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Sachenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Sachenrecht Gut zehn Jahre sind seit der letzten Auflage vergangen und doch hat dieser Sachenrechts-Klassiker nichts an Attraktivität eingebüßt. Selbst wenn die 17. Auflage längst vergriffen war, haben tausende junger Juristen die zum Teil abgewetzten Exemplare der juristischen Seminare konsumiert, um von diesem beeindruckenden Grundlagenwerk zu profitieren. Auf nunmehr beinahe 1100 Seiten werden die Reformen der vergangenen Dekade in das Konzept integriert, ohne das bewährte Konzept aufzugeben. Immerhin ist eine Neuerung hinzugekommen: ein Kapitel zum vergleichenden und internationalen Sachenrecht. Die Gestaltung des Werks ist für einen Klassiker wie diesen höchst erfreulich. In den gut untergliederten Fließtext werden kleiner gedruckte vertiefende Passagen ebenso eingefügt wie Fallbeispiele mit Lösungen. Hinzu kommen Übersichten in tabellarischer Form am Ende der Kapitel. Das Fußnotenangebot ist umfangreich und wird ergänzt durch Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel. Die Einbeziehung und Zitierung der Rechtsprechung ist vorbildlich. Die Einführung in die Materie thematisiert zunächst die Stellung des Sachenrechts in der geltenden Rechtsordnung und unterscheidet Liegenschaftsrecht sowie Mobiliarsachenrecht. Nach der Erläuterung der Grundbegriffe des Sachenrechts kann der Leser die allgemeinen Lehren und Institute des Sachenrechts studieren, etwa das dingliche Rechtsgeschäft, die diversen Besitzarten oder den Besitzschutz, hier sehr schön zu lesen der Klausurklassiker des possessorischen Besitzschutzes bei petitorischer Einwendung. Hinsichtlich des Schutzes der dinglichen Rechte bieten die Autoren Unterkapitel zum Vindikationsanspruch, zu den teilweise komplexen Rechtsvermutungen des BGB oder auch zum Beseitigungsanspruch. Zu letzterem sind die Unterabschnitte zur Kostentragung sowie die prozessualen Fragen zum Unterlassungsanspruch herauszuheben. Bemerkenswert ist zudem die Abrundung dieses Teils des Buches durch die Auflistung von sonstigen Schutzmechanismen für dingliche Rechte, etwa durch Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht. Sodann wird das auch wirtschaftlich bedeutsamere Liegenschaftsrecht den Leser durch die Hälfte des Buches begleiten, beginnend mit Wissenswertem zum Grundbuch, insbesondere zum Eintragungsverfahren, zu Rangfragen sowie zum Grundbuchberichtigungsanspruch, hier lesenswert die Berichtigungsbewilligung samt Erzwingung. Das folgende Kapitel befasst den Leser mit Rechtsänderungen an Grundstücken und schließt die Übertragung, die Vormerkung, den Vorkauf und die Übereignung ein. Gelungener Schlusspunkt dieses Kapitels ist das umfangreiche Unterkapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten, wobei die Ausführungen zu den nicht geschützten Rechtsvorgängen sowie zur Prüfung der Redlichkeit besonders gefallen. Im Kapitel zum Eigentum selbst ragt der Abschnitt zum Nachbarrecht heraus, insofern die denklogische Ergänzung zum bereits zuvor genannten Kapitel zu § 1004 BGB. Vor allem der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch sowie der Einfluss des BImSchG werden prägnant herausgearbeitet. Generell sind öffentlich-rechtliche Einflüsse stets berücksichtigt, so etwa im Rahmen der Eigentumsbeschränkungen durch das öffentliche Baurecht oder bei der Darstellung von Sonderthemen wie dem Wasser- oder Jagdrecht. Erstaunlich knapp ist das Unterkapitel zum Wohnungseigentumsrecht ausgefallen, wobei man hierzu aber auch getrost auf Spezialliteratur verweisen kann. Bevor man sich ausgiebig mit den Grundpfandrechten beschäftigen darf, stehen noch Kapitel zu Nutzungsrechten zur Lektüre bereit, wobei auch hier die Kleinigkeiten den feinen Unterschied machen, etwa die Anmerkungen zur steuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs. Innerhalb der Kapitel zu den Grundpfandrechtren werden Hypothek und Grundschuld nicht künstlich aufgespalten, sondern anfangs die Gemeinsamkeiten betont, bevor dann zwei große eigene Abschnitte jeweils den beiden Rechten vorbehalten sind. Lesenswert sind dabei gerade die ausbildungsrelevanten Themen wie die Übertragung der Verkehrshypothek, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück oder die Haftung des Zubehörs. Bei der Grundschuld ist das Zusammenspiel und auch die Divergenz von Sicherungsgeschäft und dinglichem Geschäft hervorragend ausgearbeitet, ebenso wie zuvor die Akzessorietät bei der Hypothek. Im Abschnitt zum Mobiliarsachenrecht werden ebenfalls Prüfungsschwerpunkte wie der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten in den Fokus gestellt, aber auch komplizierte Fragen wie der schuldrechtliche Ausgleich bei sachenrechtlichem Rechtsverlust sind gut nachvollziehbar erläutert, etwa zu Fragen der aufgedrängten Bereicherung. Zum Recht der beweglichen Sachen gehört natürlich auch das große Kapitel zu den Sicherungsrechten, die nicht nur das Pfandrecht oder den Eigentumsvorbehalt umfassen – gelungen ist auch der kurze Unterabschnitt zum Pfändungspfandrecht – sondern auch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung samt Factoring und Bestimmtheitsfragen enthalten. Beschlossen wird die Darstellung mit einem Überblick zu Rechten an Rechten, wiederum sehr schön ausgearbeitet wurde das Pfändungspfandrecht an Rechten, weiterhin einem Kapitel zum mittlerweile beinahe rechtsgeschichtlichen Sachenrecht der neuen Bundesländer sowie, eingangs genannt, zum internationalen Sachenrecht. Gut 50 Jahre nach der Erstauflage im Jahr 1960 kann auch die neueste Auflage des Lehrbuchs zum Sachenrecht jedem Juristen nur zur Lektüre empfohlen werden. Man muss sich dabei im Klaren sein, dass dieses Werk intensiv genutzt sein will, möchte man die Qualität der Ausführungen tatsächlich rezipieren. Nicht umsonst sehen die Autoren selbst den „anspruchsvollen“ Studenten als maßgeblichen Nutzer. Für einen schnellen Blick oder gar nur für die Vervollständigung des Fußnotenapparats ist dieses Buch viel zu schade.

