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Deutsche Rechtsgeschichte


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Rezension von

Andreas Ihns

Deutsche Rechtsgeschichte Das Studium der Rechtswissenschaften ist inhaltlich derart verdichtet, dass alleine aus Zeitgründen der Fokus vielfach nur noch auf dem „prüfungsrelevanten“ Wissen liegt. Es bleibt wenig Zeit für die Reflexion und Auseinandersetzung mit vermeintlich links und rechts des Weges liegenden Themen. Im Falle der deutschen Rechtsgeschichte ist dies überaus schade, denn wir begegnen unserer eigenen Vergangenheit auf „Schritt und Tritt“. Unsere Rechtsordnung ist historisch gewachsen und die Vergegenwärtigung dieser Vergangenheit führt nicht nur zu einem besseren Verständnis, sondern auch zu einem kritischen Umgang mit dem Recht. Prof. Dr. Dr. Eisenhardt, emeritierter Professor an der Fernuniversität Hagen, legt seine Einführung in die Deutsche Rechtsgeschichte in der 6. Auflage vor. Das Buch erscheint im Verlag C.H.Beck in dessen bekannter Reihe „Grundrisse des Rechts“ und verfolgt das Ziel, Studenten der Rechtswissenschaft eine vorlesungsbegleitende Lektüre an die Hand zu geben. Trotz des beachtlichen Umfangs von etwas über 500 Seiten, wird das Buch diesem Ziel in beeindruckender Weise gerecht, denn der Autor versteht es, Schwerpunkte zu setzen. In 13 ungleich gewichteten Kapiteln werden die Entwicklungslinien der deutschen Rechtsgeschichte ausgehend vom Mittelalter nachgezeichnet, wobei die Darstellung des 19. und 20. Jahrhunderts einen breiten Raum einnimmt. Auch wenn sich „Geschichte nicht einfach wiederholt“, wie der Autor im Vorwort erklärt, so zeigt sich rasch, dass es eine Konstante gibt, die sich wie ein roter Faden durch unsere bewegte Vergangenheit zieht: Den Menschen, dessen zeitloses Streben nach Macht und Dominanz sowie den Versuch, dieses Streben mit Hilfe des Rechts einzuschränken und in geordnete, sozialverträgliche Bahnen zu lenken. Die Stationen dieses – nie abgeschlossenen – Weges werden vom Autor anschaulich dargestellt. Er spannt einen Bogen von den Weistümern über die mittelalterlichen Handschriften wie dem Sachsenspiegel bis hin zum Preußischen ALR und den modernen Kodifikationen. Die Zeit ab 1900 wird, mit ihren bis heute sichtbaren Spuren (als Beispiel sei nur unser Sozialversicherungsrecht genannt), ausführlich dargestellt. Es folgen Kapitel über die Weimarer Republik, das Recht unter der Herrschaft des Nationalsozialismus sowie die Rechtsentwicklung der Nachkriegszeit die von dem Bestreben geprägt war, Krieg und Diktatur künftig zu verhindern. Das Buch schließt mit Kapiteln über die unterschiedliche Rechtsentwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten und der Wiedervereinigung. Die Darstellung beginnt mit Ausführungen zu den staatlichen Strukturen im deutschen Mittelalter und zeichnet knapp und präzise die Entwicklung vom Personenverbandsstaat zum Territorialstaat nach. Mit der Darstellung zur Lehnsverfassung erhält der Leser einen „Universalschlüssel“ zum Verständnis der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung und dem Denken unserer Vorfahren. Der Leser erfährt ferner, wie sich Kaiser und Kirche einen Kampf um die Macht lieferten und lernt die klausurrelevante „Zweischwerterlehre“ kennen. Auch der erstarkende Adel verlangte zunehmend Mitspracherechte und es entstand ein austariertes System der Machtverteilung. Man erkennt hier leicht das Prinzip der „checks an balances“. Der Autor bezeichnet dies als den „Weg zum Föderalismus“ und der Leser versteht, welche