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Jugendstrafrecht (Springer-Lehrbuch)


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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Jugendstrafrecht (Springer-Lehrbuch) Einige Zeit ist vergangen bis die erfolgreich lancierte Erstauflage eine Erneuerung erfahren hat. Zum Autorenteam um Prof. Laubenthal ist nun, wie auch im Buch zur Strafvollstreckung, Nina Nestler gestoßen. Das Konzept der ersten Auflage wurde weitgehend beibehalten, wenngleich aufgrund von Gesetzesänderungen und ergangener Rechtsprechung einzelne Abschnitte ganz neu überarbeitet werden mussten. Auf bald 500 Seiten kann sich der Leser nunmehr zum Jugendstrafrecht informieren. Die Gestaltung des Werks ist gelungen und verbindet Fließtext, Fußnotenapparat und zahlreiche visualisierende Elemente und Tabellen. Hinzu kommen kleiner gedruckte vertiefende Passagen und hervorgehobene Fallbeispiele. Unschön ist das recht kurze Sachverzeichnis, das sogar kürzer ist als das Abkürzungsverzeichnis. Da sollte nachgearbeitet werden. Die Autoren legen den Fokus klar auf den Studenten als Leser, was sich u.a. in Tipps zur Erstellung des „Gutachtens“ verdeutlicht. Dennoch kommen zahlreiche Probleme der Praxis ebenfalls zur Sprache, sodass man sich auch über das Studium hinaus mit dem Werk befassen kann. Schon die Einordnung des Jugendstrafrechts ganz zu Beginn als Spezialprävention und der kritische Umgang mit dem Erziehungsgedanken zeigen dem Leser den hohen Anspruch der Autoren. Hier wird nicht plump wiedergekäut, sondern der Leser wird in komplexe Überlegungen mit einbezogen und ihm werden Lösungsansätze angeboten, ohne diese für unangreifbar zu postulieren. Ähnliches zeigt sich auch bei der Einordnung des § 3 JGG im Rechtssystem, v.a. im Vergleich zu den Schuldausschließungsgründen, und der Anwendung im Verfahren. Ausfüllungsbedürftige Vorgänge wie die Anwendung des JGG auf Heranwachsende oder die Frage der jugendspezifischen Auslegung von Straftatbeständen werden mit passenden Beispielen erläutert. Und darüber hinaus wird nicht vergessen, auf Rechtsentwicklungen sowie Reformvorhaben hinzuweisen. Auf diese Weise wird das Jugendstrafrecht als höchst dynamische Materie völlig korrekt erörtert. Erfreulich ist ebenso, dass Schwerpunkte wie die Rolle der Jugendgerichtshilfe ebenso präsent sind wie Kleinigkeiten, etwa die Tätigkeit eines Jugendstaatsanwalts und der Hinweis, dass im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht der Jugendrichter der Vollzugsleiter ist. Aber noch einmal zurück zur Jugendgerichtshilfe: Es ist nicht verwunderlich, dass dieses Thema in diesem Lehrbuch so breit und präzise erarbeitet wird, hat doch Laubenthal selbst eine beeindruckende Monographie dazu verfasst. Gerade die vielen praktischen Bemerkungen zeigen dem Leser neben den rechtstheoretischen Erläuterungen rasch die immense Bedeutung der Thematik auf, z.B. bzgl. des Risikos der Kostentragung bei Jugendhilfemaßnahmen oder der Sensibilisierung für die datenschutzrechtlichen Pflichten des Jugendamts. Weiterhin als sehr lesenswert hervorzuheben sind die Ausführungen zu den Äußerungs- und Antragsrechten der gesetzlichen Vertreter, das Unterkapitel zum Wesen der Diversion und die Herausarbeitung des schwierigen Verhältnisses (Schlechterstellungsverbot!) der Diversion zur Einstellung nach den Normen der StPO. Auch ansonsten befassen die Autoren den Leser mit vielen weiterführenden Fragen wie der Einlegung und Abgrenzung von Rechtsmitteln, insbesondere der Konkurrenz der Einlegungsberechtigten, oder der Anordnung von Führungsaufsicht bei Jugendlichen und zeigen so bereits dem studentischen Nutzer klar den notwendigen Wissenstransfer in der Rechtsmaterie Jugendstrafrecht auf: Klausurwissen mag die Basis sein, aber das Jugendstrafrecht lebt von der Rechtsanwendung. Diesen Anspruch bestätigende, wenngleich dogmatisch anspruchsvolle Kapitel thematisieren z.B. die Sicherungsverwahrung oder die analoge Anwendung des § 32 JGG. Erfreulich ausführlich wird das Sanktionenregime des JGG aufbereitet, sodass man sich gut mit den abgestuften Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendrichters auseinander setzen kann. Abgerundet wird das Lehrbuch mit Abschnitten zum Vollzugs- und Vollstreckungsrecht sowie zum Straf- und Erziehungsregister samt der Funktion der Strafmakelbeseitigung. Zwei Wermutstropfen müssen aus meiner Sicht erwähnt werden. Der eine ist, dass kein Kapitel über die Behandlung Jugendlicher in Bußgeldsachen enthalten ist. Das ist natürlich in einem Lehrbuch zum Jugendstrafrecht nicht zwingend erforderlich, hätte aber für weitere Assoziationskompetenz der Leser gesorgt, zumal das Thema selbst in OWiG-Kommentaren nicht gerade ausführlich besetzt ist. Des Weiteren geht mir für ein Studienbuch manchmal (es handelt sich hier aber um Einzelfälle) die Ausarbeitung von Streitfragen nicht weit genug. Zwar werden stets die verschiedenen Ansichten aufgezeigt und auch, welcher Ansicht man nach Meinung der Autoren folgen soll. Es fehlt aber in einigen Fällen an einer argumentativen Begründung, warum man gerade der Ansicht der Autoren Glauben schenken soll. Man kann zwar die meist ausführlichen Fußnoten nacharbeiten, aber das entbindet die Autoren nicht von der Pflicht zur wenigstens kurzen Sachargumentation. Da könnte man vor der dritten Auflage vielleicht noch einmal kritisch lektorieren. Dennoch: Dieses Lehrbuch bietet - gerade dem studentischen Leser - einen hervorragenden Einstieg in die Rechtsmaterie Jugendstrafrecht und verknüpft gekonnt Theorie, Dogmatik, Praxis und Rechtspolitische Erwägungen. Strafrechtliches Handwerkszeug wie Subsumtion, Prognosetätigkeit und Abwägung wird dem Leser exemplarisch vor Augen geführt, um die Rechtsanwendung zu stärken bzw. zu etablieren. Das Werk ist aber auch für den Praktiker eine wertvolle Lektüre, sei es zur Repetition ursprünglich gelernter Grundsätze oder zur Einordnung von Erkenntnissen in einen Gesamtzusammenhang, was in Kommentaren bisweilen zu kurz kommt.

