
| ISBN | 3406580874 | |
| Autoren | Reinhard Röttle , Alois Wagner , Ludwig Leià | |
| Verlag | C.H.Beck | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 668 | |
| Erscheinungsjahr | 2009 | |
| Extras | - |

Die HandbĂŒcher der Rechtspraxis haben fĂŒr manchen Rechtsanwender einen höheren Stellenwert als ein Kommentar, sind doch in Ihnen formal korrekte Vorlagen fĂŒr VerfĂŒgungen, BeschlĂŒsse oder Urteile ebenso enthalten wie entsprechende Nachweise fĂŒr ZweifelsfĂ€lle. Weit ĂŒber 650 Seiten stark ist dieses Werk zur Strafvollstreckung und bringt unter anderem die Modifikationen des Strafvollzugsgesetzes sowie der Jugendstrafvollstreckung auf den Punkt bzw. in die Form.

Die Gestaltung der Reihe und somit auch dieses Buches ist fĂŒr die schnelle und effektive Nachsuche höchst angenehm, wenngleich man einzelne Kapitel durchaus auch wie ein Lehrbuch konsumieren kann: immerhin erfĂ€hrt man so recht schnörkellos den richtigen Ablauf einzelner Verfahren bzw. Bestandteile eines Verfahrens. Die verwendeten Muster sind vielseitig, sogar verschiedene Landeswappen werden benutzt. Berechnungen, etwa von Haft- oder Strafzeiten, sind ĂŒbersichtlich gestaltet und auch die FuĂnoten sind reichlich vorhanden.
Aufgeteilt ist das Werk in zwei âBĂŒcherâ, davon ein Abschnitt zu allgemeinen GrundsĂ€tzen der Strafvollstreckung und ein weiterer zu gerichtlichen Entscheidungen in der Strafvollstreckung. In den Vorbemerkungen des ersten Buches wird zunĂ€chst der Unterschied zwischen Strafvollstreckung und Strafvollzug erlĂ€utert und die beiden Rechtsgebiete voneinander abgegrenzt. Danach werden der Geltungsbereich des Strafvollstreckungsrechts prĂ€sentiert und ZustĂ€ndigkeiten geklĂ€rt, zum einen die der Vollstreckungsbehörden, zum anderen die des Rechtspflegers. Hinzu kommen Unterkapitel zu Rechtsbehelfen, der Bedeutung der Rechtskraft oder zur Frage der Pflichtverteidigung. Ein eher âtrockenerâ Abschnitt ist danach der Vollstreckung von Freiheitsstrafen gewidmet und enthĂ€lt unter anderem Informationen zu Strafantritt, Verschubung und FahndungsmaĂnahmen sowie ganz ausfĂŒhrlich zur Strafzeitberechnung. Lesenswert ist auch das Unterkapitel zur Vollstreckung von nachtrĂ€glich gebildeten Gesamtstrafen. Neben weiteren Abschnitten zur Vollstreckung von Geldstrafen, Ordnungswidrigkeiten oder Zwangsgeldern kann sich der Leser noch mit der Vollstreckung der MaĂregeln der Besserung und Sicherung auseinander setzen. Erfreulich dabei sind die detaillierten Angaben zum MaĂregelvollzug hinsichtlich PrĂŒfungsfristen und dem höchst problematischen Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe. Leider recht kurz sind die Informationen zum Fahrerlaubnisentzug geraten, jedoch gibt es hierfĂŒr zuhauf Spezialliteratur. Wiederum sehr lesenswert sind die differenzierten AusfĂŒhrungen zur Vollstreckung gegen Jugendliche inklusive möglicher MaĂregeln sowie das Unterkapitel zur ZurĂŒckstellung der Strafvollstreckung nach dem BtMG.
Im zweiten Buch werden sodann die gerichtlichen Entscheidungen in Strafvollstreckung und im Strafvollzug erfasst und gerade die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer werden in ihrer Entstehung und tatsĂ€chlichen DurchfĂŒhrung exakt nachgezeichnet. Insbesondere die Anhörung des Betroffenen wird zu Recht als wichtig betont. Weitere erstinstanzliche Entscheidungen betreffen die nachtrĂ€gliche Gesamtstrafenbildung oder die ZurĂŒckstellung von Strafe gemÀà dem BtMG. Den Abschluss des Werkes bilden AusfĂŒhrungen ĂŒber die Sicherungsverwahrung, sei es in der vorbehaltenen oder in der nachtrĂ€glichen Variante, sehr schön hier die Auftrennung in formelle und materielle Anordnungsvoraussetzungen, sowie ein Unterkapitel zum Rechtsweg nach § 23 EGGVG.
Die zwingende Ausbildungsrelevanz kann man diesem Werk natĂŒrlich nicht fĂŒr die Examina zusprechen, aber man darf sich nicht tĂ€uschen lassen: wer als Strafverteidiger seinen Berufseinstieg beginnen möchte, ist möglicherweise auf Mandanten im Straf- oder MaĂregelvollzug angewiesen und muss all die Detailfragen kennen, die dieses Buch in hervorragender Weise anspricht und erlĂ€utert. Nur wer sich der Formalia sicher ist, und das ist man nach der LektĂŒre dieses Werks, kann seinen Mandanten auch sinnvoll beraten. Zum Berufseinstieg im Strafrecht sollte dieses Handbuch also erste Wahl sein und wird den Band zum Strafprozess von Göbel aus derselben Reihe optimal ergĂ€nzen.
geschrieben am 15.03.2010 | 521 Wörter | 3668 Zeichen
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