Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

StGB


Statistiken
  • 2024 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

StGB Das StGB in zwei umfangreichen BĂ€nden - das scheint im Vergleich zu den so beliebten Kompaktkommentaren auf den ersten Blick abschreckend zu sein, gerade fĂŒr Studenten. Doch dieser Eindruck tĂ€uscht. Wer sich nicht zu bequem ist, dem Strafrecht methodisch und inhaltlich auf den Grund zu gehen, also die Materie tatsĂ€chlich zu begreifen sucht, der kommt um diesen ausfĂŒhrlichen und stellenweise durchaus und bewusst kritischen Kommentar gar nicht herum. Um er vorweg zu sagen: es ist kein Nachschlagewerk fĂŒr die schnelle Fundstelle und dazu wĂ€re dieser Kommentar auch viel zu schade. Vielmehr werden Geschichte, Inhalt und ZusammenhĂ€nge der materiellen Normen des Strafrechts ausfĂŒhrlich und tiefgrĂŒndig erarbeitet und in den passenden Kontext zu Rechtsprechung und anderer Literatur gestellt. Dabei darf man sich durchaus bewusst machen, dass hier nicht stur die prĂŒfungstaugliche oder praxisangepasste Ansicht des BGH als gegebene Weisheit wiedergekĂ€ut wird, sondern die Autoren sich zum Teil konsequent einer Argumentationslinie widmen, die dann auch in Konkurrenzwerken heftig kritisiert wird. Beispielhaft kann man das beim Betrug erkennen, wo KindhĂ€user detailreich und dennoch ein- und durchgĂ€ngig seine Ansicht zu Aufbau und PrĂŒfung des Tatbestands erlĂ€utert und dabei anderenorts Ablehnung erfĂ€hrt (z.B. in der Kommentierung Schönke/Schröder - Cramer/Perron zu § 263 StGB). Ebenfalls ein Vorbild fĂŒr die Übersicht der gĂ€ngigen und sonstigen Theorien und Ansichten ist die (Vorab-)Kommentierung von Paeffgen zum Notwehrrecht. Welcher Meinung man dann im Ergebnis folgen möchte, ist, zumindest fĂŒr das erste Examen, schlussendlich nicht mehr relevant: in diesem Kommentar wird stĂ€ndig durch Wiedergabe des Meinungsstandes, durch Abgabe wertender Stellungnahmen und tatsĂ€chliche Aufbereitung eines Diskussionsstandes der Leser so gut, man mag fast sagen dialektisch geschult, dass er am Ende in der Lage ist, sich mit Argumenten gefĂŒttert fĂŒr die eine oder andere Sichtweise zu entscheiden. Dies mag vielleicht spĂ€ter fĂŒr die forensische Rechtsdurchsetzung unangebracht sein, da man den Mandanten dort nur selten contra BGH zum Erfolg fĂŒhren dĂŒrfte. FĂŒr das Referendarsexamen wird aber ein konsequent begangener Weg noch goutiert, selbst wenn er von der Rechtsprechung abweicht. Es ist angesichts der Vielzahl von Bearbeitern auch klar, dass sich die Kommentierungsdichte nicht völlig gleicht. Wenn man z.B. die Brandstiftungsdelikte betrachtet, deren Grund- und QualifikationstatbestĂ€nde auf weniger als 20 Seiten abgehandelt werden, könnte man im Vergleich zu anderen, gerade einbĂ€ndigen Kommentaren, mehr Stoff erwarten. Zugegeben, deren PrĂŒfung ist im ersten Examen kein Regelfall, aber auch in der Praxis wĂŒnscht man sich etwas mehr Lesestoff hierzu. Hingegen gefĂ€llt die Kommentierung zu den Verkehrsdelikten (kommentiert von Herzog), dies inklusive der Unfallflucht (kommentiert von Schuld) und der Kommentierung der Nebenstrafe Fahrverbot und FĂŒhrerscheinentzug (sinnvollerweise wiederum kommentiert von Herzog) außerordentlich gut: hier wird eine gelungene Mischung aus instruktiven Sachinformationen fĂŒr den Examenskandidaten sowie aus Praktikerwissen prĂ€sentiert, sodass jeglicher Nutzer nach der LektĂŒre zufrieden sein dĂŒrfte. Insbesondere die AusfĂŒhrungen zur tatbezogenen EignungsprĂŒfung sowie die knappen Worte zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei der StraßenverkehrsgefĂ€hrdung sind positiv herauszuheben. Explizit fĂŒr die Ausbildung bestens nutzbar sind zahlreiche pragmatisch herausgearbeitete Detailprobleme, so etwa die Abgrenzung von Waffe und gefĂ€hrlichem Werkzeug bei den Körperverletzungsdelikten von Paeffgen sowie bei Diebstahl und Raub von KindhĂ€user. Schließlich herausstechend sind die hervorragenden Kommentierungen zum Rechtsfolgensystem. Dies beginnt bereits in der opulenten EinfĂŒhrung von Hassemer und Neumann und setzt sich fort in den lehrbuchĂ€hnlichen Passagen von Villnow und DĂŒnkel, der auch die Aussetzung der zeitigen Freiheitsstrafe zur BewĂ€hrung trefflich erlĂ€utert hat. Zudem ĂŒberzeugt dieser Kommentar durch prĂ€zise Darstellung aller, auch menschlich schwieriger Delikte und Deliktgruppen. Sowohl die Kommentierungen zum Schwangerschaftsabbruch von Merkel als auch die ErlĂ€uterungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frommel sind zum einen ausfĂŒhrlich ausgefallen und zum anderen wissenschaftlich solide untermauert, sodass man sich sowohl gesellschaftlichen als auch kriminologischen Problemstellungen zusĂ€tzlich zu den rechtlichen Fragen stellen kann. Persönlich fĂŒr sehr gelungen halte ich schließlich die exakten Beschreibungen der höchst schwierigen Maßregeln der Besserung und Sicherung im Bereich der Unterbringung sowie der Sicherungsverwahrung durch Böllinger und PollĂ€hne. Hier werden zum einen die extrem angreifbare Entscheidungsfindung mittels Prognosen gut dargelegt, daneben aber auch die verfahrensrechtlichen Regelungen Ă€quivalent abgebildet. Im Ergebnis sollte dieser Kommentar, gerade aus Sicht von Studenten, zu mehr genutzt werden als zur Erweiterung des Fundstellenapparats in Haus- und Seminararbeiten. Dieses Werk ruft geradezu dazu auf, sich mit dem Strafrecht als lebendiger Materie intensiv auseinander zu setzen, selbst wenn man mancherorts im Ergebnis den Autoren nicht folgen sollte. FĂŒr die Praxis ist insbesondere die Einarbeitung kriminologischer aber auch historischer Aspekte wichtig, um in komplexen EinzelfĂ€llen den jeweiligen Besonderheiten strafrechtlich gerecht werden zu können. Insgesamt ist die Neuauflage wiederum eine wichtige Bereicherung fĂŒr den gesamten Rechtsmarkt: vom Studienbeginn bis zur prozessualen Arbeit kann das Werk umfassend und Gewinn bringend genutzt werden, sofern man es in seiner respektablen GĂ€nze zur Geltung kommen lĂ€sst und es nicht nur Ausschnitte reduziert.

