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Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis Auf weniger als 280 Seiten wird für den familienrechtlichen Praktiker das Sujet „Wohnung“ aufbereitet. Immerhin zehn Jahre sind seit der Erstauflage ins Land gegangen, sodass die inzwischen stattgefundenen Änderungen Gesetzen und Rechtsprechung sinnvoll eingearbeitet werden konnten. Das Buch positioniert sich sinnvoll in der FamRZ-Reihe und bietet dem Leser und Rechtsanwender ein Komplettpaket von der Erstberatung bis zur Kostenfrage. Die Gestaltung des ohnehin flüssig zu lesenden Buches ist dabei gut gelungen. Der sinnvoll untergliederte Fließtext wird von fett gedruckten Schlagworten sowie echten Fußnoten flankiert. Hinzu kommen graphisch abgehobene Fälle und Praxistipps. Zwei große Teile sowie ein Anhang mit Checklisten und Formulierungshilfen geben das Gerüst für das Werk vor. Zunächst widmen sich die Autoren den Rechtsverhältnissen an der gemeinsamen Wohnung. Dies muss gerade nicht die Ehewohnung sein, sondern auch die Aufnahme eines Partners in einen bestehenden Vertrag ist praxisrelevant. Beleuchtet werden sowohl mietrechtliche Konstellationen, aber auch (Mit-)Eigentumsbeziehungen. Abgerundet wird dieser erste Teil durch Ausführungen zum Schutzbereich der gemeinsamen Wohnung gegen Dritte (Ehestörungsproblematik) sowie die Stellung erwünschter Dritter in der Wohnung etwa im Verhältnis zum Vermieter (Kinder, Besuch, etc.). Im zweiten, deutlich umfangreicheren Teil geht es um die Wohnungsüberlassung durch das Familiengericht und sonstige, gerichtlich zu lösende Konstellationen. Behandelt werden dabei die verschiedenen Phasen, in denen die eheliche Wohnung überlassen werden kann, aber auch die verschiedenen Rechtsgrundlagen, also sowohl das BGB als auch das GewSchG. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erhält ein eigenes, übergreifendes Unterkapitel, ebenso wie die Konkurrenz zu sonstigen Normen (Besitzschutz). Sodann folgen Abschnitte zum Thema Nutzungsentschädigung, aber auch zu Schutz- und Zusatzanordnungen. Sogar die Begründung eines neuen Mietvertrags durch das Familiengericht wird in einem eigenen Kapitel thematisiert. Hinzu kommen weitere Abschnitte zum Verfahrensrecht, also zum Hauptverfahren, zum einstweiligen Rechtsschutz, zur Vollstreckung und zu Rechtsbehelfen. Abgerundet wird das Werk dann mit Erläuterungen zu Kosten, Gebühren und zum Verfahrenswert. Drei Abschnitte habe ich mir vertieft angesehen, da es sich aufgrund zahlreicher laufender Verfahren geradezu aufdrängte. Zum einen betraf dies die Kündigung des Mietvertrags, zum zweiten die Wohnungszuweisung nach GewSchG und zum dritten das Nutzungsentschädigungsverlangen des ausgezogenen Partners. Die Überlagerung des Mietrechts durch das Familienrecht wird prägnant beschrieben, gerade wenn es um den zwangsweise entfernten Partner geht. Dies geschieht sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus Sicht des Mieters / der Mieter, sodass man sich je nach Fallkonstellation rasch die notwendigen Basisinformationen erlesen kann. Sehr schön ist der Gesamtblick der Autoren auf die Problematik, indem auch Extremsituationen angesprochen und mit einem Lösungsvorschlag versehen werden, etwa der Ausspruch eines gerichtlichen Kündigungsverbots, wobei vorhandene Begrenzungen der Wirkungen solcher Lösungen ebenfalls benannt werden (S. 21/22). Auch im Abschnitt zum GewSchG ist es erfrischend zu lesen, wie klar und überzeugend sich die Autoren positionieren. Beispielhaft zu sehen ist dies beim Ausschluss des Anspruchs bei fehlendem schriftlichen Überlassungsverlangen, § 2 Abs. 3 Nr. 2 GewSchG. Die hier in der Praxis denkbaren Probleme werden zielsicher aufgegriffen und mit Praxistipps untermauert (Rn. 391 ff.). Bei dem Anspruch auf Nutzungsersatz wird gleich an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass dieser nicht (mehr) geltend gemacht werden kann, wenn beim Anspruchsgegner der Wohnwert bereits unterhaltsrechtlich berücksichtigt wurde. Bezüglich der Höhe des Anspruchs werden verschiedene Meinungen erläutert, um dann am Ende eine überzeugende eigene Ansicht anzubieten (Rn. 475 ff.). Was ich in diesem Abschnitt gerne in der nächsten Auflage noch finden würde, ist die Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen § 1361b BGB und § 745 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Einforderung, da bei letztgenannter Vorschrift mehr als das Zahlungsverlangen von der Rechtsprechung gefordert wird: „Zahlung oder Auszug“ (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1298). Das Fazit zu diesem Buch ist denkbar einfach: es ist eine gelungene Fokussierung auf einen Themenkomplex, der aber dann in seiner Ausdifferenzierung so reichhaltig ausgefallen ist, dass man einen echten Mehrwert bei der Lektüre verbuchen kann. Die vielen Hinweise und Stellungnahmen machen die Lektüre zudem zu einem echten Gewinn.

