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Personalbuch 2016


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Informationen zum Buch
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  Extras

Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Personalbuch 2016 Drei Rechtslexika zum Preis von einem. Das Personalbuch, das 1994 vom Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Dr. Wolfdieter Küttner, begründet wurde, ist ein Unikat der juristischen Fachliteratur. Auf fast 3.000 Seiten werden 472 Stichwörter des Personalrechts dreidimensional auf ihre arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schnittstellen untersucht. Dieser Herkulesaufgabe stellen sich neben dem heutigen Herausgeber Jürgen Roller, der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln ist, 12 weitere Bearbeiter, die als Richter, Anwälte oder als Staatsekretär tätig sind. Mit der 23. Auflage werden die Rechtsprechung und Literaturauswertung auf den Stand 1. Januar 2016 gebracht. Die Stichworte „Tarifeinheit“ und „Arbeitskampf/Streik“ wurden an das im Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz angepasst. Änderungen im Recht der Elternzeit sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden ebenfalls in den davon betroffenen Stichwörtern berücksichtigt. Im Sozialversicherungsrecht mussten das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte sowie das ab dem 1.1.2017 neu geltende „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ eingearbeitet werden. Das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ vom 17.7.2015 sowie das Steueränderungsgesetz 2015 waren die wichtigsten Veränderungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, die entsprechend eingepflegt worden sind. Grundlegend überarbeitet wurden die Stichworte „Lohnsteuerpauschalierung“, „Lohnsteuerhaftung“ und „Werbungskosten“. Ebenfalls berücksichtigt wurden zahlreiche neue Verwaltungsvorschriften, unter anderem zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen, zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG, zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, zu Lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen und von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen. Seine Aktualität und schnelle Reaktion auf aktuelle Rechtsentwicklungen beweist der „Küttner“ durch die Aufnahme des Stichwortes „Asylbewerber“. Hier wird genau unterschieden zwischen den verschiedenen Kategorien der Immigranten, nämlich zwischen Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung, anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis und Geduldeten. Diese oftmals in der öffentlichen Diskussion nicht gemachten Differenzierungen sind wichtig, wenn es darum geht, ob und wie diesen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden können. Als zusätzlicher Service enthält die Online-Version das komplette Werk sowie die in den 472 einzelnen Stichwortbeiträgen zitierte Rechtsprechung in den drei behandelten Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht im Volltext. Darüber hinaus werden sämtliche zitierte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen ebenfalls im Volltext angeboten. Außerdem können 66 Vertragsmuster und Musterformulare zu einschlägigen Stichworten wie zum Beispiel „Arbeitsverträge“, „Abfindungsvereinbarungen“ oder „Sozialplan“ benutzt werden. Im Rahmen dieser Rezension sollen einige der Stichwörter in den Fokus der Betrachtung gestellt werden, die wenigstens teilweise in den Bereich des Arbeitsschutzrechts fallen, also Regelungsmaterien des SGB VII oder des Arbeitsschutzgesetzes bzw. des Vorschriften- und Regelwerkes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise die Lemmata „Arbeitskleidung“, „Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz“, „Arbeitsstätte“, „Arbeitsstoffe, gefährliche“, „Arbeitsunfall“, „Be-rufskrankheit“, „Betrieb“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“, „Betriebsarzt“, „Betriebsbeauftragte“, „Betriebsstätte“, „Bildschirmarbeitsplatz“, „Einstellungsuntersuchung“, „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“, „Gefährdungsbeurteilung“ „Telearbeit“, „Unfallrente“, „Unfallversicherung“ und der „Wegeunfall“. Der Artikel „Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz“ bietet eine gelungene Einführung in das Themenfeld des technischen Arbeitsschutzrechts. Der deutsche Dualismus im Arbeitsschutz in Vorschriften- und Regelsetzung, Durchführung sowie Überwachung, die starken europarechtlichen Einflüsse oder die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates werden mustergültig beschrieben. Auch die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden konzentriert aufgeführt und erklärt, so dass eine rasche Information für den Leser möglich ist. Erfreulicherweise finden sich im Artikel „Arbeitssicher-heit/Arbeitsschutz“ auch Ausführungen zu dem momentan viel diskutierten Komplex der „psychischen Gefährdungsbeurteilung“, die seit Ende 2013 in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verlangt wird. Hier wäre ein Hinweis auf das vielfältige Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de hilfreich. Ein prägnanter und konziser Überblick über das Wesen der gesetzlichen Unfallversicherung wird im Artikel „Unfallversicherung“ geboten. Hier werden so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig der persönliche und sachliche Geltungsbereich (Versicherte, Absicherung vor betriebsbedingten Schadensfolgen, Beitragserhebung sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung) dargestellt. Allerdings findet sich unter diesem Stichwort nicht die wichtige Rechtsentwicklung der letzten Jahre, die in § 20a ArbSchG mit dem Schlagwort „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ihren Niederschlag gefunden hat. Hier haben sich die Akteure im Arbeitsschutzrecht, nämlich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger, verpflichtet, ein abgestimmtes sowie kohärentes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz zu entwickeln. Überraschenderweise wird die GDA unter dem Stichwort „Gefährdungsbeurteilung“ beschrieben. Unter dem Stichwort „Betriebsarzt“ fächern die Autoren fundiert Aufgaben und Stellung des Mediziners im Betrieb nach dem ASiG auf. Die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und die schwierigen Fragen der Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen werden nur knapp angerissen. Hier fehlt leider der interne Verweis auf die Ausführungen zu dieser Verordnung unter dem Stichwort „Einstellungsuntersuchung“ und „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Ein Hinweis auf die DGUV Information 250-010 „Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis“ wäre ebenfalls sinnvoll. Der Beitrag „Betriebliche Gesundheitsförderung“ führt unter anderem instruktiv in die Thematik des neuen Präventionsgesetzes ein. Unter den Stichworten „Arbeitgeberhaftung“, „Arbeitsunfall“ und „Betrieb“ wird prononciert die durch die Rechtsprechung sehr ausdifferenzierte Rechtslage des Haftungsausschlusses nach §§ 104ff. SGB VII aufbereitet und die Reichweite des Haftungsausschlusses auch auf das Schmerzensgeld rechtspolitisch diskutiert. Alle Artikel sind durchgängig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur. Teilweise sind kleinere Aktualisierungen an die aktuelle Nomenklatur vorzunehmen, zum Beispiel „Aufsichtsperson“ (§ 18 SGB VII) statt „Technischer Aufsichtsbeamter“, „Fachbereiche“ statt „Fachausschüsse“ (DGUV Grundsatz 300-001), „DGUV Vorschrift 1“ statt „BGV A1“ oder „BMAS“ statt „BMA“ (Amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister vom 8. Januar 2014). Diese Kleinigkeiten schmälern aber in keiner Weise den Gesamteindruck eines eindrucksvollen und stupenden Meisterwerks. Der „Küttner“ ist ein einzigartiges Standardwerk, das uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Drei Rechtslexika zum Preis von einem. Das Personalbuch, das 1994 vom Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Dr. Wolfdieter Küttner, begründet wurde, ist ein Unikat der juristischen Fachliteratur. Auf fast 3.000 Seiten werden 472 Stichwörter des Personalrechts dreidimensional auf ihre arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schnittstellen untersucht. Dieser Herkulesaufgabe stellen sich neben dem heutigen Herausgeber Jürgen Roller, der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln ist, 12 weitere Bearbeiter, die als Richter, Anwälte oder als Staatsekretär tätig sind. Mit der 23. Auflage werden die Rechtsprechung und Literaturauswertung auf den Stand 1. Januar 2016 gebracht.

