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Jugendstrafrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Jugendstrafrecht Lehrbücher zum Strafrecht waren seit je her eine der großen Stärken des C.F. Müller Verlages. Nicht nur die drei Wessels-Bände warten auf die Studenten, sondern auch die Klausursammlungen sowie das StPO-Lehrbuch von Beulke. Dieses Angebot ergänzt das Werk zum Jugendstrafrecht in optimaler Weise. Knapp über 300 Seiten erwarten den Leser, um sich der höchst praktischen Materie zu nähern und diese zu durchdringen. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist variantenreich und lektürefreundlich. Gut gegliederte Fließtexte, zielgerichtete Hervorhebungen, abgesetzte Fußnoten, grau unterlegte Beispielsfälle und einzelne Graphiken und Schaubilder ergeben eine gesunde Mischung. Die Verzeichnisse sind umfangreich. Am Ende warten 133 Prüfungsfragen mit Randnummernverweis auf den fleißigen Leser. Nach einer längeren Einführung zu Jugendkriminalität, den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege und der Entwicklung des Jugendstrafrechts als eigenes Rechtsgebiet wird der Geltungsbereich des JGG als erster Schwerpunkt erläutert. Dabei kommen nicht nur klassische Fragen wie die Abgrenzung von § 3 JGG zu §§ 20, 21 StGB oder die Anwendung des § 105 JGG zur Sprache, sondern der Autor spart nicht mit kritischen Gedanken zu bestehenden Reformüberlegungen (Altersgrenze absenken?) bzw. zur deliktsorientierten und regional unterschiedlichen Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende. Hierbei wird dem studentischen Leser gleich und klar vor Augen geführt, dass das Jugendstrafrecht zugleich eine politisch höchst brisante Materie und zudem ständig im Fluss ist, was sich auch an den späteren Ausführungen zum neu eingeführten Warnschussarrest erkennen lässt. Danach wird die Aufmerksamkeit auf das Verfahren gelegt, sodass die Beteiligten, die Spruchkörper und verfahrensrechtliche Besonderheiten ausgewogen zur Sprache kommen. Sowohl die immer wieder umstrittene Untersuchungshaft als auch die Möglichkeiten des Diversionsverfahrens werden mit dem richtigen Augenmerk präsentiert. Obwohl das Lehrbuch auf den studentischen Bedarf ausgerichtet ist, werden sogar praktisch höchst relevante Einzelprobleme aufgegriffen, etwa im Unterkapitel zur Nichtöffentlichkeit des Verfahrens die gesetzlich geregelten Pflichten und Möglichkeiten zur Zulassung der Anwesenheit anderer Personen sowie die weiterhin bestehende Nichtöffentlichkeit bei Erreichen des Heranwachsendenalters zwischen Tat und Hauptverhandlung. Selbst für einen Ausflug in die Methodik reicht es: die Kriminalprognose wird kurz aber prägnant abgebildet. Naturgemäß machen die Sanktionen nach dem JGG einen weiteren Schwerpunkt des Werks aus, sodass neben den reinen Maßnahmen auch die Konsequenzen der Nichtbefolgung ausreichend Gehör finden, etwa der Ungehorsamsarrest, sehr schön mit klarer Stellungnahme zur maximalen Dauer. Im Abschnitt zur Jugendstrafe werden thematisch passend sowohl das Bewährungsrecht als auch das Strafvollzugsrecht mit abgehandelt. Auch hier wird nicht an Kritik gespart, etwa wenn es um die Frage der schädlichen Neigungen geht (wobei mir hier der Hinweis darauf fehlt, dass diese ja noch im Zeitpunkt der Verurteilung vorliegen müssen) oder wenn der Prüfung des Vorliegens einer Schwere der Schuld durchaus berechtigt der Vorwurf eines Gesinnungsstrafrechts gemacht wird. Abgerundet wird das Werk mit den Kapiteln zur Sicherungsverwahrung, zu den Rechtsmitteln und zu Registerfragen, wiederum inklusive der Diskussion um die Eintragung von Einstellungen im Jugendbereich, nicht aber im Erwachsenenstrafrecht. Obwohl dieses Lehrbuch in die Kategorie „Schwerpunktbereich“ eingeordnet wurde, kann man es durchaus auch zur Lektüre für den Pflichtfachbereich heranziehen. Denn spätestens während des Referendariats werden die Grundzüge des Jugendstrafrechts als bekannt erwartet. Das vorliegende Lehrbuch belohnt den kritischen Leser, wird hingegen den auf Schemata abzielenden Leser enttäuschen. Die Ausführungen von Streng animieren zum eigenen Nachdenken und Argumentieren, zur Auseinandersetzung zwischen herrschender Meinung in der Rechtsprechung, politischer Zielrichtung und klugen Reformansätzen. Dabei werden die Prüfungsanforderungen nie aus den Augen verloren. Ein sehr empfehlenswertes Buch, auch zur Wiederholung für den Praktiker.