Auf weniger als 280 Seiten wird für den familienrechtlichen Praktiker das Sujet „Wohnung“ aufbereitet. Immerhin zehn Jahre sind seit der Erstauflage ins Land gegangen, sodass die inzwischen stattgefundenen Änderungen Gesetzen und Rechtsprechung sinnvoll eingearbeitet werden konnten. Das Buch positioniert sich sinnvoll in der FamRZ-Reihe und bietet dem Leser und Rechtsanwender ein Komplettpaket von der Erstberatung bis zur Kostenfrage. Die Gestaltung des ohnehin flüssig zu lesenden Buches ist dabei gut gelungen. Der sinnvoll untergliederte Fließtext wird von fett gedruckten Schlagworten sowie echten Fußnoten flankiert. Hinzu kommen graphisch abgehobene Fälle und Praxistipps.

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Zwei große Teile sowie ein Anhang mit Checklisten und Formulierungshilfen geben das Gerüst für das Werk vor. Zunächst widmen sich die Autoren den Rechtsverhältnissen an der gemeinsamen Wohnung. Dies muss gerade nicht die Ehewohnung sein, sondern auch die Aufnahme eines Partners in einen bestehenden Vertrag ist praxisrelevant. Beleuchtet werden sowohl mietrechtliche Konstellationen, aber auch (Mit-)Eigentumsbeziehungen. Abgerundet wird dieser erste Teil durch Ausführungen zum Schutzbereich der gemeinsamen Wohnung gegen Dritte (Ehestörungsproblematik) sowie die Stellung erwünschter Dritter in der Wohnung etwa im Verhältnis zum Vermieter (Kinder, Besuch, etc.).

Im zweiten, deutlich umfangreicheren Teil geht es um die Wohnungsüberlassung durch das Familiengericht und sonstige, gerichtlich zu lösende Konstellationen. Behandelt werden dabei die verschiedenen Phasen, in denen die eheliche Wohnung überlassen werden kann, aber auch die verschiedenen Rechtsgrundlagen, also sowohl das BGB als auch das GewSchG. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erhält ein eigenes, übergreifendes Unterkapitel, ebenso wie die Konkurrenz zu sonstigen Normen (Besitzschutz). Sodann folgen Abschnitte zum Thema Nutzungsentschädigung, aber auch zu Schutz- und Zusatzanordnungen. Sogar die Begründung eines neuen Mietvertrags durch das Familiengericht wird in einem eigenen Kapitel thematisiert. Hinzu kommen weitere Abschnitte zum Verfahrensrecht, also zum Hauptverfahren, zum einstweiligen Rechtsschutz, zur Vollstreckung und zu Rechtsbehelfen. Abgerundet wird das Werk dann mit Erläuterungen zu Kosten, Gebühren und zum Verfahrenswert.

Drei Abschnitte habe ich mir vertieft angesehen, da es sich aufgrund zahlreicher laufender Verfahren geradezu aufdrängte. Zum einen betraf dies die Kündigung des Mietvertrags, zum zweiten die Wohnungszuweisung nach GewSchG und zum dritten das Nutzungsentschädigungsverlangen des ausgezogenen Partners.

Die Überlagerung des Mietrechts durch das Familienrecht wird prägnant beschrieben, gerade wenn es um den zwangsweise entfernten Partner geht. Dies geschieht sowohl aus Sicht des Vermieters als auch aus Sicht des Mieters / der Mieter, sodass man sich je nach Fallkonstellation rasch die notwendigen Basisinformationen erlesen kann. Sehr schön ist der Gesamtblick der Autoren auf die Problematik, indem auch Extremsituationen angesprochen und mit einem Lösungsvorschlag versehen werden, etwa der Ausspruch eines gerichtlichen Kündigungsverbots, wobei vorhandene Begrenzungen der Wirkungen solcher Lösungen ebenfalls benannt werden (S. 21/22).

Auch im Abschnitt zum GewSchG ist es erfrischend zu lesen, wie klar und überzeugend sich die Autoren positionieren. Beispielhaft zu sehen ist dies beim Ausschluss des Anspruchs bei fehlendem schriftlichen Überlassungsverlangen, § 2 Abs. 3 Nr. 2 GewSchG. Die hier in der Praxis denkbaren Probleme werden zielsicher aufgegriffen und mit Praxistipps untermauert (Rn. 391 ff.).

Bei dem Anspruch auf Nutzungsersatz wird gleich an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass dieser nicht (mehr) geltend gemacht werden kann, wenn beim Anspruchsgegner der Wohnwert bereits unterhaltsrechtlich berücksichtigt wurde. Bezüglich der Höhe des Anspruchs werden verschiedene Meinungen erläutert, um dann am Ende eine überzeugende eigene Ansicht anzubieten (Rn. 475 ff.). Was ich in diesem Abschnitt gerne in der nächsten Auflage noch finden würde, ist die Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen § 1361b BGB und § 745 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Einforderung, da bei letztgenannter Vorschrift mehr als das Zahlungsverlangen von der Rechtsprechung gefordert wird: „Zahlung oder Auszug“ (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1298).

Das Fazit zu diesem Buch ist denkbar einfach: es ist eine gelungene Fokussierung auf einen Themenkomplex, der aber dann in seiner Ausdifferenzierung so reichhaltig ausgefallen ist, dass man einen echten Mehrwert bei der Lektüre verbuchen kann. Die vielen Hinweise und Stellungnahmen machen die Lektüre zudem zu einem echten Gewinn.

geschrieben am 07.12.2018 | 623 Wörter | 4052 Zeichen

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