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Verwaltungsrecht leicht gemacht®: Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht


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Rezension von

Daniel Bigalke

Verwaltungsrecht leicht gemacht®: Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht Solange sie ein wesentlich sich gegen ein Anderes setzender polemischer Begriff, d. h. die Negation der Monarchie war, ließ sich die demokratische Überzeugung mit vielen politischen Bestrebungen verbinden. In der Sozialdemokratie hing sie mit dem Sozialismus zusammen. Sie konnte auch konservativ sein, was der Philosoph Pierre-Joseph Proudhon prophezeite (konservativer Anarchismus). Die demokratische Theorie hatte oftmals keinen politischen Inhalt und war nur Organisationsform. Schon der Soziologe Max Weber hat in „Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland“ 1918 ausgeführt, dass der Staat soziologisch nur noch ein großer Betrieb ist und heute wesentlich Verwaltungsapparat. Der Jurist Hans Kelsen zog den Schluss, Demokratie ist nicht nur Frage des Staates, sondern auch der wirtschaftlichen Betriebe und des Verwaltens. Blicken wir auf die Gegenwart, so haben diese Denke wohl hinsichtlich des Primates der Verwaltung in so genannten demokratischen Staatsformen Recht behalten. Trocken, öde und kaum zu durchschauen - so lautet ein oft anzutreffendes Bild gegenüber dem Verwaltungsrecht. Dass dem nicht so ist, zeigt der vorliegende Band: In verständlicher, kurzweiliger und vor allem einprägsamer Weise führt er in das Rechtsgebiet mit seinen zahlreichen Facetten ein. Von der Frage, was Verwaltung eigentlich ist, führt der Weg dabei über deren Handlungsinstrumente bis hin zu den Ansprüchen des Bürgers gegen den Staat bis hin zu den wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts Dieses Buch erfüllt den Anspruch eines optimal einführenden Kompendiums zum Thema und überzeugt durch eine besondere Leichtigkeit der Schreibweise. Dem rechtlichen Verständnis für den großen Verwaltungsapparat, wie ihn einst die Philosophen prophezeiten, wir mit diesem Buch Rechnung getragen.

Solange sie ein wesentlich sich gegen ein Anderes setzender polemischer Begriff, d. h. die Negation der Monarchie war, ließ sich die demokratische Überzeugung mit vielen politischen Bestrebungen verbinden. In der Sozialdemokratie hing sie mit dem Sozialismus zusammen. Sie konnte auch konservativ sein, was der Philosoph Pierre-Joseph Proudhon prophezeite (konservativer Anarchismus). Die demokratische Theorie hatte oftmals keinen politischen Inhalt und war nur Organisationsform. Schon der Soziologe Max Weber hat in „Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland“ 1918 ausgeführt, dass der Staat soziologisch nur noch ein großer Betrieb ist und heute wesentlich Verwaltungsapparat. Der Jurist Hans Kelsen zog den Schluss, Demokratie ist nicht nur Frage des Staates, sondern auch der wirtschaftlichen Betriebe und des Verwaltens.

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Blicken wir auf die Gegenwart, so haben diese Denke wohl hinsichtlich des Primates der Verwaltung in so genannten demokratischen Staatsformen Recht behalten. Trocken, öde und kaum zu durchschauen - so lautet ein oft anzutreffendes Bild gegenüber dem Verwaltungsrecht. Dass dem nicht so ist, zeigt der vorliegende Band:

In verständlicher, kurzweiliger und vor allem einprägsamer Weise führt er in das Rechtsgebiet mit seinen zahlreichen Facetten ein. Von der Frage, was Verwaltung eigentlich ist, führt der Weg dabei über deren Handlungsinstrumente bis hin zu den Ansprüchen des Bürgers gegen den Staat bis hin zu den wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts

Dieses Buch erfüllt den Anspruch eines optimal einführenden Kompendiums zum Thema und überzeugt durch eine besondere Leichtigkeit der Schreibweise. Dem rechtlichen Verständnis für den großen Verwaltungsapparat, wie ihn einst die Philosophen prophezeiten, wir mit diesem Buch Rechnung getragen.

geschrieben am 26.04.2009 | 248 Wörter | 1576 Zeichen

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