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Betäubungsmittelrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Betäubungsmittelrecht Es ist höchst erfreulich, dass das Betäubungsmittelrecht nach jahrelangem Schattendasein in der Ausbildungsliteratur nunmehr vermehrt Beachtung erfährt, möglicherweise auch eine Reaktion auf die tatsächlichen Schwierigkeiten im Umgang mit den verbotenen Substanzen und der dementsprechend erforderlichen juristischen Aufarbeitung nicht erst zu Referendariatszeiten. Immerhin bezeichnen die Autoren selbst das BtM-Recht als das wichtigste Gebiet des Nebenstrafrechts (wahrscheinlich zum Entsetzen der Verkehrsstrafrechtler…). Knapp über 150 Seiten laden geradezu dazu ein, eine zügige Lektüre in kurzer Zeit zu betreiben, um sich einen soliden Überblick über die Materie zu verschaffen. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen und bietet dem Leser einen abwechslungsreichen Mix aus Fließtext, Beispielsfällen, allgemeinen und praktischen Hinweisen sowie tabellarischen Elementen. Besonders lobenswert ist das Kapitel mit Bildern, in welchem die gängigsten Betäubungsmittel vorgestellt werden hinsichtlich Wirkstoff, Nutzungsweise, Auswirkung, Marktpreis und Nachweisbarkeit. Als Anlage beigefügt ist das BtMG samt Anhängen in Auszügen. Höchst erfreulich an diesem Werk ist die mannigfaltige Verknüpfung zwischen tatsächlichem, materiell-rechtlichem und prozessualem Wissen. In dem bereits genannten Kapitel zu den gängigsten Betäubungsmitteln ist es den Autoren vor allem bei dem leicht zu verharmlosenden Stoff Cannabis gelungen, die tatsächlichen Auswirkungen exakt zu beschreiben, vor allem die Psychosegefahr bei Dauerkonsum. Im dann folgenden größten Abschnitt des Buches wird der Leser mit dem materiell-rechtlichen BtM-Recht befasst. Dies umfasst die verschiedenen Tatbestandsalternativen des § 29 BtMG, wobei die Variante des Handeltreibens sehr gut erfasst und aufgefächert wurde. Auch die Ausführungen zur Frage der geringen Menge sind eingängig. Weiterhin sind die Bandendelikte lesenswert erläutert. Hinzu kommt ein Unterkapitel zu den Konkurrenzen und, gut verknüpft, zur Straßenverkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Rechtsfolgen der Tat und bezieht auch komplexe Fragen wie diejenige nach der Schuldfähigkeit und einer Therapie nach § 64 StGB mit ein. Ebenfalls gut erklärt werden die praktisch unumgänglichen Rechtsfolgen des Verfalls und der Einziehung. Vollstreckungsrechtliche Aspekte erwarten den Leser im Folgekapitel zu § 35 BtMG, wobei das Erfordernis von vorhandenem Therapieplatz und Kostenzusage gar nicht genug betont werden kann. Das Schlusskapitel thematisiert sodann prozessuale Probleme und führt den Leser zum einen zu Fragen des Einsatzes von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern sowie ganz detailliert zu Problemen der Telekommunikationsüberwachung. Die Einführung der jeweiligen Beweismittel in die Hauptverhandlung wird folgerichtig in einem eigenen Unterkapitel verortet. Dieses Lehrbuch ist zum Einstieg in die Materie ein echter Volltreffer. Die Autoren schaffen es, die Sensibilität der Leser gleich auf mehreren Ebenen zu wecken und die Komplexität der Thematik abzubilden. Vor der Strafstation ist dieses Buch jedenfalls Pflichtlektüre und bereits während des Studiums kann man anhand der zahlreichen Informationen gezielte Wissensvertiefung, etwa für Seminararbeiten oder Schwerpunktstudium betreiben.

