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The end of Lawyers? Rethinking the Nature of Legal Services


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Rezension von

Andreas Ihns

The end of Lawyers? Rethinking the Nature of Legal Services Was für ein Titel! Das Ende der Anwälte? Der Inhalt ist dann doch nicht ganz so apokalyptisch, wie es der Titel verspricht. Die Lektüre ist aber auf jeden Fall lohnend. Susskind arbeitet u.a. als Unternehmensberater für international agierende Anwaltskanzleien und hat einige originelle Ideen, wie sich der Rechtsmarkt für Anwälte in Zukunft entwickeln wird. Der Anwaltsberuf gerät gegenwärtig bekanntlich in den Strudel der Internetglobalisierung und manche befürchten, dass kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Anwaltsverbände begegnen der eingetretenen Unsicherheit mit Zukunftsstudien. Im Juni 2013 hatte der Deutsche Anwaltverein seine Zukunftsstudie „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“ veröffentlicht. Bereits im Juli 2012 legte die Law Society of England and Wales ihren Report „A Time of Change: Solicitors´ Firms in England and Wales“ vor, im Dezember 2012 erschien die Studie „The legal Service Market in 2025: Scenario Planning“. Beide Studien sind im Internet auf der Homepage der Law Society abrufbar und lesenswert. Damit wäre zunächst das Umfeld beschrieben, in welchem „The End of Laweyers“ einzuordnen ist. Doch nun zum Inhalt: Susskind beschreibt im Kern die Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Anwaltschaft. Anwälte halten sich gerne für einzigartig, ihre Arbeit wird, einem englischen Maßanzug vergleichbar, dem Klienten auf den Körper geschneiderte. Die Kosten sind entsprechend hoch. Klienten seien, so eine der Thesen, künftig nicht mehr bereit, für standartisierbare Leistungen individuelle Honorare zu zahlen. Anwälte müssen ihre Honorare also reduzieren und mehr für´s Geld bieten. Der Markt entwickelt sich zum Käufermarkt. Der Preisdruck führt dazu, dass neue Wettbewerber den Markt betreten: Dienstleister, die Standartleistungen (etwa im Rahmen von Due dilligence Prüfungen oder der Überwachung und Entwicklung von Verträgen) zu günstigen Konditionen anbieten und von etablierten Kanzleien projektbezogen mit der Zuarbeit beauftragt werden. Susskind beschreibt aber auch neue Berufsgruppen wie den „legal knowledge engineer“, welcher Onlinedatenbanken und Expertensysteme pflegt und entwickelt. Schließlich werden – dies ist eine der Thesen - Mandanten in einfach gelagerten Rechtsfällen, etwa im Sozialrecht, künftig aus Kostengründen Expertensysteme im Internet befragen und keinen Anwalt mehr aufsuchen. Dieser Prozess wird unterstützt und beschleunigt durch die „digitale Revolution“, die die Art und Weise der neuen Zusammenarbeit erst richtig möglich macht. Susskind legt damit in seinem Buch ausführlich dar, wie und weshalb die „digitale Revolution“ seiner Ansicht nach die Art und Weise, wie Anwälte arbeiten und Klienten Rechtsrat einholen, vollständig neu gestalten wird. Was ich wirklich bemerkenswert finde ist die Tatsache, dass Susskind in seinem 2008 erschienen Buch eine Welt skizziert, die inzwischen in weiten Teilen Realität geworden ist. Viele Aspekte des Buchs werden auch hierzulande diskutiert, etwa die sichere Kommunikation mit Mandanten über das Internet oder das elektronische Anwaltspostfach, welches in wenigen Jahren verbindlich sein soll. Das „legal outsourcing“ ist in einigen Anwaltskreisen ebenfalls ein Thema, bei Schreibdiensten ist es heute bereits gelebte Realität. Auch die Onlineakte hat in deutschen Kanzleien inzwischen Einzug gehalten. Tempus fugit. The End of Lawyers? Keineswegs. Der Anwalt als Krisenmanager und Problemlöser wird bleiben. Seine Leistung wird weiterhin individuell erbracht, die neue Mode wird den Maßanzug also nicht verdrängen. Im Übrigen wird sich der Markt allerdings aufgliedern. Es wird neue Dienstleister geben, die nicht unbedingt Anwälte sein müssen. Das Buch ist bisher nur auf Englisch erschienen, und es ist in dem für englische Sachbücher typischen jovialen Ton geschrieben, knackiger Titel inbegriffen. Obgleich es bereits 2008 erschienen ist und Susskind´s Thesen inzwischen vielfach bestätigt wurden, ist das Buch heute noch immer lesenswert. Dies liegt für mich vor allem daran, dass die Entwicklung des Rechtsmarktes nicht nur beschrieben sondern aus der Gegenwart hergeleitet wird. Der Leser erhält gewissermaßen ein theoretisches Fundament. Das Lesen des Buches bereitet, auch wegen des lockeren Plaudertons, erheblichen Spaß. Als Urlaubslektüre unbedingt geeignet.