Gut zehn Jahre sind seit der letzten Auflage vergangen und doch hat dieser Sachenrechts-Klassiker nichts an Attraktivität eingebüßt. Selbst wenn die 17. Auflage längst vergriffen war, haben tausende junger Juristen die zum Teil abgewetzten Exemplare der juristischen Seminare konsumiert, um von diesem beeindruckenden Grundlagenwerk zu profitieren. Auf nunmehr beinahe 1100 Seiten werden die Reformen der vergangenen Dekade in das Konzept integriert, ohne das bewährte Konzept aufzugeben. Immerhin ist eine Neuerung hinzugekommen: ein Kapitel zum vergleichenden und internationalen Sachenrecht.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist für einen Klassiker wie diesen höchst erfreulich. In den gut untergliederten Fließtext werden kleiner gedruckte vertiefende Passagen ebenso eingefügt wie Fallbeispiele mit Lösungen. Hinzu kommen Übersichten in tabellarischer Form am Ende der Kapitel. Das Fußnotenangebot ist umfangreich und wird ergänzt durch Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel. Die Einbeziehung und Zitierung der Rechtsprechung ist vorbildlich.

Die Einführung in die Materie thematisiert zunächst die Stellung des Sachenrechts in der geltenden Rechtsordnung und unterscheidet Liegenschaftsrecht sowie Mobiliarsachenrecht. Nach der Erläuterung der Grundbegriffe des Sachenrechts kann der Leser die allgemeinen Lehren und Institute des Sachenrechts studieren, etwa das dingliche Rechtsgeschäft, die diversen Besitzarten oder den Besitzschutz, hier sehr schön zu lesen der Klausurklassiker des possessorischen Besitzschutzes bei petitorischer Einwendung. Hinsichtlich des Schutzes der dinglichen Rechte bieten die Autoren Unterkapitel zum Vindikationsanspruch, zu den teilweise komplexen Rechtsvermutungen des BGB oder auch zum Beseitigungsanspruch. Zu letzterem sind die Unterabschnitte zur Kostentragung sowie die prozessualen Fragen zum Unterlassungsanspruch herauszuheben. Bemerkenswert ist zudem die Abrundung dieses Teils des Buches durch die Auflistung von sonstigen Schutzmechanismen für dingliche Rechte, etwa durch Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht.

