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Grundgesetz Kommentar


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Informationen zum Buch
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Rezension von

Matthias Gebhardt

Grundgesetz Kommentar Der Grundgesetz-Kommentar, von Prof. Horst Dreier herausgegeben, erschien 2008 im Mohr Siebeck Verlag. Bestehend aus drei Bänden und einem Ergänzungsband soll die gesamte Problematik des Grundgesetzes mit ihren unterschiedlichen Denkansätzen und den zahlreichen Zusammenhängen abschließend erläutert werden. Inhaltlich werden anfangs ein Überblick zur Verfassungsgeschichte und zu Europäischen Hintergründen und Einflussbereichen- und Möglichkeiten bzgl. der einzelnen Prozesse gegeben. Weiterhin sind aber auch die bereits vorhandenen Elemente, wie Urteile, Richtlinien oder Verordnungen, des Europarechtes fortwährend in die Kommentierung eingebaut, weshalb selbst den Europarechtlern der Kommentar empfohlen werden kann. Im Anschluss daran werden die Artikel 1-146 GG in einem einheitlichen Muster aufgearbeitet. Zuerst sind Herkunft, Entstehung und Entwicklung erklärt; dann die internationalen, die supranationalen und die rechtsvergleichenden Bezüge herausgearbeitet, wobei hierdurch die Europäisierung des Verfassungsrechtes gut erkennbar wird; weiter werden Erläuterungen gegeben, die die Inhalte der Artikel von allgemeinen Aspekten bis zu den Speziellen weitläufig aufbereiten; dann wird noch das Verhältnis zu anderen Grundgesetzbestimmungen dargestellt. Auf diese Weise werden die Grundrechte, das Staatsorganisationsrecht und die weiteren Teile verständlich, inhaltlich korrekt und hoch wissenschaftlich dargelegt. Um den Aufbau und die Inhalte besonders benutzerfreundlich zu gestalten haben die Autoren zum Beginn eines jeden Artikels bedeutende Urteile, eine Literaturaufzählung und neuerdings wichtige einschlägige Stichpunkte eingefügt. Dabei hält sich die Auswahl der Literaturangaben in Grenzen und bleibt so übersichtlich und behält eine gewisse Qualität betreffend die angegebenen Verweise. Zur Übersicht tragen auch inhaltlich Verknüpfungen durch Pfeilverweise auf die entsprechenden Stellen bei. Durch diese zweite Auflage wurden vor allem die Bereiche der Kommunikationsrechte, der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Lebensrechts, der Menschenwürde und die der allgemeinen Grundrechtslehre (Art. 1 III – 19 III GG) erweitert. Durch diese Anpassungen und weitere Neuerungen, wie das Behandeln der Föderalismusreform von 2006 im Supplementum (= der Ergänzungsband zu Band II) oder Urteile wie das „Kopftuchurteil“ wird auch weiterhin zuverlässig eine gewisse Aktualität geboten, trotz dass die Überarbeitungen hin zur zweiten Auflage sich über einen langen Zeitraum hingezogen hatten. Weiter ist ein Eingehen auf die Biotechnologie und die Humangenetik in diesem Kommentar hervorzuheben, da eines der vielfältigen Engagements des Herausgebers Dreier die Tätigkeit in nationalen Ethikgremien umfasst, wodurch eine besondere Praxisrelevanz in der Bearbeitung zu erkennen ist. Zu Band I ist positiv anzumerken, dass beispielsweise Art. 1 GG von nur einem Autor bearbeitet wurde, was wegen des Umfangs nicht als selbstverständlich anzusehen ist. Hierdurch wird eine gewisse Einheitlichkeit gewahrt, die das Vorgehen und die Denkrichtung des Autors für den Leser besser verständlich machen. Außerdem fällt das Stichwortverzeichnis als verhältnismäßig kurz gefasst auf, wodurch eine schnelle Suche erheblich erleichtert wird. Ob in der Berufpraxis des Studenten, des Anwalts oder aber der des Forschers bietet der Kommentar damit eine angenehme Erleichterung des Arbeitsablaufes. Vorteilhaft ist an dieser Stelle auch, dass in jedem der einzelnen Bände ein Stichwortverzeichnis enthalten ist, was dem Leser den Umgang mit den Büchern wesentlich erleichtert. Als kleiner Aspekt ist zudem der feste Einband positiv festzustellen, da dies bei Werken entsprechenden Umfangs nicht immer der Fall ist, aber zu einem besseren Umgang mit den Bänden führt. Ein weiterer Punkt ist das dicke Seitenpapier im Vergleich zu anderen Kommentaren zu nennen. Ob es damit durch bessere Stabilität als Vorteil oder durch größere Dicke als Nachteil auszulegen ist, muss jeder für sich entscheiden. Offen bleibt ob dies nun aus Gründen des Bindens nötig war. Trotz der grundsätzlichen Ausführlichkeit der Gesetzesbearbeitung im Einzelnen fehlen in Teilen kleine Themenfelder. So wird beispielsweise der Brechmitteleinsatz durch die Polizei nicht oder die Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren nur kurz erwähnt. Aus Gründen der trotz der Länge erhaltenen Übersichtlichkeit sind derartige kleine Lücken aber zu entschuldigen. Was von größerer Relevanz ist und je nach Entwicklung einiger Nachträge bedarf, ist das Fehlen der Inhalte des Vertrages von Lissabon mit ihren Auswirkungen auf das deutsche Verfassungsrecht. So sind die europäischen Grundrechte aus der Grundrechtscharta nun rechtsverbindlich. Den europäischen Einfluss und die konkreten Veränderungen, die entstanden sind, vermag man aber in größten Teilen noch nicht vollkommen einzuschätzen. Dies wiederum kann je nach Veränderung der Umstände zu einer Neuauflage führen oder einen weiteren Ergänzungsband provozieren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Werk jedoch mit seinen 6187 Seiten und seinen kritisch, kreativ, schaffenden Anmerkungen längst und mit seiner zweiten Auflage erst recht ohne Einschränkungen als ein Standartwerk zum Grundgesetz betrachtet werden. Es befasst sich mit allen relevanten Einzelfragen und geht gar noch über diese hinaus und zeigt auch in vorerst ausreichendem Maße die europäischen Einflüsse auf. Es wäre also kaum vertretbar, den Kommentar bei einer genaueren Auseinandersetzung mit dem deutschen Verfassungsrecht außen vor zu lassen. Damit kann der Kommentar als inhaltlich voll umfassend bezeichnet werden und für einen erstaunlich weiten Nutzerkreis empfohlen werden (vom Student über den Anwalt bis zum Forschenden).

