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Strafgesetzbuch Kommentar


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Rezension von

Matthias Gebhardt

Strafgesetzbuch Kommentar Der Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch von KindhĂ€user, Neumann und Paeffgen ist 2010 in ĂŒberarbeiteter Form erschienen und weist in seiner 3. Auflage einen stattlichen Umfang von 6545 Seiten auf. Man will durch klar strukturiertes und methodisches Vorgehen die aktuellen Entwicklungen und Rechtspositionen abbilden und dabei wissenschaftliche Diskussion liefern und dazu anregen. Durch eine Gliederung der §§ ihrer Reihenfolge nach von § 1 bis § 358 StGB wird unabhĂ€ngig vom Inhaltsverzeichnis oder sonstigen Grobeinteilungen eine gute Übersicht geschaffen. Ein schnelles Nachschlagen bzw. finden bestimmter Bereiche ist damit ein Leichtes. Die konkrete Struktur des Kommentars kann gut anhand des § 212 StGB als Beispiel gezeigt werden. So sind erst generell Rechtsgut und Tatobjekt geklĂ€rt und dann der weitere objektive Tatbestand erlĂ€utert, wobei nun einige Besonderheiten genannt werden. Es wird beispielsweise die Diskussion ĂŒber einen zeitlichen Zusammenhang i.B.a. die Zurechenbarkeit der Tötung aufgegriffen, wobei die einzelnen Positionen nicht nur dargestellt, sondern auch gewertet werden, was unweigerlich eine klare Linie erzeugt und zugleich diese hinterfragen lĂ€sst und zu eigenen Konstruktionen anregt. Im Rahmen des subjektiven Tatbestands kommt es dann zur Nennung der unterschiedlichen AnsĂ€tze der BGH-Rechtssprechung, wobei im Anschluss daran zugleich eine Kritik an den Ansichten geĂŒbt wird. Somit wird ersichtlich, dass eine wissenschaftliche Diskussion stattfindet und die BGH-Meinung ebenfalls klar herausgearbeitet wird, was wiederum fĂŒr die Praxis von grĂ¶ĂŸerer Bedeutung ist. Es wird also ein geschickter Mittelweg zwischen theoretischer und praktischer Anwendungsmöglichkeit geschaffen. Positiv auffallend ist, dass trotz des mĂ€chtigen Seitenumfangs ein fester Einband und kein Loseblattwerk vorliegt. Mit der Unterteilung in zwei Hardcover BĂ€nde wird somit nach außen hin ein eindrucksvolles Bild geschaffen, das nach innen eine gute Handhabung verspricht und hĂ€lt. Weiterhin ist mit der großen QuantitĂ€t aber auch eine fortwĂ€hrende QualitĂ€t gegeben. Durch den gesamten Kommentar hindurch werden unermĂŒdlich die verschiedenen Theorien erklĂ€rt und kritisiert und der Aufbau und die Inhalte zu den StraftatbestĂ€nden nahe gebracht. Negativ anzumerken ist, dass die Literaturhinweise, die unmittelbar auf den konkreten Wortlaut der §§ folgen und sich zum Teil ĂŒber mehrere Seiten erstrecken, kaum ein System oder wichtige Inhaltsschwerpunkte erkennen lassen, sondern eine Ansammlung von literarischen Werken mit verschiedenem Bezug zur entsprechenden Thematik zu sein scheinen. Daher sind die Angaben zu weiterfĂŒhrenden Vertiefungen nur schwer fĂŒr eine wissenschaftliche Erarbeitung eines Themengebietes nutzen. Als letzter Punkt ist noch die sprachliche Umsetzung anzusprechen. Diese ist in Teilen gut gelungen, wirkt aber teilweise auch schwer verstĂ€ndlich durch inhaltlich ĂŒberfĂŒllte SĂ€tze und lĂ€ngere Nebensatzkonstruktionen. Betrachtet man das Werk aus Sicht des Juristen, so ist die sprachliche Konstruktion dennoch normal fĂŒr diesen Bereich. Der Nomos Kommentar ist damit ein gelungenes Werk fĂŒr Praktiker und Studenten, der das Strafgesetzbuch in seiner Gesamtheit umfassend erlĂ€utert und Möglichkeiten fĂŒr neue Denkweisen aufzeigt und anregt.

