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Furchtlose Juristen. Richter und Staatsanwälte gegen das NS-Unrecht


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Furchtlose Juristen. Richter und StaatsanwĂ€lte gegen das NS-Unrecht Der StGB-Kommentator und ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer hat dem scheidenden Justizminister Heiko Maas ein Zeugnis seiner ministeriellen Arbeit in der 18. Legislaturperiode ausgestellt. Gute Noten bekam der Minister von Fischer fĂŒr seine vergangenheitspolitischen Projekte. Dazu zĂ€hle, so Fischer, „insbesondere auch die engagierte FortfĂŒhrung des ‚Projekts Rosenburg‘, der ersten umfassenden Aufarbeitung der Geschichte des Reichsjustizministeriums wĂ€hrend der NS-Diktatur, samt Folgeprojekten wie der Wanderausstellung und der Herausgabe des Forschungsberichts sowie eines Buches ĂŒber ‚furchtlose Juristen‘“. Die Autoren dieses so von Thomas Fischer gelobten Sammelbandes „Furchtlose Juristen“ portrĂ€tieren 17 Richter und StaatsanwĂ€lte, die in der NS-Zeit in unterschiedlicher Form resistentes oder widerstĂ€ndiges Verhalten gezeigt haben. Eingerahmt werden diese Biogramme durch ein Geleitwort, eine historische Kontextualisierung der „Möglichkeiten und Grenzen des Widerstandes von Richtern und StaatsanwĂ€lten“ in der NS-Zeit durch Johannes Tuchel, dem Leiter und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Stiftung GedenkstĂ€tte Deutscher Widerstand in Berlin. Tuchel dekonstruiert vor allem den Mythos der „Juristenverfolgung“ im Dritten Reich. In Anlehnung an neue Forschungen von Hubert Rottleuthner weist Tuchel darauf hin, dass die Besoldung anstieg, wĂ€hrend die Arbeitsbelastung abnahm, das Sozialprestige ebenso wie die Karrierechancen fĂŒr Justizjuristen im „Dritten Reich“ gut waren. Das angebliche Hitlerzitat („Ich werde nicht eher ruhen, bis jeder Deutsche einsieht, daß es eine Schande ist, Jurist zu sein“), welches als Beleg fĂŒr die vollstĂ€ndige UnterdrĂŒckung der Justiz gerne angefĂŒhrt werde, sei eine Erfindung. Ingo MĂŒller erinnert in einem Nachwort an die Schwierigkeiten, die Verstrickungen, das MitlĂ€ufertum sowie die TĂ€ter- und Komplizenschaft der Justizjuristen aufzuarbeiten. Durch sein 1987 veröffentlichtes Buch „Furchtbare Juristen“ hat Ingo MĂŒller einen wichtigen Anteil an einer kritischen Sicht auf die deutsche Justizgeschichte seit 1871. Ingo MĂŒller untersucht in seinem zweiten Beitrag in diesem Band die beiden MĂŒnchener StaatsanwĂ€lte Josef Hartinger und Karl Wintersberger und deren Untersuchungen der Morde im Konzentrationslager Dachau. Die Handlungsweisen der 17 portrĂ€tierten Justizjuristen reichten von alltĂ€glicher Resistenz bis hin zum versuchten Staatsstreich. Zu dieser Ă€ußersten Option griff bspw. Hans von Dohnanyi (1902-1945), der als Richter des Reichsgerichts und Mitarbeiter des Reichsjustizministeriums in Kenntnis um die Verbrechen der Nazis, sich zu einem Sprengstoffattentat auf Hitler entschloss, welches allerdings wegen nicht geeigneter ZĂŒnder scheiterte. Er wurde durch ein „SS-Standgericht“ zum Tode verurteilt und hingerichtet. Christoph Safferling weist in seiner Rezension (NJW 2007, S. 2008f) auf das im PortrĂ€t nicht erwĂ€hnte juristische Trauerspiel in der Bundesrepublik hin, in dem der BGH die Verurteilung von Dohnanyis sowie der WiderstandskĂ€mpfer Canaris, Oster und Bonhoeffer als im Einklang mit NS-Kriegsrecht stehend sanktionierte. Auch der vorgestellte Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht, Paulus van Husen (1891-1971), fand den Weg in den Widerstand und gehörte zum „Kreisauer Kreis“. Zu den verschiedenen Widerstandskreisen im „Dritten Reich“ zĂ€hlten auch der nachmalige Chef des Bundeskanzleramtes Otto Lenz (1903-1957) und Ernst Strassmann (1897-1958). Erinnert wird auch an den bekannten Richter Lothar Kreyßig (1898-1986), der als Vormundschaftsrichter in Brandenburg an der Havel gegen die „Euthanasie“-Morde an Behinderten protestierte und in den Ruhestand versetzt wurde, oder an Martin Gauger (1905-1941), der den „Treueeid“ auf Adolf Hitler verweigerte und sich auch dem Wehrdienst widersetzte. Dieser Widerstand kostete Gauger das Leben. Aber auch die im „Dritten Reich“ nicht mehr alltĂ€gliche Anwendung von Recht und Gesetz fĂŒhrte zu Konflikten mit NSDAP-FunktionĂ€ren und Vorgesetzen. Als Beispiel dafĂŒr ist Karl Steinmetz (1893-1955) zu nennen, ein Amtsrichter aus dem hessischen Neukirchen, der 1934 einen örtlichen SA-FĂŒhrer dazu verurteilte, einem jĂŒdischen Metzger Schadensersatz zu zahlen und die SchĂ€chtmesser herauszugeben, die er diesem abgepresst hatte. Steinmetz ließ sich auch durch Gewalt und Repressionen wie die Androhung von Schutzhaft nicht einschĂŒchtern. Zivilcouragiert entgegnete er: „Schießt mich tot, aber in meinen Urteilen lasse ich mich nicht beeinflussen.“. Er wurde zwangsweise ins Ruhrgebiet versetzt und nur noch als Grundbuchrichter eingesetzt. Heiko Maas verfolgt mit seinen vergangenheitspolitischen Projekten auch eine Reform der Juristenausbildung: „Als ich studierte, ging es im Fach Rechtsgeschichte oft mehr um Römisches Recht als um das 20. Jahrhundert. Alle angehenden Juristinnen und Juristen sollten aber um das Unrecht wissen, an dem die deutsche Justiz einst beteiligt gewesen ist. Und sie sollten auch um die wenigen Juristen wissen, die sich dem Unrecht damals entgegengestellt haben. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Vorschlag, das Deutsche Richtergesetz zu ergĂ€nzen: Das Justizunrecht im Nationalsozialismus und die Folgerungen daraus fĂŒr das Juristenethos von heute sollen ein fester Bestandteil der Juristenausbildung werden.“ „Verba docent, exempla trahunt“, schrieb schon Seneca. Der Band ist ein Vademecum mit mitreißenden Beispielen von Zivilcourage, IntegritĂ€t und Prinzipienfestigkeit sowie Rechtstreue von Juristen in rechtsfernen Zeiten.

Der StGB-Kommentator und ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer hat dem scheidenden Justizminister Heiko Maas ein Zeugnis seiner ministeriellen Arbeit in der 18. Legislaturperiode ausgestellt. Gute Noten bekam der Minister von Fischer fĂŒr seine vergangenheitspolitischen Projekte. Dazu zĂ€hle, so Fischer, „insbesondere auch die engagierte FortfĂŒhrung des ‚Projekts Rosenburg‘, der ersten umfassenden Aufarbeitung der Geschichte des Reichsjustizministeriums wĂ€hrend der NS-Diktatur, samt Folgeprojekten wie der Wanderausstellung und der Herausgabe des Forschungsberichts sowie eines Buches ĂŒber ‚furchtlose Juristen‘“.

Die Autoren dieses so von Thomas Fischer gelobten Sammelbandes „Furchtlose Juristen“ portrĂ€tieren 17 Richter und StaatsanwĂ€lte, die in der NS-Zeit in unterschiedlicher Form resistentes oder widerstĂ€ndiges Verhalten gezeigt haben. Eingerahmt werden diese Biogramme durch ein Geleitwort, eine historische Kontextualisierung der „Möglichkeiten und Grenzen des Widerstandes von Richtern und StaatsanwĂ€lten“ in der NS-Zeit durch Johannes Tuchel, dem Leiter und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Stiftung GedenkstĂ€tte Deutscher Widerstand in Berlin. Tuchel dekonstruiert vor allem den Mythos der „Juristenverfolgung“ im Dritten Reich. In Anlehnung an neue Forschungen von Hubert Rottleuthner weist Tuchel darauf hin, dass die Besoldung anstieg, wĂ€hrend die Arbeitsbelastung abnahm, das Sozialprestige ebenso wie die Karrierechancen fĂŒr Justizjuristen im „Dritten Reich“ gut waren. Das angebliche Hitlerzitat („Ich werde nicht eher ruhen, bis jeder Deutsche einsieht, daß es eine Schande ist, Jurist zu sein“), welches als Beleg fĂŒr die vollstĂ€ndige UnterdrĂŒckung der Justiz gerne angefĂŒhrt werde, sei eine Erfindung.

Ingo MĂŒller erinnert in einem Nachwort an die Schwierigkeiten, die Verstrickungen, das MitlĂ€ufertum sowie die TĂ€ter- und Komplizenschaft der Justizjuristen aufzuarbeiten. Durch sein 1987 veröffentlichtes Buch „Furchtbare Juristen“ hat Ingo MĂŒller einen wichtigen Anteil an einer kritischen Sicht auf die deutsche Justizgeschichte seit 1871. Ingo MĂŒller untersucht in seinem zweiten Beitrag in diesem Band die beiden MĂŒnchener StaatsanwĂ€lte Josef Hartinger und Karl Wintersberger und deren Untersuchungen der Morde im Konzentrationslager Dachau.

Die Handlungsweisen der 17 portrÀtierten Justizjuristen reichten von alltÀglicher Resistenz bis hin zum versuchten Staatsstreich.

Zu dieser Ă€ußersten Option griff bspw. Hans von Dohnanyi (1902-1945), der als Richter des Reichsgerichts und Mitarbeiter des Reichsjustizministeriums in Kenntnis um die Verbrechen der Nazis, sich zu einem Sprengstoffattentat auf Hitler entschloss, welches allerdings wegen nicht geeigneter ZĂŒnder scheiterte. Er wurde durch ein „SS-Standgericht“ zum Tode verurteilt und hingerichtet. Christoph Safferling weist in seiner Rezension (NJW 2007, S. 2008f) auf das im PortrĂ€t nicht erwĂ€hnte juristische Trauerspiel in der Bundesrepublik hin, in dem der BGH die Verurteilung von Dohnanyis sowie der WiderstandskĂ€mpfer Canaris, Oster und Bonhoeffer als im Einklang mit NS-Kriegsrecht stehend sanktionierte.

Auch der vorgestellte Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht, Paulus van Husen (1891-1971), fand den Weg in den Widerstand und gehörte zum „Kreisauer Kreis“. Zu den verschiedenen Widerstandskreisen im „Dritten Reich“ zĂ€hlten auch der nachmalige Chef des Bundeskanzleramtes Otto Lenz (1903-1957) und Ernst Strassmann (1897-1958).

Erinnert wird auch an den bekannten Richter Lothar Kreyßig (1898-1986), der als Vormundschaftsrichter in Brandenburg an der Havel gegen die „Euthanasie“-Morde an Behinderten protestierte und in den Ruhestand versetzt wurde, oder an Martin Gauger (1905-1941), der den „Treueeid“ auf Adolf Hitler verweigerte und sich auch dem Wehrdienst widersetzte. Dieser Widerstand kostete Gauger das Leben.

Aber auch die im „Dritten Reich“ nicht mehr alltĂ€gliche Anwendung von Recht und Gesetz fĂŒhrte zu Konflikten mit NSDAP-FunktionĂ€ren und Vorgesetzen. Als Beispiel dafĂŒr ist Karl Steinmetz (1893-1955) zu nennen, ein Amtsrichter aus dem hessischen Neukirchen, der 1934 einen örtlichen SA-FĂŒhrer dazu verurteilte, einem jĂŒdischen Metzger Schadensersatz zu zahlen und die SchĂ€chtmesser herauszugeben, die er diesem abgepresst hatte. Steinmetz ließ sich auch durch Gewalt und Repressionen wie die Androhung von Schutzhaft nicht einschĂŒchtern. Zivilcouragiert entgegnete er: „Schießt mich tot, aber in meinen Urteilen lasse ich mich nicht beeinflussen.“. Er wurde zwangsweise ins Ruhrgebiet versetzt und nur noch als Grundbuchrichter eingesetzt.

Heiko Maas verfolgt mit seinen vergangenheitspolitischen Projekten auch eine Reform der Juristenausbildung: „Als ich studierte, ging es im Fach Rechtsgeschichte oft mehr um Römisches Recht als um das 20. Jahrhundert. Alle angehenden Juristinnen und Juristen sollten aber um das Unrecht wissen, an dem die deutsche Justiz einst beteiligt gewesen ist. Und sie sollten auch um die wenigen Juristen wissen, die sich dem Unrecht damals entgegengestellt haben. Aus diesem Grund arbeiten wir an einem Vorschlag, das Deutsche Richtergesetz zu ergĂ€nzen: Das Justizunrecht im Nationalsozialismus und die Folgerungen daraus fĂŒr das Juristenethos von heute sollen ein fester Bestandteil der Juristenausbildung werden.“

„Verba docent, exempla trahunt“, schrieb schon Seneca. Der Band ist ein Vademecum mit mitreißenden Beispielen von Zivilcourage, IntegritĂ€t und Prinzipienfestigkeit sowie Rechtstreue von Juristen in rechtsfernen Zeiten.

geschrieben am 19.12.2017 | 721 Wörter | 4888 Zeichen

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