Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


Statistiken
  • 2110 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Ein hochkarätiges Autorenteam hat sich daran gemacht, den Göttlich/Mümmler in der dritten Auflage zu bearbeiten und dem Leser diese ziemlich einzigartige Form der RVG-Kommentierung weiterhin zu ermöglichen. Dass die Autoren vielfach in Gebührenabteilungen ihrer Anwaltskammern tätig sind, ist für den Leser ein eindeutiger Vorteil. Beibehalten wurden neben der RVG-Kommentierung die Erläuterungen zur Streitwertberechnung sowie diverse Berechnungsbeispiele, sodass man sich in der Neuauflage nicht an allzu viel formal Neues gewöhnen muss. Bald 1500 Seiten nehmen Erläuterungen und Gesetzesabdruck nunmehr in Anspruch. Die Gestaltung des Werks ist für eine zügige Bearbeitung geeignet, gerade was Fließtexte, Untergliederung und Hervorhebungen angeht. Insbesondere das Kenntlichmachn der anderen Ansicht ist ein guter Service für den Leser. Leider hat man auf separate Fußnoten verzichtet. Die zahlreichen Beispiele samt erwähnter Berechnungsbeispiele machen die Theorie sofort greifbar. Ein Sachverzeichnis fehlt, ebenso ein Inhaltsverzeichnis. Stattdessen befinden sich hinten im Buch etliche Leerseiten. Hier dürfte das Lektorat für die nächste Auflage bitte in die Tasten greifen, denn dass beide Verzeichnisse fehlen ist selbst bei einem alphabetisch sortierten Nachschlagewerk ein Unding. Die Stichworte, nach welchen die Kommentierung sortiert wurde, reichen von Abänderung bis Zwangsvollstreckung. Wenn ein Stichwort voll kommentiert wird und nicht nur auf ein anderes Stichwort verwiesen wird, z.B. als Überbegriff, wird der Leser zunächst durch Literaturangaben, eine Inhaltsübersicht und Vorbemerkungen „aufgewärmt“. Danach erfolgen Ausführungen zu rechtlichen Grundlagen und Verfahrenssituationen, zu Details der Gebührenberechnung oder auch zum Gegenstands- oder Streitwert. Vereinzelt werden große Übersichten zu einem Stichwort angeboten, etwa zur „Geschäftsgebühr“, wo man dann anhand von Unterstichworten nach weiteren Einzelheiten suchen kann, etwa der Anwendung des „neuen“ §15a RVG, oder auch zum „Mahnverfahren“, zu „Strafsachen“ oder zum „Pflichtverteidiger“. Komplexe Themengebiete wie etwa das Insolvenzrecht werden entsprechend ausführlich und entlang der möglichen Verfahrensvarianten erläutert, sodass keine unnötigen Fragen offen bleiben. Sehr genau und in zahlreichen Stichworten werden zudem Arbeitsgerichtsbarkeit und das neue Familienverfahrensrecht abgedeckt, sodass man keineswegs nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen bleibt. Streitige Fragen des prozessualen Alltags wie die Beanspruchung von Inkassokosten neben oder in Höhe welcher Rechtsanwaltsgebühr oder auch die Höhe des Gegenstandswerts nach Erledigung werden unter Berücksichtigung des Meinungsstandes expliziert. Auch die differenzierten Erläuterungen zur Gebührenberechnung im einstweiligen Rechtsschutz sowie zu den Reiskosten des Rechtsanwalts sind lobend zu erwähnen. Allerdings gibt es auch „Ausreißer“, wo durchaus strittige Punkte ohne jede andere Ansicht abgebildet werden, etwa bei der Anwendung des § 109a OWiG, aber auch wichtige Informationen wie den Zeitpunkt, bis zu dem man sinnvollerweise den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen sollte, um bestimmte Gebühren beanspruchen zu können, sucht man in der Kommentierung vergeblich. Ganz erheblichen Nutzen können Referendare bzw. Berufseinsteiger aus der Art der Darstellung ziehen. So werden sie nicht mit abstrakten Theoremen zur Gebührenberechnung überfrachtet, sondern können für die konkrete Situation die korrekte Vorgehensweise exzerpieren. Vorbildlich gelingt dies etwa bei den Stichworten „Freispruch“, „Verkehrsanwalt“ oder „Stufenklage“. Auch die Systeme der Kostenausgleichung sowie der Prozesskostenhilfe werden instruktiv dargestellt, sodass man diese wichtigen Aspekte nicht schon am Anfang falsch machen muss. Den vorliegenden Kommentar sollte man nicht als einzelnes Werk benutzen, sondern als notwendige Vertiefung zu herkömmlichen Werken, etwa dem Lehrbuch vonWolf zum RVG. Auf diese Weise kann man sinnvoll Wissen verbinden und assoziativ die Materie erfassen. Die Anschaffung dieses Werks lohnt sich jedenfalls ab dem Berufseinstieg. Im Vorbereitungsdienst ist die Lektüre ebenfalls sehr zu empfehlen, gerade wenn man einen anwaltlichen Schwerpunktbereich gewählt hat.

