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GKG, FamGKG, JVEG und weitere kostenrechtliche Vorschriften


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

GKG, FamGKG, JVEG und weitere kostenrechtliche Vorschriften Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage ist der beliebte Kompaktkommentar zum Gerichtskostenrecht in neuer Auflage erschienen. Nicht nur die kommentierten Gesetze wurden mehrfach geändert, sondern auch die Rechtsprechung war nicht untätig. Mit beeindruckend aktuellem Rechtsstand (Oktober 2018) warten die Autoren für die Leser und Rechtsanwender auf. Der Umfang des Kommentars ist mit Verzeichnissen inzwischen doch über die 1000-Seiten-Marke gesprungen. Das ist für die Lektüre durchaus anspruchsvoll, aber das Werk kommt immer noch handlich daher, zumal es in der orangenen Kommentarreihe des Beck-Verlages erscheint und sich damit optimal zum Mitnehmen eignet. Neben den drei im Titel genannten Gesetzen werden auch weitere kostenrechtliche Vorschriften in Anhängen erläutert, darunter das GVG oder das PatKostG. Die Anordnung der einzelnen Kommentierungen ist sehr lesefreundlich trotz der kompakten Gesamtgestaltung. Dank guter Absatzabstände und gezielten Hervorhebungen kann man neben der Gesamtlektüre auch eine punktuelle Nachsuche betreiben. Die Nachweise sind zahlreich, aber leider in den Fließtext eingebettet. Gelungen sind die vielen internen Querverweise, was auch Doppelungen vermeidet. Die Kommentierungen selbst beinhalten die wesentlichen Informationen zur Norm selbst, teilweise ihre Entstehungsgeschichte und oftmals Einzelfallkataloge. Außerdem werden wichtige sonstige Normen, etwa aus dem Landesrecht, zum besseren Verständnis bei Bedarf mit abgedruckt. Die Einzelfallkataloge, mit denen auch auf der Banderole des Kommentars geworben wird, überaus lehrreich, etwa bei der Prüfung der Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG, Rn. 7-8). Hier würde ich mir allerdings wünschen, dass in Zukunft neben den dominierenden Beispielen aus dem Zivilrecht die eine oder andere Entscheidung zum Bußgeldrecht aufgenommen wird, die in jüngerer Zeit zahlreich ergangen sind. Wie auch schon bei der Besprechung der Vorauflage würde ich mir wünschen, dass mehr Hinweise für den Rechtsanwalt und den Richter in die Texte eingestreut werden, gerade wenn es um haftungsrelevante Fragen geht wie etwa bei § 31 GKG, wenn es auf den Vergleichsschluss bei PKH-Bewilligung ankommt (§ 31 GKG, Rn. 6). Nach wie vor äußerst gut gelungen sind die Darstellungen zur Hilfsaufrechnung im Rahmen des § 45 GKG, sowohl in Bezug auf die Abgrenzung zur Primäraufrechnung als auch für die daraus resultierende Bestimmung des Streitwerts (§ 45 GKG, Rn. 22 ff.). Als generell sehr lesenswert erachte ich auch nach wie vor die Kommentierungen zu Erinnerung und Beschwerde in §§ 66 ff. GKG, wo nicht nur die Grundlagen erläutert werden, etwa über die Formalia der Erinnerungsentscheidung (§ 66, Rn. 34 ff.), sondern auch Details wie selbstverständlich zur Sprache kommen (z.B. § 68 GKG, Rn. 1: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Zuständigkeitsstreitwert im Rahmen der Verweisung nach § 281 ZPO). Im FamGKG sind die Ausführungen zur Bestimmung des Verfahrenswerts in Ehesachen auf engem Raum und dennoch erfreulich präzise zusammengetragen worden (§ 43 FamGKG, Rn. 2 ff.). Gerade der Ermessensspielraum bei der Bewertung von Vermögen wird gut nachvollziehbar anhand der uneinheitlichen Rechtsprechung dargestellt. Aus dem JVEG möchte ich anstelle vieler weiterer lobenswerter Passagen zwei konkrete Beispiele herausstellen: wie auch in den Kommentierungen zuvor ist der Detailgrad mancher Passagen beeindruckend, so zu sehen bei der Erstattungsfähigkeit sonstiger Auslagen (§ 7 JVEG, Rn. 5). Des Weiteren werden die verschiedenen Spielarten der Festlegung einer abweichenden Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG gut nachvollziehbar abgehandelt (§ 13 JVEG, Rn. 11 ff.). Auch die Neuauflage des Kommentars bietet wieder profunde und belastbare Informationen für den täglichen Gebrauch. Die Nutzbarkeit des Werks für viele verschiedene Rechtsanwender ist erhalten und ausgebaut worden.