Der Grundgesetz-Kommentar, von Prof. Horst Dreier herausgegeben, erschien 2008 im Mohr Siebeck Verlag. Bestehend aus drei Bänden und einem Ergänzungsband soll die gesamte Problematik des Grundgesetzes mit ihren unterschiedlichen Denkansätzen und den zahlreichen Zusammenhängen abschließend erläutert werden.

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Inhaltlich werden anfangs ein Überblick zur Verfassungsgeschichte und zu Europäischen Hintergründen und Einflussbereichen- und Möglichkeiten bzgl. der einzelnen Prozesse gegeben. Weiterhin sind aber auch die bereits vorhandenen Elemente, wie Urteile, Richtlinien oder Verordnungen, des Europarechtes fortwährend in die Kommentierung eingebaut, weshalb selbst den Europarechtlern der Kommentar empfohlen werden kann.

Im Anschluss daran werden die Artikel 1-146 GG in einem einheitlichen Muster aufgearbeitet. Zuerst sind Herkunft, Entstehung und Entwicklung erklärt; dann die internationalen, die supranationalen und die rechtsvergleichenden Bezüge herausgearbeitet, wobei hierdurch die Europäisierung des Verfassungsrechtes gut erkennbar wird; weiter werden Erläuterungen gegeben, die die Inhalte der Artikel von allgemeinen Aspekten bis zu den Speziellen weitläufig aufbereiten; dann wird noch das Verhältnis zu anderen Grundgesetzbestimmungen dargestellt. Auf diese Weise werden die Grundrechte, das Staatsorganisationsrecht und die weiteren Teile verständlich, inhaltlich korrekt und hoch wissenschaftlich dargelegt.

Um den Aufbau und die Inhalte besonders benutzerfreundlich zu gestalten haben die Autoren zum Beginn eines jeden Artikels bedeutende Urteile, eine Literaturaufzählung und neuerdings wichtige einschlägige Stichpunkte eingefügt. Dabei hält sich die Auswahl der Literaturangaben in Grenzen und bleibt so übersichtlich und behält eine gewisse Qualität betreffend die angegebenen Verweise. Zur Übersicht tragen auch inhaltlich Verknüpfungen durch Pfeilverweise auf die entsprechenden Stellen bei.

