
| ISBN | 3452276139 | |
| Autoren | Helmut Satzger , Wilhelm Schluckebier , Gunter Widmaier | |
| Verlag | Heymanns | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 2532 | |
| Erscheinungsjahr | 2014 | |
| Extras | - |

Knapp vier Jahre nach der ersten Auflage erscheint die Neuauflage des SSW-StGB. Nach dem Tod von Prof. Dr. Widmaier im Jahr 2012 und dem Ausscheiden von RiBGH Schmitt hat RiBVerfG Schluckebier die Mitherausgeberschaft neben Prof. Dr. Satzger übernommen. Sonstige Veränderungen im Autorenteam erfolgten durch Hinzunahme einiger Autoren nur maßvoll, was der Kontinuität der Kommentierungen gut tut. Die seit der Erstauflage vorgenommen Änderungen am StGB, insbesondere durch die Neuregelung der Sicherungsverwahrung, aber auch im Bereich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, im Umweltstrafrecht oder durch die Neuschaffung des § 46b StGB mussten eingearbeitet werden. Über 2500 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den rechtssuchenden Leser nunmehr, zusätzlich erhält er einen Jurion-Zugang zum Druckwerk.

Das bereits genannte Autorenteam ist im Vergleich zu sonstigen Kommentaren neueren Datums eine kleine Überraschung: kein einziger Rechtsanwalt befindet sich unter den Autoren. Dafür viele namhafte und durch ihre anderen Veröffentlichungen bekannten Lehrstuhlinhaber, dazu hochrangige Vertreter aus Richterschaft und Staatsanwaltschaft. Die Gestaltung des Kommentars dürfte man als klassisch bezeichnen: gut gegliederte Fließtexte mit markanten Hervorhebungen, leider auch mit in den ohnehin schon dichten Text inkorporierten Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur. Vorbemerkungen vor einzelnen Abschnitten des StGB erleichtern das Hineinfinden in einen Normenkomplex, sofern man sich neben der punktuellen Suche die Zeit nehmen möchte, diese Ausführungen zu lesen. In anderen Kommentaren zu findende Elemente wie graphische Gestaltungen, Praxishinweise, wörtliche Auszüge aus Urteilen, Muster für Anträge und Tenorierungen oder Vorschläge für den Prüfungsaufbau sucht man leider immer noch vergeblich. Das Sachverzeichnis ist penibel gepflegt, das Literaturverzeichnis angenehm reichhaltig.
Die schon in der Erstauflage zu enge Verknüpfung zwischen materiellem und prozessualem Recht wurde konsequent fortgesetzt und zeigt sich z.B. in den vielen eigenen Abschnitten mit prozessualen Aspekten innerhalb der jeweiligen materiellen Normen. Betroffen sind dabei nicht nur die Hauptverhandlung, sondern der Leser findet Hinweise u.a. auf die Nebenklage, das Strafantragsrecht oder andere Details des Verfahrens. Zusätzlich - und dies macht den Kommentar meiner Ansicht nach auch prädestiniert für die tägliche gerichtliche Anwendung - werden die Grundlagen der Strafzumessung instruktiv und umfassend kommentiert. Dies umfasst dogmatische Aspekte ebenso wie das Zusammenspiel mit dem Verfahrensrecht. So wird bei § 44 StGB ein Vergleich zum Bußgeldrecht (leider nicht ganz konsequent in Rn. 17: dort hätte man den Unterschied bei der abgelaufenen Zeitspanne auch noch einmal verdeutlichen können) gezogen und das Verhältnis zu § 69 StGB klargestellt, sodass Tenorierungsfehler vermieden werden. Bei der Benennung der Möglichkeit, vom Fahrverbot Ausnahmen zuzulassen (Rn. 19) hätte ich mir allerdings eine Rezeption der berechtigten dogmatischen Kritik von König (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., 2013, § 69a StGB, Rn. 5-6a) gewünscht, wie es ja auch bei § 69a, Rn. 17+18 erfolgt ist, wo die Problematik der Ausnahme bestimmter Fahrerlaubnisklassen angesprochen wird. Bei den Bewährungsnormen wird in § 56b StGB schön die aktuelle Problematik der Auswahl des Auflagenempfängers (Rn. 14) bzw. der Stelle zur Erbringung der Arbeitsauflage angesprochen (Rn. 18). Hier hätte ich mir allerdings, ebenso wie in § 56f StGB, Rn. 23, einen oder zwei Sätze zur Problematik der hinreichenden Bestimmtheit der Auflage gewünscht, da es mitunter für einen Widerruf nicht ausreicht, wenn man die Ableistung der Auflage nur in die Hände des Bewährungshelfers gelegt hat. Im Rahmen der Kommentierung zu § 46 StGB wird in einem Unterabschnitt zum Wert eines Geständnisses ausgeführt (Rn. 125 ff.), sehr lesenswert, ebenso aber auch zur Einordnung der Überlänge eines Verfahrens (Rn. 167 ff.). Der Leser muss mitunter auch mit anspruchsvollen Einschüben rechnen. So wird im Rahmen des § 69b StGB auf engem Raum die Problematik des Führerscheintourismus aufbereitet.
Im Gegensatz zu anderen Kommentaren begehen die Autoren auch nicht den Fehler, die Anwendungsfreundlichkeit des Werks durch Fixierung auf eine Sichtweise einzuschränken: das Verhältnis der Tötungsdelikte zueinander samt der daraus folgenden Unterschiede im Allgemeinen Teil sowie inklusive der neuerdings angedeuteten Abkehr des BGH von der Eigenständigkeit des Mordparagraphen wird ganz emotionslos sowohl aus Sicht der Literatur als auch der Rechtsprechung vorgestellt, die Präferenz des Autors klargestellt, aber diese nicht als Nonplusultra gepredigt - sehr pragmatisch und leserfreundlich. Gleiches gilt übrigens für die verschiedenen Auslegungen des Werkzeugbegriffs bei Körperverletzung, Diebstahl und Raub oder die Konkurrenzlehre der Brandstiftungsdelikte. Hier zeigen die Autoren wertvolles Augenmaß.
Darüber hinaus werden auch im sonstigen Besonderen Teil des StGB praktische und alltäglich wichtige Fragen unter Aufbereitung des jeweiligen Streitstands exakt beantwortet, bspw. der nach wie vor virulente Umgang mit Suizid und Sterbehilfe, die differenzierte Subsumtion der Sexualdelikte (hervorragend z.B. die beischlafähnliche Handlung, § 177 StGB, Rn. 41 ff., oder die Problematik bei mehreren Handelnden, Rn. 49), das Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Strafrecht bei den Umweltdelikten oder auch die konkrete Ausgestaltung der Pflichten des Unfallverursachers im Rahmen des § 142 StGB; bei § 142 StGB hätte ich mir allerdings zum subjektiven Tatbestand, Stichwort Wahrnehmbarkeit, eine viel genauere Rezeption der hierzu in jüngerer Zeit ergangenen Literatur erwartet (Rn. 52).
Erfreulich ist, dass das Werk auch im juristischen Ausbildungsbereich hervorragend genutzt werden kann. Klassische Prüfungsprobleme des Studiums werden detailliert und eingängig erläutert. Dies gilt nicht nur für den Allgemeinen Teil, wo unter vielen lesenswerten Abschnitten die Einleitung zu den Rechtfertigungsgründen ebenso positiv auffällt wie die Ausführungen zur Versuchsstrafbarkeit samt Rücktrittsvarianten, sondern auch für den Besonderen Teil, etwa wenn es darum geht, anhand von Einzelbeispielen oder Fallgruppen die Orientierung des Lesers in komplexen Normen zu schulen: hier können die Unterkapitel zur Nötigung, zum Betrug und zur Untreue als beispielhaft herausgehoben werden. Den wissenschaftlichen Maßstäben gerecht wird der Kommentar aber in gleicher Weise, wenn sich die in der Autorenschaft vorhandenen exzellenten Dogmatiker z.B. des Straftatbegriffs annehmen.
Die Neuauflage des Kommentars hat den positiven Eindruck der Erstauflage bestätigt und dieser hat sich damit selbstbewusst neben die anderen etablierten Kommentare zum StGB platziert. Sowohl für den Erstzugriff als auch zur Absicherung anderweitig gefundener Ergebnisse ist das Werk von hohem Nutzen. Die Autoren erfüllen das Bedürfnis der Leser nach qualitativ hochwertiger aber gleichsam verständlicher Kommentarliteratur und dies kann das vorliegende Werk zuverlässig anbieten. Die Verflechtung von Wissenschaft und praktischem Strafrechtsverständnis sorgt zudem für eine Attraktivität des Kommentars in Praxis und juristischer Ausbildung. Insoweit: eine gelungene Neuauflage.
geschrieben am 31.12.2013 | 978 Wörter | 6465 Zeichen
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