Der Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch von KindhĂ€user, Neumann und Paeffgen ist 2010 in ĂŒberarbeiteter Form erschienen und weist in seiner 3. Auflage einen stattlichen Umfang von 6545 Seiten auf. Man will durch klar strukturiertes und methodisches Vorgehen die aktuellen Entwicklungen und Rechtspositionen abbilden und dabei wissenschaftliche Diskussion liefern und dazu anregen.

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Durch eine Gliederung der §§ ihrer Reihenfolge nach von § 1 bis § 358 StGB wird unabhĂ€ngig vom Inhaltsverzeichnis oder sonstigen Grobeinteilungen eine gute Übersicht geschaffen. Ein schnelles Nachschlagen bzw. finden bestimmter Bereiche ist damit ein Leichtes.

Die konkrete Struktur des Kommentars kann gut anhand des § 212 StGB als Beispiel gezeigt werden. So sind erst generell Rechtsgut und Tatobjekt geklĂ€rt und dann der weitere objektive Tatbestand erlĂ€utert, wobei nun einige Besonderheiten genannt werden. Es wird beispielsweise die Diskussion ĂŒber einen zeitlichen Zusammenhang i.B.a. die Zurechenbarkeit der Tötung aufgegriffen, wobei die einzelnen Positionen nicht nur dargestellt, sondern auch gewertet werden, was unweigerlich eine klare Linie erzeugt und zugleich diese hinterfragen lĂ€sst und zu eigenen Konstruktionen anregt. Im Rahmen des subjektiven Tatbestands kommt es dann zur Nennung der unterschiedlichen AnsĂ€tze der BGH-Rechtssprechung, wobei im Anschluss daran zugleich eine Kritik an den Ansichten geĂŒbt wird.

Somit wird ersichtlich, dass eine wissenschaftliche Diskussion stattfindet und die BGH-Meinung ebenfalls klar herausgearbeitet wird, was wiederum fĂŒr die Praxis von grĂ¶ĂŸerer Bedeutung ist. Es wird also ein geschickter Mittelweg zwischen theoretischer und praktischer Anwendungsmöglichkeit geschaffen.

Positiv auffallend ist, dass trotz des mĂ€chtigen Seitenumfangs ein fester Einband und kein Loseblattwerk vorliegt. Mit der Unterteilung in zwei Hardcover BĂ€nde wird somit nach außen hin ein eindrucksvolles Bild geschaffen, das nach innen eine gute Handhabung verspricht und hĂ€lt. Weiterhin ist mit der großen QuantitĂ€t aber auch eine fortwĂ€hrende QualitĂ€t gegeben. Durch den gesamten Kommentar hindurch werden unermĂŒdlich die verschiedenen Theorien erklĂ€rt und kritisiert und der Aufbau und die Inhalte zu den StraftatbestĂ€nden nahe gebracht.

Negativ anzumerken ist, dass die Literaturhinweise, die unmittelbar auf den konkreten Wortlaut der §§ folgen und sich zum Teil ĂŒber mehrere Seiten erstrecken, kaum ein System oder wichtige Inhaltsschwerpunkte erkennen lassen, sondern eine Ansammlung von literarischen Werken mit verschiedenem Bezug zur entsprechenden Thematik zu sein scheinen. Daher sind die Angaben zu weiterfĂŒhrenden Vertiefungen nur schwer fĂŒr eine wissenschaftliche Erarbeitung eines Themengebietes nutzen.

Als letzter Punkt ist noch die sprachliche Umsetzung anzusprechen. Diese ist in Teilen gut gelungen, wirkt aber teilweise auch schwer verstĂ€ndlich durch inhaltlich ĂŒberfĂŒllte SĂ€tze und lĂ€ngere Nebensatzkonstruktionen. Betrachtet man das Werk aus Sicht des Juristen, so ist die sprachliche Konstruktion dennoch normal fĂŒr diesen Bereich.

Der Nomos Kommentar ist damit ein gelungenes Werk fĂŒr Praktiker und Studenten, der das Strafgesetzbuch in seiner Gesamtheit umfassend erlĂ€utert und Möglichkeiten fĂŒr neue Denkweisen aufzeigt und anregt.

geschrieben am 03.03.2010 | 442 Wörter | 2882 Zeichen

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