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Rechtlicher Schutz von Webseiten


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Rechtlicher Schutz von Webseiten Das Buch „Rechtlicher Schutz von Webseiten“ von Olaf Borngräber erschien Anfang 2010 im Diplomica Verlag. Durch seinen Titel und den Zusatz „Wie kann ich meine Internetseite vor Nachahmung schützen?“ weckt es im Leser Erwartungen mehr über den Schutz von Webseiten zu erfahren und einige hilfreiche, praxisrelevante Tipps zu erhalten. Klarzustellen ist jedoch an dieser Stelle, dass das Buch nicht erklären will wie ich eine Seite schütze, sondern was geschützt ist und wer die Rechte hat. Etwas unkonventionell beginnt das Werk ohne Vorwort und steigt vermeintlich sogleich mit der Einleitung in die Thematik ein. Doch bereits nach wenigen Zeilen wird klar, dass der Aufbau des Gesamtwerkes nicht der eines Praxisratgebers, sondern der einer wissenschaftlichen Arbeit ist. Ein Hinweis hierauf ist vorab aber leider nicht zu finden – weder im Buch selbst noch auf der Webseite des Verlages. Zu den konkreten Bereichen werden das Moderne Webdesign, das Immaterialgüterrecht mit Urheber-/ Marken- und Designrecht, das Wettbewerbsrecht und wem diese Recht zustehen, einschließlich einer abschließenden Zusammenfassung gegeben. Dabei werden jeweils zu Unterabschnitten allgemeine Informationen nahe gebracht, die den Leser in weiten Teilen nur geringfügig interessieren, jedoch zu einem besseren Gesamtverständnis beitragen können. Der am Anfang nahezu jedes Kapitels zu findende Absatz, der die nächsten zwei bis vier Seiten zusammenfasst stört jedoch erheblich, da er aus dem Text auch das letzte Tröpfchen eines möglichen Leseflusses ausquetscht und damit das Buch sehr trocken werden lässt – formelle Voraussetzungen der Wissenschaft sind für ein Werk ohne Ausweisung als Wissenschaftliches für die Öffentlichkeit wenig ratsam. Durch Druckfehler fällt in Teilen das Lesen nicht immer leicht. So ist beispielsweise in einer Aufzählung von Rechtsgebieten mit „[…] Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht i.e.S. Wettbewerbsrecht i.e.S. bedeutet […]“ derartiges zu finden (S. 23). Ein Beispiel auch auf Seite 50: „Aus diesem Grund kann der Schutz des Quellcodes nicht auch einen Schutz des Designs der Webseite begründen. Ebenfalls zu dem Ergebnis, das der HTML-Quellcode einer Webseite nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, kam das OLG […]“. Zu erkennen ist im letzten Zitat, dass eine zwar recht einfache Sprachgestaltung vorliegt, die das Lesen und Verstehen gut ermöglicht, aber weder inhaltlich noch rein sprachlich einen gelungenen Lesefluss erzeugt. Gerade mit Einleitungen zu jedem angerissenen Themengebiet ziehen sich außerdem der Inhalt und vor allem die bezweckte Aussage unnötig in die Länge. Ein Problem kann für den Leser weiter die Gesamtstruktur des Buches sein. Es werden anfangs technische Aspekte im Allgemeinen erklärt und später relativ unabhängig von diesen anfänglichen Erklärungen werden die rechtlichen Punkte erläutert. Damit wird der mögliche Praxisbezug, der im Aufbau zur Geltung hätte kommen sollen, nicht genutzt. Das Buch wird so in mehrere Teile zertrennt, die ein selbständiges Verbinden der Inhalte fordern, was durch die zwei sehr spezifischen Themengebiete, also Informatik und Recht, erschwert wird. Meist sind beim Leser entweder die einen oder anderen Kenntnisse vorhanden und nicht beide zugleich. Ein weiteres Hindernis das Buch überhaupt zu lesen stellt der sehr hohe Preis mit fast 50 Euro (49,50) für ein Werk mit nur 109 Seiten Umfang dar. Als positiver Aspekt ist zu nennen, dass in dem Buch die wichtigsten gesetzlichen Schutznormen herausgearbeitet werden und klargestellt wird wer diese Rechte nutzen kann beziehungsweise inne hat. Ein grober Überblick ohne näheres Eingehen auf die Einzelpunkte wird somit dennoch geschaffen zum allgemeinen Verständnis der Schutzmöglichkeiten. Schade ist dabei, dass erst zum Ende des Buches hin eine hilfreiche Aufarbeitung bestimmter Themengebiete erfolgt. Bei der Frage nach der Zielgruppe des Buches ist kaum eine Antwort möglich. Einerseits beruft sich der Autor auf Gerichtsurteile zitiert Gesetzliche Grundlagen, die er aber andererseits so erklärt, dass nur die Grundlagen in Teilen erläutert werden und der Leser somit einen Einblick in die Thematik erhält. Ein Überblick mit positiv nutzbarerem Praxiswissen bleibt dabei aus. Eine Empfehlung für im Fachbereich Tätige oder aber generell Interessierte kann dadurch schwer gegeben werden. Auch der fälschliche Hinweis auf dem Buchcover, dass gezeigt werde wie man schützen könne, sollte entfernt werden, da der Inhalt das Thema ansonsten stark verfehlt. Sollte der Titel beibehalten werden, so wäre eine Überarbeitung der Gliederung samt Inhalten, eine Preissenkung, eine Kürzung auf das Wesentliche und eine prägnantere Darstellung im Einzelnen zu wünschen. Das Ergebnis könnte dann ein sehr Interessantes Buch sein. Alles in allem ist trotz der bisherigen negativen Anmerkungen ein gewisser allgemeiner Hinweis zum Webseiten-Schutz enthalten, der erste Denkanstöße schafft.