Durch diese zweite Auflage wurden vor allem die Bereiche der Kommunikationsrechte, der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Lebensrechts, der Menschenwürde und die der allgemeinen Grundrechtslehre (Art. 1 III – 19 III GG) erweitert. Durch diese Anpassungen und weitere Neuerungen, wie das Behandeln der Föderalismusreform von 2006 im Supplementum (= der Ergänzungsband zu Band II) oder Urteile wie das „Kopftuchurteil“ wird auch weiterhin zuverlässig eine gewisse Aktualität geboten, trotz dass die Überarbeitungen hin zur zweiten Auflage sich über einen langen Zeitraum hingezogen hatten.

Weiter ist ein Eingehen auf die Biotechnologie und die Humangenetik in diesem Kommentar hervorzuheben, da eines der vielfältigen Engagements des Herausgebers Dreier die Tätigkeit in nationalen Ethikgremien umfasst, wodurch eine besondere Praxisrelevanz in der Bearbeitung zu erkennen ist.

Zu Band I ist positiv anzumerken, dass beispielsweise Art. 1 GG von nur einem Autor bearbeitet wurde, was wegen des Umfangs nicht als selbstverständlich anzusehen ist. Hierdurch wird eine gewisse Einheitlichkeit gewahrt, die das Vorgehen und die Denkrichtung des Autors für den Leser besser verständlich machen.

Außerdem fällt das Stichwortverzeichnis als verhältnismäßig kurz gefasst auf, wodurch eine schnelle Suche erheblich erleichtert wird. Ob in der Berufpraxis des Studenten, des Anwalts oder aber der des Forschers bietet der Kommentar damit eine angenehme Erleichterung des Arbeitsablaufes. Vorteilhaft ist an dieser Stelle auch, dass in jedem der einzelnen Bände ein Stichwortverzeichnis enthalten ist, was dem Leser den Umgang mit den Büchern wesentlich erleichtert.

Als kleiner Aspekt ist zudem der feste Einband positiv festzustellen, da dies bei Werken entsprechenden Umfangs nicht immer der Fall ist, aber zu einem besseren Umgang mit den Bänden führt. Ein weiterer Punkt ist das dicke Seitenpapier im Vergleich zu anderen Kommentaren zu nennen. Ob es damit durch bessere Stabilität als Vorteil oder durch größere Dicke als Nachteil auszulegen ist, muss jeder für sich entscheiden. Offen bleibt ob dies nun aus Gründen des Bindens nötig war.

Trotz der grundsätzlichen Ausführlichkeit der Gesetzesbearbeitung im Einzelnen fehlen in Teilen kleine Themenfelder. So wird beispielsweise der Brechmitteleinsatz durch die Polizei nicht oder die Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren nur kurz erwähnt. Aus Gründen der trotz der Länge erhaltenen Übersichtlichkeit sind derartige kleine Lücken aber zu entschuldigen.

Was von größerer Relevanz ist und je nach Entwicklung einiger Nachträge bedarf, ist das Fehlen der Inhalte des Vertrages von Lissabon mit ihren Auswirkungen auf das deutsche Verfassungsrecht. So sind die europäischen Grundrechte aus der Grundrechtscharta nun rechtsverbindlich. Den europäischen Einfluss und die konkreten Veränderungen, die entstanden sind, vermag man aber in größten Teilen noch nicht vollkommen einzuschätzen. Dies wiederum kann je nach Veränderung der Umstände zu einer Neuauflage führen oder einen weiteren Ergänzungsband provozieren.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Werk jedoch mit seinen 6187 Seiten und seinen kritisch, kreativ, schaffenden Anmerkungen längst und mit seiner zweiten Auflage erst recht ohne Einschränkungen als ein Standartwerk zum Grundgesetz betrachtet werden. Es befasst sich mit allen relevanten Einzelfragen und geht gar noch über diese hinaus und zeigt auch in vorerst ausreichendem Maße die europäischen Einflüsse auf. Es wäre also kaum vertretbar, den Kommentar bei einer genaueren Auseinandersetzung mit dem deutschen Verfassungsrecht außen vor zu lassen.

Damit kann der Kommentar als inhaltlich voll umfassend bezeichnet werden und für einen erstaunlich weiten Nutzerkreis empfohlen werden (vom Student über den Anwalt bis zum Forschenden).

geschrieben am 21.02.2010 | 762 Wörter | 4947 Zeichen

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