Sodann wird das auch wirtschaftlich bedeutsamere Liegenschaftsrecht den Leser durch die Hälfte des Buches begleiten, beginnend mit Wissenswertem zum Grundbuch, insbesondere zum Eintragungsverfahren, zu Rangfragen sowie zum Grundbuchberichtigungsanspruch, hier lesenswert die Berichtigungsbewilligung samt Erzwingung. Das folgende Kapitel befasst den Leser mit Rechtsänderungen an Grundstücken und schließt die Übertragung, die Vormerkung, den Vorkauf und die Übereignung ein. Gelungener Schlusspunkt dieses Kapitels ist das umfangreiche Unterkapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten, wobei die Ausführungen zu den nicht geschützten Rechtsvorgängen sowie zur Prüfung der Redlichkeit besonders gefallen. Im Kapitel zum Eigentum selbst ragt der Abschnitt zum Nachbarrecht heraus, insofern die denklogische Ergänzung zum bereits zuvor genannten Kapitel zu § 1004 BGB. Vor allem der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch sowie der Einfluss des BImSchG werden prägnant herausgearbeitet. Generell sind öffentlich-rechtliche Einflüsse stets berücksichtigt, so etwa im Rahmen der Eigentumsbeschränkungen durch das öffentliche Baurecht oder bei der Darstellung von Sonderthemen wie dem Wasser- oder Jagdrecht. Erstaunlich knapp ist das Unterkapitel zum Wohnungseigentumsrecht ausgefallen, wobei man hierzu aber auch getrost auf Spezialliteratur verweisen kann.

Bevor man sich ausgiebig mit den Grundpfandrechten beschäftigen darf, stehen noch Kapitel zu Nutzungsrechten zur Lektüre bereit, wobei auch hier die Kleinigkeiten den feinen Unterschied machen, etwa die Anmerkungen zur steuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs. Innerhalb der Kapitel zu den Grundpfandrechtren werden Hypothek und Grundschuld nicht künstlich aufgespalten, sondern anfangs die Gemeinsamkeiten betont, bevor dann zwei große eigene Abschnitte jeweils den beiden Rechten vorbehalten sind. Lesenswert sind dabei gerade die ausbildungsrelevanten Themen wie die Übertragung der Verkehrshypothek, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück oder die Haftung des Zubehörs. Bei der Grundschuld ist das Zusammenspiel und auch die Divergenz von Sicherungsgeschäft und dinglichem Geschäft hervorragend ausgearbeitet, ebenso wie zuvor die Akzessorietät bei der Hypothek.

Im Abschnitt zum Mobiliarsachenrecht werden ebenfalls Prüfungsschwerpunkte wie der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten in den Fokus gestellt, aber auch komplizierte Fragen wie der schuldrechtliche Ausgleich bei sachenrechtlichem Rechtsverlust sind gut nachvollziehbar erläutert, etwa zu Fragen der aufgedrängten Bereicherung. Zum Recht der beweglichen Sachen gehört natürlich auch das große Kapitel zu den Sicherungsrechten, die nicht nur das Pfandrecht oder den Eigentumsvorbehalt umfassen – gelungen ist auch der kurze Unterabschnitt zum Pfändungspfandrecht – sondern auch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung samt Factoring und Bestimmtheitsfragen enthalten. Beschlossen wird die Darstellung mit einem Überblick zu Rechten an Rechten, wiederum sehr schön ausgearbeitet wurde das Pfändungspfandrecht an Rechten, weiterhin einem Kapitel zum mittlerweile beinahe rechtsgeschichtlichen Sachenrecht der neuen Bundesländer sowie, eingangs genannt, zum internationalen Sachenrecht.

Gut 50 Jahre nach der Erstauflage im Jahr 1960 kann auch die neueste Auflage des Lehrbuchs zum Sachenrecht jedem Juristen nur zur Lektüre empfohlen werden. Man muss sich dabei im Klaren sein, dass dieses Werk intensiv genutzt sein will, möchte man die Qualität der Ausführungen tatsächlich rezipieren. Nicht umsonst sehen die Autoren selbst den „anspruchsvollen“ Studenten als maßgeblichen Nutzer. Für einen schnellen Blick oder gar nur für die Vervollständigung des Fußnotenapparats ist dieses Buch viel zu schade.

geschrieben am 13.02.2010 | 731 Wörter | 5148 Zeichen

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