tieferen Ideen den Kern des heutigen Bundesstaatsprinzips bilden und erkennt, weshalb sich die alliierten Siegermächte nach 1945 mit ihren Vorgaben zur deutschen Nachkriegsverfassung dieser Idee bedienten, um das Wiedererwachen des gerade besiegten Führerstaats zu verhindern. Die Schwerpunkte haben sich gegenwärtig bekanntlich verlagert. In Zeiten der globalen Finanzökonomie wird der Bundesstaat mit seinen vielen Machtzentren als hinderlich empfunden. Vor dem Hintergrund der bereitwilligen Einschränkung von Bürgerrechten zum Schutz der Terrorbekämpfung kann man zentralstaatlichen Bestrebungen kritisch gegenüberstehen. An dieser Stelle zeigt sich der Nutzen, den der Leser zur Beurteilung des aktuellen politischen Geschehens aus der Lektüre des Buches ziehen kann. Nicht anders verhält es sich mit der überaus gelungenen Darstellung der Rechtsentwicklung während der Herrschaft des Nationalsozialismus. Der Autor stellt das sog. Führerprinzip dar und beschreibt, dies finde ich besonders lehrreich, wie es den Nationalsozialisten gelungen ist, das Recht in ihrem Sinne umzudeuten. Die Herrschaft war „zu kurz“ um das „Volksgesetzbuch“ umzusetzen. Man beließ es beim BGB und interpretierte die Vorschriften, Einfallstore waren insbesondere die zahlreichen Generalklausen, im Lichte des „neuen Geistes“. Es ist beeindruckend zu erfahren, wie aus Recht plötzlich Unrecht werden kann, ohne dass sich der Buchstabe des Gesetzes ändert. Die Erkenntnis, dass Recht mehr ist, ja, dass Recht mehr sein muss, als bloß die Subsumtion eines Sachverhaltes unter eine vorgegebene Rechtsnorm, drängt sich auf. An dieser Stelle versteht man den Sinn, den Grundrechte als „objektive Werteordnung“ als Auslegungsmaßstab haben. Die Diskussion um die „Europäische Grundrechtscharta“ erscheint in einem neuen Licht. Auch die Auseinandersetzung mit der zweiten Diktatur des letzten Jahrhunderts, dem „Recht unter der Herrschaft des Sozialismus“ ist überaus gelungen. Der oft zu lesenden Gleichsetzung von NS- und SED Unrechtsstaat setzt der Autor ein differenziertes Bild der Rechtsentwicklung im „anderen Teil“ Deutschlands entgegen. Dargestellt wird das von der Bundesrepublik abweichende Rechtsverständnis der sozialistischen Gesellschaft ebenso wie der (Macht-)Aufbau des SED-Regimes. Der Leser erhält damit einen ersten Zugang zum Recht eines inzwischen untergegangen Staates. In einer mittlerweile durchökonomisierten, stellenweise ideenarmen, Gesellschaft mag sich der Leser über das Übermaß an Ideologie wunderen. Dem untergegangen Staat nachzuspüren ist daher spannend und lehrreich zugleich. Da hier einer der aktuellen Forschungsschwerpunkte der Zeitgeschichte liegt, ist es nicht einfach, das Wesentliche kurz und knapp zusammenzufassen. Dem Autor ist es gelungen. Als vorlesungsbegleitende Lektüre bietet das Werk fundierte Informationen zu allen relevanten Themenkomplexen der deutschen Rechtsgeschichte. Ich habe das Buch mit Gewinn in der Examensvorbereitung gelesen, und mir noch einmal in einer gedrängten Darstellung die wesentlichen Stationen deutscher Rechtsentwicklung verdeutlichen können. Der eigentliche Vorteil der Lektüre, wie überhaupt der Beschäftigung mit der deutschen Rechtsvergangenheit, liegt in dem Erkenntnisgewinn. In diesem Sinne wünsche ich dem Buch die größtmögliche Verbreitung und lege es jedem Jurastudenten ans Herz, neben der notwendigen Prüfungsvorbereitung Zeit für die Auseinandersetzung mit Eisenhardt ́s Deutscher Rechtsgeschichte zu finden. Man muss dieses rundum gelungene Buch ja nicht unbedingt in „einem Rutsch“ lesen.

