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Adoptionsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Adoptionsrecht Unter dem Stichwort „Adoptionsrecht“ erscheint ein Kommentar, der insgesamt sechs verschiedene Gesetze zu dieser Thematik erläutert. Die Tendenz zu solchen themenbezogenen Spezialkommentaren ist ungebrochen und der Nomos-Verlag hat diesbezüglich schon mehrere hervorragende Praxiswerke verantwortet. Die Herausgeber und Autoren sind insbesondere im Familienrecht bekannt und weisen aufgrund ihrer Nähe zum Sujet auch eine besondere Eignung für die Aufbereitung des Adoptionsrechts für den Rechtsanwender auf. Mit insgesamt weniger als 300 Seiten inklusive Verzeichnissen bietet das Werk zudem eine gesunde Mischung aus pragmatischer und präziser Darstellung. Die Gestaltung des Werks ist trotz des dichten Textbildes leserfreundlich. Die recht klein gedruckten Passagen sind mit ausreichenden Abständen, Randnummern, Aufzählungen und Fettungen versehen, die eine Orientierung auf den Seiten erleichtert. Echte Fußnoten, allerdings mit gewöhnungsbedürftigem Umbruch bei neuen Paragraphen, sorgen zudem für einen konstanten Lesefluss. Kommentiert werden Normen aus dem BGB, dem FamFG, dem EGBGB, dem AdVErmiG, den AdÜbAG und dem AdWirkG. Auf diese Weise wird dem Leser und Rechtsanwender rasch klar, dass abseits aller gesellschaftlich-sozialen Kontroversen um die Annahme eines Kindes rechtlich viele und teilweise hohe Hürden zu meistern sind, bis der Rechtsvorgang abgeschlossen werden kann. Gerade die wichtigen Hinweise für den Fall von internationalen Vorgängen (z.B. S. 40 ff., S. 116 f., S. 130, S. 221) sind lesenswert. Ebenfalls ein wiederkehrender Rechtsbegriff ist der des Kindeswohls, sei es bei der Inlandsvermittlung oder der aus dem Ausland (siehe nur S. 134, S. 162). Auch hier sind alle Verwaltungsvorgänge zu beachten, die notwendigen Quellen einzubeziehen, um der notwendigen Einzelfallargumentation gerecht werden zu können. Schließlich sind ganz herkömmliche rechtliche Fragen gut aufgegriffen, etwa die nach der örtlichen Zuständigkeit (S. 235 ff.), und variantenreich beantwortet worden. Natürlich ist das Adoptionsrecht ein Spezialgebiet innerhalb des Familienrechts. Umso wichtiger ist es aber, bei Eintritt des Ernstfalls, d.h. Beratung oder Entscheidung, auf ein Werk zurückgreifen zu können, das den gesamten Prozess umfangreich abbildet und so die gängigen Kommentare und Handbücher ergänzt. Insgesamt ist der Kommentar deswegen auch in der neuen Auflage eine echte Bereicherung für den Familienrechtler.

Unter dem Stichwort „Adoptionsrecht“ erscheint ein Kommentar, der insgesamt sechs verschiedene Gesetze zu dieser Thematik erläutert. Die Tendenz zu solchen themenbezogenen Spezialkommentaren ist ungebrochen und der Nomos-Verlag hat diesbezüglich schon mehrere hervorragende Praxiswerke verantwortet. Die Herausgeber und Autoren sind insbesondere im Familienrecht bekannt und weisen aufgrund ihrer Nähe zum Sujet auch eine besondere Eignung für die Aufbereitung des Adoptionsrechts für den Rechtsanwender auf. Mit insgesamt weniger als 300 Seiten inklusive Verzeichnissen bietet das Werk zudem eine gesunde Mischung aus pragmatischer und präziser Darstellung.

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Die Gestaltung des Werks ist trotz des dichten Textbildes leserfreundlich. Die recht klein gedruckten Passagen sind mit ausreichenden Abständen, Randnummern, Aufzählungen und Fettungen versehen, die eine Orientierung auf den Seiten erleichtert. Echte Fußnoten, allerdings mit gewöhnungsbedürftigem Umbruch bei neuen Paragraphen, sorgen zudem für einen konstanten Lesefluss.

Kommentiert werden Normen aus dem BGB, dem FamFG, dem EGBGB, dem AdVErmiG, den AdÜbAG und dem AdWirkG. Auf diese Weise wird dem Leser und Rechtsanwender rasch klar, dass abseits aller gesellschaftlich-sozialen Kontroversen um die Annahme eines Kindes rechtlich viele und teilweise hohe Hürden zu meistern sind, bis der Rechtsvorgang abgeschlossen werden kann. Gerade die wichtigen Hinweise für den Fall von internationalen Vorgängen (z.B. S. 40 ff., S. 116 f., S. 130, S. 221) sind lesenswert. Ebenfalls ein wiederkehrender Rechtsbegriff ist der des Kindeswohls, sei es bei der Inlandsvermittlung oder der aus dem Ausland (siehe nur S. 134, S. 162). Auch hier sind alle Verwaltungsvorgänge zu beachten, die notwendigen Quellen einzubeziehen, um der notwendigen Einzelfallargumentation gerecht werden zu können. Schließlich sind ganz herkömmliche rechtliche Fragen gut aufgegriffen, etwa die nach der örtlichen Zuständigkeit (S. 235 ff.), und variantenreich beantwortet worden.

Natürlich ist das Adoptionsrecht ein Spezialgebiet innerhalb des Familienrechts. Umso wichtiger ist es aber, bei Eintritt des Ernstfalls, d.h. Beratung oder Entscheidung, auf ein Werk zurückgreifen zu können, das den gesamten Prozess umfangreich abbildet und so die gängigen Kommentare und Handbücher ergänzt. Insgesamt ist der Kommentar deswegen auch in der neuen Auflage eine echte Bereicherung für den Familienrechtler.

geschrieben am 18.07.2015 | 326 Wörter | 2107 Zeichen

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