Ein hochkarätiges Autorenteam hat sich daran gemacht, den Göttlich/Mümmler in der dritten Auflage zu bearbeiten und dem Leser diese ziemlich einzigartige Form der RVG-Kommentierung weiterhin zu ermöglichen. Dass die Autoren vielfach in Gebührenabteilungen ihrer Anwaltskammern tätig sind, ist für den Leser ein eindeutiger Vorteil. Beibehalten wurden neben der RVG-Kommentierung die Erläuterungen zur Streitwertberechnung sowie diverse Berechnungsbeispiele, sodass man sich in der Neuauflage nicht an allzu viel formal Neues gewöhnen muss. Bald 1500 Seiten nehmen Erläuterungen und Gesetzesabdruck nunmehr in Anspruch.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist für eine zügige Bearbeitung geeignet, gerade was Fließtexte, Untergliederung und Hervorhebungen angeht. Insbesondere das Kenntlichmachn der anderen Ansicht ist ein guter Service für den Leser. Leider hat man auf separate Fußnoten verzichtet. Die zahlreichen Beispiele samt erwähnter Berechnungsbeispiele machen die Theorie sofort greifbar. Ein Sachverzeichnis fehlt, ebenso ein Inhaltsverzeichnis. Stattdessen befinden sich hinten im Buch etliche Leerseiten. Hier dürfte das Lektorat für die nächste Auflage bitte in die Tasten greifen, denn dass beide Verzeichnisse fehlen ist selbst bei einem alphabetisch sortierten Nachschlagewerk ein Unding.

Die Stichworte, nach welchen die Kommentierung sortiert wurde, reichen von Abänderung bis Zwangsvollstreckung. Wenn ein Stichwort voll kommentiert wird und nicht nur auf ein anderes Stichwort verwiesen wird, z.B. als Überbegriff, wird der Leser zunächst durch Literaturangaben, eine Inhaltsübersicht und Vorbemerkungen „aufgewärmt“. Danach erfolgen Ausführungen zu rechtlichen Grundlagen und Verfahrenssituationen, zu Details der Gebührenberechnung oder auch zum Gegenstands- oder Streitwert. Vereinzelt werden große Übersichten zu einem Stichwort angeboten, etwa zur „Geschäftsgebühr“, wo man dann anhand von Unterstichworten nach weiteren Einzelheiten suchen kann, etwa der Anwendung des „neuen“ §15a RVG, oder auch zum „Mahnverfahren“, zu „Strafsachen“ oder zum „Pflichtverteidiger“. Komplexe Themengebiete wie etwa das Insolvenzrecht werden entsprechend ausführlich und entlang der möglichen Verfahrensvarianten erläutert, sodass keine unnötigen Fragen offen bleiben. Sehr genau und in zahlreichen Stichworten werden zudem Arbeitsgerichtsbarkeit und das neue Familienverfahrensrecht abgedeckt, sodass man keineswegs nur auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen bleibt. Streitige Fragen des prozessualen Alltags wie die Beanspruchung von Inkassokosten neben oder in Höhe welcher Rechtsanwaltsgebühr oder auch die Höhe des Gegenstandswerts nach Erledigung werden unter Berücksichtigung des Meinungsstandes expliziert. Auch die differenzierten Erläuterungen zur Gebührenberechnung im einstweiligen Rechtsschutz sowie zu den Reiskosten des Rechtsanwalts sind lobend zu erwähnen. Allerdings gibt es auch „Ausreißer“, wo durchaus strittige Punkte ohne jede andere Ansicht abgebildet werden, etwa bei der Anwendung des § 109a OWiG, aber auch wichtige Informationen wie den Zeitpunkt, bis zu dem man sinnvollerweise den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen sollte, um bestimmte Gebühren beanspruchen zu können, sucht man in der Kommentierung vergeblich.

Ganz erheblichen Nutzen können Referendare bzw. Berufseinsteiger aus der Art der Darstellung ziehen. So werden sie nicht mit abstrakten Theoremen zur Gebührenberechnung überfrachtet, sondern können für die konkrete Situation die korrekte Vorgehensweise exzerpieren. Vorbildlich gelingt dies etwa bei den Stichworten „Freispruch“, „Verkehrsanwalt“ oder „Stufenklage“. Auch die Systeme der Kostenausgleichung sowie der Prozesskostenhilfe werden instruktiv dargestellt, sodass man diese wichtigen Aspekte nicht schon am Anfang falsch machen muss.

Den vorliegenden Kommentar sollte man nicht als einzelnes Werk benutzen, sondern als notwendige Vertiefung zu herkömmlichen Werken, etwa dem Lehrbuch vonWolf zum RVG. Auf diese Weise kann man sinnvoll Wissen verbinden und assoziativ die Materie erfassen. Die Anschaffung dieses Werks lohnt sich jedenfalls ab dem Berufseinstieg. Im Vorbereitungsdienst ist die Lektüre ebenfalls sehr zu empfehlen, gerade wenn man einen anwaltlichen Schwerpunktbereich gewählt hat.

geschrieben am 05.06.2010 | 545 Wörter | 3821 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen