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Landesrecht Rheinland-Pfalz


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Landesrecht Rheinland-Pfalz Wer neben den bundesweit vertriebenen Werken zum besonderen Verwaltungsrecht noch fokussierte Literatur für das eigene Bundesland sucht, kann sich nicht immer darauf verlassen, ein gleichermaßen ansprechendes und fundiertes Lehrbuch erwerben zu können, ist bisweilen sogar auf Skripten der Repetitorien angewiesen. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hingegen gibt es ein eigenes Werk zum Landesrecht, das von Professoren der beiden Universitäten des Bundeslandes (Mainz und Trier) verantwortet wird. Auf weniger als 500 Seiten werden das Staatsrecht und das Verwaltungsrecht erfasst. Die Gestaltung des Buches bietet dem Leser eine gesunde Mischung textlicher Elemente und Hervorhebungen. Beispiele, Schaubilder und Aufbauschemata erhöhen die Aufmerksamkeit bei der Lektüre und machen das Buch gerade für Studenten und Referendare wertvoll, ebenso die Klausurhinweise am Ende jedes der zehn Kapitel. Im Kapitel zum Staatsrecht findet man klassische Informationen zum Staatsorganisationsrecht und zur Stellung der Länder im Verfassungsgefüge, aber auch zur Entstehung und Entwicklungsgeschichte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sowie zu den grundrechtlichen Besonderheiten der Landesverfassung mitsamt dem prozessualen Vorgehen zur Kontrolle einzelner Akte oder Gesetze. Sodann wird der Schwerpunkt des Lehrbuches auf das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht gelegt. Dazu gehören dann Abschnitte zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungshandeln, aber vor allem die Spezialkapitel zu Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht. Weiterhin thematisiert werden das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Umweltrecht, das Landesplanungsrecht, das Kulturrecht und das Medienrecht. Durch die Komposition so vieler verschiedener Rechtsaspekte wird dem Leser ein umfassender Eindruck des Landesrechts gewährt, aber auch der Blick für die Besonderheiten geschärft. Dies wird möglich durch viele, hier natürlich subjektiv vom Verfasser als besonders lesenswert herausgehobene Aspekte dieses Buches: etwa durch die Ausführungen zum Rechtsschutz gemäß der AGVwGO und zum Widerspruchsverfahren (S. 119 ff.), zu Beschlussvorgängen und Verfahrensfehlern im Gemeinderat (S. 164 ff.), zum (ordentlichen!) Richtervorbehalt bei der Anordnung polizeilichen Gewahrsams (S. 222) oder auch durch die instruktive Aufbereitung der Abschleppfälle im Polizeirecht (S. 254 ff.). Ebenfalls gefällt die Subsumtion zahlreicher Rechtsfragen unter den Topos „Umweltrecht“ (§7), darunter das Wasserrecht oder das Abfallrecht, aber auch die Darstellung der gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten als Inhaber der Kulturhoheit vor Ort (S. 388 ff.) Der große Gewinn bei der Lektüre dieses Lehrbuchs liegt in der gelungenen Mischung aus Grundlagenwissen und vertiefenden Ausführungen, die dem bereits kundigen Leser interessante Zusammenhänge, aber auch die große Gestaltungsbreite landesrechtlich relevanten Handelns aufzuzeigen vermag. Auch angesichts des hochkarätigen Autorenteams kann dieses Werk mit Nachdruck empfohlen werden, sei es für originär in Rheinland-Pfalz Studierende oder für Bundeslandwechsler, die einen raschen Einblick in das neue Rechtssystem benötigen.

Wer neben den bundesweit vertriebenen Werken zum besonderen Verwaltungsrecht noch fokussierte Literatur für das eigene Bundesland sucht, kann sich nicht immer darauf verlassen, ein gleichermaßen ansprechendes und fundiertes Lehrbuch erwerben zu können, ist bisweilen sogar auf Skripten der Repetitorien angewiesen. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz hingegen gibt es ein eigenes Werk zum Landesrecht, das von Professoren der beiden Universitäten des Bundeslandes (Mainz und Trier) verantwortet wird. Auf weniger als 500 Seiten werden das Staatsrecht und das Verwaltungsrecht erfasst.

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Die Gestaltung des Buches bietet dem Leser eine gesunde Mischung textlicher Elemente und Hervorhebungen. Beispiele, Schaubilder und Aufbauschemata erhöhen die Aufmerksamkeit bei der Lektüre und machen das Buch gerade für Studenten und Referendare wertvoll, ebenso die Klausurhinweise am Ende jedes der zehn Kapitel.

Im Kapitel zum Staatsrecht findet man klassische Informationen zum Staatsorganisationsrecht und zur Stellung der Länder im Verfassungsgefüge, aber auch zur Entstehung und Entwicklungsgeschichte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sowie zu den grundrechtlichen Besonderheiten der Landesverfassung mitsamt dem prozessualen Vorgehen zur Kontrolle einzelner Akte oder Gesetze. Sodann wird der Schwerpunkt des Lehrbuches auf das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht gelegt. Dazu gehören dann Abschnitte zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungshandeln, aber vor allem die Spezialkapitel zu Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht. Weiterhin thematisiert werden das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Umweltrecht, das Landesplanungsrecht, das Kulturrecht und das Medienrecht.

Durch die Komposition so vieler verschiedener Rechtsaspekte wird dem Leser ein umfassender Eindruck des Landesrechts gewährt, aber auch der Blick für die Besonderheiten geschärft. Dies wird möglich durch viele, hier natürlich subjektiv vom Verfasser als besonders lesenswert herausgehobene Aspekte dieses Buches: etwa durch die Ausführungen zum Rechtsschutz gemäß der AGVwGO und zum Widerspruchsverfahren (S. 119 ff.), zu Beschlussvorgängen und Verfahrensfehlern im Gemeinderat (S. 164 ff.), zum (ordentlichen!) Richtervorbehalt bei der Anordnung polizeilichen Gewahrsams (S. 222) oder auch durch die instruktive Aufbereitung der Abschleppfälle im Polizeirecht (S. 254 ff.). Ebenfalls gefällt die Subsumtion zahlreicher Rechtsfragen unter den Topos „Umweltrecht“ (§7), darunter das Wasserrecht oder das Abfallrecht, aber auch die Darstellung der gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten als Inhaber der Kulturhoheit vor Ort (S. 388 ff.)

Der große Gewinn bei der Lektüre dieses Lehrbuchs liegt in der gelungenen Mischung aus Grundlagenwissen und vertiefenden Ausführungen, die dem bereits kundigen Leser interessante Zusammenhänge, aber auch die große Gestaltungsbreite landesrechtlich relevanten Handelns aufzuzeigen vermag. Auch angesichts des hochkarätigen Autorenteams kann dieses Werk mit Nachdruck empfohlen werden, sei es für originär in Rheinland-Pfalz Studierende oder für Bundeslandwechsler, die einen raschen Einblick in das neue Rechtssystem benötigen.

geschrieben am 25.03.2012 | 399 Wörter | 2800 Zeichen

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