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Das neue Fahreignungsregister


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Das neue Fahreignungsregister Wie zu erwarten war, wurden bzw. werden zahlreiche Werke zur Punktereform mehr oder weniger pĂŒnktlich auf den Markt gebracht, dazu aktuelle Kommentare, die bereits die Reform in ihre Darstellungen integriert haben (z.B. Haus/Krumm/Quarch, NK-GVR, 1. Aufl., 2014, Nomos-Verlag). Dabei ist bemerkenswert, dass das Werk von Reisert einer der ersten erhĂ€ltlichen stand-alone-Titel ist, andere Verlage haben aber zumindest vor, zum Wechsel des Systems am 01.05.2014 ihre Titel verfĂŒgbar zu stellen (z.B. Kehr/Lempp/Krumm, Punktsystem und Bußgeldkatalog, Nomos-Verlag; Bauer / Heugel, Bußgeldkatalog mit Punktsystem: BKatV, C.H. Beck). Die Teilnehmer der Seminare des Deutschen Anwaltvereins bzw. des ADAC hatten natĂŒrlich Zugriff auf das Skript von RA SchĂ€pe. Mit weniger als 200 Seiten bei angenehmer graphischer Aufmachung ist das Werk von Reisert gut geeignet, das Spezialthema dem Leser schmackhaft zu machen, es also nicht zu ĂŒberfrachten. Auf den Textteil entfallen 130 Seiten, der Rest sind Verzeichnisse und die neuen Gesetze. Reisert ist erfahren und versiert in der Vermittlung verkehrsrechtlichen Wissens, sowohl als Autorin wie auch in VortrĂ€gen und Fortbildungsseminaren, und genießt dazu innerhalb der Gemeinschaft der Verkehrsrechtler einen exzellenten Ruf, was man z.B. an ihrer regelmĂ€ĂŸigen TĂ€tigkeit in verantwortungsvoller Position beim Deutschen Verkehrsgerichtstag ablesen kann. Insofern ist die hier vorgenommene pragmatische Darstellung sinnvoll auf den eng getakteten Zeitplan des vielbeschĂ€ftigten Praktikers abgestimmt. Nach einer kurzen Einleitung erhĂ€lt der Leser zunĂ€chst eine Darstellung des bisherigen Rechts zum Verkehrszentralregister. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil es natĂŒrlich AltfĂ€lle geben wird, zwar nicht im Sinne der Eintragung der Punkte, denn die richten sich nach dem Stichtag 30.04.2014, aber im Sinne der Eintragung vor diesem Stichtag und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Umrechnung der Punkte und mögliche Tilgungsfristen. Danach folgt in § 3 der erste Schwerpunkt des Buches, die Darstellung der Reform des Punktesystems. Reisert erlĂ€utert sowohl die Differenzierung nach den verschiedenen VerstĂ¶ĂŸen, die neuen Maßnahmestufen, die Möglichkeit des Punkteabbaus sowie wiederum Tilgungs- und Überliegefristen. Hinzu kommt natĂŒrlich ein Kapitel dazu, ob und wie die Punkte aus dem alten System ĂŒberfĂŒhrt werden. Dabei weist Reisert auch auf Ungerechtigkeiten des Systems hin, gerade wenn VerstĂ¶ĂŸe frĂŒher deutlich höher als nun eingestuft werden und so durch die Umrechnung dem Betroffenen Nachteile entstehen. Aber auch die - inzwischen nicht mehr relevante - taktische Frage, ob man die Eintragung hinauszögern soll, wird mit den jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen angesprochen und die AusfĂŒhrungen konnten sicherlich einigen Rechtsanwendern noch behilflich sein. Sodann wird in einem eigenen Abschnitt das System der Fahreignungsseminare erlĂ€utert. Dabei wird zum einen auf die Gefahr hingewiesen, ein solches Seminar „vergebens“ besucht zu haben, zum anderen auf die KuriositĂ€t, dass der Gesetzgeber das Seminarsystem offenbar als „auf Probe“ konstruiert ansieht, wenn man sich die Evaluationsvorschrift nĂ€her betrachtet. Ein weiteres Kapitel widmet sich dann den Rechtsmitteln, wobei sehr schön auf die vertrackte verwaltungsrechtliche Situation hingewiesen wird, dass man nĂ€mlich die Eintragung per se nicht angreifen kann. Abrundend wird ein Abschnitt mit Berechnungsbeispielen und Mustern angeboten Die Materie ist schwer zu erfassen, keine Frage. Alles ist zunĂ€chst sehr theorielastig und der Zeitabschnitt, in dem es darum ging, fĂŒr den Mandanten die wichtige Entscheidung „altes oder neues Register“ zu treffen, ist bereits vorbei. Der Kampf um die Punkte geht aber weiter, auch mit dem neuen Recht und jeder Verteidiger tut gut daran, sich ab dem ersten Tag mit den neuen Stufen und Hilfsmöglichkeiten auszukennen. HierfĂŒr liefert das prĂ€zise und eingĂ€ngige Werk von Reisert einen unschĂ€tzbaren Beitrag und ist schon deshalb mit Nachdruck zu empfehlen.