Das Buch „Rechtlicher Schutz von Webseiten“ von Olaf Borngräber erschien Anfang 2010 im Diplomica Verlag. Durch seinen Titel und den Zusatz „Wie kann ich meine Internetseite vor Nachahmung schützen?“ weckt es im Leser Erwartungen mehr über den Schutz von Webseiten zu erfahren und einige hilfreiche, praxisrelevante Tipps zu erhalten. Klarzustellen ist jedoch an dieser Stelle, dass das Buch nicht erklären will wie ich eine Seite schütze, sondern was geschützt ist und wer die Rechte hat.

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Etwas unkonventionell beginnt das Werk ohne Vorwort und steigt vermeintlich sogleich mit der Einleitung in die Thematik ein. Doch bereits nach wenigen Zeilen wird klar, dass der Aufbau des Gesamtwerkes nicht der eines Praxisratgebers, sondern der einer wissenschaftlichen Arbeit ist. Ein Hinweis hierauf ist vorab aber leider nicht zu finden – weder im Buch selbst noch auf der Webseite des Verlages.

Zu den konkreten Bereichen werden das Moderne Webdesign, das ImmaterialgĂĽterrecht mit Urheber-/ Marken- und Designrecht, das Wettbewerbsrecht und wem diese Recht zustehen, einschlieĂźlich einer abschlieĂźenden Zusammenfassung gegeben.

Dabei werden jeweils zu Unterabschnitten allgemeine Informationen nahe gebracht, die den Leser in weiten Teilen nur geringfügig interessieren, jedoch zu einem besseren Gesamtverständnis beitragen können. Der am Anfang nahezu jedes Kapitels zu findende Absatz, der die nächsten zwei bis vier Seiten zusammenfasst stört jedoch erheblich, da er aus dem Text auch das letzte Tröpfchen eines möglichen Leseflusses ausquetscht und damit das Buch sehr trocken werden lässt – formelle Voraussetzungen der Wissenschaft sind für ein Werk ohne Ausweisung als Wissenschaftliches für die Öffentlichkeit wenig ratsam.