Lehrbücher zum Strafrecht waren seit je her eine der großen Stärken des C.F. Müller Verlages. Nicht nur die drei Wessels-Bände warten auf die Studenten, sondern auch die Klausursammlungen sowie das StPO-Lehrbuch von Beulke. Dieses Angebot ergänzt das Werk zum Jugendstrafrecht in optimaler Weise. Knapp über 300 Seiten erwarten den Leser, um sich der höchst praktischen Materie zu nähern und diese zu durchdringen.

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Die Gestaltung des Lehrbuchs ist variantenreich und lektürefreundlich. Gut gegliederte Fließtexte, zielgerichtete Hervorhebungen, abgesetzte Fußnoten, grau unterlegte Beispielsfälle und einzelne Graphiken und Schaubilder ergeben eine gesunde Mischung. Die Verzeichnisse sind umfangreich. Am Ende warten 133 Prüfungsfragen mit Randnummernverweis auf den fleißigen Leser.

Nach einer längeren Einführung zu Jugendkriminalität, den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege und der Entwicklung des Jugendstrafrechts als eigenes Rechtsgebiet wird der Geltungsbereich des JGG als erster Schwerpunkt erläutert. Dabei kommen nicht nur klassische Fragen wie die Abgrenzung von § 3 JGG zu §§ 20, 21 StGB oder die Anwendung des § 105 JGG zur Sprache, sondern der Autor spart nicht mit kritischen Gedanken zu bestehenden Reformüberlegungen (Altersgrenze absenken?) bzw. zur deliktsorientierten und regional unterschiedlichen Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende. Hierbei wird dem studentischen Leser gleich und klar vor Augen geführt, dass das Jugendstrafrecht zugleich eine politisch höchst brisante Materie und zudem ständig im Fluss ist, was sich auch an den späteren Ausführungen zum neu eingeführten Warnschussarrest erkennen lässt. Danach wird die Aufmerksamkeit auf das Verfahren gelegt, sodass die Beteiligten, die Spruchkörper und verfahrensrechtliche Besonderheiten ausgewogen zur Sprache kommen. Sowohl die immer wieder umstrittene Untersuchungshaft als auch die Möglichkeiten des Diversionsverfahrens werden mit dem richtigen Augenmerk präsentiert. Obwohl das Lehrbuch auf den studentischen Bedarf ausgerichtet ist, werden sogar praktisch höchst relevante Einzelprobleme aufgegriffen, etwa im Unterkapitel zur Nichtöffentlichkeit des Verfahrens die gesetzlich geregelten Pflichten und Möglichkeiten zur Zulassung der Anwesenheit anderer Personen sowie die weiterhin bestehende Nichtöffentlichkeit bei Erreichen des Heranwachsendenalters zwischen Tat und Hauptverhandlung. Selbst für einen Ausflug in die Methodik reicht es: die Kriminalprognose wird kurz aber prägnant abgebildet.

Naturgemäß machen die Sanktionen nach dem JGG einen weiteren Schwerpunkt des Werks aus, sodass neben den reinen Maßnahmen auch die Konsequenzen der Nichtbefolgung ausreichend Gehör finden, etwa der Ungehorsamsarrest, sehr schön mit klarer Stellungnahme zur maximalen Dauer. Im Abschnitt zur Jugendstrafe werden thematisch passend sowohl das Bewährungsrecht als auch das Strafvollzugsrecht mit abgehandelt. Auch hier wird nicht an Kritik gespart, etwa wenn es um die Frage der schädlichen Neigungen geht (wobei mir hier der Hinweis darauf fehlt, dass diese ja noch im Zeitpunkt der Verurteilung vorliegen müssen) oder wenn der Prüfung des Vorliegens einer Schwere der Schuld durchaus berechtigt der Vorwurf eines Gesinnungsstrafrechts gemacht wird. Abgerundet wird das Werk mit den Kapiteln zur Sicherungsverwahrung, zu den Rechtsmitteln und zu Registerfragen, wiederum inklusive der Diskussion um die Eintragung von Einstellungen im Jugendbereich, nicht aber im Erwachsenenstrafrecht.

Obwohl dieses Lehrbuch in die Kategorie „Schwerpunktbereich“ eingeordnet wurde, kann man es durchaus auch zur Lektüre für den Pflichtfachbereich heranziehen. Denn spätestens während des Referendariats werden die Grundzüge des Jugendstrafrechts als bekannt erwartet. Das vorliegende Lehrbuch belohnt den kritischen Leser, wird hingegen den auf Schemata abzielenden Leser enttäuschen. Die Ausführungen von Streng animieren zum eigenen Nachdenken und Argumentieren, zur Auseinandersetzung zwischen herrschender Meinung in der Rechtsprechung, politischer Zielrichtung und klugen Reformansätzen. Dabei werden die Prüfungsanforderungen nie aus den Augen verloren. Ein sehr empfehlenswertes Buch, auch zur Wiederholung für den Praktiker.

geschrieben am 01.11.2012 | 548 Wörter | 3735 Zeichen

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