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Wohnungseigentumsgesetz


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Wohnungseigentumsgesetz Neben den Werken zur StPO und zum StGB steht auch der Beck’sche Online-Kommentar zum WEG in diesem Jahr erstmals gedruckt zur Verfügung. Gerade für Studenten und Referendare, die nur in den seltensten Fällen Zugang zum Kommentarbestand des Online-Bereichs bei Beck haben dürften ist diese neue Zugriffsmöglichkeit eine echte Bereicherung: neben den Eingangswerken von Bärmann und Pick sowie Niedenführ gab es bisher wenig Alternativen. Erfreulich ist zudem, dass in diesem Kommentar einmal nicht die „üblichen Verdächtigen“ des Miet- und Wohnungseigentumsrechts Bearbeiter sind, sondern eine ganze Reihe einschlägig tätiger Richter und Rechtsanwälte die einzelnen Normen verantworten. Auf knapp 1200 Seiten kann der Leser nunmehr zum Thema WEG informieren. Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend, wenngleich das Unding der im Text verorteten Fundstellen auch hier zu finden ist. Wenn man schon in der Online-Variante echte Fußnoten zur Verfügung hat, könnte man dem Leser den Textsalat in der gedruckten Version erst recht ersparen. Ansonsten überzeugen die Hervorhebungstechnik und die Straffung des Textes durch Aufzählungen. Einzelne Tabellen sorgen für zusätzliche Übersicht, ebenso das lobenswert umfangreiche Sachverzeichnis. Neben grundlegenden sachenrechtlichen Ausführungen müssen Juristen im Rahmen ihrer Ausbildung vor allem die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des WEG-Rechts kennen lernen. Beides gelingt mit dem vorliegenden Kommentar gut. Die Begründung von Sondereigentum wird als sachenrechtlicher Ausnahmetatbestand ausführlich erläutert, sowohl was die generelle Zulässigkeit als auch die Möglichkeiten der vertraglichen Einräumung anbelangt. Weiterhin lesenswert sind die Ausführungen zu den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentümers, wobei hier immer instruktiv zwischen aktivem Tun und Dulden unterschieden wird. Praktische Fragen, etwa die Verteilung von Kosten und Nutzungsrechten betreffend, werden auch für den Leser in Ausbildung leicht verständlich beantwortet, jeweils unter ausgewogener Heranziehung von Rechtsprechung und Literatur. Besonderes Lob verdienen meiner Ansicht nach zwei Abschnitte der Kommentierung, die aber schon tief in die gerichtliche Praxis hineinreichen und deshalb nicht zwingend Examenslernstoff sind: dies ist zum einen die trotz der Vielfalt der beachteten Aspekte übersichtliche Abbildung der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und zwar, wofür es gerade in der Ausbildung ankommt, schön aufgetrennt zwischen Befugnissen prozessualer Art und solchen, die sich nur innerhalb der WEG abspielen. Zum anderen sollte man sich die Kommentierung zu den baulichen Veränderungen samt Abgrenzung zwischen Instandsetzung, Modernisierung und anderen Maßnahmen wenigstens auszugsweise zu Gemüte führen. Hier wird das verschachtelte System der gegenseitigen Abhängigkeiten und Befugnisse in exzellenter Weise sichtbar, aber auch die Detailgenauigkeit, die man an den Tag legen muss, um im WEG-Recht beratend tätig zu werden. Selbst wenn der Umfang der Kommentierung abschrecken mag, kann man aus den genannten beiden Abschnitten viele Erkenntnisse gewinnen - und sei es nur der, im Berufsleben nichts mit dem WEG zu tun haben zu wollen. Der verfahrensrechtliche Teil des WEG ist nunmehr zwar auf die ZPO abgestimmt, birgt aber immer noch zahlreiche Spezialitäten, die der Fallbearbeiter kennen muss. Dies beginnt schon mit der Zuständigkeit der Gerichte, für die zumindest in der Rechtsmittelinstanz Konzentrationen vorgenommen wurden, zu finden in einer Übersichtstabelle. Dann geht es um die Frage, wer wen in welcher Zusammensetzung verklagen darf und auch hierüber informieren die Kommentierungen exakt. Eine weitere Problematik eröffnet sich bei der Zustellung und einer eingesetzten Vertretung, denn der Verwalter hat als Folgeproblem einer Vertretung natürlich Kosten, die er abwälzen kann - auch dies berücksichtigt die Kommentierung. Weitere Fragen stellen sich dem Bearbeiter bei der Wahl der richtigen Klage, wobei gerade die Anfechtungsklage in besonderer Ausführlichkeit dargestellt wird. Dies betrifft nicht nur die Dogmatik als besondere Form der Gestaltungsklage, sondern auch den richtigen Gegner, Aspekte des Rechtsschutzbedürfnisses sowie die einzuhaltenden Fristen. Dieser Kommentar ist für den Markt nicht nur ob der ihm innewohnenden Qualität der Darstellung eine Bereicherung, sondern auch, weil er den Lektürebedürfnissen von Studenten und Referendaren eher Rechnung trägt als so manches Konkurrenzwerk. Man findet viel Dogmatik neben praktischen Hinweisen und kann sich auf diese Weise ein dem Ausbildungsstand angepasstes Bild von der Rechtsmaterie machen. Die Rezeption der Rechtsprechung ist vorbildlich und zeigt dem jungen Juristen auf, wie exakt er in diesem Rechtsgebiet arbeiten muss. Insgesamt also eine gelungene Neueinführung.