Das StGB in zwei umfangreichen BĂ€nden - das scheint im Vergleich zu den so beliebten Kompaktkommentaren auf den ersten Blick abschreckend zu sein, gerade fĂŒr Studenten. Doch dieser Eindruck tĂ€uscht. Wer sich nicht zu bequem ist, dem Strafrecht methodisch und inhaltlich auf den Grund zu gehen, also die Materie tatsĂ€chlich zu begreifen sucht, der kommt um diesen ausfĂŒhrlichen und stellenweise durchaus und bewusst kritischen Kommentar gar nicht herum. Um er vorweg zu sagen: es ist kein Nachschlagewerk fĂŒr die schnelle Fundstelle und dazu wĂ€re dieser Kommentar auch viel zu schade. Vielmehr werden Geschichte, Inhalt und ZusammenhĂ€nge der materiellen Normen des Strafrechts ausfĂŒhrlich und tiefgrĂŒndig erarbeitet und in den passenden Kontext zu Rechtsprechung und anderer Literatur gestellt. Dabei darf man sich durchaus bewusst machen, dass hier nicht stur die prĂŒfungstaugliche oder praxisangepasste Ansicht des BGH als gegebene Weisheit wiedergekĂ€ut wird, sondern die Autoren sich zum Teil konsequent einer Argumentationslinie widmen, die dann auch in Konkurrenzwerken heftig kritisiert wird. Beispielhaft kann man das beim Betrug erkennen, wo KindhĂ€user detailreich und dennoch ein- und durchgĂ€ngig seine Ansicht zu Aufbau und PrĂŒfung des Tatbestands erlĂ€utert und dabei anderenorts Ablehnung erfĂ€hrt (z.B. in der Kommentierung Schönke/Schröder - Cramer/Perron zu § 263 StGB). Ebenfalls ein Vorbild fĂŒr die Übersicht der gĂ€ngigen und sonstigen Theorien und Ansichten ist die (Vorab-)Kommentierung von Paeffgen zum Notwehrrecht. Welcher Meinung man dann im Ergebnis folgen möchte, ist, zumindest fĂŒr das erste Examen, schlussendlich nicht mehr relevant: in diesem Kommentar wird stĂ€ndig durch Wiedergabe des Meinungsstandes, durch Abgabe wertender Stellungnahmen und tatsĂ€chliche Aufbereitung eines Diskussionsstandes der Leser so gut, man mag fast sagen dialektisch geschult, dass er am Ende in der Lage ist, sich mit Argumenten gefĂŒttert fĂŒr die eine oder andere Sichtweise zu entscheiden. Dies mag vielleicht spĂ€ter fĂŒr die forensische Rechtsdurchsetzung unangebracht sein, da man den Mandanten dort nur selten contra BGH zum Erfolg fĂŒhren dĂŒrfte. FĂŒr das Referendarsexamen wird aber ein konsequent begangener Weg noch goutiert, selbst wenn er von der Rechtsprechung abweicht.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Es ist angesichts der Vielzahl von Bearbeitern auch klar, dass sich die Kommentierungsdichte nicht völlig gleicht. Wenn man z.B. die Brandstiftungsdelikte betrachtet, deren Grund- und QualifikationstatbestĂ€nde auf weniger als 20 Seiten abgehandelt werden, könnte man im Vergleich zu anderen, gerade einbĂ€ndigen Kommentaren, mehr Stoff erwarten. Zugegeben, deren PrĂŒfung ist im ersten Examen kein Regelfall, aber auch in der Praxis wĂŒnscht man sich etwas mehr Lesestoff hierzu. Hingegen gefĂ€llt die Kommentierung zu den Verkehrsdelikten (kommentiert von Herzog), dies inklusive der Unfallflucht (kommentiert von Schuld) und der Kommentierung der Nebenstrafe Fahrverbot und FĂŒhrerscheinentzug (sinnvollerweise wiederum kommentiert von Herzog) außerordentlich gut: hier wird eine gelungene Mischung aus instruktiven Sachinformationen fĂŒr den Examenskandidaten sowie aus Praktikerwissen prĂ€sentiert, sodass jeglicher Nutzer nach der LektĂŒre zufrieden sein dĂŒrfte. Insbesondere die AusfĂŒhrungen zur tatbezogenen EignungsprĂŒfung sowie die knappen Worte zum Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei der StraßenverkehrsgefĂ€hrdung sind positiv herauszuheben.

