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StrEG


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

StrEG Ob erlittene Untersuchungshaft oder beschlagnahmtes Fahrzeug samt Sicherstellungskosten: wer nach einem Strafverfahren freigesprochen und durch das Verfahren in vermögenswerten Rechten beeinträchtigt wurde, kann entweder direkt im Urteil oder durch nachträgliche Entscheidung einen Ersatz seitens der Staatskasse verlangen. Die Literatur zu diesem Bereich ist überschaubar und so sticht der handliche Kommentar von Kunz als Leuchtturm deutlich heraus. Insbesondere die gelungene Verknüpfung zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen bei den Ausschlussgründen und dem Verschuldensanteil des Angeklagten zur Anordnung bzw. Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen ist lesenswert und mit zahlreichen Fundstellen untermauert. Die Detailarbeit innerhalb der zahlreichen Ziffern des § 5 StrEG wird durch die Kommentierung erheblich erleichtert, ohne dass der Gesamtüberblick verloren geht. Die Entscheidung des Gerichts ist sowohl in Urteils- als auch in Beschlussform transparent aufbereitet und mögliche Rechtsbehelfe sind exakt erläutert. Hinzu kommen viele Seitenaspekte, die für alle Verfahrensbeteiligten von Bedeutung sind, aber neben der grundlegenden materiell-rechtlichen Entscheidung unterzugehen drohen, nämlich Kosten des Verfahrens oder Gebührenansprüche des Verteidigers. Die bereits erwähnte Verknüpfung zwischen den Rechtsgebieten kommt noch einmal zum Tragen, wenn der Vermögensschaden in § 7 StrEG im Rahmen des Umfangs der Entschädigung erläutert wird. Auch die fristgebundene Geltendmachung des Anspruchs gemäß § 10 StrEG wird ausführlich kommentiert, sodass der Betroffene nicht in die Verlegenheit kommt, den falschen Adressaten zu wählen. Selbst das Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft wird transparent aufgezeigt. Erfreulich ist zudem, dass bei der durchaus möglichen Entscheidung nach Billigkeitsgesichtspunkten im Sinne des § 4 StrEG zahlreiche Argumente aufgeführt werden, die der Rechtsanwender prüfen und ggf. übernehmen kann. Auf diese Weise wird rasch klar, welche Begründungen bisher akzeptiert waren und bei welcher Vorgehensweise man eine ausführliche Rechtfertigung benötigt. Verfahren zum StrEG sind in der Praxis selten, aber im, Ernstfall nur mit Hilfe eines guten Kommentars wie diesem erfolgreich zu führen. Man kann deshalb die Neuauflage des „Kunz“ gerade dem Berufseinsteiger im Strafrecht ans Herz legen, um die Verteidigung des Mandanten vollumfänglich zu gewährleisten.

Ob erlittene Untersuchungshaft oder beschlagnahmtes Fahrzeug samt Sicherstellungskosten: wer nach einem Strafverfahren freigesprochen und durch das Verfahren in vermögenswerten Rechten beeinträchtigt wurde, kann entweder direkt im Urteil oder durch nachträgliche Entscheidung einen Ersatz seitens der Staatskasse verlangen. Die Literatur zu diesem Bereich ist überschaubar und so sticht der handliche Kommentar von Kunz als Leuchtturm deutlich heraus.

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Insbesondere die gelungene Verknüpfung zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen bei den Ausschlussgründen und dem Verschuldensanteil des Angeklagten zur Anordnung bzw. Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen ist lesenswert und mit zahlreichen Fundstellen untermauert. Die Detailarbeit innerhalb der zahlreichen Ziffern des § 5 StrEG wird durch die Kommentierung erheblich erleichtert, ohne dass der Gesamtüberblick verloren geht. Die Entscheidung des Gerichts ist sowohl in Urteils- als auch in Beschlussform transparent aufbereitet und mögliche Rechtsbehelfe sind exakt erläutert. Hinzu kommen viele Seitenaspekte, die für alle Verfahrensbeteiligten von Bedeutung sind, aber neben der grundlegenden materiell-rechtlichen Entscheidung unterzugehen drohen, nämlich Kosten des Verfahrens oder Gebührenansprüche des Verteidigers.

Die bereits erwähnte Verknüpfung zwischen den Rechtsgebieten kommt noch einmal zum Tragen, wenn der Vermögensschaden in § 7 StrEG im Rahmen des Umfangs der Entschädigung erläutert wird. Auch die fristgebundene Geltendmachung des Anspruchs gemäß § 10 StrEG wird ausführlich kommentiert, sodass der Betroffene nicht in die Verlegenheit kommt, den falschen Adressaten zu wählen. Selbst das Verfahren innerhalb der Staatsanwaltschaft wird transparent aufgezeigt. Erfreulich ist zudem, dass bei der durchaus möglichen Entscheidung nach Billigkeitsgesichtspunkten im Sinne des § 4 StrEG zahlreiche Argumente aufgeführt werden, die der Rechtsanwender prüfen und ggf. übernehmen kann. Auf diese Weise wird rasch klar, welche Begründungen bisher akzeptiert waren und bei welcher Vorgehensweise man eine ausführliche Rechtfertigung benötigt.

Verfahren zum StrEG sind in der Praxis selten, aber im, Ernstfall nur mit Hilfe eines guten Kommentars wie diesem erfolgreich zu führen. Man kann deshalb die Neuauflage des „Kunz“ gerade dem Berufseinsteiger im Strafrecht ans Herz legen, um die Verteidigung des Mandanten vollumfänglich zu gewährleisten.

geschrieben am 20.10.2010 | 311 Wörter | 2158 Zeichen

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