Es ist höchst erfreulich, dass das Betäubungsmittelrecht nach jahrelangem Schattendasein in der Ausbildungsliteratur nunmehr vermehrt Beachtung erfährt, möglicherweise auch eine Reaktion auf die tatsächlichen Schwierigkeiten im Umgang mit den verbotenen Substanzen und der dementsprechend erforderlichen juristischen Aufarbeitung nicht erst zu Referendariatszeiten. Immerhin bezeichnen die Autoren selbst das BtM-Recht als das wichtigste Gebiet des Nebenstrafrechts (wahrscheinlich zum Entsetzen der Verkehrsstrafrechtler…). Knapp über 150 Seiten laden geradezu dazu ein, eine zügige Lektüre in kurzer Zeit zu betreiben, um sich einen soliden Überblick über die Materie zu verschaffen.

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Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen und bietet dem Leser einen abwechslungsreichen Mix aus Fließtext, Beispielsfällen, allgemeinen und praktischen Hinweisen sowie tabellarischen Elementen. Besonders lobenswert ist das Kapitel mit Bildern, in welchem die gängigsten Betäubungsmittel vorgestellt werden hinsichtlich Wirkstoff, Nutzungsweise, Auswirkung, Marktpreis und Nachweisbarkeit. Als Anlage beigefügt ist das BtMG samt Anhängen in Auszügen.

Höchst erfreulich an diesem Werk ist die mannigfaltige Verknüpfung zwischen tatsächlichem, materiell-rechtlichem und prozessualem Wissen. In dem bereits genannten Kapitel zu den gängigsten Betäubungsmitteln ist es den Autoren vor allem bei dem leicht zu verharmlosenden Stoff Cannabis gelungen, die tatsächlichen Auswirkungen exakt zu beschreiben, vor allem die Psychosegefahr bei Dauerkonsum. Im dann folgenden größten Abschnitt des Buches wird der Leser mit dem materiell-rechtlichen BtM-Recht befasst. Dies umfasst die verschiedenen Tatbestandsalternativen des § 29 BtMG, wobei die Variante des Handeltreibens sehr gut erfasst und aufgefächert wurde. Auch die Ausführungen zur Frage der geringen Menge sind eingängig. Weiterhin sind die Bandendelikte lesenswert erläutert. Hinzu kommt ein Unterkapitel zu den Konkurrenzen und, gut verknüpft, zur Straßenverkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss. Ein eigenes Kapitel widmet sich den Rechtsfolgen der Tat und bezieht auch komplexe Fragen wie diejenige nach der Schuldfähigkeit und einer Therapie nach § 64 StGB mit ein. Ebenfalls gut erklärt werden die praktisch unumgänglichen Rechtsfolgen des Verfalls und der Einziehung.

Vollstreckungsrechtliche Aspekte erwarten den Leser im Folgekapitel zu § 35 BtMG, wobei das Erfordernis von vorhandenem Therapieplatz und Kostenzusage gar nicht genug betont werden kann. Das Schlusskapitel thematisiert sodann prozessuale Probleme und führt den Leser zum einen zu Fragen des Einsatzes von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern sowie ganz detailliert zu Problemen der Telekommunikationsüberwachung. Die Einführung der jeweiligen Beweismittel in die Hauptverhandlung wird folgerichtig in einem eigenen Unterkapitel verortet.

Dieses Lehrbuch ist zum Einstieg in die Materie ein echter Volltreffer. Die Autoren schaffen es, die Sensibilität der Leser gleich auf mehreren Ebenen zu wecken und die Komplexität der Thematik abzubilden. Vor der Strafstation ist dieses Buch jedenfalls Pflichtlektüre und bereits während des Studiums kann man anhand der zahlreichen Informationen gezielte Wissensvertiefung, etwa für Seminararbeiten oder Schwerpunktstudium betreiben.

geschrieben am 26.01.2010 | 422 Wörter | 2920 Zeichen

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