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Der blaue reiter, Journal für Philosophie: Das verkehrsrechtliche Mandat - Band 5


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Informationen zum Buch
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  Buchreihe
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Das verkehrsrechtliche Mandat - Band 5 Nachdem die ersten vier Bände der Reihe „Das verkehrsrechtliche Mandat“ eher themenübergreifend auf ein Rechtsgebiet konzentriert waren, erscheint mit dem fünften Band erstmals ein Spezialwerk nur zum Personenschaden bei Verkehrsunfällen. Dies eröffnet natürlich eine nach oben offene Erweiterung der Reihe, andererseits bietet es für einen komplexen Ausschnitt des Verkehrszivilrechts eine schöne Alternative zu den „Platzhirschen“, den Lehrbüchern von Küppersbusch und Pardey. Knapp 560 Seiten bieten dem Leser Texte, Anhänge und Verzeichnisse zum Thema. Die Gestaltung des Werks ist gelungen und setzt damit qualitativ den hohen Anspruch der Reihe fort. Neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext findet der Leser aufzählende Elemente, besonders gekennzeichnete Praxistipps, tabellarische Zusammenstellungen und Berechnungsbeispiele. Weitere Muster enthält der Anhang, vor allem zur Unterhaltsberechnung. Echte Fußnoten sucht man vergeblich, aber die Nachweise werden maßvoll im Text eingesetzt, sodass der Lesefluss nicht gestört wird. Etwas überdosiert wird der Fettdruck als Hervorhebung verwendet, aber das mag Geschmackssache sein. Die Fokussierung auf die Personenschäden ist kein Selbstzweck, sondern verdeutlicht dem Praktiker ohne Umschweife, mit welch einem haftungsträchtigen Gebiet er es hier zu tun hat. Die Vielzahl möglicher Anspruchspositionen, die häufig mit sozialrechtlichen Fragestellungen korrelieren, deren Umfang aber den Rahmen des hiesigen Buches gesprengt hätte, erfordert vom beratenden und forensisch tätigen Anwalt zum einen Umsicht, zum anderen exakte Kenntnis der Materie inklusive aktueller Rechtsprechung. Deshalb sind die manchmal belächelten Tipps zur Aktenführung und Informationsgewinnung beim Mandanten hier Gold wert und man sollte sie gerade als Berufseinsteiger sorgfältig durcharbeiten, ebenso die Warnung vor dem leicht zu begehenden Parteiverrat. Danach kann man in medias res einsteigen und auf über 100 Seiten Einzelheiten zu Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrten Bedürfnissen bei Verletzung einer Person nachschlagen und vertiefen. Anschließend werden nahezu dieselben Themen ohne den Erwerbsschaden für den Fall der Tötung aufbereitet zuzüglich Beerdigungskosten. Das so gesammelte Wissen verbessert nicht nur die eigene Beratungskompetenz, sondern führt auch zu einer Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit dem typischen Gegner: der Versicherung, z.B. des Schädigers. Hier sitzen in der Regel Spezialisten, denen der Anwalt mit genug Kompetenz begegnen muss, um die Rechte des Mandanten durchzusetzen. Weitere Kapitel befassen den Leser mit dem Personenschadensmanagement, worunter sowohl die bereits genannten Verknüpfungen zum Sozialrecht, als auch das geeignete Reha-Management fallen. Hier kann sich der Leser trotz der kurzen Ausführungen die Komplexität der Materie gut vergegenwärtigen. Sodann folgen Abschnitte zur Bezifferung von Ansprüchen, zur Technik der Kapitalisierung sowie zum Abschluss eines Abfindungsvergleichs. Hierbei sind, wie es gute Vertragsrechtstradition ist, vor allem die Vorbehalte exakt zu formulieren, aber auch die Vorab-Information des Mandanten oder die nicht seltene Situation des minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Geschädigten (Einschaltung des Vormundschaftsgerichts!) bleiben in der Darstellung nicht unberücksichtigt. Nach einigen Erläuterungen zu den anwaltlichen Gebühren sowie zu den möglichen Leistungen der bestehenden Personenversicherungen - spannend zu lesen sind hier die Unterkapitel zum Recht der Verweisung auf einen anderen Beruf durch die Berufsunfähigkeitsversicherung - kann sich der Leser im Schlusskapitel ausführlich zur Unfallmedizin informieren. Den schlimmsten Eindruck hinterlassen Anwälte, wenn sie medizinische Fachbegriffe zitieren und dann keine Ahnung haben, was für eine Verletzung tatsächlich vorliegt. Deshalb ist dieses Minikompendium als kleines Buch im Buch schon ein durchschlagender Grund zum Kauf des Werks. Vor allem die Herausarbeitung von Komplikationen, Spätfolgen und Risiken bei diversen Verletzungen ist lehrreiche Lektüre. Letztendlich kann man sagen: dieses Buch überzeugt. Wer sich im Verkehrszivilrecht betätigen will, sollte auf diese Neuerscheinung nicht verzichten. Komplementärwerke sind wegen der dort enthaltenen Tabellen zwar noch nötig, aber das Grundhandwerkszeug wird bereits in diesem Buch in vorbildlich praktischer Weise an den Leser gebracht.

