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Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen


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Rezension von

Andreas Ihns

Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen Das Wirtschaftsstrafrecht „boomt“ und jeder, der schon einmal in einem Wirtschaftsstrafver- fahren verteidigt hat kennt die besonderen Herausforderungen, die solche Verfahren für den Anwalt bereithalten. Besonderes Rüstzeug ist notwendig. Das Münchener Anwaltshandbuch zur Verteidigung Wirtschafts- und Steuerstrafsachen leistet hier Abhilfe. Das Werk ist in der Reihe „Münchener Anwaltshandbücher“ erschienen und folgt der Konzeption dieser Reihe. Verfasst wird es von Praktikern und richtet sich aus- schließlich an Praktiker, in diesem Fall an Strafverteidiger bzw. Anwälte, die gelegentlich Verteidigungen übernehmen und sich Fallbezogen in ein bestimmtes Teilgebiet des Wirt- schaftsstrafrechts einarbeiten müssen. Es soll, wie der Herausgeber im Vorwort feststellt, ein „Handbuch der Verteidigung“ sein und möchte zeigen, wo und wie man als Verteidiger im konkreten Strafrechtsfall ansetzen kann, um die Rechte seines Mandanten bestmöglich zu wahren. Damit grenzt sich das Werk von dem ebenfalls praxistauglichen, allerdings interdis- ziplinär verfassten Handbuch von Wabnitz/Janovsky zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (ebenfalls Verlag C.H.Beck) ab. Es bildet, meiner Ansicht nach, eine sinnvolle Ergänzung zum letztgenannten Werk. An dem Handbuch haben 39 Strafrechtspraktiker (die Autorenliste liest sich wie das „Who is Who“ des Wirtschaftsstrafrechts) mitgewirkt, die in insgesamt 36 Kapiteln ihr Wissen zu- sammengetragen haben. Das über 2.200 Seiten umfassende Handbuch gliedert sich in insge- samt vier Abschnitte. Die ersten beiden Teile bilden gewissermaßen den Allgemeinen Teil des Strafverteidigerwissens. Begonnen wird mit einer allgemeinen Darstellung der „Grundlagen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts“ (Teil A.). Hervorheben möchte ich hier – ohne die übrigen Kapitel abwerten zu wollen – die Abhandlung zur Verteidigungspraxis (§ 7). Im zweiten Teil folgen sodann Ausführungen zu besonderen Bereichen der Beratung und Vertei- digung (Teil B.). Hier finden sich u.a. Kapitel zu „Strategie und Taktik“ (§ 8), zur „Verstän- digung im Strafverfahren“ (§ 9) und – neu aufgenommen - zu den „Compliance- Untersuchungen“ (§ 11). Die sich anschließenden zwei Abschnitte bilden sodann den Besonderen Teil. Dargestellt wird zunächst die „Verteidigung in spezifischen Deliktsfeldern“ (Teil C.) und sodann das Steuer- strafrecht (Teil D.). Der Bogen der dargestellten Deliktsfelder spannt sich von den Wirt- schaftsdelikten des StGB (also Betrug, Untreue, Geldwäsche) über die Insolvenzdelikte, das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, das Wettbewerbs- und Kartellstrafrecht, das Arbeits-, Au- ßenwirtschafts- und Umweltstrafrecht bis hin zum Computer- und Internetstrafrecht und – neu aufgenommen - das Medizin- und Pharmastrafrecht. Einen so breit gespannten Bogen habe ich in einem solchen Detailreichtum bisher nicht gefunden. Immer wieder lesenswert ist das Kapitel 7 über die "Verteidigungspraxis" von Knierim. Seine Ausführungen können allgemeine Geltung für die Strafverteidigung beanspruchen. Neben den Aufgaben eines Verteidigers, den unterschiedlichen Formen der Mandatsbegründung (Wahl- verteidigung, Pflichtverteidigung) und den Grenzen der Verteidigung finden sich Ausführun- gen zur Büroorganisation des Verteidigers und zur Beratung des Mandanten. Hinter dieser unscheinbaren Überschrift verbirgt sich ein wahrer Wissensschatz. Knierim liefert nichts we- niger als eine Anleitung zur effektiven Strafverteidigung, stellt mögliches Verteidigerhandeln situationsorientiert dar und wägt deren Vor-und Nachteile ab. Er erörtert bspw. ausführlich die am Anfang der Mandatsbearbeitung stehende Situationsanalyse und leitet daraus denkbare Strategien des Verteidigers ab. Zur besseren Übersicht werden die "Sachverhaltsannahmen" in einer Tabelle den "denkbaren Strategien des Verteidigers" gegenübergestellt. An anderer Stel- le stellt er typische Verteidigertaktiken dar, etwa den Rat an den Mandanten zu schweigen, und reflektiert deren Vor- und Nachteile. Natürlich werden auch diese Erwägungen in einer Tabelle zusammengefasst. Schlichtweg hervorragende. Bereits an dieser Stelle eine uneinge- schränkte Leseempfehlung für jeden Berufsanfänger, der sich als Strafverteidiger betätigen möchte. Hilfreich, und deshalb positiv hervorzuheben, ist auch das Kapitel von Leitner zur „Verständigung im Strafverfahren“ (§ 9). Gerade in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen be- steht in besonderem Maße die Möglichkeit, Komplexität durch Absprachen zu reduzieren. Ausgehend von der Rechtsprechung des 4. Strafsenats, der bereits 1997 Regelungen zu Inhalt und Ablauf von Verständigungen aufstellte, stellt Leitner zunächst die aktuelle rechtspoliti- sche Entwicklung dar, erläutert sodann die Bedeutung der Verständigung in den verschiede- nen Verfahrensabschnitten und erörtert anschließend ausführlich die Anforderungen, die vom Verteidiger im Rahmen der Verständigung zu beachten sind. Eine vollständige Würdigung des gesamten Inhaltes sprengt den Rahmen dieses Beitrags, meine Schwerpunktsetzung ist daher sehr subjektiv. Das Buch ist „Informationsgesättigtes“ Nachschlagewerk für den Strafverteidiger, mit dem es sich sehr angenehm arbeiten lässt. Die jedem Kapitel vorangestellten Übersichten, sowie die inhaltliche Abgeschlossenheit jedes einzelnen Paragraphen macht aus jedem Kapitel ein „Buch im Buche“. Der Zugriff auf Einzelfragen erfolgt über ein gut strukturiertes Inhaltsverzeichnis bzw. ein sorgfältig bearbeitetes Stichwortverzeichnis, so wie man es von den Handbüchern des Verlages gewohnt ist. Das Handbuch enthält zahlreiche Tabellen, Übersichten und Checklisten und unterstreicht damit den Anspruch, ein Werk für die Praxis zu sein. Kurzum: Das Handbuch kann insbesondere – aber nicht nur - den Kollegen empfohlen werden, die sich in diese komplizierte Materie einar- beiten und mit den Besonderheiten dieser Strafverfahren vertraut machen wollen.

Das Wirtschaftsstrafrecht „boomt“ und jeder, der schon einmal in einem Wirtschaftsstrafver- fahren verteidigt hat kennt die besonderen Herausforderungen, die solche Verfahren für den Anwalt bereithalten. Besonderes Rüstzeug ist notwendig.

Das Münchener Anwaltshandbuch zur Verteidigung Wirtschafts- und Steuerstrafsachen leistet hier Abhilfe. Das Werk ist in der Reihe „Münchener Anwaltshandbücher“ erschienen und folgt der Konzeption dieser Reihe. Verfasst wird es von Praktikern und richtet sich aus- schließlich an Praktiker, in diesem Fall an Strafverteidiger bzw. Anwälte, die gelegentlich Verteidigungen übernehmen und sich Fallbezogen in ein bestimmtes Teilgebiet des Wirt- schaftsstrafrechts einarbeiten müssen. Es soll, wie der Herausgeber im Vorwort feststellt, ein „Handbuch der Verteidigung“ sein und möchte zeigen, wo und wie man als Verteidiger im konkreten Strafrechtsfall ansetzen kann, um die Rechte seines Mandanten bestmöglich zu wahren. Damit grenzt sich das Werk von dem ebenfalls praxistauglichen, allerdings interdis- ziplinär verfassten Handbuch von Wabnitz/Janovsky zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (ebenfalls Verlag C.H.Beck) ab. Es bildet, meiner Ansicht nach, eine sinnvolle Ergänzung zum letztgenannten Werk.

An dem Handbuch haben 39 Strafrechtspraktiker (die Autorenliste liest sich wie das „Who is Who“ des Wirtschaftsstrafrechts) mitgewirkt, die in insgesamt 36 Kapiteln ihr Wissen zu- sammengetragen haben. Das über 2.200 Seiten umfassende Handbuch gliedert sich in insge- samt vier Abschnitte. Die ersten beiden Teile bilden gewissermaßen den Allgemeinen Teil des Strafverteidigerwissens. Begonnen wird mit einer allgemeinen Darstellung der „Grundlagen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts“ (Teil A.). Hervorheben möchte ich hier – ohne die übrigen Kapitel abwerten zu wollen – die Abhandlung zur Verteidigungspraxis (§ 7). Im zweiten Teil folgen sodann Ausführungen zu besonderen Bereichen der Beratung und Vertei- digung (Teil B.). Hier finden sich u.a. Kapitel zu „Strategie und Taktik“ (§ 8), zur „Verstän- digung im Strafverfahren“ (§ 9) und – neu aufgenommen - zu den „Compliance- Untersuchungen“ (§ 11).

Die sich anschließenden zwei Abschnitte bilden sodann den Besonderen Teil. Dargestellt wird zunächst die „Verteidigung in spezifischen Deliktsfeldern“ (Teil C.) und sodann das Steuer- strafrecht (Teil D.). Der Bogen der dargestellten Deliktsfelder spannt sich von den Wirt-

schaftsdelikten des StGB (also Betrug, Untreue, Geldwäsche) über die Insolvenzdelikte, das Bank- und Kapitalmarktstrafrecht, das Wettbewerbs- und Kartellstrafrecht, das Arbeits-, Au- ßenwirtschafts- und Umweltstrafrecht bis hin zum Computer- und Internetstrafrecht und – neu aufgenommen - das Medizin- und Pharmastrafrecht. Einen so breit gespannten Bogen habe ich in einem solchen Detailreichtum bisher nicht gefunden.

Immer wieder lesenswert ist das Kapitel 7 über die "Verteidigungspraxis" von Knierim. Seine Ausführungen können allgemeine Geltung für die Strafverteidigung beanspruchen. Neben den Aufgaben eines Verteidigers, den unterschiedlichen Formen der Mandatsbegründung (Wahl- verteidigung, Pflichtverteidigung) und den Grenzen der Verteidigung finden sich Ausführun- gen zur Büroorganisation des Verteidigers und zur Beratung des Mandanten. Hinter dieser unscheinbaren Überschrift verbirgt sich ein wahrer Wissensschatz. Knierim liefert nichts we- niger als eine Anleitung zur effektiven Strafverteidigung, stellt mögliches Verteidigerhandeln situationsorientiert dar und wägt deren Vor-und Nachteile ab. Er erörtert bspw. ausführlich die am Anfang der Mandatsbearbeitung stehende Situationsanalyse und leitet daraus denkbare Strategien des Verteidigers ab. Zur besseren Übersicht werden die "Sachverhaltsannahmen" in einer Tabelle den "denkbaren Strategien des Verteidigers" gegenübergestellt. An anderer Stel- le stellt er typische Verteidigertaktiken dar, etwa den Rat an den Mandanten zu schweigen, und reflektiert deren Vor- und Nachteile. Natürlich werden auch diese Erwägungen in einer Tabelle zusammengefasst. Schlichtweg hervorragende. Bereits an dieser Stelle eine uneinge- schränkte Leseempfehlung für jeden Berufsanfänger, der sich als Strafverteidiger betätigen möchte. Hilfreich, und deshalb positiv hervorzuheben, ist auch das Kapitel von Leitner zur „Verständigung im Strafverfahren“ (§ 9). Gerade in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen be- steht in besonderem Maße die Möglichkeit, Komplexität durch Absprachen zu reduzieren. Ausgehend von der Rechtsprechung des 4. Strafsenats, der bereits 1997 Regelungen zu Inhalt und Ablauf von Verständigungen aufstellte, stellt Leitner zunächst die aktuelle rechtspoliti- sche Entwicklung dar, erläutert sodann die Bedeutung der Verständigung in den verschiede- nen Verfahrensabschnitten und erörtert anschließend ausführlich die Anforderungen, die vom Verteidiger im Rahmen der Verständigung zu beachten sind.

Eine vollständige Würdigung des gesamten Inhaltes sprengt den Rahmen dieses Beitrags, meine Schwerpunktsetzung ist daher sehr subjektiv. Das Buch ist „Informationsgesättigtes“ Nachschlagewerk für den Strafverteidiger, mit dem es sich sehr angenehm arbeiten lässt. Die jedem Kapitel vorangestellten Übersichten, sowie die inhaltliche Abgeschlossenheit jedes einzelnen Paragraphen macht aus jedem Kapitel ein „Buch im Buche“. Der Zugriff auf Einzelfragen erfolgt über ein gut strukturiertes Inhaltsverzeichnis bzw. ein sorgfältig bearbeitetes Stichwortverzeichnis, so wie man es von den Handbüchern des Verlages gewohnt ist. Das Handbuch enthält zahlreiche Tabellen, Übersichten und Checklisten und unterstreicht damit den Anspruch, ein Werk für die Praxis zu sein. Kurzum: Das Handbuch kann insbesondere – aber nicht nur - den Kollegen empfohlen werden, die sich in diese komplizierte Materie einar- beiten und mit den Besonderheiten dieser Strafverfahren vertraut machen wollen.

geschrieben am 03.01.2017 | 763 Wörter | 5495 Zeichen

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