Neben den Werken zur StPO und zum StGB steht auch der Beck’sche Online-Kommentar zum WEG in diesem Jahr erstmals gedruckt zur Verfügung. Gerade für Studenten und Referendare, die nur in den seltensten Fällen Zugang zum Kommentarbestand des Online-Bereichs bei Beck haben dürften ist diese neue Zugriffsmöglichkeit eine echte Bereicherung: neben den Eingangswerken von Bärmann und Pick sowie Niedenführ gab es bisher wenig Alternativen. Erfreulich ist zudem, dass in diesem Kommentar einmal nicht die „üblichen Verdächtigen“ des Miet- und Wohnungseigentumsrechts Bearbeiter sind, sondern eine ganze Reihe einschlägig tätiger Richter und Rechtsanwälte die einzelnen Normen verantworten. Auf knapp 1200 Seiten kann der Leser nunmehr zum Thema WEG informieren.

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Die Gestaltung des Kommentars ist ansprechend, wenngleich das Unding der im Text verorteten Fundstellen auch hier zu finden ist. Wenn man schon in der Online-Variante echte Fußnoten zur Verfügung hat, könnte man dem Leser den Textsalat in der gedruckten Version erst recht ersparen. Ansonsten überzeugen die Hervorhebungstechnik und die Straffung des Textes durch Aufzählungen. Einzelne Tabellen sorgen für zusätzliche Übersicht, ebenso das lobenswert umfangreiche Sachverzeichnis.

Neben grundlegenden sachenrechtlichen Ausführungen müssen Juristen im Rahmen ihrer Ausbildung vor allem die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des WEG-Rechts kennen lernen. Beides gelingt mit dem vorliegenden Kommentar gut. Die Begründung von Sondereigentum wird als sachenrechtlicher Ausnahmetatbestand ausführlich erläutert, sowohl was die generelle Zulässigkeit als auch die Möglichkeiten der vertraglichen Einräumung anbelangt. Weiterhin lesenswert sind die Ausführungen zu den Rechten und Pflichten des Wohnungseigentümers, wobei hier immer instruktiv zwischen aktivem Tun und Dulden unterschieden wird. Praktische Fragen, etwa die Verteilung von Kosten und Nutzungsrechten betreffend, werden auch für den Leser in Ausbildung leicht verständlich beantwortet, jeweils unter ausgewogener Heranziehung von Rechtsprechung und Literatur.

Besonderes Lob verdienen meiner Ansicht nach zwei Abschnitte der Kommentierung, die aber schon tief in die gerichtliche Praxis hineinreichen und deshalb nicht zwingend Examenslernstoff sind: dies ist zum einen die trotz der Vielfalt der beachteten Aspekte übersichtliche Abbildung der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und zwar, wofür es gerade in der Ausbildung ankommt, schön aufgetrennt zwischen Befugnissen prozessualer Art und solchen, die sich nur innerhalb der WEG abspielen. Zum anderen sollte man sich die Kommentierung zu den baulichen Veränderungen samt Abgrenzung zwischen Instandsetzung, Modernisierung und anderen Maßnahmen wenigstens auszugsweise zu Gemüte führen. Hier wird das verschachtelte System der gegenseitigen Abhängigkeiten und Befugnisse in exzellenter Weise sichtbar, aber auch die Detailgenauigkeit, die man an den Tag legen muss, um im WEG-Recht beratend tätig zu werden. Selbst wenn der Umfang der Kommentierung abschrecken mag, kann man aus den genannten beiden Abschnitten viele Erkenntnisse gewinnen - und sei es nur der, im Berufsleben nichts mit dem WEG zu tun haben zu wollen.

Der verfahrensrechtliche Teil des WEG ist nunmehr zwar auf die ZPO abgestimmt, birgt aber immer noch zahlreiche Spezialitäten, die der Fallbearbeiter kennen muss. Dies beginnt schon mit der Zuständigkeit der Gerichte, für die zumindest in der Rechtsmittelinstanz Konzentrationen vorgenommen wurden, zu finden in einer Übersichtstabelle. Dann geht es um die Frage, wer wen in welcher Zusammensetzung verklagen darf und auch hierüber informieren die Kommentierungen exakt. Eine weitere Problematik eröffnet sich bei der Zustellung und einer eingesetzten Vertretung, denn der Verwalter hat als Folgeproblem einer Vertretung natürlich Kosten, die er abwälzen kann - auch dies berücksichtigt die Kommentierung. Weitere Fragen stellen sich dem Bearbeiter bei der Wahl der richtigen Klage, wobei gerade die Anfechtungsklage in besonderer Ausführlichkeit dargestellt wird. Dies betrifft nicht nur die Dogmatik als besondere Form der Gestaltungsklage, sondern auch den richtigen Gegner, Aspekte des Rechtsschutzbedürfnisses sowie die einzuhaltenden Fristen.

Dieser Kommentar ist für den Markt nicht nur ob der ihm innewohnenden Qualität der Darstellung eine Bereicherung, sondern auch, weil er den Lektürebedürfnissen von Studenten und Referendaren eher Rechnung trägt als so manches Konkurrenzwerk. Man findet viel Dogmatik neben praktischen Hinweisen und kann sich auf diese Weise ein dem Ausbildungsstand angepasstes Bild von der Rechtsmaterie machen.

Die Rezeption der Rechtsprechung ist vorbildlich und zeigt dem jungen Juristen auf, wie exakt er in diesem Rechtsgebiet arbeiten muss. Insgesamt also eine gelungene Neueinführung.

geschrieben am 03.12.2010 | 650 Wörter | 4235 Zeichen

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