Die Stichworte „Tarifeinheit“ und „Arbeitskampf/Streik“ wurden an das im Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz angepasst. Änderungen im Recht der Elternzeit sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden ebenfalls in den davon betroffenen Stichwörtern berücksichtigt. Im Sozialversicherungsrecht mussten das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte sowie das ab dem 1.1.2017 neu geltende „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ eingearbeitet werden. Das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ vom 17.7.2015 sowie das Steueränderungsgesetz 2015 waren die wichtigsten Veränderungen im Bereich des Lohnsteuerrechts, die entsprechend eingepflegt worden sind. Grundlegend überarbeitet wurden die Stichworte „Lohnsteuerpauschalierung“, „Lohnsteuerhaftung“ und „Werbungskosten“. Ebenfalls berücksichtigt wurden zahlreiche neue Verwaltungsvorschriften, unter anderem zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen, zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG, zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, zu Lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen und von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flügen. Seine Aktualität und schnelle Reaktion auf aktuelle Rechtsentwicklungen beweist der „Küttner“ durch die Aufnahme des Stichwortes „Asylbewerber“. Hier wird genau unterschieden zwischen den verschiedenen Kategorien der Immigranten, nämlich zwischen Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung, anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthaltserlaubnis und Geduldeten. Diese oftmals in der öffentlichen Diskussion nicht gemachten Differenzierungen sind wichtig, wenn es darum geht, ob und wie diesen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet werden können.

Als zusätzlicher Service enthält die Online-Version das komplette Werk sowie die in den 472 einzelnen Stichwortbeiträgen zitierte Rechtsprechung in den drei behandelten Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht im Volltext. Darüber hinaus werden sämtliche zitierte Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen ebenfalls im Volltext angeboten. Außerdem können 66 Vertragsmuster und Musterformulare zu einschlägigen Stichworten wie zum Beispiel „Arbeitsverträge“, „Abfindungsvereinbarungen“ oder „Sozialplan“ benutzt werden.

