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Internet und Arbeitsrecht


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Rezension von

Philipp Matzke

Internet und Arbeitsrecht „Das Internet ist nur ein Hype.“ Die 1993 von Microsoft-Gründer Bill Gates gemachte Prognose hat sich nicht bewahrheitet, ist doch das Internet mittlerweile zu einem kaum mehr verzichtbaren Kommunikationsmedium aufgestiegen. Privates und Berufliches werden von ihm durchdrungen und so sieht sich auch das Arbeitsrecht mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Wolfgang Däubler, Professor an der Universität Bremen, hat sich in zahlreichen Publikationen mit den Verflechtungen von Internet und Arbeitsrecht auseinandergesetzt und die Auswirkungen der digitalen auf die Arbeitswelt kritisch begleitet. Sein Standardwerk „Internet und Arbeitsrecht“ ist nun in 5. Auflage erschienen und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis April 2015. Die Bearbeitung ist umfassend und reicht von A wie Arbeitsschutz – Stichwort: Entgrenzung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung – bis Z wie Zielvereinbarungen. Im Vergleich zur 4. Auflage neu hinzugekommen sind ausführliche Auseinandersetzungen mit dem Phänomen Crowdwork (§ 9) und Schutzrechten an Ideen (§ 12). In Bezug auf Crowdworking können die Ausführungen von Däubler als wegweisend bezeichnet werden, denn die schwer greifbare Materie wird von ihm umfassend aufbereitet und Probleme werden – soweit möglich – einer Lösung zugeführt. Ausführlich geht Däubler auch auf den Datenschutz im Arbeitsverhältnis ein: In drei Kapiteln widmet er sich den arbeitsrechtlichen Problemen sozialer Netzwerke (§ 5), der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit arbeitgeberseitiger Kontrollmaßnahmen (§ 6) und Arbeitnehmerdaten im Internet (§ 7). Dabei bleibt die Darstellung kompakt, ohne auf wichtige Punkte zu verzichten. Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesen Themen müssen aber andere Werke herangezogen werden. Dem interessierten Leser steht dafür eine umfassende Sammlung an Literaturnachweisen und Rechtsprechungshinweisen zur Verfügung. Neben individuellen Rechten des Arbeitnehmers, stehen auch die kollektiven Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften im Blickfeld. Däubler zeigt zum einen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Bezug auf den Arbeitsschutz auf (S. 80 ff.) und hebt zum anderen hervor, wie die Betriebsratstätigkeit mit Hilfe des Internets gestaltet werden kann (§ 8). „Internet und Arbeitsrecht“ von Wolfgang Däubler ist und bleibt auch in der 5. Auflage ein kompakter Ratgeber für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter. Ein Muss für jeden Betriebsrat und dabei mit einem Preis von 29,90 € erschwinglich.

„Das Internet ist nur ein Hype.“ Die 1993 von Microsoft-Gründer Bill Gates gemachte Prognose hat sich nicht bewahrheitet, ist doch das Internet mittlerweile zu einem kaum mehr verzichtbaren Kommunikationsmedium aufgestiegen. Privates und Berufliches werden von ihm durchdrungen und so sieht sich auch das Arbeitsrecht mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Wolfgang Däubler, Professor an der Universität Bremen, hat sich in zahlreichen Publikationen mit den Verflechtungen von Internet und Arbeitsrecht auseinandergesetzt und die Auswirkungen der digitalen auf die Arbeitswelt kritisch begleitet. Sein Standardwerk „Internet und Arbeitsrecht“ ist nun in 5. Auflage erschienen und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis April 2015.

Die Bearbeitung ist umfassend und reicht von A wie Arbeitsschutz – Stichwort: Entgrenzung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung – bis Z wie Zielvereinbarungen. Im Vergleich zur 4. Auflage neu hinzugekommen sind ausführliche Auseinandersetzungen mit dem Phänomen Crowdwork (§ 9) und Schutzrechten an Ideen (§ 12). In Bezug auf Crowdworking können die Ausführungen von Däubler als wegweisend bezeichnet werden, denn die schwer greifbare Materie wird von ihm umfassend aufbereitet und Probleme werden – soweit möglich – einer Lösung zugeführt.

Ausführlich geht Däubler auch auf den Datenschutz im Arbeitsverhältnis ein: In drei Kapiteln widmet er sich den arbeitsrechtlichen Problemen sozialer Netzwerke (§ 5), der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit arbeitgeberseitiger Kontrollmaßnahmen (§ 6) und Arbeitnehmerdaten im Internet (§ 7). Dabei bleibt die Darstellung kompakt, ohne auf wichtige Punkte zu verzichten. Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesen Themen müssen aber andere Werke herangezogen werden. Dem interessierten Leser steht dafür eine umfassende Sammlung an Literaturnachweisen und Rechtsprechungshinweisen zur Verfügung.

Neben individuellen Rechten des Arbeitnehmers, stehen auch die kollektiven Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften im Blickfeld. Däubler zeigt zum einen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in Bezug auf den Arbeitsschutz auf (S. 80 ff.) und hebt zum anderen hervor, wie die Betriebsratstätigkeit mit Hilfe des Internets gestaltet werden kann (§ 8).

„Internet und Arbeitsrecht“ von Wolfgang Däubler ist und bleibt auch in der 5. Auflage ein kompakter Ratgeber für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter. Ein Muss für jeden Betriebsrat und dabei mit einem Preis von 29,90 € erschwinglich.

geschrieben am 11.04.2016 | 334 Wörter | 2148 Zeichen

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