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Allgemeines Verwaltungsrecht


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Rezension von

Daniel Bigalke

Allgemeines Verwaltungsrecht Im politischen Prozess sind die bestmöglichen Lösungen im Entscheidungsprozess wichtig. So gibt es die Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kulturpolitik mit vielen Entscheidungsfindungen. Die Bewertung von Policies und ihre öffentliche Relevanz unterliegen stets Konjunkturen. Die vier klassischen Ministerien zeigen die vier zentralen Felder auf: Außenpolitik, Innenpolitik, Justizpolitik, Finanzpolitik. Mit der Demokratisierung und Parlamentarisierung der politischen Systeme sind neue Felder entstanden, die den Staat als Leistungs- und Interventionsstaat z.B. in der Sozialpolitik neu erstehen ließen. Unter Deregulierung verstehen wir heute hingegen die Rückführung des staatlichen Einflusses. Die Frage, ob ein neues Reformgesetz bei seiner Umsetzung durch Verwaltung, Gerichte und betroffene Bürger nicht blockiert oder behindert worden sei, führte zur Implementationsforschung. Die Frage, ob ein Reformprogramm als Erfolg zu bewerten sei, ließ die Evaluationsforschung entstehen. Beide sind gekoppelt mit der Verwaltungswissenschaft. Die politikwissenschaftliche Verwaltungsforschung stand unter dem Eindruck, dass Bestrebungen kaum mehr durch Gesetzgebung und Verwaltungsalte durchgesetzt werden können. Modernisierung von Staat und Verwaltung musste heißen, neue Formen der Kooperation zwischen Politik und Verwaltung zu erstreben. Das Verwaltungsrecht bietet hier die rechtlichen Grundlagen. In der bundesdeutschen Variante des Parlamentarismus wird dem Parlament eine herausragende, durch präsidiale Machtkompetenzen nicht eingeschränkte Kompetenz eingeräumt. Bundestag und Länderparlamenten kommt eine starke Stellung zu. Sie sind trotz der starken Stellung von Regierung und Ministerialverwaltung bedeutsam. Die Aufgaben des Bundestages umfassen die Gesetzgebung (Art. 70 ff. GG). Er wählt ebenso den Regierungschef (Art. 63) und kann ihn durch ein konstruktives Mißtrauensvotum stürzen (Art. 67 GG). An der Gesetzgebung sind wiederum mehrere Institutionen beteiligt: die Länder über den Bundesrat, die Ministerialbürokratie, Partei- und Koalitionsgremien, Lobbyisten und Verbände, Sachverständige. Die Ministerialverwaltung zumeist einen Informations- und Kompetenzvorsprung, den das Parlament trotz wissenschaftlicher Unterstützung durch einen eigenen Mitarbeiterstab nicht kompensieren kann. Bei der Verwaltung handelt es sich um hoheitliches Handeln. Es ist die hoheitlich-ordnende Funktion der Verwaltung. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist damit ein bedeutendes Rechtsgebiet. Das hier vorliegende 589 Seiten starke Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht arbeitet überaus fundiert das Allgemeine Verwaltungsrecht heraus und geht insbesondere auf die Verwaltungsorganisation, den Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive und öffentliche Rechte sowie auf Abwägungs- und Ermessensentscheidungen ein. Dabei kommen vor allem der Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht und auch die übrige Rechtsentwicklung im Bereich des Verwaltungsrechts gut zur Sprache. Obwohl nach einer aktuellen Studie der Bundestagsverwaltung die berühmte „70 Prozent“ - Formel, wonach 70 Prozent der rechtlichen vorgaben aus Brüssel Einfluss auf die deutsche Gesetzgebeung hätten, inzwischen relativiert wird, liest sich das vorliegende Buch mit seinen europäischen Schwerpunkten nicht minder informativ. Zu den Pressure-Möglichkeiten gehört heute der Lobbyismus, d.h. die Einflussnahme von Verbandsvertretern von außen auf politische Entscheidungen vor allem auch auf die Verwaltung der Ministerien. So finden privilegierte Verbände Zugang zu der Ministerialbürokratie, die der Herkunftsort von bis zu zwei Dritteln aller Gesetzesvorhaben ist. Sie ist das Einfallstor für die institutionalisierte Verbandseinwirkung, beispielsweise nach Artikel 70, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT), der die öffentliche Anhörung (Hearing) regelt. Die Spezialisierung der Herrschaftstätigkeit bringt es mit sich, dass dort, wo theoretisch nur verwaltet werden sollte, in der Ministerialbürokratie, tatsächlich regiert wird und Rechtsentscheidungen getroffen werden, die diese als Ansprechpartner für Verbände wichtig machen. Dies zeichnet heute die Verwaltung zunehmend aus. Der resultierende Verlust an Einfluss der Legislative (Deutscher Bundestag) bewirkt, dass das Parlament seine genuine Funktion als Initiator von Gesetzen reduziert. Dies sind alles interessante Entwicklungen, deren rechtlichen Kontext man sich stets gleichfalls betrachten sollte. Die Konzeption des dafür geeigneten Buches ist sehr sinnvoll. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Methodik der Falllösung. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung wurden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen aufgenommen. Die im vorliegenden Buch enthaltene Kombination von deduktiver und induktiver Lernmethode ist vor allem für Studierende geeignet, ohne diese aber zu unterfordern: Schwieriges wird nicht reduziert oder übergangen!

Im politischen Prozess sind die bestmöglichen Lösungen im Entscheidungsprozess wichtig. So gibt es die Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kulturpolitik mit vielen Entscheidungsfindungen. Die Bewertung von Policies und ihre öffentliche Relevanz unterliegen stets Konjunkturen. Die vier klassischen Ministerien zeigen die vier zentralen Felder auf: Außenpolitik, Innenpolitik, Justizpolitik, Finanzpolitik. Mit der Demokratisierung und Parlamentarisierung der politischen Systeme sind neue Felder entstanden, die den Staat als Leistungs- und Interventionsstaat z.B. in der Sozialpolitik neu erstehen ließen. Unter Deregulierung verstehen wir heute hingegen die Rückführung des staatlichen Einflusses. Die Frage, ob ein neues Reformgesetz bei seiner Umsetzung durch Verwaltung, Gerichte und betroffene Bürger nicht blockiert oder behindert worden sei, führte zur Implementationsforschung. Die Frage, ob ein Reformprogramm als Erfolg zu bewerten sei, ließ die Evaluationsforschung entstehen. Beide sind gekoppelt mit der Verwaltungswissenschaft.

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Die politikwissenschaftliche Verwaltungsforschung stand unter dem Eindruck, dass Bestrebungen kaum mehr durch Gesetzgebung und Verwaltungsalte durchgesetzt werden können. Modernisierung von Staat und Verwaltung musste heißen, neue Formen der Kooperation zwischen Politik und Verwaltung zu erstreben. Das Verwaltungsrecht bietet hier die rechtlichen Grundlagen. In der bundesdeutschen Variante des Parlamentarismus wird dem Parlament eine herausragende, durch präsidiale Machtkompetenzen nicht eingeschränkte Kompetenz eingeräumt. Bundestag und Länderparlamenten kommt eine starke Stellung zu. Sie sind trotz der starken Stellung von Regierung und Ministerialverwaltung bedeutsam. Die Aufgaben des Bundestages umfassen die Gesetzgebung (Art. 70 ff. GG). Er wählt ebenso den Regierungschef (Art. 63) und kann ihn durch ein konstruktives Mißtrauensvotum stürzen (Art. 67 GG). An der Gesetzgebung sind wiederum mehrere Institutionen beteiligt: die Länder über den Bundesrat, die Ministerialbürokratie, Partei- und Koalitionsgremien, Lobbyisten und Verbände, Sachverständige. Die Ministerialverwaltung zumeist einen Informations- und Kompetenzvorsprung, den das Parlament trotz wissenschaftlicher Unterstützung durch einen eigenen Mitarbeiterstab nicht kompensieren kann. Bei der Verwaltung handelt es sich um hoheitliches Handeln. Es ist die hoheitlich-ordnende Funktion der Verwaltung.

Das allgemeine Verwaltungsrecht ist damit ein bedeutendes Rechtsgebiet. Das hier vorliegende 589 Seiten starke Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht arbeitet überaus fundiert das Allgemeine Verwaltungsrecht heraus und geht insbesondere auf die Verwaltungsorganisation, den Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive und öffentliche Rechte sowie auf Abwägungs- und Ermessensentscheidungen ein. Dabei kommen vor allem der Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht und auch die übrige Rechtsentwicklung im Bereich des Verwaltungsrechts gut zur Sprache. Obwohl nach einer aktuellen Studie der Bundestagsverwaltung die berühmte „70 Prozent“ - Formel, wonach 70 Prozent der rechtlichen vorgaben aus Brüssel Einfluss auf die deutsche Gesetzgebeung hätten, inzwischen relativiert wird, liest sich das vorliegende Buch mit seinen europäischen Schwerpunkten nicht minder informativ.

Zu den Pressure-Möglichkeiten gehört heute der Lobbyismus, d.h. die Einflussnahme von Verbandsvertretern von außen auf politische Entscheidungen vor allem auch auf die Verwaltung der Ministerien. So finden privilegierte Verbände Zugang zu der Ministerialbürokratie, die der Herkunftsort von bis zu zwei Dritteln aller Gesetzesvorhaben ist. Sie ist das Einfallstor für die institutionalisierte Verbandseinwirkung, beispielsweise nach Artikel 70, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT), der die öffentliche Anhörung (Hearing) regelt. Die Spezialisierung der Herrschaftstätigkeit bringt es mit sich, dass dort, wo theoretisch nur verwaltet werden sollte, in der Ministerialbürokratie, tatsächlich regiert wird und Rechtsentscheidungen getroffen werden, die diese als Ansprechpartner für Verbände wichtig machen. Dies zeichnet heute die Verwaltung zunehmend aus. Der resultierende Verlust an Einfluss der Legislative (Deutscher Bundestag) bewirkt, dass das Parlament seine genuine Funktion als Initiator von Gesetzen reduziert. Dies sind alles interessante Entwicklungen, deren rechtlichen Kontext man sich stets gleichfalls betrachten sollte.

Die Konzeption des dafür geeigneten Buches ist sehr sinnvoll. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Methodik der Falllösung. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung wurden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen aufgenommen. Die im vorliegenden Buch enthaltene Kombination von deduktiver und induktiver Lernmethode ist vor allem für Studierende geeignet, ohne diese aber zu unterfordern: Schwieriges wird nicht reduziert oder übergangen!

geschrieben am 19.09.2009 | 607 Wörter | 4421 Zeichen

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