
| ISBN | 3406626238 | |
| Autor | Michael Krenzler | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 177 | |
| Erscheinungsjahr | 2012 | |
| Extras | - |

Zwar sind noch nicht alle Rechtsgebiete erfasst, aber die Lehrbücher, die unter dem Zusatztitel „… für Anfänger“ bereits verfasst worden sind, erfreuen sich bei Studenten, Referendaren und jungen Anwälten großer Beliebtheit, allen voran der Titel zum RVG aber auch die nun vorliegende Neuauflage zum Scheidungsrecht. Auf gerade einmal 177 Seiten schafft es Krenzler, die Materie zu komprimieren, wobei er sich, wie er im Vorwort betont, auf das materielle Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht beschränkt hat.

Nicht an die gesetzlichen Normen, sondern an die zeitliche Abfolge eines Scheidungsvorgangs angelehnt, werden die rechtlichen Konsequenzen aus der Beendigung des Zusammenlebens zweier Menschen dargestellt. Dies beginnt mit dem Scheitern der Ehe, führt über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts zu Unterhaltsansprüchen der Kinder und des Ehegatten. Als Anhang ist hierfür eigens eine Anleitung zur Einkommensermittlung enthalten. Sodann wird die Aufteilung von Ehewohnung und Haushaltsgegenständen thematisiert, daraufhin der Zugewinnausgleich und die weitere Vermögensauseinandersetzung. Dem Versorgungsausgleich ist richtigerweise ein eigenes Kapitel vorbehalten, bevor ein kurzer Abschnitt zu den Kosten den Schlusspunkt des Buches setzt.
Die Gestaltung des Werks ist sicherlich verbesserungswürdig und beschränkt sich auf das Wesentliche. Dies umfasst neben dem Fließtext einige Beispiele, sowohl als grau hinterlegte Textpassagen als auch als Rechenexempel. Fettdruck wird zur Hervorhebung genutzt, aber das Textbild ist sehr dicht. Die Fußnoten beschränken sich auf die leitende Rechtsprechung und bieten gerade keine Auseinandersetzung von Streitfragen, dies auch ganz bewusst, da es sich nur um eine klarstellende Einführung handelt und nicht um einen Kommentar. Regelrecht opulent ist hingegen das Stichwortregister mit 10 Seiten Umfang.
Das Erfreuliche an diesem Werk ist gerade die klare Sprache. Der Autor vermeidet so gut es geht juristisches Kauderwelsch und bricht die tatsächlich auftretenden Rechtsfragen auf instruktive und transparente Formulierungen herunter. Dies kann man etwa nachvollziehen im Kapitel zum Regelungsbedarf bei einem gemeinsam gemieteten Haus oder einer Wohnung (S. 108 ff.) oder dem Inhalt des Sorgerechtsstreits samt Betonung der Wächterfunktion des Staates (S. 12 ff.). Ein weiterer lobenswerter Aspekt des Buches ist die gute Herausarbeitung der Auskunftsansprüche, denn dies ist für den Anwalt mitunter das Schwierigste, erst einmal an die vermögensrelevanten Informationen zu gelangen (z.B. S.101, S. 141). Schließlich werden alle relevanten unbestimmten Begriffe praktisch aufgegriffen und verständlich mit Leben gefüllt, sodass man sich ein erstes Koordinatensystem für später zu entscheidende Sachverhalte erstellen kann (z.B. Kindeswohl S. 16 ff., Leistungsfähigkeit S. 41 ff.).
Dieses Lehrbuch ist während der gesamten juristischen Laufbahn einsetzbar, sowohl während der Ausbildung als auch im Berufsleben zur Vorbereitung auf die Bearbeitung von Familiensachen. Die schnörkellose Sprache und die Orientierung an den wahren zeitlichen Abfolgen samt der pragmatischen Vorschläge für etliche Verfahrensstadien machen das Buch meiner Ansicht nach besonders wertvoll für Referendare.
geschrieben am 30.09.2012 | 436 Wörter | 2864 Zeichen
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