Im Rahmen dieser Rezension sollen einige der Stichwörter in den Fokus der Betrachtung gestellt werden, die wenigstens teilweise in den Bereich des Arbeitsschutzrechts fallen, also Regelungsmaterien des SGB VII oder des Arbeitsschutzgesetzes bzw. des Vorschriften- und Regelwerkes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise die Lemmata „Arbeitskleidung“, „Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz“, „Arbeitsstätte“, „Arbeitsstoffe, gefährliche“, „Arbeitsunfall“, „Be-rufskrankheit“, „Betrieb“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“, „Betriebsarzt“, „Betriebsbeauftragte“, „Betriebsstätte“, „Bildschirmarbeitsplatz“, „Einstellungsuntersuchung“, „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“, „Gefährdungsbeurteilung“ „Telearbeit“, „Unfallrente“, „Unfallversicherung“ und der „Wegeunfall“.

Der Artikel „Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz“ bietet eine gelungene Einführung in das Themenfeld des technischen Arbeitsschutzrechts. Der deutsche Dualismus im Arbeitsschutz in Vorschriften- und Regelsetzung, Durchführung sowie Überwachung, die starken europarechtlichen Einflüsse oder die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates werden mustergültig beschrieben. Auch die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden konzentriert aufgeführt und erklärt, so dass eine rasche Information für den Leser möglich ist. Erfreulicherweise finden sich im Artikel „Arbeitssicher-heit/Arbeitsschutz“ auch Ausführungen zu dem momentan viel diskutierten Komplex der „psychischen Gefährdungsbeurteilung“, die seit Ende 2013 in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verlangt wird. Hier wäre ein Hinweis auf das vielfältige Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de hilfreich.

Ein prägnanter und konziser Überblick über das Wesen der gesetzlichen Unfallversicherung wird im Artikel „Unfallversicherung“ geboten. Hier werden so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig der persönliche und sachliche Geltungsbereich (Versicherte, Absicherung vor betriebsbedingten Schadensfolgen, Beitragserhebung sowie Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung) dargestellt. Allerdings findet sich unter diesem Stichwort nicht die wichtige Rechtsentwicklung der letzten Jahre, die in § 20a ArbSchG mit dem Schlagwort „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) ihren Niederschlag gefunden hat. Hier haben sich die Akteure im Arbeitsschutzrecht, nämlich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger, verpflichtet, ein abgestimmtes sowie kohärentes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz zu entwickeln. Überraschenderweise wird die GDA unter dem Stichwort „Gefährdungsbeurteilung“ beschrieben.

Unter dem Stichwort „Betriebsarzt“ fächern die Autoren fundiert Aufgaben und Stellung des Mediziners im Betrieb nach dem ASiG auf. Die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und die schwierigen Fragen der Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen werden nur knapp angerissen. Hier fehlt leider der interne Verweis auf die Ausführungen zu dieser Verordnung unter dem Stichwort „Einstellungsuntersuchung“ und „Betriebliche Gesundheitsförderung“. Ein Hinweis auf die DGUV Information 250-010 „Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis“ wäre ebenfalls sinnvoll. Der Beitrag „Betriebliche Gesundheitsförderung“ führt unter anderem instruktiv in die Thematik des neuen Präventionsgesetzes ein.

Unter den Stichworten „Arbeitgeberhaftung“, „Arbeitsunfall“ und „Betrieb“ wird prononciert die durch die Rechtsprechung sehr ausdifferenzierte Rechtslage des Haftungsausschlusses nach §§ 104ff. SGB VII aufbereitet und die Reichweite des Haftungsausschlusses auch auf das Schmerzensgeld rechtspolitisch diskutiert.

Alle Artikel sind durchgängig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur. Teilweise sind kleinere Aktualisierungen an die aktuelle Nomenklatur vorzunehmen, zum Beispiel „Aufsichtsperson“ (§ 18 SGB VII) statt „Technischer Aufsichtsbeamter“, „Fachbereiche“ statt „Fachausschüsse“ (DGUV Grundsatz 300-001), „DGUV Vorschrift 1“ statt „BGV A1“ oder „BMAS“ statt „BMA“ (Amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister vom 8. Januar 2014). Diese Kleinigkeiten schmälern aber in keiner Weise den Gesamteindruck eines eindrucksvollen und stupenden Meisterwerks. Der „Küttner“ ist ein einzigartiges Standardwerk, das uneingeschränkt zu empfehlen ist.

geschrieben am 29.08.2016 | 857 Wörter | 6678 Zeichen

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