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ZPO


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

ZPO Thomas/Putzo, Saenger, Zimmermann oder gar neuerdings Prütting/Gehrlein? Die Qual der Wahl für Studenten und Referendare wächst beim Einstiegskommentar für die ZPO und das ist auch gut so. Vor nicht allzu langer Zeit gab es im Thomas/Putzo keinerlei Arbeitshilfen, was mittlerweile guter Standard ist. Und auch die Benutzerfreundlichkeit ist, nicht zuletzt dank der engagierten und in der Ausbildungsliteratur tätigen Bearbeiter auf gleich bleibendem hohem Niveau. Die Neuauflage, die jubilarische 30., beschert dem Leser nunmehr die ZPO, das FamFG und einige Nebengesetze auf knapp über 2000 Seiten, eine beachtliche Reduktion auf das Wesentliche. Hinzu kommen die Neuerungen aus deutscher und europäischer Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Gestaltung des Kommentars ist unverändert geblieben. Zwar werden die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert, doch die relativ großzügige Verwendung von Abstandsflächen und eine geschickte Hervorhebungstechnik ermöglichen eine zügige Lektüre. Sehr positiv ist (inzwischen) das Angebot an praktischer Umsetzung des kommentierten Stoffes, insbesondere bezüglich Kostenberechnungen, Antrags- und Tenorierungsvorschlägen. Es werden immer mehr konkrete Formulierungen, etwa im Bereich der Kosten, der Rechtsbehelfe im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder bei Fragen der Erledigung angeboten und im Text deutlich hervorgehoben, auch für den einstweiligen Rechtsschutz sind nun Entscheidungsvorschläge enthalten. Vereinzelt kann man sich direkt aus dem in der Regel instruktiven Aufbau der Kommentierung eine Prüfungsreihenfolge erschließen, besonders gut beispielsweise beim Einspruch gegen ein VU. Nach wie vor findet der Leser zahlreiche Kommentierungen, die gerade für Ausbildungsbedürfnisse gut geeignet sind. Dazu gehören ohne Zweifel die umfassenden Erklärungen zur Erledigterklärung im Prozess, die Darstellung der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung inklusive der straff erfassten Probleme des Klauselverfahrens, sowie die detaillierte Kommentierung zur materiellen Rechtskraft. Weiterhin lesenswert sind die kompakten Darstellungen zur Prüfung des Anspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie die umfangreiche Erörterung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Schließlich, wie das bei jedem guten Kommentar der Fall sein sollte, sind die Vorbemerkungen vor den einzelnen großen Abschnitten Pflichtlektüre für den Referendar, um den erforderlichen ersten Gesamteindruck zu bekommen, bevor es an die Detailarbeit geht. Im Bereich des FamFG werden zugunsten der essentiellen Abläufe des Verfahrens einige Neuerungen in der gebotenen Kürze abgearbeitet, etwa die Verfahrenskostenhilfe oder die Vollstreckungsvorschriften. Lobenswert ist die auch redaktionell schwierige parallele Kommentierung aus altem und neuem Familienverfahrensrecht, sodass während der Stationen Altfälle weiterhin mit der erforderlichen Präzision bearbeitet werden können. Klassische prozessuale Situationen werden zum Teil sehr ausführlich, zum Teil immerhin in ihrer Kompaktheit stimmig dargestellt, sodass man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf die Arbeit mit diesem Werk verlassen kann. Als Beispiele für detaillierte Erläuterungen seien nur genannt die Kommentierungen zur Feststellungsklage, zur Erfolgsaussicht des PKH-Gesuchs oder zu den Vorschriften rund um das selbständige Beweisverfahren mit den entsprechenden Konsequenzen für das sich anschließende Hauptverfahren. Auch die Abschnitte zur Beweiswürdigung, hier unter anderem die instruktiven Hinweise zur Belastbarkeit von Indizien, oder zur Bestimmtheit des Klageantrags bilden in gelungener Weise die Komplexität der möglichen Sachverhalte ab. Auch die in Klausuren so gern eingeflochtene Widerklage wird mit den diversen Spielarten und korrelierenden prozessualen Fragen umfassend dargestellt und die Kommentierung kann effektiv in das eigene Wissensreservoir übernommen werden. Nur in begrenztem Maße, aber in genügender Tiefe, um sich bei Spezialfällen adäquat entscheiden zu können, werden etwa Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft aufbereitet, ebenso die Streitverkündung, die Zurechnung anwaltlichen Verschuldens oder die Parteifähigkeit von Gesellschaften und Vereinen. Die Arbeit mit diesem Kommentar macht Spaß, vor allem während des Referendariats. Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos und das solide Angebot an konkreten Hilfen wie Anträgen und Tenorierungen machen schon die frühe Anschaffung lohnenswert. Der gewachsenen Konkurrenz kann sich der Thomas/Putzo weiterhin selbstbewusst stellen.

