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Der Rechtsmarkt in Deutschland – Überblick, Analysen, Erkenntnisse


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Rezension von

Andreas Ihns

Der Rechtsmarkt in Deutschland – Überblick, Analysen, Erkenntnisse Der Rechtsanwalt Karl-Peter Winter veröffentlichte im Jahr 1989 das Buch „Der Rechtsanwaltsmarkt“ und bot damit, soweit ich es überblicke, erstmals eine Analyse des wirtschaftlichen Umfeldes deutscher Rechtsanwälte. Auf seinen Erkenntnissen aufbauend entwickelte er Szenarien und bewies damit einen beachtlichen Weitblick. Seither sind über 20 Jahre vergangen. Es sind inzwischen zahlreiche Abhandlungen über anwaltliches Marketing und die betriebswirtschaftliche Führung von Anwaltskanzleien erschienen. Mit den Strukturen des Rechtsdienstleistungsmarktes und den zukünftigen Trends beschäftigte sich allerdings erst wieder die im Sommer 2013 erschiene Zukunftsstudie des DAV „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“. Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Wegerich und Markus Hartung erschien nun-mehr in erster Auflage das Buch „Der Rechtsmarkt in Deutschland“. Insgesamt 34 Autoren tragen ihre Erkenntnisse über den deutschen Rechtsmarkt in 33 Aufsätzen zusammen und bieten damit ein vielschichtiges Bild vom wirtschaftlichen Umfeld deutscher Rechtsanwälte. Die einzelnen Artikel sind den drei Kapiteln „Der Status quo“, „Best Practices“ und „Trends“ zugeordnet. Im Kapitel „Der Status quo“ wird zunächst ein kurzer Abriss gegeben über die Entwicklung des Rechtsmarkts in den letzten 25 Jahren, den Rechtsmarkt „heute“ sowie den Erkenntnisquellen und der Segmentierung des Rechtsmarkts. Im zweiten Kapitel werden unter der Überschrift „Best Practices“ eine Vielzahl unterschiedlicher Themen abgehandelt, etwa zum Vertrieb von Rechtsdienstleistungen, zum Cross-Selling, zu Innovationen im Rechtsmarkt oder zu Personalthemen wie dem „Recruiting“ oder der kanzleiinternen Weiterbildung. Im letzten Kapitel „Trends“ beschäftigen sich die Autoren u.a. mit dem Legal Process Outsourcing und Mayson fragt, Alternative Business Structures: Threat or opportunity? Die einzelnen Kapitel bieten unterschiedlichen Erkenntnisgewinn. Ewer, seit 2009 Präsident des DAV, spricht sich in seinem Aufsatz „Der Rechtsmarkt heute“ bspw. für den Allgemeinanwalt und für die Einheitlichkeit des Anwaltsberufs aus. Seine Einsichten sind nicht neu, sie beherrschten eine Zeit lang die berufspolitische Diskussion um die Einheitlichkeit des Anwaltsberufs und waren, in den Grundzügen, immer wieder einmal im Anwaltsblatt nachzulesen. Die Einsicht, dass guter Rechtsrat auch in Allgemeinfeldern berufspolitisch wünschenswert sei, kann ich durchaus so stehen lassen. Die wirtschaftliche Realität scheint mir allerdings, nicht nur in Deutschland, eine andere zu sein. Die Einsichten von Prof. Dr. Ewer sind die eines Verbandsfunktionärs, ich teile sie nicht finde sie aber durchaus legitim. Ob die Proklamation eines berufspolitisch gewünschten Zustands zu den selbstgesteckten Zielen des Buches, nämlich Analysen und Erkenntnisse über den deutschen Rechtsmarkt zu bieten, passt, erscheint mir der Überlegung wert zu sein. Erfrischend ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung Tauschs 350 Seiten weiter hinten: „Der Allgemeinanwalt ist tot, da nutzen auch die Mantras der Berufspolitiker nichts.“ Man kann es dem Werk nicht nachsagen, es würde nicht das gesamte Meinungsspektrum wiedergegeben. Der Aufsatz von Tausch zum Thema „Kleinkanzlei: Archetypus und Schlusslicht – Denn sie wollen nicht wissen, was sie tun können“ ist unterhaltsam geschrieben und der Verfasser hatte ersichtlich Spaß daran, mit spitzer Feder eine Charakteristik der Anwaltschaft zu bieten. Der Text beginnt mit einem unterhaltsamen Ausblick auf das Jahr 2070. Interessant ist die Ein-schätzung des Autors auf Seite 391, dass im Jahr 2070 „Mediation (…) die Gerichte nahezu überflüssig gemacht…“ hat. Erstaunt hat mich dann allerdings die Ansicht des Autors auf Seite 414, dass die Mediation in Deutschland keinen Markt habe. Es ist schade, dass es der Autor hierbei belässt. Auch der kraftvolle Aufruf an den anwaltlichen Einzelkämpfer „Werdet James Bond!“ sorgt unter Berufsanfängern sicherlich für ein Schmunzeln, in einem Buch über den Rechtsmarkt aus Sicht der wirtschaftsberatenden Kanzleien wirkt er deplatziert. Der Text richtet sich eher an Studenten und Referendare. Für mich war er überaus unterhaltsam, aber leider mit keinem Erkenntnisgewinn verbunden. Interessant und überaus lesenswert ist der Aufsatz von Horstschäfer über das Key Account Management in einer internationalen Kanzlei. Der Autor gibt Einblick in die Tätigkeit eines Betreuers von „Schlüsselkunden“, also solchen Mandanten, die für die Existenz einer Kanzlei von besonderer Bedeutung sind und deren Betreuung oft eher intuitiv und nicht immer planmäßig erfolgt. Die Erkenntnisse sind auch für kleinere Kanzleien interessant, obgleich der Aufbau eines vergleichbaren Key Account Managements an den fehlenden Ressourcen scheitern dürfte. Ergänzt wird der Aufsatz durch die Betrachtungen von Willamowski zum Client Relationship Management. Es ist überaus spannend zu sehen, wie betriebswirtschaftliche Instrumente Einzug in Anwaltskanzleien halten und dort zum Einsatz gelangen. Diese Beispiele müssen aus Platzgründen reichen. Mir gefällt das Buch insgesamt gut, es gibt nur wenig Literatur, die sich mit dem Rechtsberatungsmarkt auseinandersetzt. Das Buch ist zwar nicht aus „einem Guss“ sondern wirkt eher wie eine Festschrift. Dies hat zur Folge, dass die einzelnen Aufsätze nicht immer abgestimmt wirken, es gibt viele Wiederholungen und Überschneidungen. Dies stört insbesondere dann, wenn man das Buch in „einem Rutsch“ liest. Andererseits kann sich der Leser problemlos das ihn interessierende Thema heraussuchen und muss das Buch nicht von Anfang bis Ende durcharbeiten. Ich kann daher das Buch jedem empfehlen, der sich intensiver mit dem „Rechtsmarkt“ auseinander setzen möchte und Spaß daran hat, das vielfältige Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet zu erhalten.

