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Juristische Weltkunde


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Rezension von

Lesefreund

Juristische Weltkunde Was ist Recht? Oder besser: Was ist rechtens? Mit seiner Einführung legt Uwe Wesel eine Darstellung des Rechts vor, die vor allem eines deutlich machen will: Recht ist historisch gewachsen, und Recht ist eine Festlegung. Beide Ansichten werfen Probleme auf, die der Autor bei seinem Gang durch die Jahrhunderte des Rechts kritisch beleuchtet. Durch seine vergleichende Präsentation älterer Rechtsformen und Rechtsauffassungen mit dem heutigen Recht der Bundesrepublik macht Wesel deutlich, welche Gemeinsamkeiten trotz zum Teil erheblicher zeitlicher und kultureller Ferne immer wieder und immer noch bestehen: Es ist der Gedanke der Ordnung und damit eng verbunden das Mittel der Sanktion zur Aufrechterhaltung und Ausbreitung von Ordnung. Besonders einleuchtend ist für den Nicht-Juristen das ABC des Rechts im Rahmen seiner heutigen Anwendung im deutschen Justizwesen. Die scheinbar kaum zu überblickende Fülle von Vorschriften und Rechtstexten bekommt ein systematisches Gesicht: Tatbestand, Rechtsfolge und Sachverhalt. So klein kann die Welt des Rechts in formaler Hinsicht sein. Der Jurist erscheint nach Darstellung Wesels als Interpretations-Sisyphus, der immer wieder versucht, den Stein des Anstoßes - den Sachverhalt - auf den Gipfel der Übereinstimmung mit dem Tatbestand zu rollen, um die Angelegenheit anschließend mit einer Rechtsfolge belegen zu können. Am Ende erzielt er durch einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung womöglich noch einen rechtlich möglichst eindeutig bewertbaren Fall. Am Ende kommt die Sache zu den Akten und der Jurist steht wieder am Anfang seiner Aufgabe. Neben diesem für den Laien sehr gut verständlichen Einblick geht Wesel des Weiteren auf verschiedene weiterführende Aspekte ein, so etwa auf das Verhältnis von Recht und Sprache, von Recht und Moral oder das Verhältnis von Recht und Politik. In einem Anhang sind grundlegende Schriften zum Recht und zur Rechtswissenschaft zusammengestellt, die den interessierten Leser weiter in die vielschichtige Materie des Rechts einführen. Im Ganzen ein erfreulicherweise sehr lesenswertes Buch, da es - gerade für Nichtjuristen - in einer gut verständlichen Sprache abgefasst ist und das Recht als das verstehbar macht, was es ist: ein Herrschaftsinstrument.

Was ist Recht? Oder besser: Was ist rechtens? Mit seiner Einführung legt Uwe Wesel eine Darstellung des Rechts vor, die vor allem eines deutlich machen will: Recht ist historisch gewachsen, und Recht ist eine Festlegung. Beide Ansichten werfen Probleme auf, die der Autor bei seinem Gang durch die Jahrhunderte des Rechts kritisch beleuchtet.

Durch seine vergleichende Präsentation älterer Rechtsformen und Rechtsauffassungen mit dem heutigen Recht der Bundesrepublik macht Wesel deutlich, welche Gemeinsamkeiten trotz zum Teil erheblicher zeitlicher und kultureller Ferne immer wieder und immer noch bestehen: Es ist der Gedanke der Ordnung und damit eng verbunden das Mittel der Sanktion zur Aufrechterhaltung und Ausbreitung von Ordnung.

Besonders einleuchtend ist für den Nicht-Juristen das ABC des Rechts im Rahmen seiner heutigen Anwendung im deutschen Justizwesen. Die scheinbar kaum zu überblickende Fülle von Vorschriften und Rechtstexten bekommt ein systematisches Gesicht: Tatbestand, Rechtsfolge und Sachverhalt. So klein kann die Welt des Rechts in formaler Hinsicht sein.

Der Jurist erscheint nach Darstellung Wesels als Interpretations-Sisyphus, der immer wieder versucht, den Stein des Anstoßes - den Sachverhalt - auf den Gipfel der Übereinstimmung mit dem Tatbestand zu rollen, um die Angelegenheit anschließend mit einer Rechtsfolge belegen zu können. Am Ende erzielt er durch einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung womöglich noch einen rechtlich möglichst eindeutig bewertbaren Fall.

Am Ende kommt die Sache zu den Akten und der Jurist steht wieder am Anfang seiner Aufgabe. Neben diesem für den Laien sehr gut verständlichen Einblick geht Wesel des Weiteren auf verschiedene weiterführende Aspekte ein, so etwa auf das Verhältnis von Recht und Sprache, von Recht und Moral oder das Verhältnis von Recht und Politik.

In einem Anhang sind grundlegende Schriften zum Recht und zur Rechtswissenschaft zusammengestellt, die den interessierten Leser weiter in die vielschichtige Materie des Rechts einführen.

Im Ganzen ein erfreulicherweise sehr lesenswertes Buch, da es - gerade für Nichtjuristen - in einer gut verständlichen Sprache abgefasst ist und das Recht als das verstehbar macht, was es ist: ein Herrschaftsinstrument.

geschrieben am 30.11.2006 | 320 Wörter | 1953 Zeichen

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