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage ist der beliebte Kompaktkommentar zum Gerichtskostenrecht in neuer Auflage erschienen. Nicht nur die kommentierten Gesetze wurden mehrfach geändert, sondern auch die Rechtsprechung war nicht untätig. Mit beeindruckend aktuellem Rechtsstand (Oktober 2018) warten die Autoren für die Leser und Rechtsanwender auf.

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Der Umfang des Kommentars ist mit Verzeichnissen inzwischen doch über die 1000-Seiten-Marke gesprungen. Das ist für die Lektüre durchaus anspruchsvoll, aber das Werk kommt immer noch handlich daher, zumal es in der orangenen Kommentarreihe des Beck-Verlages erscheint und sich damit optimal zum Mitnehmen eignet. Neben den drei im Titel genannten Gesetzen werden auch weitere kostenrechtliche Vorschriften in Anhängen erläutert, darunter das GVG oder das PatKostG.

Die Anordnung der einzelnen Kommentierungen ist sehr lesefreundlich trotz der kompakten Gesamtgestaltung. Dank guter Absatzabstände und gezielten Hervorhebungen kann man neben der Gesamtlektüre auch eine punktuelle Nachsuche betreiben. Die Nachweise sind zahlreich, aber leider in den Fließtext eingebettet. Gelungen sind die vielen internen Querverweise, was auch Doppelungen vermeidet.

Die Kommentierungen selbst beinhalten die wesentlichen Informationen zur Norm selbst, teilweise ihre Entstehungsgeschichte und oftmals Einzelfallkataloge. Außerdem werden wichtige sonstige Normen, etwa aus dem Landesrecht, zum besseren Verständnis bei Bedarf mit abgedruckt. Die Einzelfallkataloge, mit denen auch auf der Banderole des Kommentars geworben wird, überaus lehrreich, etwa bei der Prüfung der Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG, Rn. 7-8). Hier würde ich mir allerdings wünschen, dass in Zukunft neben den dominierenden Beispielen aus dem Zivilrecht die eine oder andere Entscheidung zum Bußgeldrecht aufgenommen wird, die in jüngerer Zeit zahlreich ergangen sind.

Wie auch schon bei der Besprechung der Vorauflage würde ich mir wünschen, dass mehr Hinweise für den Rechtsanwalt und den Richter in die Texte eingestreut werden, gerade wenn es um haftungsrelevante Fragen geht wie etwa bei § 31 GKG, wenn es auf den Vergleichsschluss bei PKH-Bewilligung ankommt (§ 31 GKG, Rn. 6).

Nach wie vor äußerst gut gelungen sind die Darstellungen zur Hilfsaufrechnung im Rahmen des § 45 GKG, sowohl in Bezug auf die Abgrenzung zur Primäraufrechnung als auch für die daraus resultierende Bestimmung des Streitwerts (§ 45 GKG, Rn. 22 ff.). Als generell sehr lesenswert erachte ich auch nach wie vor die Kommentierungen zu Erinnerung und Beschwerde in §§ 66 ff. GKG, wo nicht nur die Grundlagen erläutert werden, etwa über die Formalia der Erinnerungsentscheidung (§ 66, Rn. 34 ff.), sondern auch Details wie selbstverständlich zur Sprache kommen (z.B. § 68 GKG, Rn. 1: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den Zuständigkeitsstreitwert im Rahmen der Verweisung nach § 281 ZPO).

Im FamGKG sind die Ausführungen zur Bestimmung des Verfahrenswerts in Ehesachen auf engem Raum und dennoch erfreulich präzise zusammengetragen worden (§ 43 FamGKG, Rn. 2 ff.). Gerade der Ermessensspielraum bei der Bewertung von Vermögen wird gut nachvollziehbar anhand der uneinheitlichen Rechtsprechung dargestellt.

Aus dem JVEG möchte ich anstelle vieler weiterer lobenswerter Passagen zwei konkrete Beispiele herausstellen: wie auch in den Kommentierungen zuvor ist der Detailgrad mancher Passagen beeindruckend, so zu sehen bei der Erstattungsfähigkeit sonstiger Auslagen (§ 7 JVEG, Rn. 5). Des Weiteren werden die verschiedenen Spielarten der Festlegung einer abweichenden Sachverständigenvergütung nach § 13 JVEG gut nachvollziehbar abgehandelt (§ 13 JVEG, Rn. 11 ff.).

Auch die Neuauflage des Kommentars bietet wieder profunde und belastbare Informationen für den täglichen Gebrauch. Die Nutzbarkeit des Werks für viele verschiedene Rechtsanwender ist erhalten und ausgebaut worden.

geschrieben am 13.01.2019 | 545 Wörter | 3358 Zeichen

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