Der Rechtsanwalt Karl-Peter Winter veröffentlichte im Jahr 1989 das Buch „Der Rechtsanwaltsmarkt“ und bot damit, soweit ich es überblicke, erstmals eine Analyse des wirtschaftlichen Umfeldes deutscher Rechtsanwälte. Auf seinen Erkenntnissen aufbauend entwickelte er Szenarien und bewies damit einen beachtlichen Weitblick. Seither sind über 20 Jahre vergangen. Es sind inzwischen zahlreiche Abhandlungen über anwaltliches Marketing und die betriebswirtschaftliche Führung von Anwaltskanzleien erschienen. Mit den Strukturen des Rechtsdienstleistungsmarktes und den zukünftigen Trends beschäftigte sich allerdings erst wieder die im Sommer 2013 erschiene Zukunftsstudie des DAV „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“.

Unter der Federführung von Prof. Dr. Thomas Wegerich und Markus Hartung erschien nun-mehr in erster Auflage das Buch „Der Rechtsmarkt in Deutschland“. Insgesamt 34 Autoren tragen ihre Erkenntnisse über den deutschen Rechtsmarkt in 33 Aufsätzen zusammen und bieten damit ein vielschichtiges Bild vom wirtschaftlichen Umfeld deutscher Rechtsanwälte. Die einzelnen Artikel sind den drei Kapiteln „Der Status quo“, „Best Practices“ und „Trends“ zugeordnet.

Im Kapitel „Der Status quo“ wird zunächst ein kurzer Abriss gegeben über die Entwicklung des Rechtsmarkts in den letzten 25 Jahren, den Rechtsmarkt „heute“ sowie den Erkenntnisquellen und der Segmentierung des Rechtsmarkts. Im zweiten Kapitel werden unter der Überschrift „Best Practices“ eine Vielzahl unterschiedlicher Themen abgehandelt, etwa zum Vertrieb von Rechtsdienstleistungen, zum Cross-Selling, zu Innovationen im Rechtsmarkt oder zu Personalthemen wie dem „Recruiting“ oder der kanzleiinternen Weiterbildung. Im letzten Kapitel „Trends“ beschäftigen sich die Autoren u.a. mit dem Legal Process Outsourcing und Mayson fragt, Alternative Business Structures: Threat or opportunity?