Nachdem die ersten vier Bände der Reihe „Das verkehrsrechtliche Mandat“ eher themenübergreifend auf ein Rechtsgebiet konzentriert waren, erscheint mit dem fünften Band erstmals ein Spezialwerk nur zum Personenschaden bei Verkehrsunfällen. Dies eröffnet natürlich eine nach oben offene Erweiterung der Reihe, andererseits bietet es für einen komplexen Ausschnitt des Verkehrszivilrechts eine schöne Alternative zu den „Platzhirschen“, den Lehrbüchern von Küppersbusch und Pardey. Knapp 560 Seiten bieten dem Leser Texte, Anhänge und Verzeichnisse zum Thema.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist gelungen und setzt damit qualitativ den hohen Anspruch der Reihe fort. Neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext findet der Leser aufzählende Elemente, besonders gekennzeichnete Praxistipps, tabellarische Zusammenstellungen und Berechnungsbeispiele. Weitere Muster enthält der Anhang, vor allem zur Unterhaltsberechnung. Echte Fußnoten sucht man vergeblich, aber die Nachweise werden maßvoll im Text eingesetzt, sodass der Lesefluss nicht gestört wird. Etwas überdosiert wird der Fettdruck als Hervorhebung verwendet, aber das mag Geschmackssache sein.

Die Fokussierung auf die Personenschäden ist kein Selbstzweck, sondern verdeutlicht dem Praktiker ohne Umschweife, mit welch einem haftungsträchtigen Gebiet er es hier zu tun hat. Die Vielzahl möglicher Anspruchspositionen, die häufig mit sozialrechtlichen Fragestellungen korrelieren, deren Umfang aber den Rahmen des hiesigen Buches gesprengt hätte, erfordert vom beratenden und forensisch tätigen Anwalt zum einen Umsicht, zum anderen exakte Kenntnis der Materie inklusive aktueller Rechtsprechung. Deshalb sind die manchmal belächelten Tipps zur Aktenführung und Informationsgewinnung beim Mandanten hier Gold wert und man sollte sie gerade als Berufseinsteiger sorgfältig durcharbeiten, ebenso die Warnung vor dem leicht zu begehenden Parteiverrat. Danach kann man in medias res einsteigen und auf über 100 Seiten Einzelheiten zu Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrten Bedürfnissen bei Verletzung einer Person nachschlagen und vertiefen. Anschließend werden nahezu dieselben Themen ohne den Erwerbsschaden für den Fall der Tötung aufbereitet zuzüglich Beerdigungskosten. Das so gesammelte Wissen verbessert nicht nur die eigene Beratungskompetenz, sondern führt auch zu einer Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit dem typischen Gegner: der Versicherung, z.B. des Schädigers. Hier sitzen in der Regel Spezialisten, denen der Anwalt mit genug Kompetenz begegnen muss, um die Rechte des Mandanten durchzusetzen.

Weitere Kapitel befassen den Leser mit dem Personenschadensmanagement, worunter sowohl die bereits genannten Verknüpfungen zum Sozialrecht, als auch das geeignete Reha-Management fallen. Hier kann sich der Leser trotz der kurzen Ausführungen die Komplexität der Materie gut vergegenwärtigen. Sodann folgen Abschnitte zur Bezifferung von Ansprüchen, zur Technik der Kapitalisierung sowie zum Abschluss eines Abfindungsvergleichs. Hierbei sind, wie es gute Vertragsrechtstradition ist, vor allem die Vorbehalte exakt zu formulieren, aber auch die Vorab-Information des Mandanten oder die nicht seltene Situation des minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Geschädigten (Einschaltung des Vormundschaftsgerichts!) bleiben in der Darstellung nicht unberücksichtigt. Nach einigen Erläuterungen zu den anwaltlichen Gebühren sowie zu den möglichen Leistungen der bestehenden Personenversicherungen - spannend zu lesen sind hier die Unterkapitel zum Recht der Verweisung auf einen anderen Beruf durch die Berufsunfähigkeitsversicherung - kann sich der Leser im Schlusskapitel ausführlich zur Unfallmedizin informieren. Den schlimmsten Eindruck hinterlassen Anwälte, wenn sie medizinische Fachbegriffe zitieren und dann keine Ahnung haben, was für eine Verletzung tatsächlich vorliegt. Deshalb ist dieses Minikompendium als kleines Buch im Buch schon ein durchschlagender Grund zum Kauf des Werks. Vor allem die Herausarbeitung von Komplikationen, Spätfolgen und Risiken bei diversen Verletzungen ist lehrreiche Lektüre.

Letztendlich kann man sagen: dieses Buch überzeugt. Wer sich im Verkehrszivilrecht betätigen will, sollte auf diese Neuerscheinung nicht verzichten. Komplementärwerke sind wegen der dort enthaltenen Tabellen zwar noch nötig, aber das Grundhandwerkszeug wird bereits in diesem Buch in vorbildlich praktischer Weise an den Leser gebracht.

geschrieben am 18.02.2011 | 569 Wörter | 3941 Zeichen

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