Das Studium der Rechtswissenschaften ist inhaltlich derart verdichtet, dass alleine aus Zeitgründen der Fokus vielfach nur noch auf dem „prüfungsrelevanten“ Wissen liegt. Es bleibt wenig Zeit für die Reflexion und Auseinandersetzung mit vermeintlich links und rechts des Weges liegenden Themen. Im Falle der deutschen Rechtsgeschichte ist dies überaus schade, denn wir begegnen unserer eigenen Vergangenheit auf „Schritt und Tritt“. Unsere Rechtsordnung ist historisch gewachsen und die Vergegenwärtigung dieser Vergangenheit führt nicht nur zu einem besseren Verständnis, sondern auch zu einem kritischen Umgang mit dem Recht.

Prof. Dr. Dr. Eisenhardt, emeritierter Professor an der Fernuniversität Hagen, legt seine Einführung in die Deutsche Rechtsgeschichte in der 6. Auflage vor. Das Buch erscheint im Verlag C.H.Beck in dessen bekannter Reihe „Grundrisse des Rechts“ und verfolgt das Ziel, Studenten der Rechtswissenschaft eine vorlesungsbegleitende Lektüre an die Hand zu geben. Trotz des beachtlichen Umfangs von etwas über 500 Seiten, wird das Buch diesem Ziel in beeindruckender Weise gerecht, denn der Autor versteht es, Schwerpunkte zu setzen. In 13 ungleich gewichteten Kapiteln werden die Entwicklungslinien der deutschen Rechtsgeschichte ausgehend vom Mittelalter nachgezeichnet, wobei die Darstellung des 19. und 20. Jahrhunderts einen breiten Raum einnimmt.

Auch wenn sich „Geschichte nicht einfach wiederholt“, wie der Autor im Vorwort erklärt, so zeigt sich rasch, dass es eine Konstante gibt, die sich wie ein roter Faden durch unsere bewegte Vergangenheit zieht: Den Menschen, dessen zeitloses Streben nach Macht und Dominanz sowie den Versuch, dieses Streben mit Hilfe des Rechts einzuschränken und in geordnete, sozialverträgliche Bahnen zu lenken. Die Stationen dieses – nie abgeschlossenen – Weges werden vom Autor anschaulich dargestellt. Er spannt einen Bogen von den Weistümern über die mittelalterlichen Handschriften wie dem Sachsenspiegel bis hin zum Preußischen ALR und den modernen Kodifikationen. Die Zeit ab 1900 wird, mit ihren bis heute sichtbaren Spuren (als Beispiel sei nur unser Sozialversicherungsrecht genannt), ausführlich dargestellt. Es folgen Kapitel über die Weimarer Republik, das Recht unter der Herrschaft des Nationalsozialismus sowie die Rechtsentwicklung der Nachkriegszeit die von dem Bestreben geprägt war, Krieg und Diktatur künftig zu verhindern. Das Buch schließt mit Kapiteln über die unterschiedliche Rechtsentwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten und der Wiedervereinigung.

Die Darstellung beginnt mit Ausführungen zu den staatlichen Strukturen im deutschen Mittelalter und zeichnet knapp und präzise die Entwicklung vom Personenverbandsstaat zum Territorialstaat nach. Mit der Darstellung zur Lehnsverfassung erhält der Leser einen „Universalschlüssel“ zum Verständnis

der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung und dem Denken unserer Vorfahren. Der Leser erfährt ferner, wie sich Kaiser und Kirche einen Kampf um die Macht lieferten und lernt die klausurrelevante „Zweischwerterlehre“ kennen. Auch der erstarkende Adel verlangte zunehmend Mitspracherechte und es entstand ein austariertes System der Machtverteilung. Man erkennt hier leicht das Prinzip der „checks an balances“. Der Autor bezeichnet dies als den „Weg zum Föderalismus“ und der Leser versteht, welche tieferen Ideen den Kern des heutigen Bundesstaatsprinzips bilden und erkennt, weshalb sich die alliierten Siegermächte nach 1945 mit ihren Vorgaben zur deutschen Nachkriegsverfassung dieser Idee bedienten, um das Wiedererwachen des gerade besiegten Führerstaats zu verhindern. Die Schwerpunkte haben sich gegenwärtig bekanntlich verlagert. In Zeiten der globalen Finanzökonomie wird der Bundesstaat mit seinen vielen Machtzentren als hinderlich empfunden. Vor dem Hintergrund der bereitwilligen Einschränkung von Bürgerrechten zum Schutz der Terrorbekämpfung kann man zentralstaatlichen Bestrebungen kritisch gegenüberstehen. An dieser Stelle zeigt sich der Nutzen, den der Leser zur Beurteilung des aktuellen politischen Geschehens aus der Lektüre des Buches ziehen kann.