Die einzelnen Kapitel bieten unterschiedlichen Erkenntnisgewinn. Ewer, seit 2009 Präsident des DAV, spricht sich in seinem Aufsatz „Der Rechtsmarkt heute“ bspw. für den Allgemeinanwalt und für die Einheitlichkeit des Anwaltsberufs aus. Seine Einsichten sind nicht neu, sie beherrschten eine Zeit lang die berufspolitische Diskussion um die Einheitlichkeit des Anwaltsberufs und waren, in den Grundzügen, immer wieder einmal im Anwaltsblatt nachzulesen. Die Einsicht, dass guter Rechtsrat auch in Allgemeinfeldern berufspolitisch wünschenswert sei, kann ich durchaus so stehen lassen. Die wirtschaftliche Realität scheint mir allerdings, nicht nur in Deutschland, eine andere zu sein. Die Einsichten von Prof. Dr. Ewer sind die eines Verbandsfunktionärs, ich teile sie nicht finde sie aber durchaus legitim. Ob die Proklamation eines berufspolitisch gewünschten Zustands zu den selbstgesteckten Zielen des Buches, nämlich Analysen und Erkenntnisse über den deutschen Rechtsmarkt zu bieten, passt, erscheint mir der Überlegung wert zu sein. Erfrischend ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung Tauschs 350 Seiten weiter hinten: „Der Allgemeinanwalt ist tot, da nutzen auch die Mantras der Berufspolitiker nichts.“ Man kann es dem Werk nicht nachsagen, es würde nicht das gesamte Meinungsspektrum wiedergegeben.

Der Aufsatz von Tausch zum Thema „Kleinkanzlei: Archetypus und Schlusslicht – Denn sie wollen nicht wissen, was sie tun können“ ist unterhaltsam geschrieben und der Verfasser hatte ersichtlich Spaß daran, mit spitzer Feder eine Charakteristik der Anwaltschaft zu bieten. Der Text beginnt mit einem unterhaltsamen Ausblick auf das Jahr 2070. Interessant ist die Ein-schätzung des Autors auf Seite 391, dass im Jahr 2070 „Mediation (…) die Gerichte nahezu überflüssig gemacht…“ hat. Erstaunt hat mich dann allerdings die Ansicht des Autors auf Seite 414, dass die Mediation in Deutschland keinen Markt habe. Es ist schade, dass es der Autor hierbei belässt. Auch der kraftvolle Aufruf an den anwaltlichen Einzelkämpfer „Werdet James Bond!“ sorgt unter Berufsanfängern sicherlich für ein Schmunzeln, in einem Buch über den Rechtsmarkt aus Sicht der wirtschaftsberatenden Kanzleien wirkt er deplatziert. Der Text richtet sich eher an Studenten und Referendare. Für mich war er überaus unterhaltsam, aber leider mit keinem Erkenntnisgewinn verbunden.

Interessant und überaus lesenswert ist der Aufsatz von Horstschäfer über das Key Account Management in einer internationalen Kanzlei. Der Autor gibt Einblick in die Tätigkeit eines Betreuers von „Schlüsselkunden“, also solchen Mandanten, die für die Existenz einer Kanzlei von besonderer Bedeutung sind und deren Betreuung oft eher intuitiv und nicht immer planmäßig erfolgt. Die Erkenntnisse sind auch für kleinere Kanzleien interessant, obgleich der Aufbau eines vergleichbaren Key Account Managements an den fehlenden Ressourcen scheitern dürfte. Ergänzt wird der Aufsatz durch die Betrachtungen von Willamowski zum Client Relationship Management. Es ist überaus spannend zu sehen, wie betriebswirtschaftliche Instrumente Einzug in Anwaltskanzleien halten und dort zum Einsatz gelangen.

Diese Beispiele müssen aus Platzgründen reichen. Mir gefällt das Buch insgesamt gut, es gibt nur wenig Literatur, die sich mit dem Rechtsberatungsmarkt auseinandersetzt. Das Buch ist zwar nicht aus „einem Guss“ sondern wirkt eher wie eine Festschrift. Dies hat zur Folge, dass die einzelnen Aufsätze nicht immer abgestimmt wirken, es gibt viele Wiederholungen und Überschneidungen. Dies stört insbesondere dann, wenn man das Buch in „einem Rutsch“ liest. Andererseits kann sich der Leser problemlos das ihn interessierende Thema heraussuchen und muss das Buch nicht von Anfang bis Ende durcharbeiten. Ich kann daher das Buch jedem empfehlen, der sich intensiver mit dem „Rechtsmarkt“ auseinander setzen möchte und Spaß daran hat, das vielfältige Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet zu erhalten.

geschrieben am 27.09.2016 | 793 Wörter | 5027 Zeichen

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