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Ordnungswidrigkeitenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Ordnungswidrigkeitenrecht Vier Jahre nach der letzten Auflage und aufgefrischt durch einen Verlagswechsel wird eines der besten Ausbildungswerke für das Ordnungswidrigkeitenrecht den Lesern präsentiert. Im Studium wird man nur selten mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten konfrontiert – private Verstöße einmal ausgenommen. Spätestens mit Beginn der Strafstation wird man aber am Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft mit der Verarbeitung begangener Ordnungswidrigkeiten durch abzuurteilende oder anzuklagende Delinquenten zu tun bekommen. Der Blick in den Kommentar und in das Gesetz hilft dabei aber nur dann, wenn man bereits ein Grundwissen zum Thema erlangt hat. Auf wunderbar kompakten 150 Seiten verhilft der erfahrene Autor zu einem Einstieg in die Materie. Die Gestaltung besticht durch eine klare und knappe Sprache und das Gesagte wird stets mit aussagekräftigen Beispielen unterstrichen. Die Abgrenzung und Gegenüberschau von Strafprozessrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht gelingt nachvollziehbar und durchweg gut. Es werden Schwerpunkte auf ausgewählte Bereiche gelegt und in der Regel wird nur Relevantes tatsächlich ausführlich umschrieben. Die Verweise auf gängige Kommentare und die wenigen vorhandenen Lehrbücher ist angemessen und stört den Fortgang der Lektüre nicht. Aufbauschemata und ein Anhang ergänzen die Ausführungen. Inhaltlich werden die Grundzüge des OWiG behandelt, also der dem Strafgesetzbuch ähnliche allgemeine Teil mit Begehungsformen, Konkurrenzen, Begrifflichkeiten und anderem. Weiterhin wird das Bußgeldverfahren mit Vorverfahren, Ermittlungsakten, Zwischenverfahren und gerichtlichem Verfahren samt Rechtsbehelfen eindrucksvoll erläutert und das ständige Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht für den Leser ausgebreitet. Mit gerade einmal fünf Seiten immer noch recht knapp für die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes werden die Verschränkungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat behandelt, da gerade diese gerne als Prüfungsstoff für Klausuren herangezogen werden und wurden, im Gegensatz etwa zum Beschwerderecht, das ausführlich behandelt wird. Hervorzuheben sind gerade die trotz der Kompaktheit der Darstellung sehr detaillierten Beschreibungen zu den Inhaltsanforderungen des Bußgeldbescheids und möglichen Mängelfolgen, ebenso zur Findung des Bußgeldbetrages unter Berücksichtigung von Bußgeldkatalogen sowie zur Beweisaufnahme während der Hauptverhandlung. Das Fazit bleibt auch für die Neuauflage gleich: Dieses Buch ist effektiv und leicht durchzuarbeiten. Allein schon deswegen hat es das Potenzial für ein unverzichtbares Werk im Referendariat. Es ist ein klarer Kauftipp!

Vier Jahre nach der letzten Auflage und aufgefrischt durch einen Verlagswechsel wird eines der besten Ausbildungswerke für das Ordnungswidrigkeitenrecht den Lesern präsentiert. Im Studium wird man nur selten mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten konfrontiert – private Verstöße einmal ausgenommen. Spätestens mit Beginn der Strafstation wird man aber am Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft mit der Verarbeitung begangener Ordnungswidrigkeiten durch abzuurteilende oder anzuklagende Delinquenten zu tun bekommen. Der Blick in den Kommentar und in das Gesetz hilft dabei aber nur dann, wenn man bereits ein Grundwissen zum Thema erlangt hat. Auf wunderbar kompakten 150 Seiten verhilft der erfahrene Autor zu einem Einstieg in die Materie.

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Die Gestaltung besticht durch eine klare und knappe Sprache und das Gesagte wird stets mit aussagekräftigen Beispielen unterstrichen. Die Abgrenzung und Gegenüberschau von Strafprozessrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht gelingt nachvollziehbar und durchweg gut. Es werden Schwerpunkte auf ausgewählte Bereiche gelegt und in der Regel wird nur Relevantes tatsächlich ausführlich umschrieben. Die Verweise auf gängige Kommentare und die wenigen vorhandenen Lehrbücher ist angemessen und stört den Fortgang der Lektüre nicht. Aufbauschemata und ein Anhang ergänzen die Ausführungen.

Inhaltlich werden die Grundzüge des OWiG behandelt, also der dem Strafgesetzbuch ähnliche allgemeine Teil mit Begehungsformen, Konkurrenzen, Begrifflichkeiten und anderem. Weiterhin wird das Bußgeldverfahren mit Vorverfahren, Ermittlungsakten, Zwischenverfahren und gerichtlichem Verfahren samt Rechtsbehelfen eindrucksvoll erläutert und das ständige Zusammenspiel zwischen Verwaltungsbehörde, Staatsanwaltschaft und Gericht für den Leser ausgebreitet. Mit gerade einmal fünf Seiten immer noch recht knapp für die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes werden die Verschränkungen zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat behandelt, da gerade diese gerne als Prüfungsstoff für Klausuren herangezogen werden und wurden, im Gegensatz etwa zum Beschwerderecht, das ausführlich behandelt wird.

Hervorzuheben sind gerade die trotz der Kompaktheit der Darstellung sehr detaillierten Beschreibungen zu den Inhaltsanforderungen des Bußgeldbescheids und möglichen Mängelfolgen, ebenso zur Findung des Bußgeldbetrages unter Berücksichtigung von Bußgeldkatalogen sowie zur Beweisaufnahme während der Hauptverhandlung.

Das Fazit bleibt auch für die Neuauflage gleich: Dieses Buch ist effektiv und leicht durchzuarbeiten. Allein schon deswegen hat es das Potenzial für ein unverzichtbares Werk im Referendariat. Es ist ein klarer Kauftipp!

geschrieben am 13.02.2010 | 337 Wörter | 2353 Zeichen

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