Explizit fĂŒr die Ausbildung bestens nutzbar sind zahlreiche pragmatisch herausgearbeitete Detailprobleme, so etwa die Abgrenzung von Waffe und gefĂ€hrlichem Werkzeug bei den Körperverletzungsdelikten von Paeffgen sowie bei Diebstahl und Raub von KindhĂ€user. Schließlich herausstechend sind die hervorragenden Kommentierungen zum Rechtsfolgensystem. Dies beginnt bereits in der opulenten EinfĂŒhrung von Hassemer und Neumann und setzt sich fort in den lehrbuchĂ€hnlichen Passagen von Villnow und DĂŒnkel, der auch die Aussetzung der zeitigen Freiheitsstrafe zur BewĂ€hrung trefflich erlĂ€utert hat.

Zudem ĂŒberzeugt dieser Kommentar durch prĂ€zise Darstellung aller, auch menschlich schwieriger Delikte und Deliktgruppen. Sowohl die Kommentierungen zum Schwangerschaftsabbruch von Merkel als auch die ErlĂ€uterungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frommel sind zum einen ausfĂŒhrlich ausgefallen und zum anderen wissenschaftlich solide untermauert, sodass man sich sowohl gesellschaftlichen als auch kriminologischen Problemstellungen zusĂ€tzlich zu den rechtlichen Fragen stellen kann. Persönlich fĂŒr sehr gelungen halte ich schließlich die exakten Beschreibungen der höchst schwierigen Maßregeln der Besserung und Sicherung im Bereich der Unterbringung sowie der Sicherungsverwahrung durch Böllinger und PollĂ€hne. Hier werden zum einen die extrem angreifbare Entscheidungsfindung mittels Prognosen gut dargelegt, daneben aber auch die verfahrensrechtlichen Regelungen Ă€quivalent abgebildet.

Im Ergebnis sollte dieser Kommentar, gerade aus Sicht von Studenten, zu mehr genutzt werden als zur Erweiterung des Fundstellenapparats in Haus- und Seminararbeiten. Dieses Werk ruft geradezu dazu auf, sich mit dem Strafrecht als lebendiger Materie intensiv auseinander zu setzen, selbst wenn man mancherorts im Ergebnis den Autoren nicht folgen sollte. FĂŒr die Praxis ist insbesondere die Einarbeitung kriminologischer aber auch historischer Aspekte wichtig, um in komplexen EinzelfĂ€llen den jeweiligen Besonderheiten strafrechtlich gerecht werden zu können. Insgesamt ist die Neuauflage wiederum eine wichtige Bereicherung fĂŒr den gesamten Rechtsmarkt: vom Studienbeginn bis zur prozessualen Arbeit kann das Werk umfassend und Gewinn bringend genutzt werden, sofern man es in seiner respektablen GĂ€nze zur Geltung kommen lĂ€sst und es nicht nur Ausschnitte reduziert.

geschrieben am 17.06.2010 | 766 Wörter | 5113 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen