
| ISBN | 3406556221 | |
| Autor | Karsten Schmidt | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 2607 | |
| Erscheinungsjahr | 2013 | |
| Extras | - |

Mit runderneuertem Bearbeiterteam und neu verfasstem Inhalt kommt die 18. Auflage des InsO-Kommentars sagenhafte 16 Jahre nach der Vorauflage auf den Markt: damals gab es die InsO nicht einmal. Unter den Autoren findet man sowohl aufstrebende jüngere Praktiker, aber auch bekannte Namen, sodass man auf ein ausgewogenes Darstellungsszenario vertrauen kann. Insbesondere dass der Grandseigneur des deutschen Gesellschaftsrechts Prof. Dr. Karsten Schmidt so viele Abschnitte mitsamt der Einleitung selbst bearbeitet, zeigt, wie ernst dieses Kommentarprojekt von den Beteiligten genommen wird - immerhin gibt es nicht nur im Hause C.H. Beck, sondern auch in nahezu allen anderen größeren Verlagen gewichtige Konkurrenten zum Insolvenzrecht. Auf über 2600 Seiten werden in der 18. Auflage die InsO und die EuInsVO kommentiert und, sofern möglich, die steuerlichen Bezüge hergestellt (z.B. statt vieler: § 155 InsO, Rn. 63 ff., Schmittmann).

Die Gestaltung des Kommentars ist typisch für die Reihe der Beck’schen Kurzkommentare. Das heißt, man findet ein geschlossenes Schriftbild mit Fettungen als Hervorhebung vor, es gibt keine echten Fußnoten und „moderne“ Elemente, die selbst in Kommentaren zu finden sind, sprich Arbeitshilfen, Schaubildet etc., sind nicht vorhanden. Dafür kann der Leser in opulenten Literaturnachweisen schwelgen und ein sehr penibel geführtes Sachverzeichnis nutzen.
Der Kommentar ist anspruchsvoll, die Darstellungen sind umfangreich, engagiert und in ihrer Genauigkeit durchaus fordernd. Gleichzeitig wird die Erläuterung von Problemen nicht als pars pro toto angeboten, sondern der Anspruch auf Vollständigkeit blitzt immer wieder durch (z.B. zur sofortigen Beschwerde, § 6 InsO, S. 81 ff., Stephan). Streitige Themen wie die Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit (§§ 17, 18 InsO, Schmidt) werden zum einen einheitlich bearbeitet und zum anderen werden die vorhandenen Ansichten und Berechnungsmöglichkeiten gut nachvollziehbar aufgeführt. Neben der reinen Kommentierung der Norm erhält der Leser zusätzliche Informationen auch dadurch, dass die Autoren aus ihrer Praxis heraus Meinungen und Erfahrungen einfließen lassen, so zu sehen bei der gewandelten Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO, Rn. 4, Hölzle) oder bei den Qualitätsanforderungen an den auszuwählenden Insolvenzverwalter (§ 56 InsO, Rn. 8 ff., Ries). Jüngere Neuerungen der InsO wie das seit März 2012 geltende Sanierungsverfahren (§§ 270a ff. InsO, Undritz) oder wie die Antragspflicht nach § 15a InsO (Schmidt/Herchen) werden so kommentiert, dass dem Leser die Essentialia der Norm sofort plausibel sind, dies ist schön zu sehen an den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verknüpfungen und Folgen des Normverstoßes bei § 15a InsO (S. 174 ff.). Auch das nicht ganz so erträgliche Restschuldbefreiungsverfahren, vor allem hinsichtlich der Obliegenheiten des Schuldners (§ 295a InsO, Henning), wird mit derselben Akribie bearbeitet wie zuvor die medienwirksameren Themen des Insolvenzrechts. Aus den Kommentierungen zum europäischen Insolvenzrecht möchte ich noch diejenigen zu § 3 EuInsVO (Brinkmann, S. 2300 ff.) hervorheben. Hier wird das neuere Problem des forum shopping sehr gut in den systematischen Kontext der Norm eingearbeitet (Rn. 16).
Insgesamt war es also höchste Zeit, dass sich der Kommentar vom KO-Kommentar zum InsO-Kommentar gemausert hat. Zahlreiche Leser werden die profunden Ausführungen der Autoren sehr schnell zu schätzen wissen und die etablierten Werke kritisch mit dieser, eigentlich Neuerscheinung vergleichen können. Ein gelungener Neustart.
geschrieben am 08.09.2013 | 496 Wörter | 3134 Zeichen
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