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Zivilrechtlicher Gewaltschutz


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Zivilrechtlicher Gewaltschutz Zwölf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Lehrbuch zum zivilrechtlichen Gewaltschutz in neuer Überarbeitung. Dies war durch die Neuregelung des Familienverfahrensrechts dringend notwendig geworden. Auf angenehm zu rezipierenden knapp 130 Seiten wird die Thematik umfassend vorgestellt. Das Buch unterteilt den Gewaltschutz in verschiedene Bereiche. Dies dient zum einen der exakten Behandlung der Fälle in der Praxis, dazu der dogmatischen Abgrenzung zwischen Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB, aber auch dem Verständnis des Zusammenspiels zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Seite des Gewaltschutzgesetzes. Gerade zu letzterem Thema sind die Ausführungen ganz hervorragend (S. 80). Auch die Differenzierung bei der Frage der Wohnungszuweisung ist gut gelungen und ermöglicht ein zielgerichtetes Arbeiten in der Praxis anhand der dargebotenen Informationen. Lobenswert sind auch die vielen Hinweise zum Ablauf des Verfahrens, sodass nicht nur die theoretische Rechtslage wiedergegeben wird, sondern der Bedarf der Praxis optimal bedient wird. Zu sehen ist dies bspw. bei der Begutachtung zur Feststellung der Kindeswohlgefährdung (S. 47), bei dem Unterkapitel zur Rolle des Verfahrensbeistands (S. 51) oder auch bezüglich der Annahme einer Drohung (S. 71). Gewünscht hätte ich mir zur Abrundung der Ausführungen noch mehr Hinweise zu den Gegenstandswerten, da ja z.B. Unterschiede zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren bestehen können. So aber findet man nur ein paar dürre Sätze in Kapitel 2 dazu. Auch wären ein paar Sätze zum anwaltlichen Gebührenrecht insgesamt und im Kapitel 1 zur Vergütung des Verfahrensbeistands schön gewesen, wenn schon in Kapitel 2 ein Unterkapitel zu den Gerichtskosten eingeschoben wurde. Sprachlich sind schließlich ein paar Redundanzen zu bemängeln, wobei das Thema sich zugegebenermaßen nicht für prosaische Elegien eignet. Insgesamt ist das Werk ein rasch und effektiv zu lesendes, dabei zugleich präzises Hilfsmittel für den familienrechtlichen Bereich. Sehr empfehlenswert.

Zwölf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Lehrbuch zum zivilrechtlichen Gewaltschutz in neuer Überarbeitung. Dies war durch die Neuregelung des Familienverfahrensrechts dringend notwendig geworden. Auf angenehm zu rezipierenden knapp 130 Seiten wird die Thematik umfassend vorgestellt.

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Das Buch unterteilt den Gewaltschutz in verschiedene Bereiche. Dies dient zum einen der exakten Behandlung der Fälle in der Praxis, dazu der dogmatischen Abgrenzung zwischen Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB, aber auch dem Verständnis des Zusammenspiels zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Seite des Gewaltschutzgesetzes. Gerade zu letzterem Thema sind die Ausführungen ganz hervorragend (S. 80). Auch die Differenzierung bei der Frage der Wohnungszuweisung ist gut gelungen und ermöglicht ein zielgerichtetes Arbeiten in der Praxis anhand der dargebotenen Informationen. Lobenswert sind auch die vielen Hinweise zum Ablauf des Verfahrens, sodass nicht nur die theoretische Rechtslage wiedergegeben wird, sondern der Bedarf der Praxis optimal bedient wird. Zu sehen ist dies bspw. bei der Begutachtung zur Feststellung der Kindeswohlgefährdung (S. 47), bei dem Unterkapitel zur Rolle des Verfahrensbeistands (S. 51) oder auch bezüglich der Annahme einer Drohung (S. 71).

Gewünscht hätte ich mir zur Abrundung der Ausführungen noch mehr Hinweise zu den Gegenstandswerten, da ja z.B. Unterschiede zwischen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren bestehen können. So aber findet man nur ein paar dürre Sätze in Kapitel 2 dazu. Auch wären ein paar Sätze zum anwaltlichen Gebührenrecht insgesamt und im Kapitel 1 zur Vergütung des Verfahrensbeistands schön gewesen, wenn schon in Kapitel 2 ein Unterkapitel zu den Gerichtskosten eingeschoben wurde. Sprachlich sind schließlich ein paar Redundanzen zu bemängeln, wobei das Thema sich zugegebenermaßen nicht für prosaische Elegien eignet.

Insgesamt ist das Werk ein rasch und effektiv zu lesendes, dabei zugleich präzises Hilfsmittel für den familienrechtlichen Bereich. Sehr empfehlenswert.

geschrieben am 06.03.2016 | 280 Wörter | 1761 Zeichen

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