Wie zu erwarten war, wurden bzw. werden zahlreiche Werke zur Punktereform mehr oder weniger pĂŒnktlich auf den Markt gebracht, dazu aktuelle Kommentare, die bereits die Reform in ihre Darstellungen integriert haben (z.B. Haus/Krumm/Quarch, NK-GVR, 1. Aufl., 2014, Nomos-Verlag). Dabei ist bemerkenswert, dass das Werk von Reisert einer der ersten erhĂ€ltlichen stand-alone-Titel ist, andere Verlage haben aber zumindest vor, zum Wechsel des Systems am 01.05.2014 ihre Titel verfĂŒgbar zu stellen (z.B. Kehr/Lempp/Krumm, Punktsystem und Bußgeldkatalog, Nomos-Verlag; Bauer / Heugel, Bußgeldkatalog mit Punktsystem: BKatV, C.H. Beck). Die Teilnehmer der Seminare des Deutschen Anwaltvereins bzw. des ADAC hatten natĂŒrlich Zugriff auf das Skript von RA SchĂ€pe.

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Mit weniger als 200 Seiten bei angenehmer graphischer Aufmachung ist das Werk von Reisert gut geeignet, das Spezialthema dem Leser schmackhaft zu machen, es also nicht zu ĂŒberfrachten. Auf den Textteil entfallen 130 Seiten, der Rest sind Verzeichnisse und die neuen Gesetze. Reisert ist erfahren und versiert in der Vermittlung verkehrsrechtlichen Wissens, sowohl als Autorin wie auch in VortrĂ€gen und Fortbildungsseminaren, und genießt dazu innerhalb der Gemeinschaft der Verkehrsrechtler einen exzellenten Ruf, was man z.B. an ihrer regelmĂ€ĂŸigen TĂ€tigkeit in verantwortungsvoller Position beim Deutschen Verkehrsgerichtstag ablesen kann. Insofern ist die hier vorgenommene pragmatische Darstellung sinnvoll auf den eng getakteten Zeitplan des vielbeschĂ€ftigten Praktikers abgestimmt.

Nach einer kurzen Einleitung erhĂ€lt der Leser zunĂ€chst eine Darstellung des bisherigen Rechts zum Verkehrszentralregister. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil es natĂŒrlich AltfĂ€lle geben wird, zwar nicht im Sinne der Eintragung der Punkte, denn die richten sich nach dem Stichtag 30.04.2014, aber im Sinne der Eintragung vor diesem Stichtag und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Umrechnung der Punkte und mögliche Tilgungsfristen. Danach folgt in § 3 der erste Schwerpunkt des Buches, die Darstellung der Reform des Punktesystems. Reisert erlĂ€utert sowohl die Differenzierung nach den verschiedenen VerstĂ¶ĂŸen, die neuen Maßnahmestufen, die Möglichkeit des Punkteabbaus sowie wiederum Tilgungs- und Überliegefristen. Hinzu kommt natĂŒrlich ein Kapitel dazu, ob und wie die Punkte aus dem alten System ĂŒberfĂŒhrt werden. Dabei weist Reisert auch auf Ungerechtigkeiten des Systems hin, gerade wenn VerstĂ¶ĂŸe frĂŒher deutlich höher als nun eingestuft werden und so durch die Umrechnung dem Betroffenen Nachteile entstehen. Aber auch die - inzwischen nicht mehr relevante - taktische Frage, ob man die Eintragung hinauszögern soll, wird mit den jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen angesprochen und die AusfĂŒhrungen konnten sicherlich einigen Rechtsanwendern noch behilflich sein.

Sodann wird in einem eigenen Abschnitt das System der Fahreignungsseminare erlĂ€utert. Dabei wird zum einen auf die Gefahr hingewiesen, ein solches Seminar „vergebens“ besucht zu haben, zum anderen auf die KuriositĂ€t, dass der Gesetzgeber das Seminarsystem offenbar als „auf Probe“ konstruiert ansieht, wenn man sich die Evaluationsvorschrift nĂ€her betrachtet. Ein weiteres Kapitel widmet sich dann den Rechtsmitteln, wobei sehr schön auf die vertrackte verwaltungsrechtliche Situation hingewiesen wird, dass man nĂ€mlich die Eintragung per se nicht angreifen kann. Abrundend wird ein Abschnitt mit Berechnungsbeispielen und Mustern angeboten

Die Materie ist schwer zu erfassen, keine Frage. Alles ist zunĂ€chst sehr theorielastig und der Zeitabschnitt, in dem es darum ging, fĂŒr den Mandanten die wichtige Entscheidung „altes oder neues Register“ zu treffen, ist bereits vorbei. Der Kampf um die Punkte geht aber weiter, auch mit dem neuen Recht und jeder Verteidiger tut gut daran, sich ab dem ersten Tag mit den neuen Stufen und Hilfsmöglichkeiten auszukennen. HierfĂŒr liefert das prĂ€zise und eingĂ€ngige Werk von Reisert einen unschĂ€tzbaren Beitrag und ist schon deshalb mit Nachdruck zu empfehlen.

geschrieben am 17.04.2014 | 556 Wörter | 3532 Zeichen

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