Einige Zeit ist vergangen bis die erfolgreich lancierte Erstauflage eine Erneuerung erfahren hat. Zum Autorenteam um Prof. Laubenthal ist nun, wie auch im Buch zur Strafvollstreckung, Nina Nestler gestoßen. Das Konzept der ersten Auflage wurde weitgehend beibehalten, wenngleich aufgrund von Gesetzesänderungen und ergangener Rechtsprechung einzelne Abschnitte ganz neu überarbeitet werden mussten. Auf bald 500 Seiten kann sich der Leser nunmehr zum Jugendstrafrecht informieren.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist gelungen und verbindet Fließtext, Fußnotenapparat und zahlreiche visualisierende Elemente und Tabellen. Hinzu kommen kleiner gedruckte vertiefende Passagen und hervorgehobene Fallbeispiele. Unschön ist das recht kurze Sachverzeichnis, das sogar kürzer ist als das Abkürzungsverzeichnis. Da sollte nachgearbeitet werden.

Die Autoren legen den Fokus klar auf den Studenten als Leser, was sich u.a. in Tipps zur Erstellung des „Gutachtens“ verdeutlicht. Dennoch kommen zahlreiche Probleme der Praxis ebenfalls zur Sprache, sodass man sich auch über das Studium hinaus mit dem Werk befassen kann. Schon die Einordnung des Jugendstrafrechts ganz zu Beginn als Spezialprävention und der kritische Umgang mit dem Erziehungsgedanken zeigen dem Leser den hohen Anspruch der Autoren. Hier wird nicht plump wiedergekäut, sondern der Leser wird in komplexe Überlegungen mit einbezogen und ihm werden Lösungsansätze angeboten, ohne diese für unangreifbar zu postulieren. Ähnliches zeigt sich auch bei der Einordnung des § 3 JGG im Rechtssystem, v.a. im Vergleich zu den Schuldausschließungsgründen, und der Anwendung im Verfahren. Ausfüllungsbedürftige Vorgänge wie die Anwendung des JGG auf Heranwachsende oder die Frage der jugendspezifischen Auslegung von Straftatbeständen werden mit passenden Beispielen erläutert. Und darüber hinaus wird nicht vergessen, auf Rechtsentwicklungen sowie Reformvorhaben hinzuweisen. Auf diese Weise wird das Jugendstrafrecht als höchst dynamische Materie völlig korrekt erörtert.

Erfreulich ist ebenso, dass Schwerpunkte wie die Rolle der Jugendgerichtshilfe ebenso präsent sind wie Kleinigkeiten, etwa die Tätigkeit eines Jugendstaatsanwalts und der Hinweis, dass im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht der Jugendrichter der Vollzugsleiter ist. Aber noch einmal zurück zur Jugendgerichtshilfe: Es ist nicht verwunderlich, dass dieses Thema in diesem Lehrbuch so breit und präzise erarbeitet wird, hat doch Laubenthal selbst eine beeindruckende Monographie dazu verfasst. Gerade die vielen praktischen Bemerkungen zeigen dem Leser neben den rechtstheoretischen Erläuterungen rasch die immense Bedeutung der Thematik auf, z.B. bzgl. des Risikos der Kostentragung bei Jugendhilfemaßnahmen oder der Sensibilisierung für die datenschutzrechtlichen Pflichten des Jugendamts.

Weiterhin als sehr lesenswert hervorzuheben sind die Ausführungen zu den Äußerungs- und Antragsrechten der gesetzlichen Vertreter, das Unterkapitel zum Wesen der Diversion und die Herausarbeitung des schwierigen Verhältnisses (Schlechterstellungsverbot!) der Diversion zur Einstellung nach den Normen der StPO. Auch ansonsten befassen die Autoren den Leser mit vielen weiterführenden Fragen wie der Einlegung und Abgrenzung von Rechtsmitteln, insbesondere der Konkurrenz der Einlegungsberechtigten, oder der Anordnung von Führungsaufsicht bei Jugendlichen und zeigen so bereits dem studentischen Nutzer klar den notwendigen Wissenstransfer in der Rechtsmaterie Jugendstrafrecht auf: Klausurwissen mag die Basis sein, aber das Jugendstrafrecht lebt von der Rechtsanwendung. Diesen Anspruch bestätigende, wenngleich dogmatisch anspruchsvolle Kapitel thematisieren z.B. die Sicherungsverwahrung oder die analoge Anwendung des § 32 JGG. Erfreulich ausführlich wird das Sanktionenregime des JGG aufbereitet, sodass man sich gut mit den abgestuften Entscheidungsmöglichkeiten des Jugendrichters auseinander setzen kann. Abgerundet wird das Lehrbuch mit Abschnitten zum Vollzugs- und Vollstreckungsrecht sowie zum Straf- und Erziehungsregister samt der Funktion der Strafmakelbeseitigung.

Zwei Wermutstropfen müssen aus meiner Sicht erwähnt werden. Der eine ist, dass kein Kapitel über die Behandlung Jugendlicher in Bußgeldsachen enthalten ist. Das ist natürlich in einem Lehrbuch zum Jugendstrafrecht nicht zwingend erforderlich, hätte aber für weitere Assoziationskompetenz der Leser gesorgt, zumal das Thema selbst in OWiG-Kommentaren nicht gerade ausführlich besetzt ist. Des Weiteren geht mir für ein Studienbuch manchmal (es handelt sich hier aber um Einzelfälle) die Ausarbeitung von Streitfragen nicht weit genug. Zwar werden stets die verschiedenen Ansichten aufgezeigt und auch, welcher Ansicht man nach Meinung der Autoren folgen soll. Es fehlt aber in einigen Fällen an einer argumentativen Begründung, warum man gerade der Ansicht der Autoren Glauben schenken soll. Man kann zwar die meist ausführlichen Fußnoten nacharbeiten, aber das entbindet die Autoren nicht von der Pflicht zur wenigstens kurzen Sachargumentation. Da könnte man vor der dritten Auflage vielleicht noch einmal kritisch lektorieren.

Dennoch: Dieses Lehrbuch bietet - gerade dem studentischen Leser - einen hervorragenden Einstieg in die Rechtsmaterie Jugendstrafrecht und verknüpft gekonnt Theorie, Dogmatik, Praxis und Rechtspolitische Erwägungen. Strafrechtliches Handwerkszeug wie Subsumtion, Prognosetätigkeit und Abwägung wird dem Leser exemplarisch vor Augen geführt, um die Rechtsanwendung zu stärken bzw. zu etablieren. Das Werk ist aber auch für den Praktiker eine wertvolle Lektüre, sei es zur Repetition ursprünglich gelernter Grundsätze oder zur Einordnung von Erkenntnissen in einen Gesamtzusammenhang, was in Kommentaren bisweilen zu kurz kommt.

geschrieben am 09.07.2011 | 748 Wörter | 4991 Zeichen

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