Thomas/Putzo, Saenger, Zimmermann oder gar neuerdings Prütting/Gehrlein? Die Qual der Wahl für Studenten und Referendare wächst beim Einstiegskommentar für die ZPO und das ist auch gut so. Vor nicht allzu langer Zeit gab es im Thomas/Putzo keinerlei Arbeitshilfen, was mittlerweile guter Standard ist. Und auch die Benutzerfreundlichkeit ist, nicht zuletzt dank der engagierten und in der Ausbildungsliteratur tätigen Bearbeiter auf gleich bleibendem hohem Niveau. Die Neuauflage, die jubilarische 30., beschert dem Leser nunmehr die ZPO, das FamFG und einige Nebengesetze auf knapp über 2000 Seiten, eine beachtliche Reduktion auf das Wesentliche. Hinzu kommen die Neuerungen aus deutscher und europäischer Gesetzgebung und Rechtsprechung.

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Die Gestaltung des Kommentars ist unverändert geblieben. Zwar werden die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext integriert, doch die relativ großzügige Verwendung von Abstandsflächen und eine geschickte Hervorhebungstechnik ermöglichen eine zügige Lektüre. Sehr positiv ist (inzwischen) das Angebot an praktischer Umsetzung des kommentierten Stoffes, insbesondere bezüglich Kostenberechnungen, Antrags- und Tenorierungsvorschlägen. Es werden immer mehr konkrete Formulierungen, etwa im Bereich der Kosten, der Rechtsbehelfe im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder bei Fragen der Erledigung angeboten und im Text deutlich hervorgehoben, auch für den einstweiligen Rechtsschutz sind nun Entscheidungsvorschläge enthalten. Vereinzelt kann man sich direkt aus dem in der Regel instruktiven Aufbau der Kommentierung eine Prüfungsreihenfolge erschließen, besonders gut beispielsweise beim Einspruch gegen ein VU.

Nach wie vor findet der Leser zahlreiche Kommentierungen, die gerade für Ausbildungsbedürfnisse gut geeignet sind. Dazu gehören ohne Zweifel die umfassenden Erklärungen zur Erledigterklärung im Prozess, die Darstellung der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung inklusive der straff erfassten Probleme des Klauselverfahrens, sowie die detaillierte Kommentierung zur materiellen Rechtskraft. Weiterhin lesenswert sind die kompakten Darstellungen zur Prüfung des Anspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie die umfangreiche Erörterung der Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Schließlich, wie das bei jedem guten Kommentar der Fall sein sollte, sind die Vorbemerkungen vor den einzelnen großen Abschnitten Pflichtlektüre für den Referendar, um den erforderlichen ersten Gesamteindruck zu bekommen, bevor es an die Detailarbeit geht. Im Bereich des FamFG werden zugunsten der essentiellen Abläufe des Verfahrens einige Neuerungen in der gebotenen Kürze abgearbeitet, etwa die Verfahrenskostenhilfe oder die Vollstreckungsvorschriften. Lobenswert ist die auch redaktionell schwierige parallele Kommentierung aus altem und neuem Familienverfahrensrecht, sodass während der Stationen Altfälle weiterhin mit der erforderlichen Präzision bearbeitet werden können.

Klassische prozessuale Situationen werden zum Teil sehr ausführlich, zum Teil immerhin in ihrer Kompaktheit stimmig dargestellt, sodass man sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf die Arbeit mit diesem Werk verlassen kann. Als Beispiele für detaillierte Erläuterungen seien nur genannt die Kommentierungen zur Feststellungsklage, zur Erfolgsaussicht des PKH-Gesuchs oder zu den Vorschriften rund um das selbständige Beweisverfahren mit den entsprechenden Konsequenzen für das sich anschließende Hauptverfahren. Auch die Abschnitte zur Beweiswürdigung, hier unter anderem die instruktiven Hinweise zur Belastbarkeit von Indizien, oder zur Bestimmtheit des Klageantrags bilden in gelungener Weise die Komplexität der möglichen Sachverhalte ab. Auch die in Klausuren so gern eingeflochtene Widerklage wird mit den diversen Spielarten und korrelierenden prozessualen Fragen umfassend dargestellt und die Kommentierung kann effektiv in das eigene Wissensreservoir übernommen werden. Nur in begrenztem Maße, aber in genügender Tiefe, um sich bei Spezialfällen adäquat entscheiden zu können, werden etwa Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft aufbereitet, ebenso die Streitverkündung, die Zurechnung anwaltlichen Verschuldens oder die Parteifähigkeit von Gesellschaften und Vereinen.

Die Arbeit mit diesem Kommentar macht Spaß, vor allem während des Referendariats. Die Stabilisierung und Vertiefung des zivilprozessualen Wissens im Rahmen des Studiums und des Vorbereitungsdienstes gelingen mit diesem Werk problemlos und das solide Angebot an konkreten Hilfen wie Anträgen und Tenorierungen machen schon die frühe Anschaffung lohnenswert. Der gewachsenen Konkurrenz kann sich der Thomas/Putzo weiterhin selbstbewusst stellen.

geschrieben am 26.03.2010 | 595 Wörter | 4135 Zeichen

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