Durch Druckfehler fällt in Teilen das Lesen nicht immer leicht. So ist beispielsweise in einer Aufzählung von Rechtsgebieten mit „[…] Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht i.e.S. Wettbewerbsrecht i.e.S. bedeutet […]“ derartiges zu finden (S. 23). Ein Beispiel auch auf Seite 50: „Aus diesem Grund kann der Schutz des Quellcodes nicht auch einen Schutz des Designs der Webseite begründen. Ebenfalls zu dem Ergebnis, das der HTML-Quellcode einer Webseite nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, kam das OLG […]“. Zu erkennen ist im letzten Zitat, dass eine zwar recht einfache Sprachgestaltung vorliegt, die das Lesen und Verstehen gut ermöglicht, aber weder inhaltlich noch rein sprachlich einen gelungenen Lesefluss erzeugt. Gerade mit Einleitungen zu jedem angerissenen Themengebiet ziehen sich außerdem der Inhalt und vor allem die bezweckte Aussage unnötig in die Länge.

Ein Problem kann für den Leser weiter die Gesamtstruktur des Buches sein. Es werden anfangs technische Aspekte im Allgemeinen erklärt und später relativ unabhängig von diesen anfänglichen Erklärungen werden die rechtlichen Punkte erläutert. Damit wird der mögliche Praxisbezug, der im Aufbau zur Geltung hätte kommen sollen, nicht genutzt. Das Buch wird so in mehrere Teile zertrennt, die ein selbständiges Verbinden der Inhalte fordern, was durch die zwei sehr spezifischen Themengebiete, also Informatik und Recht, erschwert wird. Meist sind beim Leser entweder die einen oder anderen Kenntnisse vorhanden und nicht beide zugleich.

Ein weiteres Hindernis das Buch ĂĽberhaupt zu lesen stellt der sehr hohe Preis mit fast 50 Euro (49,50) fĂĽr ein Werk mit nur 109 Seiten Umfang dar.

Als positiver Aspekt ist zu nennen, dass in dem Buch die wichtigsten gesetzlichen Schutznormen herausgearbeitet werden und klargestellt wird wer diese Rechte nutzen kann beziehungsweise inne hat. Ein grober Überblick ohne näheres Eingehen auf die Einzelpunkte wird somit dennoch geschaffen zum allgemeinen Verständnis der Schutzmöglichkeiten. Schade ist dabei, dass erst zum Ende des Buches hin eine hilfreiche Aufarbeitung bestimmter Themengebiete erfolgt.

Bei der Frage nach der Zielgruppe des Buches ist kaum eine Antwort möglich. Einerseits beruft sich der Autor auf Gerichtsurteile zitiert Gesetzliche Grundlagen, die er aber andererseits so erklärt, dass nur die Grundlagen in Teilen erläutert werden und der Leser somit einen Einblick in die Thematik erhält. Ein Überblick mit positiv nutzbarerem Praxiswissen bleibt dabei aus. Eine Empfehlung für im Fachbereich Tätige oder aber generell Interessierte kann dadurch schwer gegeben werden. Auch der fälschliche Hinweis auf dem Buchcover, dass gezeigt werde wie man schützen könne, sollte entfernt werden, da der Inhalt das Thema ansonsten stark verfehlt.

Sollte der Titel beibehalten werden, so wäre eine Überarbeitung der Gliederung samt Inhalten, eine Preissenkung, eine Kürzung auf das Wesentliche und eine prägnantere Darstellung im Einzelnen zu wünschen. Das Ergebnis könnte dann ein sehr Interessantes Buch sein.

Alles in allem ist trotz der bisherigen negativen Anmerkungen ein gewisser allgemeiner Hinweis zum Webseiten-Schutz enthalten, der erste Denkanstöße schafft.

geschrieben am 14.03.2010 | 707 Wörter | 4331 Zeichen

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