Nicht anders verhält es sich mit der überaus gelungenen Darstellung der Rechtsentwicklung während der Herrschaft des Nationalsozialismus. Der Autor stellt das sog. Führerprinzip dar und beschreibt, dies finde ich besonders lehrreich, wie es den Nationalsozialisten gelungen ist, das Recht in ihrem Sinne umzudeuten. Die Herrschaft war „zu kurz“ um das „Volksgesetzbuch“ umzusetzen. Man beließ es beim BGB und interpretierte die Vorschriften, Einfallstore waren insbesondere die zahlreichen Generalklausen, im Lichte des „neuen Geistes“. Es ist beeindruckend zu erfahren, wie aus Recht plötzlich Unrecht werden kann, ohne dass sich der Buchstabe des Gesetzes ändert. Die Erkenntnis, dass Recht mehr ist, ja, dass Recht mehr sein muss, als bloß die Subsumtion eines Sachverhaltes unter eine vorgegebene Rechtsnorm, drängt sich auf. An dieser Stelle versteht man den Sinn, den Grundrechte als „objektive Werteordnung“ als Auslegungsmaßstab haben. Die Diskussion um die „Europäische Grundrechtscharta“ erscheint in einem neuen Licht.

Auch die Auseinandersetzung mit der zweiten Diktatur des letzten Jahrhunderts, dem „Recht unter der Herrschaft des Sozialismus“ ist überaus gelungen. Der oft zu lesenden Gleichsetzung von NS- und SED Unrechtsstaat setzt der Autor ein differenziertes Bild der Rechtsentwicklung im „anderen Teil“ Deutschlands entgegen. Dargestellt wird das von der Bundesrepublik abweichende Rechtsverständnis der sozialistischen Gesellschaft ebenso wie der (Macht-)Aufbau des SED-Regimes. Der Leser erhält damit einen ersten Zugang zum Recht eines inzwischen untergegangen Staates. In einer mittlerweile durchökonomisierten, stellenweise ideenarmen, Gesellschaft mag sich der Leser über das Übermaß an Ideologie wunderen. Dem untergegangen Staat nachzuspüren ist daher spannend und lehrreich zugleich. Da hier einer der aktuellen Forschungsschwerpunkte der Zeitgeschichte liegt, ist es nicht einfach, das Wesentliche kurz und knapp zusammenzufassen. Dem Autor ist es gelungen.

Als vorlesungsbegleitende Lektüre bietet das Werk fundierte Informationen zu allen relevanten Themenkomplexen der deutschen Rechtsgeschichte. Ich habe das Buch mit Gewinn in der Examensvorbereitung gelesen, und mir noch einmal in einer gedrängten Darstellung die wesentlichen Stationen deutscher Rechtsentwicklung verdeutlichen können. Der eigentliche Vorteil der Lektüre, wie überhaupt der Beschäftigung mit der deutschen Rechtsvergangenheit, liegt in dem Erkenntnisgewinn.

In diesem Sinne wünsche ich dem Buch die größtmögliche Verbreitung und lege es jedem Jurastudenten ans Herz, neben der notwendigen Prüfungsvorbereitung Zeit für die Auseinandersetzung mit Eisenhardt ́s Deutscher Rechtsgeschichte zu finden. Man muss dieses rundum gelungene Buch ja nicht unbedingt in „einem Rutsch“ lesen.

geschrieben am 03.01.2017 | 922 Wörter | 6359 Zeichen

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