Was für ein Titel! Das Ende der Anwälte? Der Inhalt ist dann doch nicht ganz so apokalyptisch, wie es der Titel verspricht. Die Lektüre ist aber auf jeden Fall lohnend. Susskind arbeitet u.a. als Unternehmensberater für international agierende Anwaltskanzleien und hat einige originelle Ideen, wie sich der Rechtsmarkt für Anwälte in Zukunft entwickeln wird. Der Anwaltsberuf gerät gegenwärtig bekanntlich in den Strudel der Internetglobalisierung und manche befürchten, dass kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Anwaltsverbände begegnen der eingetretenen Unsicherheit mit Zukunftsstudien. Im Juni 2013 hatte der Deutsche Anwaltverein seine Zukunftsstudie „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“ veröffentlicht. Bereits im Juli 2012 legte die Law Society of England and Wales ihren Report „A Time of Change: Solicitors´ Firms in England and Wales“ vor, im Dezember 2012 erschien die Studie „The legal Service Market in 2025: Scenario Planning“. Beide Studien sind im Internet auf der Homepage der Law Society abrufbar und lesenswert. Damit wäre zunächst das Umfeld beschrieben, in welchem „The End of Laweyers“ einzuordnen ist. Doch nun zum Inhalt: Susskind beschreibt im Kern die Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Anwaltschaft. Anwälte halten sich gerne für einzigartig, ihre Arbeit wird, einem englischen Maßanzug vergleichbar, dem Klienten auf den Körper geschneiderte. Die Kosten sind entsprechend hoch. Klienten seien, so eine der Thesen, künftig nicht mehr bereit, für standartisierbare Leistungen individuelle Honorare zu zahlen. Anwälte müssen ihre Honorare also reduzieren und mehr für´s Geld bieten. Der Markt entwickelt sich zum Käufermarkt. Der Preisdruck führt dazu, dass neue Wettbewerber den Markt betreten: Dienstleister, die Standartleistungen (etwa im Rahmen von Due dilligence Prüfungen oder der Überwachung und Entwicklung von Verträgen) zu günstigen Konditionen anbieten und von etablierten Kanzleien projektbezogen mit der Zuarbeit beauftragt werden. Susskind beschreibt aber auch neue Berufsgruppen wie den „legal knowledge engineer“, welcher Onlinedatenbanken und Expertensysteme pflegt und entwickelt. Schließlich werden – dies ist eine der Thesen - Mandanten in einfach gelagerten Rechtsfällen, etwa im Sozialrecht, künftig aus Kostengründen Expertensysteme im Internet befragen und keinen Anwalt mehr aufsuchen. Dieser Prozess wird unterstützt und beschleunigt durch die „digitale Revolution“, die die Art und Weise der neuen Zusammenarbeit erst richtig möglich macht. Susskind legt damit in seinem Buch ausführlich dar, wie und weshalb die „digitale Revolution“ seiner Ansicht nach die Art und Weise, wie Anwälte arbeiten und Klienten Rechtsrat einholen, vollständig neu gestalten wird.

Was ich wirklich bemerkenswert finde ist die Tatsache, dass Susskind in seinem 2008 erschienen Buch eine Welt skizziert, die inzwischen in weiten Teilen Realität geworden ist. Viele Aspekte des Buchs werden auch hierzulande diskutiert, etwa die sichere Kommunikation mit Mandanten über das Internet oder das elektronische Anwaltspostfach, welches in wenigen Jahren verbindlich sein soll. Das „legal outsourcing“ ist in einigen Anwaltskreisen ebenfalls ein Thema, bei Schreibdiensten ist es heute bereits gelebte Realität. Auch die Onlineakte hat in deutschen Kanzleien inzwischen Einzug gehalten. Tempus fugit.

The End of Lawyers? Keineswegs. Der Anwalt als Krisenmanager und Problemlöser wird bleiben. Seine Leistung wird weiterhin individuell erbracht, die neue Mode wird den Maßanzug also nicht verdrängen. Im Übrigen wird sich der Markt allerdings aufgliedern. Es wird neue Dienstleister geben, die nicht unbedingt Anwälte sein müssen. Das Buch ist bisher nur auf Englisch erschienen, und es ist in dem für englische Sachbücher typischen jovialen Ton geschrieben, knackiger Titel inbegriffen. Obgleich es bereits 2008 erschienen ist und Susskind´s Thesen inzwischen vielfach bestätigt wurden, ist das Buch heute noch immer lesenswert. Dies liegt für mich vor allem daran, dass die Entwicklung des Rechtsmarktes nicht nur beschrieben sondern aus der Gegenwart hergeleitet wird. Der Leser erhält gewissermaßen ein theoretisches Fundament. Das Lesen des Buches bereitet, auch wegen des lockeren Plaudertons, erheblichen Spaß. Als Urlaubslektüre unbedingt geeignet.

geschrieben am 27.09.2016 | 595 Wörter | 3699 Zeichen

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