Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Medienrecht


Statistiken
  • 4417 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Herausgeber
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Matthias Gebhardt

Medienrecht Das "Medienrecht – Praxishandbuch" herausgegeben von Arthur-Axel Wandtke erschien 2011 im Verlag De Gruyter in seiner 2. Auflage. In über 2500 Seiten sollen für Rechtsgelehrte die vielfältigen Bereiche des Medienrechts mit seinen Immateriellen Gütern umfassend und praxisorientiert dargestellt werden. Es soll v.a. dem Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, UN-Juristen und der Masterausbildung als rechte Hand dienen. Das Gesamtwerk setzt sich aus 5 Büchern zusammen: Bd.1 "Europäisches Medienrecht und Durchsetzung des geistigen Eigentums" Bd.2 "Schutz von Medienprodukten" Bd.3 "Wettbewerbs- und Werberecht" Bd.4 "Rundfunk- und Presserecht, Veranstaltungsrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten" Bd.5 IT-Recht und Medienstrafrecht." Bd.1: Im ersten Band werden anfangs Hintergründe aufgedeckt und der Leser für das Thema Schritt für Schritt begeistert. Man erfährt, was Medienrecht bedeutet, wie es sich entwickelt hat und inwiefern europäische Einflüsse be- oder entstehen. Anschließend werden die Ansprüche und Folgemöglichkeiten geistigen Eigentums mit Rechtspositionen und Durchsetzung – also wer, wie und was fordern kann – vorgestellt, sowie das Lizenzvertragsrecht. Dem Leser werden hier als Schwerpunkt alle relevanten Begriffe und Bereiche vorgestellt und erklärt. Die Grundlage für weiteres Wissen, sowie erste Aspekte, wie etwa Lizenzverträge und die Durchsetzung noch folgender Ansprüche, sind damit in den ersten 400 Seiten festgehalten. Bd.2: Im zweiten Buch werden mit Urheberrecht, Film-, Musik-, Foto-, Computer (und -spiele)-, Verlags-, Geschmacksmuster und Patentrecht die Abwehrfesten der immateriellen Rechte näher gebracht. Dabei wird erneut von Grund auf die Themenstellung erläutert. Von der Urheberschafft über das Werk und die Grenzen des Schutzes wird weiträumig dargestellt. Besonders positiv fällt die Liste der Schranken des Urheberrechts auf. Hier sind einige Beispielfälle aufgezeichnet, die von gewöhnlichen Kopien für den privaten Gebrauch über Fragen zum Online-Video-Recorder und intelligenter Aufnahmesoftware bis hin zu Kopienversand auf Bestellung, elektronische Leseplätze oder der Zugänglichmachung zur Veranschaulichung im Unterricht reichen. Es werden damit die technischen Möglichkeiten umfasst und die bisher bekannten Fälle samt Angaben zur Rechtsprechung gezeigt. In den anderen Bereichen wird ebenso verfahren und die Fälle zeigen auch hier die gelungene und bedeutende Praxisrelevanz. Die Vertragsmöglichkeiten, wie Urhebervertragsrecht oder Verlagsrecht, sind dabei nicht vergessen und werden mit den Punkten aufgelistet, auf die zu achten ist. Bd.3: Das dritte Buch wendet sich dem Wettbewerbs- und Werberecht zu; im speziellen dem Medienbezogenen Lauterkeits- und Werberecht, dem Medienkartellrecht, dem Rundfunkwerberecht, dem Heilmittelwerberecht, dem Marken-/ Kennzeichenrecht, dem Urheber- und wettbewerbsrechtlichen Werktitelschutz, dem rechtlichen Schutz von Signets und Logos und den Rechtsproblemen beim Erwerb von Domains. Es werden Fragen geklärt nach dem was man darf und an welchen Stellen Grenzen liegen. Es wird gezeigt, was geschützt ist und welche Folgen und Möglichkeiten mit sich bringt und es wird im Werberecht gezeigt, dass nicht alles möglich ist sowie die grundsätzlichen Grenzen mit Beispielen. Von Hinweisen auf den engen Pfad der Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen über Werbeplatzierung in der Presse oder der Domainsicherungsmöglichkeiten und Voraussetzungen werden zahlreichen Beispiele geboten. Damit ist auch dieser Band erlebnisreich und ein Erfahrungsschatz. Bd.4: Der vierte Band beschäftigt sich mit Rundfunk- und Presserecht, Veranstaltungsrecht sowie mit Schutz von Persönlichkeitsrechten. Hierbei wird auf Rundfunk-, Presserecht und darin enthaltene Ansprüche eingegangen, wie etwa Unterlassungsanspruch, Gegendarstellung oder Geldentschädigung. Zudem ist Sport- und Theaterrecht besprochen, sowie allgemeines und kommerzielles Persönlichkeitsrecht, Bildnisschutz und Jugendmedienschutz. Auch hier wird erneut die Position, an der man sich rechtlich befindet, erst sauber dargestellt und anschließend knüpfen mögliche Ansprüche mit AGL, Voraussetzung und Durchsetzung an. Als konkrete Praxishilfe sind darüber hinaus sogar Vormulierungsmuster etwa im Beriech der Berichtigung enthalten, die zum Verständnis und im Alltag nutzen. Bd.5: Der fünfte und letzte Band des Gesamtwerkes Medienrecht-Praxishandbuch dreht sich um die Thematik IT-Recht und Medienstrafrecht. Die einzelnen Teilbereiche sind das Telemedien-, das Telekommunikations-, das Datenschutz-, das IT-Sicherheits- und das Medienstrafrecht. Vom obligatorischen Impressumsinhalt und den Grundlagen des Datenschutzes bis zu einzelnen Strafnormen wird weiträumig erläutert. Fraglich sind an dieser Stelle jedoch einige Ausführungen, die wie etwa bei der Beleidigung die Basis aller Dinge mit einschließt. Dass die Beleidigung eine subsidiäre Norm und damit Auffangtatbestand ist, sollte jeder ausgebildete Jurist wissen und keiner 7-zeiligen Erklärung bedürfen. Positiv fällt im Weiteren auf, dass beispielsweise im Bereich Sicherheitsrecht Begrifflichkeiten, die nicht einjeder kennt, in voller Länge ausgeschrieben werden, bevor eine Abkürzung verwendet wird. Sprachlich ist das Gesamtwerk grundsätzlich gut verständlich. In etwas weiten Sätzen – zumeist über 4 bis 5 Zeilen – werden Erklärungen geliefert, die selbst ein Laie verstehen würde. Diesen geradlinigen Buchstabenfluss beleben glücklicherweise einige didaktische Mittel, wie Hervorhebungen, einzelne Tabellen oder aber stichpunktartige Aufzählungen. Die Fußnoten sind ganz nach dem Konzept des Verstehens nicht allein auf Rechtsprechung konzentriert, sondern geben teils Hilfestellungen zum Nachschlagen. Ist etwas rechtlich erklärt, benötigt für Neulinge aber noch ein Grundverständnis, was überhaupt gemeint ist, dann wird beispielsweise auf ein Buch oder eine Internetquelle verwiesen. In allen Büchern wird die geschilderte Thematik also von der Basis ausgehend langsam aufgebaut. So könnte selbst ein Nicht-Jurist einiges verstehen und anwenden. Das zeugt allerdings von einer beinahe schon zu ausführlichen Schilderung der rechtlichen Inhalte. Wenn Lücken im Grundverständnis bestehen, können die Bücher jedoch Wunder wirken und diese bestens schließen. Die wichtige Suche nach bestimmten Fragestellungen gelingt trotz der über 250 Seiten sehr gut. So sind die Stichwortverzeichnisse der einzelnen Bücher prägnant und führen schnell zur Lösung. Insgesamt ist das Werk also weniger als Antwort auf jedwede praktische Problemstellung geeignet. Zwar sind viele Beispiele und höchstrichterliche Urteile genannt, doch zeigen die Erklärungen von Grund auf, dass es um Verständnis geht. Es ist, wie der Titel es benennt, ein Handbuch für die Praxis des Medienrechts. Es hilft Verstehen und schafft Wissen.

Das "Medienrecht – Praxishandbuch" herausgegeben von Arthur-Axel Wandtke erschien 2011 im Verlag De Gruyter in seiner 2. Auflage. In über 2500 Seiten sollen für Rechtsgelehrte die vielfältigen Bereiche des Medienrechts mit seinen Immateriellen Gütern umfassend und praxisorientiert dargestellt werden. Es soll v.a. dem Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, UN-Juristen und der Masterausbildung als rechte Hand dienen.

weitere Rezensionen von Matthias Gebhardt


Das Gesamtwerk setzt sich aus 5 Büchern zusammen: Bd.1 "Europäisches Medienrecht und Durchsetzung des geistigen Eigentums" Bd.2 "Schutz von Medienprodukten" Bd.3 "Wettbewerbs- und Werberecht" Bd.4 "Rundfunk- und Presserecht, Veranstaltungsrecht, Schutz von Persönlichkeitsrechten" Bd.5 IT-Recht und Medienstrafrecht."

Bd.1:

Im ersten Band werden anfangs Hintergründe aufgedeckt und der Leser für das Thema Schritt für Schritt begeistert. Man erfährt, was Medienrecht bedeutet, wie es sich entwickelt hat und inwiefern europäische Einflüsse be- oder entstehen. Anschließend werden die Ansprüche und Folgemöglichkeiten geistigen Eigentums mit Rechtspositionen und Durchsetzung – also wer, wie und was fordern kann – vorgestellt, sowie das Lizenzvertragsrecht.

Dem Leser werden hier als Schwerpunkt alle relevanten Begriffe und Bereiche vorgestellt und erklärt. Die Grundlage für weiteres Wissen, sowie erste Aspekte, wie etwa Lizenzverträge und die Durchsetzung noch folgender Ansprüche, sind damit in den ersten 400 Seiten festgehalten.

Bd.2:

Im zweiten Buch werden mit Urheberrecht, Film-, Musik-, Foto-, Computer (und -spiele)-, Verlags-, Geschmacksmuster und Patentrecht die Abwehrfesten der immateriellen Rechte näher gebracht. Dabei wird erneut von Grund auf die Themenstellung erläutert. Von der Urheberschafft über das Werk und die Grenzen des Schutzes wird weiträumig dargestellt. Besonders positiv fällt die Liste der Schranken des Urheberrechts auf. Hier sind einige Beispielfälle aufgezeichnet, die von gewöhnlichen Kopien für den privaten Gebrauch über Fragen zum Online-Video-Recorder und intelligenter Aufnahmesoftware bis hin zu Kopienversand auf Bestellung, elektronische Leseplätze oder der Zugänglichmachung zur Veranschaulichung im Unterricht reichen. Es werden damit die technischen Möglichkeiten umfasst und die bisher bekannten Fälle samt Angaben zur Rechtsprechung gezeigt. In den anderen Bereichen wird ebenso verfahren und die Fälle zeigen auch hier die gelungene und bedeutende Praxisrelevanz.

Die Vertragsmöglichkeiten, wie Urhebervertragsrecht oder Verlagsrecht, sind dabei nicht vergessen und werden mit den Punkten aufgelistet, auf die zu achten ist.

Bd.3:

Das dritte Buch wendet sich dem Wettbewerbs- und Werberecht zu; im speziellen dem Medienbezogenen Lauterkeits- und Werberecht, dem Medienkartellrecht, dem Rundfunkwerberecht, dem Heilmittelwerberecht, dem Marken-/ Kennzeichenrecht, dem Urheber- und wettbewerbsrechtlichen Werktitelschutz, dem rechtlichen Schutz von Signets und Logos und den Rechtsproblemen beim Erwerb von Domains.

Es werden Fragen geklärt nach dem was man darf und an welchen Stellen Grenzen liegen. Es wird gezeigt, was geschützt ist und welche Folgen und Möglichkeiten mit sich bringt und es wird im Werberecht gezeigt, dass nicht alles möglich ist sowie die grundsätzlichen Grenzen mit Beispielen. Von Hinweisen auf den engen Pfad der Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen über Werbeplatzierung in der Presse oder der Domainsicherungsmöglichkeiten und Voraussetzungen werden zahlreichen Beispiele geboten. Damit ist auch dieser Band erlebnisreich und ein Erfahrungsschatz.

Bd.4:

Der vierte Band beschäftigt sich mit Rundfunk- und Presserecht, Veranstaltungsrecht sowie mit Schutz von Persönlichkeitsrechten. Hierbei wird auf Rundfunk-, Presserecht und darin enthaltene Ansprüche eingegangen, wie etwa Unterlassungsanspruch, Gegendarstellung oder Geldentschädigung. Zudem ist Sport- und Theaterrecht besprochen, sowie allgemeines und kommerzielles Persönlichkeitsrecht, Bildnisschutz und Jugendmedienschutz.

Auch hier wird erneut die Position, an der man sich rechtlich befindet, erst sauber dargestellt und anschließend knüpfen mögliche Ansprüche mit AGL, Voraussetzung und Durchsetzung an. Als konkrete Praxishilfe sind darüber hinaus sogar Vormulierungsmuster etwa im Beriech der Berichtigung enthalten, die zum Verständnis und im Alltag nutzen.

Bd.5:

Der fünfte und letzte Band des Gesamtwerkes Medienrecht-Praxishandbuch dreht sich um die Thematik IT-Recht und Medienstrafrecht. Die einzelnen Teilbereiche sind das Telemedien-, das Telekommunikations-, das Datenschutz-, das IT-Sicherheits- und das Medienstrafrecht. Vom obligatorischen Impressumsinhalt und den Grundlagen des Datenschutzes bis zu einzelnen Strafnormen wird weiträumig erläutert. Fraglich sind an dieser Stelle jedoch einige Ausführungen, die wie etwa bei der Beleidigung die Basis aller Dinge mit einschließt. Dass die Beleidigung eine subsidiäre Norm und damit Auffangtatbestand ist, sollte jeder ausgebildete Jurist wissen und keiner 7-zeiligen Erklärung bedürfen. Positiv fällt im Weiteren auf, dass beispielsweise im Bereich Sicherheitsrecht Begrifflichkeiten, die nicht einjeder kennt, in voller Länge ausgeschrieben werden, bevor eine Abkürzung verwendet wird.

Sprachlich ist das Gesamtwerk grundsätzlich gut verständlich. In etwas weiten Sätzen – zumeist über 4 bis 5 Zeilen – werden Erklärungen geliefert, die selbst ein Laie verstehen würde. Diesen geradlinigen Buchstabenfluss beleben glücklicherweise einige didaktische Mittel, wie Hervorhebungen, einzelne Tabellen oder aber stichpunktartige Aufzählungen.

Die Fußnoten sind ganz nach dem Konzept des Verstehens nicht allein auf Rechtsprechung konzentriert, sondern geben teils Hilfestellungen zum Nachschlagen. Ist etwas rechtlich erklärt, benötigt für Neulinge aber noch ein Grundverständnis, was überhaupt gemeint ist, dann wird beispielsweise auf ein Buch oder eine Internetquelle verwiesen.

In allen Büchern wird die geschilderte Thematik also von der Basis ausgehend langsam aufgebaut. So könnte selbst ein Nicht-Jurist einiges verstehen und anwenden. Das zeugt allerdings von einer beinahe schon zu ausführlichen Schilderung der rechtlichen Inhalte. Wenn Lücken im Grundverständnis bestehen, können die Bücher jedoch Wunder wirken und diese bestens schließen.

Die wichtige Suche nach bestimmten Fragestellungen gelingt trotz der über 250 Seiten sehr gut. So sind die Stichwortverzeichnisse der einzelnen Bücher prägnant und führen schnell zur Lösung.

Insgesamt ist das Werk also weniger als Antwort auf jedwede praktische Problemstellung geeignet. Zwar sind viele Beispiele und höchstrichterliche Urteile genannt, doch zeigen die Erklärungen von Grund auf, dass es um Verständnis geht. Es ist, wie der Titel es benennt, ein Handbuch für die Praxis des Medienrechts. Es hilft Verstehen und schafft Wissen.

geschrieben am 15.01.2012 | 890 Wörter | 6041 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen