national und international, Stichworte zusammengetragen und, sofern möglich, mit Gesetzesnachweisen, Hinweisen auf weiterführende oder zusammenhängende Begriffe oder auch Beispielen (z.B. Gewinnermittlungsarten nach dem EStG, S. 536) ergänzt. Auf diese Weise ersetzt der Creifelds zwar kein Lehrbuch in irgendeinem Rechtsgebiet, aber er schärft das Bewusstsein des Lesers für Zusammenhänge und kann durchaus zu unerwartetem Wissensgewinn führen. Für das Studium, aber auch für jeden juristischen Ausbildungsberuf taugt dieses Werk zudem als Lernhilfe, um sich überhaupt mit den rechtlichen Begrifflichkeiten zurechtzufinden. Nichts ist peinlicher als die Verwendung falsch geschriebener Rechtsbegriffe oder falsch benutzter lateinischer Floskeln, wenn man dem Anwender die Unkenntnis geradezu ansieht oder anliest. Anschaulich zusammengefasst sind zum Beispiel die Inhalte des Grundsatzes „nulla poena sine lege“ (S. 861) oder die Unterscheidung zwischen eidesstattlicher Versicherung und Offenbarungseid (S. 318). Für das Studium wiederum sind viele Stichworte wie eine Art Repetitorium nutzbar, weil in knapper Form die wesentlichen Voraussetzungen eines Rechtsbegriffs erfasst werden. Dies kann man anhand diverser Einträge im Lexikon nachvollziehen, etwa bei den Beschreibungen der Auslieferung (S. 116), der Firma (S. 435), der Gattungsschuld (S. 469), der Notwehr (S. 860) oder des Verwaltungszwangs (S. 1351). Aber auch ganze Rechtsgebiete findet man in wenigen Worten prägnant dargestellt vor, so das Telekommunikationsrecht (S. 1186), die Umsatzsteuer (S. 1219) oder auch das internationale Privatrecht (S. 639). Allgemeine Stichworte hingegen werden eigens in einen rechtlichen Kontext gestellt (Schwangerschaftsabbruch, S. 1066; Hafen, S. 571; Krankenversicherung, S. 724) und ermöglichen dem Leser so die nötige Erkenntnis für eine mögliche rechtliche Behandlung des Sujets. Rechtsgeschichtliche und völkerrechtliche Einträge (z.B. Deutschlandvertrag, S. 279; Investiturstreit, S. 648; vatikanische Konzilien, S. 1261) sorgen beim (nicht nur nach Einzelstichworten suchenden) Leser zudem für den Aufbau einer breiten juristischen Allgemeinbildung, die in jedem Gespräch unter Kundigen und Praktikern nur wohlwollend aufgenommen werden kann, im Idealfall in der mündlichen Prüfung. Der Creifelds ist ein empfehlenswertes, spannendes und - bezogen auf seinen wertvollen Inhalt - ein mit 46 € durchaus preiswertes Hilfsmittel für jeden Juristen, während der Ausbildung und auch noch bis weit in die Praxis. Dass man in einem solchen Werk auch einfach einmal schmökern kann, um das eigene Wissen zu testen und zu erweitern, macht die Freude an der Nutzung umso größer. Wer den Creifelds nicht hat, ist selbst schuld.

In der Jubiläumsauflage kann sich der Creifelds von seiner besten Seite zeigen. Die Anzahl der Stichwörter ist auf über 12.000 Stück gestiegen und exakt 1500 Seiten versetzen den Leser in die Lage, zu nahezu jedem juristischen Thema Wissenswertes und Assoziatives zu finden. Neue Autoren sind zum bisherigen Team dazugestoßen und haben einzelne Bereiche komplett überarbeitet (diesmal z.B. das Kartellrecht).

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In lexikalischer Form werden aus allen Gebieten des Rechts, national und international, Stichworte zusammengetragen und, sofern möglich, mit Gesetzesnachweisen, Hinweisen auf weiterführende oder zusammenhängende Begriffe oder auch Beispielen (z.B. Gewinnermittlungsarten nach dem EStG, S. 536) ergänzt. Auf diese Weise ersetzt der Creifelds zwar kein Lehrbuch in irgendeinem Rechtsgebiet, aber er schärft das Bewusstsein des Lesers für Zusammenhänge und kann durchaus zu unerwartetem Wissensgewinn führen. Für das Studium, aber auch für jeden juristischen Ausbildungsberuf taugt dieses Werk zudem als Lernhilfe, um sich überhaupt mit den rechtlichen Begrifflichkeiten zurechtzufinden. Nichts ist peinlicher als die Verwendung falsch geschriebener Rechtsbegriffe oder falsch benutzter lateinischer Floskeln, wenn man dem Anwender die Unkenntnis geradezu ansieht oder anliest. Anschaulich zusammengefasst sind zum Beispiel die Inhalte des Grundsatzes „nulla poena sine lege“ (S. 861) oder die Unterscheidung zwischen eidesstattlicher Versicherung und Offenbarungseid (S. 318).

Für das Studium wiederum sind viele Stichworte wie eine Art Repetitorium nutzbar, weil in knapper Form die wesentlichen Voraussetzungen eines Rechtsbegriffs erfasst werden. Dies kann man anhand diverser Einträge im Lexikon nachvollziehen, etwa bei den Beschreibungen der Auslieferung (S. 116), der Firma (S. 435), der Gattungsschuld (S. 469), der Notwehr (S. 860) oder des Verwaltungszwangs (S. 1351). Aber auch ganze Rechtsgebiete findet man in wenigen Worten prägnant dargestellt vor, so das Telekommunikationsrecht (S. 1186), die Umsatzsteuer (S. 1219) oder auch das internationale Privatrecht (S. 639). Allgemeine Stichworte hingegen werden eigens in einen rechtlichen Kontext gestellt (Schwangerschaftsabbruch, S. 1066; Hafen, S. 571; Krankenversicherung, S. 724) und ermöglichen dem Leser so die nötige Erkenntnis für eine mögliche rechtliche Behandlung des Sujets.

Rechtsgeschichtliche und völkerrechtliche Einträge (z.B. Deutschlandvertrag, S. 279; Investiturstreit, S. 648; vatikanische Konzilien, S. 1261) sorgen beim (nicht nur nach Einzelstichworten suchenden) Leser zudem für den Aufbau einer breiten juristischen Allgemeinbildung, die in jedem Gespräch unter Kundigen und Praktikern nur wohlwollend aufgenommen werden kann, im Idealfall in der mündlichen Prüfung.

Der Creifelds ist ein empfehlenswertes, spannendes und - bezogen auf seinen wertvollen Inhalt - ein mit 46 € durchaus preiswertes Hilfsmittel für jeden Juristen, während der Ausbildung und auch noch bis weit in die Praxis. Dass man in einem solchen Werk auch einfach einmal schmökern kann, um das eigene Wissen zu testen und zu erweitern, macht die Freude an der Nutzung umso größer. Wer den Creifelds nicht hat, ist selbst schuld.

geschrieben am 25.03.2012 | 433 Wörter | 2800 Zeichen

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